Datenschutzerklärung Englisch – Wie Du sie automatisiert immer aktuell hältst

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Datenschutzerklärung englisch – Wann Du sie haben musst und wie es einfach geht

Datenschutz im Internet ist kompliziert, zeitaufwendig und oft auch undurchsichtig. Du brauchst schon bei geringen Anforderungen eine Datenschutzerklärung auf Englisch. Andernfalls kannst Du kostspielig abgemahnt werden. Wir zeigen Dir heute, wann Du eine englische Datenschutzerklärung brauchst und wie Du mit einer hilfreichen “Set and Forget”-Lösung dutzende Stunden an Arbeit sparst. So wirst Du garantiert nicht abgemahnt, kannst Deine Haftung auslagern und bist rechtssicher. von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Du brauchst eine Datenschutzerklärung auf Englisch, wenn Du englische Inhalte veröffentlichst, Du britische oder US-amerikanische Kontaktdaten hinterlegst oder Du eine Lieferung ins englischsprachige Ausland anbietest.
  • Mit einer einfachen Übersetzung  wirst Du nicht rechtssicher sein. Damit die Datenschutzerklärung gültig ist, müssen juristische Begriffe genau übersetzt werden.
  • Ein Fehler in Deiner Datenschutzerklärung kann zu kostspieligen Abmahnungen führen.
Unser Datenschutz-Generator hat den Datenschutz für die Website revolutioniert. Du kannst nicht nur Deine Datenschutzerklärung per Klick auf der Webseite einsetzen. Sie wird sogar bei Gesetzesänderungen automatisch angepasst. Damit ist unsere Lösung ganz anders, als alles andere da draußen . Willst Du das Thema Datenschutz schnell abhaken und Dich auf Deine Arbeit konzentrieren? Unser Datenschutz-Generator ist die Lösung dafür!

Inhalt:

  1. I. Wann Du als Website Betreiber eine Datenschutzerklärung auf Englisch brauchst
  2. II. Dein Glück! Deutsches Recht ist ausreichend auch für die englische Datenschutzerklärung
  3. III. Was muss die Datenschutzerklärung beinhalten?
  4. IV. Wieso eine einfache Übersetzung nicht ausreicht
  5. V. Welche Möglichkeiten hast Du also?
  6. VI. Du fragst was Dich das zusätzlich kostet?

I. Wann Du als Website Betreiber eine Datenschutzerklärung auf Englisch brauchst

Es gibt genau drei Situationen , die es für Dich erforderlich machen, eine englische Datenschutzerklärung auf Deiner Website zur Verfügung zu stellen.

  1. Du hast englische Inhalte auf Deiner Website

Hat Du eine zweisprachige Website oder auch eine ausschließlich englische Website? Dann musst Du auch eine englisch DSGVO Datenschutzerklärung entsprechend anzeigen! Art. 13 DSGVO verlangt, dass jeder Benutzer bei Aufsuchen einer Website über die Datenverarbeitung auf dieser Website informiert werden muss. Diese Pflicht zur Information musst Du natürlich in der Sprache erstellen, die der Besucher auch versteht. Damit brauchst Du eine Datenschutzerklärung auf Englisch. Das gilt auch für Dein Impressum (nähere Hinweise dazu hier).

  1. Du verwendest britische oder US-Amerikanische Kontaktdaten in Deinem Impressum

Ist Dein Unternehmen etwa multinational aufgestellt oder ist ein Ansprechpartner im englischsprachigen Ausland, so musst Du Deine DSE ebenfalls in englischer Sprache zur Verfügung stellen.

  1. Du lieferst Produkte über Deinen Onlineshop ins englischsprachige Ausland

Bietest Du auf Deiner Webseite den Versand von physischen Produkten in englischsprachige Ausland an, bist Du ebenfalls zu einer zweisprachigen Datenschutzerklärung verpflichtet. Es kann Dir hingegen egal sein, woher Dein User kommt und wohin seine personenbezogenen Daten verschickt werden. Nur weil ein Besucher aus Schottland auf Deine Website kommt und etwa die Daten über Google Analytics in die USA verschickt werden, musst Du das zwar laut Datenschutz Grundverordnung erwähnen, aber nicht übersetzen.

