Wie Du auf Facebook, Linkedin und Instagram die Datenschutzerklärung und andere rechtliche Anforderungen stressfrei meisterst

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Was Du für Impressum und Datenschutz auf Social Media einstellen musst, um nicht abgemahnt zu werden. Erfahre hier alles über Impressum und Datenschutz auf Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest, YouTube, Xing, Linkedin und Co. Welche rechtlichen Anforderungen bestehen und wie Du sie schnell und einfach erfüllen kannst. Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung für Fanpages.

von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Vorbemerkung: Wann bist Du betroffen oder was sind Fanpages eigentlich?

Fanpage(s) sind alle Konten, Mitgliedschaften oder Unternehmensseiten, auf denen in irgendeiner Form auch bezahlte Leistungen angeboten oder auch nur beworben werden. Es genügt also auch ein privater Account, wenn Du da etwa (auch) Deine (gewerblichen) Blogposts oder Angebote oder sonstige Inhalte bewirbst. Reine Public Relations reicht aus, die schon beginnen kann, wenn etwa nur das Firmenlogo oder ein Bild von einem Unternehmen gezeigt wird. Rein private Seiten ohne jeden gewerblichen Hintergrund sind aber nicht betroffen.

Teil 1: Dein Impressum auf Social Media (Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, Twitter, LinkedIn, Xing & Co)

I. § 10 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Sicher weißt Du bereits, dass jeder Unternehmens-Account (sog. Fanpage) auf einer Social Media Plattform nach § 10 DDG ein Impressum benötigt. Ein solches kannst Du etwa mit dem Impressumsgenerator auf easyRechtssicher schnell und einfach erstellen. Dieses Impressum musst Du direkt bei dem Social Media Account eingeben. Oft hast Du dafür aber nicht genug Platz zur Verfügung. Wie das trotzdem geht, erfährst Du weiter unten in diesem Beitrag zu Teil 2, I. 2.

II. Sprechender Link

Der Link auf das Impressum muss immer einfach ersichtlich sein. Erforderlich ist daher ein sogenannter sprechender Link. Es muss bei dem Link ersichtlich sein, dass es sich um einen Link auf ein Impressum und eine Datenschutzerklärung (siehe sogleich in Teil 2, warum Du auch die brauchst) handelt. Schreibe bitte direkt vor den Link: „Impressum und Datenschutzerklärung:“ damit immer ersichtlich ist, dass der Link auf ein Impressum und eine Datenschutzerklärung geht.

Mit dem  Social Media Generator von easyRechtssicher ist das schnell durchgeführt, mehr dazu in Teil 2.

III. Ergebnis Teil 1

Du brauchst für jeden Deiner (gewerblichen) Social Media Accounts ein Impressum. Das kannst Du mit dem easyRechtssicher Fanpage Generator für Impressum und Datenschutzerklärung schnell erledigen. Zum Datenschutz-Generator

Teil 2: Wie Du nach dem EuGH Urteil Deine Fanpage gegen Abmahnungen sichern kannst

I. Welche Maßnahmen kann ich treffen, um meine Fanpage abzusichern?

Der EuGH hat vor allem beanstandet, dass die Nutzer nicht aufgeklärt werden, welche Datenerhebungen auf der Social Media Plattform erfolgen. Hierzu hat die Datenschutzkonferenz im Juni 2018 unter dem unheilversprechenden Titel: „Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei“ ein Lösung aufgezeigt. Die Datenschutzkonferenz forderte für einen rechtmäßigen Betrieb einer Social Media Seite: „Wer eine Fanpage besucht, muss transparent und in verständlicher Form … informiert werden ….“

Damit ist die wesentliche Konsequenz aus dem Urteil des EuGH klar: Sowohl in der Datenschutzerklärung auf Deiner eigenen Website musst Du auf die Social Media Plattform hinweisen als auch auf der Social Media Plattform selbst, also an der eigenen Fanpage. Du brauchst jetzt also auf Deiner Website, auf Facebook, auf Instagram, auf Twitter, auf YouTube, auf Vimeo, auf Linkedin, auf Xing, auf Pinterest etc. jeweils ein Impressum und einer Datenschutzerklärung.

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