Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.
Ja, hier gibt es auch ein kostenloses Muster – aber nicht das, was Du denkst
Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. jur. Ronald Kandelhard
Inhalt:
- 1. Ach, ich mach das nur mündlich, dann kann nichts passieren
- 2. Was ist ein Webdesignvertrag: Der brutale Werkvertrag?
- 3. Der süße, verlockende Dienstvertrag und warum das nicht geht
- 4. Warum Du einen Webdesignvertrag brauchst
- 5. Wann kriege ich denn nun mein Geld?
- 6. Abnahme, muss das sein?
- 7. Doch ein kostenloses Muster!
- 8. Die Haftung des Webdesigners
- 9. Wem gehört die Website denn nun? Urheberrecht
- 10. Ja, muss der Kunde denn nichts machen?
- 11. Kündigung? Ja, kann man denn den Webdesignvertrag kündigen?
- 12. Und was ist mit dem Rest – Webhosting und Webwartung?
- 13. Gibt es Webdesign denn überhaupt noch?
- 14. Ergebnis
1. Ach, ich mach das nur mündlich, dann kann nichts passieren
Wenn Du Webdesign für einen anderen machst, schließt Du immer einen Webdesignvertrag. Ob Du es willst oder nicht, jede Verabredung, für jemand anderen einen Dienst zu erbringen, ist schon mal ein Vertrag. Du kannst nicht mal jemandem etwas schenken, ohne dass es ein Vertrag ist (§ 516 BGB). Selbst kostenlose oder ganz lose Verabredungen begründen bereits einen Vertrag. Klar kann die Abgrenzung zu reinen Gefälligkeiten schwierig werden, aber auch nur der Hauch einer Gegenleistung macht es auf jeden Fall zu einem Webdesignvertrag, wenn denn Webdesign Gegenstand ist.
Also: Nur, weil Du nichts schriftlich ausmachst, heißt das noch lange nicht, dass Du keinen Vertrag schließt. Nur ganz wenige Verträge benötigen nach dem BGB die Schriftform. Daher schließt Du praktisch immer einen Webdesign mit den umfangreichen Folgen, die wir gleich besprechen werden.
2. Was ist ein Webdesignvertrag: Der brutale Werkvertrag?
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, in dem die Verträge geregelt sind, weiß das nicht. Warum? Nun, es wurde 1900 erlassen, da war das Web nicht mal eine kühne Idee von Science Fiction Autoren (weiß, einer, ob jemand das Web vor 1900 bereits erdacht hat? Schreib gern in die Kommentare).
a) Was hat das mit dem alten Rom zu tun?
Aber, die Autoren des BGB waren sehr klug, sie haben sehr abstrakte Regelungen getroffen, die auch viele Verträge erfassen können, die noch nicht mal geträumt wurden. Tatsächlich gab es schon bei den alten Römern, vor mehr als 2000 Jahren die locatio conductio operis faciendi, heute den Werkvertrag. Dabei schuldet jemand einen Dienst in der Weise, dass er als Erfolg abgeliefert werden musste.
Ja, Du hast richtig gelesen, juristisch bist Du in einer Reihe mit Architekten, Goldmachern, Schuhmachern, Schwertschmieden und vielen anderen, die mit Kunst, Hirn und Fleiß Werke errichtet haben.
Puh, eine lange Tradition sagst Du, aber was heißt das denn für meinen Webdesignvertrag?
Eine Menge! Erst mal heißt es, dass Dein Webdesign rechtlich geregelt ist. In den §§ 631 ff. BGB ist im Einzelnen aufgeführt, was für Dich gilt.
Was fragst Du, wie kann das sein? Ich bin doch kein Schmied oder Schuhmacher? Eine Website ist doch kein Schwert. Ich habe es mit Daten, mit Signalen, mit Code zu tun, die ich nicht beherrschen kann wie einen Klumpen Stahl oder ein Stück Leder.