II. Dein Glück! Deutsches Recht ist ausreichend auch für die englische Datenschutzerklärung

Wenn Du Deine Website auch in einer englischen Version anbietest, heißt das aber nicht, dass Du damit englisches oder gar US-amerikanisches Recht beachten musst. Maßgeblich ist in der EU wie auch außerhalb der EU das Recht des Anbieters der Website. Bist Du bzw. ist Dein Unternehmen in Deutschland ansässig, gilt damit für Dich Deutsches Recht. Es reicht also, wenn Deine Datenschutzerklärung deutschem Recht entspricht. Dazu gehört — wie in jedem EU-Land natürlich auch das EU-Recht, also die Datenschutzgrundverordnung. Bist Du in einem Staat der EU ansässig, z.B. Estland, gilt dagegen estnisches Recht usw. Rechtlich wird es dann recht kompliziert, nähere Informationen, welches Recht jeweils anwendbar ist, findest Du in unserem Blogpost hier. Aber auch da sollte es oft reichen, wenn Du eine den deutschen Vorschriften entsprechende Datenschutzerklärung verwendest. Die DSGVO gilt für Deutschland, (noch) für England und für alle anderen EU Staaten gleichermaßen. Dennoch sind nicht alle Vorschriften identisch, selbst mit den recht strengen deutschen Vorgaben ist daher nicht gesichert, dass Du auch die Anforderungen in einem anderen EU-Staat erfüllst. Ein guter Anfang ist es auf jeden Fall, aber ein örtlicher Rechtsanwalt sollte das auf jeden Fall noch mal überprüfen.

III. Was muss die Datenschutzerklärung beinhalten?

Inhaltlich unterscheidet sich die Datenschutzerklärung nicht von Deiner deutschen Version. Wichtig ist zu erklären, wie die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Deiner Website abläuft. Seit dem 25 Mai 2018 gilt die DSGVO, weshalb Datenschutzerklärungen strengeren Anforderungen unterliegen und weitere Informationen anbieten müssen. Wichtig ist, dass die auf die Verwendung aller Tools, mit denen Du personenbezogene Daten Deiner User teilst, namentlich erwähnst. Schaltest Du etwa Werbung über Bing Ads oder hast eine Karte von Google Maps eingebettet, so wird Deine Website mit diesen Anbietern die personenbezogenen Daten Deiner Nutzer, wie die anonymisierte IP-Adresse, teilen. Tiefgründige Informationen stellen wir Dir in unserem Artikel „Datenschutzerklärung Website“ zur Verfügung.

IV. Wieso eine einfache Übersetzung nicht ausreicht

Es liegt jetzt natürlich nahe die Datenschutzerklärung einfach mit einem Tool zu übersetzen oder von einem Übersetzer ins Englische transferieren zu lassen. Allerdings wirst Du Dich mit hoher Wahrscheinlichkeit genau so abmahnfähig machen, wie als wenn Du keine englische Datenschutzerklärung verwenden würdest. Es bedarf eines zugelassenen juristischen Übersetzers, um die Übersetzung wirklich abmahnsicher zu gestalten. Es gibt viele juristische Begriffe, die nicht 1-zu-1 so übersetzt werden können, wie in einer herkömmlichen Übersetzung. Der Übersetzer muss also nicht nur dafür Sorge tragen, dass die Übersetzung richtig übersetzt wird, sondern auch die Rechtssicherheit gewahrt wird. Die Übersetzung kann dementsprechend teuer werden.

V. Welche Möglichkeiten hast Du also?

Trifft eine der oben benannten Konstellationen auf Dich zu, so hast Du eine Datenschutzerklärung auf Englisch zur Verfügung zu stellen. Dir bleiben im Grunde nur drei Möglichkeiten:

  1. Du engagierst einen juristischen Übersetzer und haftest selber

Du kannst einen juristischen Übersetzer engagieren, der Deine bestehende Datenschutzerklärung übersetzt. Die Kosten werden aber bei mehreren hundert Euro liegen. Sobald eine rechtliche Änderung eintritt, wie es laufend passiert, wirst Du Deine deutsche Datenschutzerklärung anpassen und erneut übersetzen lassen müssen. Bei dieser Lösung haftest Du auch für Fehler in der Erklärung und hast somit keine hundertprozentige Sicherheit.

