Dein rechtlich richtiges Webdesign Angebot

von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, 03.02.2021

Wie Du als Webdesigner oder Agentur ein gutes Angebot erstellst, nicht abgemahnt wirst und Rechtsnachteile vermeidest

Inhalt

I. Wie Dein Angebot strukturiert sein sollte

Für die Struktur Deines Webdesign Projekts wird nach einem gut gestalteten Anschreiben (dazu näher noch am Ende dieses Beitrages) für das Angebotsdokument selbst folgende Struktur vorgeschlagen:

II. Anmerkungen zu den 7 Schritten für Dein Angebot:

Zu 1 – Zielsetzung: Beschreibe Deine Leistungen, nicht die Lösung

Juristisch ist eine zu zielorientierte Formulierung in jedem Fall gefährlich. Sonst kannst Du für den Erfolg Deiner Beschreibung haftbar gemacht werden. 

 

Das kannst Du wie in dem folgenden Beispiel formulieren:

Do

Don’t

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

Natürlich lässt sich eine Verdopplung kaum garantieren, aber auch über das „einfach nutzbar“ machen, lässt sich streiten. Erst recht gilt das, wenn der Kunde selbst eingreift und etwa nach dem Projekt Content einfügt, der den Erfolg des Projekts konterkariert (z.B. Bilder, die mobil nicht dargestellt werden können).

 

Tipp: Verbinde die Lösungsaussage immer mit einer konkreten Leistung und formuliere nicht allgemein.

Don‘t

„Wir verbessern die Ladezeit um 1 Sekunde je Webseite“

Do 

„Wir komprimieren alle Bilder im Format xyz und verbessern so die Ladezeit“

 

2.  Zu 2. – Lösung und Leistungsumfang

Wie zu 1. gesehen, solltest Du das Ziel und die Lösung nur generell beschreiben. Herz Deines Angebotes ist der Leistungsumfang. Je detaillierter Du den beschreibst, desto einfacher kannst Du unberechtigte Mehrarbeitsforderungen abwehren.

 

Do

„Komprimieren der Bilder in dem Format xyz“

Do better

„Komprimieren der 57 Produktbilder in dem Online Shop in dem Format xyz“

Möglich auch so:

Z.B. „Komprimieren jedes weiteren Bildes 5 € netto je Bild.“

Oder

„Lizenz für Komprimierungssoftware 250 € netto“.

 

So hast Du immer einen konkreten Leistungsumfang und kannst jede Mehrleistung immer von einer weitergehenden Vergütung abhängig machen.

 

Nutze vor allem keine Beispiele mit „wie“ und „insbesondere“ Aufzählungen. Damit wird Dein Angebot tendenziell unbegrenzt.

Don`t

„Umsetzung von individuellen Datenfeldern für die Produktbibliothek, diverse Felder wie Bilder, Titel, Kurztext“

 

Damit ist die Menge der Datenfelder praktisch unbegrent.

Do

„Umsetzung der definierten individuellen Datenfeldern für die Produktbibliothek:

  1. Bilder, 2. Titel, 3. Kurztext, 4. ID, 5. Autor“

Manches lässt sich auch durch Verweis auf eine Sitemap der Website definieren, aber beachte, auf die solltest Du dann immer im Angebot konkret verweisen – sonst ist immer der Streit möglich, welche Seiten denn gemeint sind.

 

Do

„Erstellung der in der Sitemap aufgeführten Seiten (als Anlage 1 zu dem Angebot beigefügt),“

Don`t

„Erstellung der erforderlichen Seiten“

 

3. Leistungsbeschreibung und Conversion

Ein Problem ausführlicher Leistungsbeschreibungen kann sein, dass sie den Kunden eher abschrecken und er sich eigentlich für die technischen Details nicht interessiert. Ihm geht es schließlich nur um die Lösung (dazu näher noch sogleich). Von daher gibt es viele Agenturen, die lieber kurz und knackig die Lösung beschreiben, als lange Leistungsbeschreibungen zu fertigen.

 

Hier sind Probleme mit „Pfennigfuchsern“ und großen Kunden, die den Webdesigner oder die Agentur dann vor sich hertreiben, aber vorprogrammiert.