Richtig! Das bedeutet nämlich, dass das, was Du machst, nur unzureichend geregelt ist, nämlich sehr abstrakt. Und damit hast Du auch den ersten Grund erfasst, warum für Dich ein Webdesignvertrag so wichtig ist: Die Besonderheiten und Details des Webdesign sind nicht geregelt. Genau das alles musst Du in Deinem Webdesignvertrag regeln. Vergiss das nicht.
b) Erfolg? Klingt brutal – und was das mit Sisyphos zu tun hat
Ja, Du hast es erfasst, das brutale am Werkvertrag ist, dass Du einen Erfolg schuldest. Du musst nicht nur springen, nein Du musst rüber springen. Du musst auf den Berg, nur versuchen, hochzukommen reicht nicht.
Wir können das an dem armen Sisyphos fest machen. Der mussten einen Stein einen steilen Hang hinauf rollen, der ihm immer, kurz bevor er oben ankam, entglitt. Was wäre der Unterschied, wenn ihn jemand damit gegen Geld als Dienstvertrag oder als Werkvertrag beauftragt hätte?
Nun, mit einem Dienstvertrag hätte Sisyphos fleißig gerollt und ebenso wären auch die Taler in seine Tasche gerollt. Das Risiko, dass Sisyphos nicht oben ankam, wäre Sache des Auftraggebers gewesen, er schuldet das Bemühen und verdient und verdient und verdient.
Viel brutaler der Werkvertrag. Hier hätte Sisyphos den Erfolg geschuldet: den Stein oben auf dem Berg. Nicht einen mickrigen Taler hätte er erbeutet, ehe der Stein nicht nur oben ist, sondern sogar auch dauerhaft oben bleibt!
3. Der süße, verlockende Dienstvertrag und warum das nicht geht
Ach sagst Du, ich ende nicht wie der arme Sisyphos, ich schließe einfach nur Dienstverträge für mein Webdesign. Guter Gedanke. Immer wieder zu beobachten, immer wieder von Webdesignern versucht und nachgefragt, ein Dienstvertrag über Webdesign. Leider ist die Überschrift über einen Vertrag kaum auch nur ein Indiz, wie ein Vertrag juristisch einzuordnen ist. Die Auslegung, was geschuldet wird, nimmt das Gesetz vor – und damit das Gericht. Es wird jede Webdesignleistung aber als werkvertraglich einstufen.
a) Oh ja, der Berg kann verdammt hoch sein
Ich hatte mal im Rahmen einer Schulung von Mitarbeitern des damals größten IT Unternehmens Deutschlands eine Diskussion über den grade von denen übernommenen Auftrag, die größte deutsche Abrechnungssoftware zu programmieren, die je erstellt worden war. Die Projektleiter berichteten von dem Vertrag und von den vielen Unsicherheiten, die es aus deren Sicht absolut unvorhersehbar machten, dass die Software wie gewünscht überhaupt erstellt werden kann. Es ging um ein Volumen von hunderten von Millionen und wahrscheinlich Schäden von Milliarden bei Scheitern. Es gab einige blasse Gesichter, als ich ihnen sagte, dass sie jetzt leider – koste es was es wolle – auf den Berg raufkommen müssen!
Das ist es, Du armer Sisyphos musst auf den Berg, musst Dich da halten: Der nächste Grund, warum Du definitiv Regeln brauchst, warum Du nicht auf Gedeih und Verderb ohne Entlohnung immer weiter auf den Berg raufkraxeln musst.
b) Der Inspektor Columbo Kunde
Und wieder erkennst Du schnell: Ohne Webdesignvertrag bist Du ganz schnell aufgeschmissen. Und wie Webdesigner das kennen! Oder? Hast Du das noch nie gehabt? Der Kunde, der immer noch was möchte? Wie einst Inspektor Columbo immer noch eine Frage hatte, hat dieser Kunde immer noch einen Wunsch, dies noch, das noch etwas anders, das doch bitte wieder so und ne, vielleicht doch wieder anders? Wer kennt den Columbo Kunden nicht??? Schreib gern Deine beste Columbo-Kunden Geschichte in die Kommentare.