  1. Du engagierst einen Rechtsanwalt

Wenn Du die Haftung vermeiden möchtest, um mehr Sicherheit zu haben, kannst Du auch einen Rechtsanwalt engagieren. Er wird die deutsche Datenschutzerklärung sowie die englische Variante für Dich erstellen. Dabei haftet er für die Datenschutzerklärung und Du kannst Dich in Sicherheit wiegen. Der Nachteil ist allerdings, dass Du erstmal den Rechtsanwalt bezahlen musst und zweitens Ihn jedes Mal wieder engagieren musst, wenn es eine Rechtsänderung gegeben hat.

  1. Du vertraust auf eine smarte und kostengünstige Legal Tech Lösungen

Was würdest Du sagen, wenn es eine Lösung gebe, die

  • enorm günstig ist,
  • Deine Haftung ausschließt und
  • Dir viel Zeit erspart?

Wirf mal einen Blick auf unseren Datenschutz-Generator! Dafür bekommst Du eine Datenschutzerklärung auf Englisch, die sich von alleine automatisch anpasst, sobald es eine Gesetzesänderung gegeben hat. Du musst also den Generator nur einmal erwerben, auf Deiner Website erstellen und hast quasi einen digitalen Rechtsanwalt zur Verfügung, der Deine Rechtstexte pflegt und dafür sogar haftet. Einfacher geht es nicht!

VI. Du fragst was Dich das zusätzlich kostet?

Berechtigte Frage, aber bis auf Weiteres ist die Antwort: Es kostet nichts extra. Zumindest bis jetzt noch kannst Du für eine Domain sowohl eine Datenschutzerklärung auf Englisch als auch eine Datenschutzerklärung auf Deutsch erstellen, ohne dass weitergehende Lizenzen erforderlich werden. Jede Lizenz für den easyRechtssicher Komplett-Schutz umfasst immer alle Rechte an unseren Inhalten für eine Domain, auch, wenn sie zweisprachig ist. Hast Du dagegen die englische Website unter einer anderen Domain veröffentlicht, ist an sich eine zweite Lizenz erforderlich. Aber wir finden, Du solltest alleine deshalb nicht benachteiligt werden. Schreibe also gerne an unsere E Mail Adresse: mail@easyRechtssicher.de und wir schalten eine weitere Domain für eine weitgehend identische englische Seite von Dir frei. Derzeit erhältst Du also mit jedem Komplett Schutz Paket und für alle Mitgliedschaften für Agenturen und Webdesigner daher Deine zusätzliche Datenschutzerklärung ohne jegliche Zusatzkosten. Das gilt aber nur bis auf Weiteres, also warte nicht zu lange mit der Bestellung Deines Komplett Schutz Paketes.  Komplett Schutz  Wie genau die Einbindung englischer Rechtstexte unter WordPress mit WPML möglich ist, erfährst Du in diesem Beitrag.

 

Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.     Alle Deine Fragen zur Datenschutzerklärung beantworten wir hier oder Schreib uns eine E Mail!

4 Kommentare

  1. Hallo Ronald,
    wie sieht das bitte aus, wenn die gesamte Webseite auf Deutsch ist und es lediglich EINE Seite und EINE Hinweis-Box gibt, dass die Services prinzipiell auch auf Englisch verfügbar sind? Ich würde eine solche Website NICHT als zweisprachig definieren, oder?

    Danke im Voraus für die Antwort!

    Viele Grüße,
    Bettina

    • ronald kandelhard

      Prinzipiell stimme ich Dir zu, aber die Frage ist, wo beginnen die Informationspflichten. Und man kann zwar davon ausgehen, dass eine rein deutsche Seite nur von Personen gelesen werden, die auch Deutsch – und damit Deine Datenschutzerklärung – verstehen. Mit der einen englischen Seite wird das aber anders. Ergebnis: vorsichtshalber würde ich hier (von der englischen Unterseite) auch auf eine englische Datenschutzerklärung verlinken (mit easyRechtssicher kein Problem).

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