Und wieder erkennst Du schnell: Ohne Webdesignvertrag bist Du ganz schnell aufgeschmissen.
4. Warum Du einen Webdesignvertrag brauchst
Was fragst Du, warum jetzt noch diese Überschrift, klar will ich nicht als Sisyphos dem Inspektor Columbo Kunden herlaufen. Ok, gut, da sind wir uns schon mal einig.
Aber lass mich noch kurz erläutern, was das bedeutet.
a) Warum Dir ein kostenloses Muster nicht hilft
Kostenlose Muster enthalten vor allem juristische verklausulierte Regelungen zu Haftung, zu Schriftform, zu salvatorischen Klauseln, zu förmlichen Abnahmen aber nur wenig dazu, was eigentlich passiert.
Und mal abgesehen, dass einige der obigen Beispiele ohnehin unwirksam sind (näher dazu hier), hilft Dir das alles nur bedingt weiter.
Was Du vor allem regeln musst, ist das, was wirklich passiert, nur so vermeidest Du zu Sysiphos zu werden.
b) Der Webdesignvertrag als Projektvertrag
Das bedeutet in erster Linie erst mal, dass Du Stufen in den Berg schlagen musst: Du brauchst Projektphasen. Damit schaffst Du Dir kleine Gipfel, an denen Du Dein Geld erhältst und an denen Du weitere Inspektor Columbo Sonderwünsche abschneidest.
Wenn das Mockup vom Kunden genehmigt ist, kann er später nicht kommen und noch andere Farben wünschen – oder jedenfalls nur gegen zusätzliche Vergütung – und schon rollen wenigstens Taler in Deine Tasche, während Du erneut den Berg erklimmst. Ohne Projektphasen….
Regel Projektphasen, sehe Abnahmen von Zwischenschritten vor. Zu kleinteilig geht sicher auch nicht, zu grob ist aber eben auch schlecht für Dich.
Welche Stufen das sind, welche Projektphasen Du regeln solltest, hängt natürlich stark von dem Projekt ab, jedenfalls sollte wenigstens zuerst das
- Konzept vollständig beschrieben werden,
- Entwürfe erstellt werden, ehe es in die
- Umsetzung geht
Und hier gilt, je präziser Du bist, desto öfter kannst Du den Columbo Kunden in die Schranken weisen. Das kann bedeuten, nicht nur zu beschreiben, was gemacht werden soll, sondern auch, was nicht gemacht wird.
Überhaupt ist ein gutes Angebot essentiell für Deinen Webdesignvertrag. Wie Du das aus rechtlicher Hinsicht erstellst, haben wir hier erläutert.
5. Wann kriege ich denn nun mein Geld?
Du ahnst es schon, der gute alte Sisyphos taucht wieder auf: Antwort, wenn Du auf dem Berg bist, also alles fertig. Wie stellt man das fest? Im Werkvertrag durch die Abnahme: Werkersteller (Du) und Auftraggeber betrachten das Werk und der Auftraggeber nickt beglückt von seiner neuen Website. Das ist die Abnahme, jetzt bekommst Du Dein Geld.
Was sagst Du? Wovon soll ich denn zwischendrin die Kosten decken? Berechtigte Frage, deshalb brauchst Du Abschläge. Super, sagst Du, soll der Kunde erst mal 50% zahlen, dann fange ich an.
Leider nicht ganz so einfach. Vertragliche Regelungen zur Zahlung können auch der AGB Kontrolle unterliegen. Zu weit gehende Vorleistungspflichten sind unwirksam – und Achtung: regelst Du die Abschläge unwirksam gilt das Gesetz – und ja, Du ahnst es schon, dann gibt es das Geld erst am Ende auf dem Berg!
Grundsätzlich darfst Du nur Abschläge für sinnvoll bereits geleistete Teilleistungen fordern, dafür bieten sich Abschläge nach den einzelnen Projektphasen an.
6. Abnahme, muss das sein?
Auch hier gilt wieder, sie gibt es eh, lieferst Du was ab und wird das irgendwie übergeben, kommt es dabei immer zu einer mehr oder weniger ausdrücklichen Abnahme, sofern der Kunde sie nicht verweigert.
Aber vor allem ist die Abnahme auch Dein Schutz. Hier stellst Du das Werk vor, alles was hier besprochen und akzeptiert wird, erhöht Deine Chancen, später nicht Haftungsansprüchen ausgesetzt zu sein. Hier kannst Du auch perfekt Hinweispflichten erfüllen:
7. Doch ein kostenloses Muster!
Ich weiß, danach hast Du gar nicht gesucht, aber hier kommt trotzdem Dein kostenloses Muster – nicht für einen guten Webdesignvertrag, denn wir finden, der ist sein Geld deutlich mehr als wert und wird Dir im Laufe Deiner Tätigkeiten Unmengen von Zeit, Schweiß und Geld sparen, dass er vielleicht eine der besten Investitionen Deines Lebens wird 🙂
Hier kannst Du ein Muster für Dein Angebot und Deine Hinweispflichten bei Abnahme runterladen, mit dem Du Deine Haftung für rechtliche Fehler (näher dazu hier) effektiv begrenzen kannst – besser, als mit als mit jeder Haftungsbeschränkungsklausel! Wir haben für Dich eine
- Musterklausel für Deinen Webdesign–Vertrag,
- eine Anleitung für Deinen Prozessablauf
- sowie eine Checkliste über die auf einer Website zu beachtenden Rechtsfragen vorbereitet
Bitte trage Dich hier kurz mit den Hinweis Musterklausel ein und wir schicken Dir die Musterklausel, die Anleitung und die Checkliste, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst:
8. Die Haftung des Webdesigners
Das haben wir ausführlich bereits aufgeschrieben (siehe dazu hier). Daher halte ich mich kurz. Ja, Du haftest für das, was Du machst und nein, das kannst Du auch praktisch nicht ausschließen. Jede relevante Haftungsbeschränkung ist unwirksam.
Das Einzige, was Dir hilft, ist ein guter Webdesignvertrag, der genau beschreibt, wer was macht, wann was wie abgeliefert wird. Dazu die Erfüllung Deiner Hinweispflichten wie im Beispiel soeben beschrieben – und Du bist jedenfalls viel besser aufgestellt als ohne Vertrag oder nur einem dürren kostenlosen Muster.
Was passiert, wenn die Website abgemahnt wird?
Auch das haben wir hier ausführlich beschrieben, daher nur so viel: Abgemahnt werden kann nur der Kunde, er ist für seine Website verantwortlich.
Puh, sagst Du? Ein Glück?
Tja, Du ahnst es schon, ganz so einfach ist es nicht – wenn Du irgendwie für die Abmahnung verantwortlich bist, haftest Du eben dem Kunden für die entstandenen Aufwendungen.
Denn für Dich wird es so viel teurer, als wenn Du abgemahnt wirst. Im schlimmsten Fall nimmt sicher der Kunde einen Anwalt und klagt durch 3 Instanzen und Du nimmst Dir einen Anwalt und begleitet das und hinterher macht Dich der Kunde für die Gerichtskosten und seine Anwaltskosten haftbar und (sofern das Klagen nicht unvernünftig war) Du zahlst alle diese Kosten – mit ein paar tausend Euro kommst Du dann nicht hin – und Dein Rechtsanwalt kostet übrigens auch Geld.
9. Wem gehört die Website denn nun? Urheberrecht
Die Website gehört dem Kunden, aber die Rechte an dem Design und ggf. auch dem Code, stehen nach dem Urheberrecht dem Webdesigner (Programmierer) zu. Deshalb muss die Übertragung der Urheberrechte geregelt werden. Hier kann eine intelligente Regelung auch helfen, das Du als Webdesigner fair an Deinem Werk beteiligt wirst.
10. Ja, muss der Kunde denn nichts machen?
Berechtigte Frage und auch hier ist wieder ein ganz wesentlicher Punkt zur Haftungsvermeidung und Beseitigung des Inspektor Columbus Problem angesprochen.
Je genauer Du regelst, wie und auf welche Weise der Kunde mitwirken musst, desto unwahrscheinlicher wird, dass Du als Sisyphos endest.
11. Kündigung? Ja, kann man denn den Webdesignvertrag kündigen?
Die juristisch nicht ganz richtige Antwort – die faktisch aber stimmt – nein. Einen Werkvertrag kannst weder Du noch der Kunde einfach kündigen.
Also genau genommen, Du kannst nur aus wichtigem Grund kündigen, das sind schwere Vertragsverletzungen des Kunden – nein, nicht nur einfach, weil er nervt.
Der Kunde kann bei bestimmten Ereignissen kündigen und auch nach § 648 BGB – aber das ist kaum eine wirkliche Kündigung bei der einfach alles vorbei ist. Vielmehr schuldet der Kunde dann Deine gesamte Vergütung abzüglich dessen, was Du ersparst, weil Du nicht weiter leisten musst – das ist oft weniger als Du oder der Kunde denken – und wird von schlechten Verträgen allzu selten beachtet.
12. Und was ist mit dem Rest – Webhosting und Webwartung?
So klein ist der Rest gar nicht, aber dazu im nächsten Kapitel.
Bietest du auch das Hosting an? Und Pflege und Wartung der Website (wenn Du das nicht machst, entgeht Dir evtl. ein toller relativ passiver Einkommensstream – mehr dazu hier, denn viele Leistungen, wie etwa auch die Pflege des Datenschutzes kannst Du inzwischen – mit easyRechtssicher.de – automatisieren). Dann brauchst Du auch einen Webhostingvertrag (siehe dazu hier) und einen Webwartungsvertrag (siehe dazu hier).
Und weil wir wissen, wie nervig es sein kann, mit immer unterschiedlichen Mustern hantieren zu müssen, haben wir auch einen Kombi-Vertrag, mit denen Du Deine Leistungen in einer AGB abdecken kannst.
Direkt zum
Webdesignvertrag https://easycontracts.de/vertraege/webservice/webdesign-vertrag/
Reinen Webwartungsvertrag https://easycontracts.de/vertrag-wartung/
Kombinierten Webwartungs- und Webhostingvertrag: https://easycontracts.de/vertrag-wartung-hosting/
Warum keine Kombination von allen 3 Verträgen? Das ist recht schwierig, der Webdesignvertrag bildet ein Projekt ab, während es sich bei Webhosting und Webwartung um Dauerleistungen handelt. Deshalb gibt es die allenfalls auf Sonderwunsch in eins – schreibe uns gern an mail@easyContracts.de.
13. Gibt es Webdesign denn überhaupt noch?
Das ist eine berechtigte Frage. Immer mehr Webdienstleistungen werden in der Cloud erbracht, SaaS Angebote mit oft vielen weiteren Integrationen zu Marketing, Funnel und vielem mehr, drängen mehr und mehr auf den Markt. Gleichzeitig werden die Ansprüche an eine Website immer komplexer, immer mehr Techniken sind zu verwenden und die Grenzen zu Programmierleistungen sind mindestens fließend. Dazu kommen oft weitere Leistungen wie Beratung, sogar Coaching, Contenterstellung, Daten-Auswertungen und vieles mehr, die Liste ist fast endlos.
Ich weiß nicht, ob es der erste Kunde unseres Webdesign-Vertrages war oder der Dritte, aber es war auf jeden Fall sehr früh, dass der Wunsch nach der Aufnahme weiterer Leistungen kam. Daraufhin haben wir unsere Agentur-Verträge entwickelt, bis hin zu unserem Monster-Vertrag, den Full Service Agentur Vertrag. Und kaum war er online, wurde eine Leistung vermisst – und dann noch eine – und dann noch eine.
Oft haben wir ihn überarbeitet, jetzt gab es zum Glück lange keine weiteren Wünsche mehr. Ob alles drin ist, kannst Du nur für Dich rausfinden, aber wenn Du viel mehr anbietest als Webdesign, dann schau auf jeden Fall auch nach unseren Agenturverträgen.
Direkt zum
Werbeagentur-Vertrag https://easycontracts.de/vertraege/agenturvertrag/
Social Media Agentur Vertrag https://easycontracts.de/vertraege/agenturvertrag/
Full Service Agentur Vertrag https://easycontracts.de/vertraege/agenturvertrag/
Ja, und wir haben auch den passenden Vertrag, wenn Du auf Gewinnbeteiligung tätig bist https://easycontracts.de/vertraege/sonstige/marketing-kooperation-mit-virtueller-beteiligung/ oder wenn Du als Subunternehmer für andere Agenturen tätig bist https://easycontracts.de/dein-agentur-rahmenvertrag-fuer-subunternehmer/.
Was, Du hast noch was ganz Besonderes? Erzähl in den Kommentaren oder schreib uns an mail@easyContracts.de.
14. Ergebnis
Von Sisyphos über die Römer zu Columbo habe ich nun versucht Dir zu erklären, warum ich denke, dass ein guter Webdesign Vertrag für Dich unerlässlich ist. Muster und Anleitungen für Dein Angebot und die Abnahme haben wir auch für Dich.
Was wir nicht haben, ist unser Webdesign Vertrag für umsonst. Du gibst Deine beste Website auch nicht als Freebie aus.
Ein solcher Vertrag kostet aber tatsächlich praktisch nichts. Die Kosten sind absolut zu vernachlässigen, einen Vertrag, in den bereits so viele Erfahrungen Deiner Kollegen geflossen sind, gibt es nicht für kleines Geld – und ohne Internet und Automation wäre er auch deutlich kostspieliger.
Doch darum geht es nicht, einen guten Webdesignvertrag zu erstellen ist nicht teuer, sondern mega günstig, Du sparst damit so viel Geld, das es das wahrscheinlich beste Investment ist, was Du in Deinem Business machen kannst.
Und dabei meine ich nicht die aufregenden Fälle, wenn das Design einer Riesenshopseite schief geht, das kann ich schon an einem Mini Columbo Kunden verdeutlichen.
Wenn Du so einem nur einmal sagen kannst, das kostet extra, guck, steht doch im Vertrag, statt 3 Stunden zu arbeiten, hast Du die Kosten bereits raus.
Wenn Du dann noch einem anderen Kunden sagen kannst, dass der Grund, warum es schief ging, die klar geregelten Mitwirkungspflichten im Vertrag waren – wieder, Du ahnst es schon „Guck, lieber Kunde, steht doch da“ – und Du Dir damit nur einen Minirechtsstreit im Wert von 1000 Euro ersparst, bis Du so was von im Plus, wie ich hoffe, dass Du es in Deiner Geldanlage häufig bist.
Nur mal grob, 10 Stunden Ärger mal Dein Stundensatz, nehmen wir nur 100 Euro, plus die 1000 Euro um die es geht plus 1100 Euro Verfahrens- und beidseitige Anwaltskosten, macht 3000 Euro und damit eine „Verzinsung“ von 800 bis 900 Prozent. Und das ist nur ein Fall, adde noch einen für 5000 Euro und Du kommst in schwindelerregende Renditen.
Aber, das wünschen und hoffen wir für Dich. Bleib bei Deinem Kerngeschäft und vermeide Ärger soweit wie nur möglich – das dankt Dir nicht nur Dein Portemonnaie.
Und jetzt: Viel Erfolg mit Deinen Webdesign-Leistungen.
Alle Vorteile zu AGB’s findest Du hier.
Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.