 

Diesen Widerspruch kannst Du lösen, wenn Du eine generelle Formulierung nutzt und für die Details auf eine Anlage mit dem Lastenhaft verweist. Das ist letztlich ähnlich wie der Verweis auf die Sitemap.

 

Beachte aber, dass Du dann nicht vorne bereits in dem Angebotsschreiben Inhalte abstrakt beschreibst, die dann so Vertragsbestandteil werden.

 

Also:

Don‘t

„Wir verbessern die Ladezeit um 1 Sekunde je Webseite“

 

Danach wäre es egal, welche technische Leistungsschritte Du in der Anlage beschreibst, das Ziel würde Vertragsbestandteil und wäre von Dir zu erreichen. Mehrkosten durch aufwändigere Maßnahmen, die dafür erforderlich sind, würden damit zu Deinen Lasten gehen.

Um wirklich rechtssicher Dein Angebot zu gestalten, braucht es einen rechtssicheren Vertrag. Mehr dazu hier im Blogartikel zum Webdesignvertrag.

 

4. Ausschlüsse

Wichtig sind auch Ausschlüsse und Alternativpositionen. Damit kannst Du die Grenzen Deiner Leistungen gut aufzeigen.

Do

5. Die Vergütung

a) Stunden- oder Tagessatz?

Jeder weiß inzwischen, im Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer (also Du als Webdesigner oder Agentur) nur das Bemühen und nur im Werkvertrag auch den Erfolg (die Website, die der Kunde nach den Regeln der Technik und den Vereinbarungen erwarten durfte).

 

Manche versuchen deshalb, Ihre Leistung als bloße Dienstleistung zu beschreiben und vereinbaren insbesondere einen reinen Stundensatz – weil das ein Indiz für einen Dienstvertrag ist.

 

Diese Bemühungen sind grundsätzlich zum Scheitern verurteilt. Bis auf wenige Ausnahme ist die Erstellung einer Website und sind sonstige Agenturleistungen immer ein Werkvertrag. Daran ändert auch die Vereinbarung einer zeitabhängigen Vergütung nichts. Regelungen, die einen Dienstvertrag zu erreichen suchen, kannst Du Dir also sparen.

 

b) Risikoverteilung durch Vergütung?

Richtig ist aber, dass die Art der Vergütung jeweils eine etwas andere Risikoverteilung für die Beschreibung des Angebotes bedingt. Rechnest Du nur nach Time & Material ab, ist für Dich die genaue Leistungsbeschreibung nicht mehr so wesentlich wie bei der Abrechnung zu Einheits- oder Pauschalpreisen.

 

Bei einer Abrechnung nach Time & Material rechnest Du Deine Manntage auf Basis des vereinbarten Tagessatzes ab. Es kostet so viel wie das Projekt eben dauert. Hier ist es eher Sache des Auftraggebers auf eine klare Leistungsbeschreibung zu drängen. Ein klarer Interessengegensatz, wie er insbesondere bei agilen Ausschreibungen auftreten kann.

 

Ist Deine Vergütung aber nach Einheitspreisen oder gar insgesamt pauschal beschrieben, gewinnt für Dich die Leistungsbeschreibung deutlich an Wert. Dann musst Du für die genannte Vergütung nämlich den konkreten Erfolg erstellen. Wird das schwieriger als gedacht, muss der Kunde jenseits besonderer Umstände nicht mehr zahlen (auf diese Umstände wird in den AGB von easyContracts.de besonderen Wert gelegt).

 

Dann ist es Deine Aufgabe, die definierten Anforderungen detailliert zu beschreiben. Damit ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung (ggf. auch als Lastenheft als Anlage zum Angebot) ein Muss.

III. Zwischenergebnis:

 

So sollte Dein Angebot wirklich strukturiert sein:

Anschreiben

Zielsetzung

Lösung

Angebotsdokument

Leistungsumfang

Termin- / Meilensteinplanung

Preis und Zahlungstermin(e)

Weitere Konditionen

Allgemeine Informationen über Ihr Unternehmen

Nächste Schritte

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

IV. Fragen, die Basis jeden guten Webdesign Angebotsschreibens

 

Am Anfang jeder Angebotserstellung steht die Kommunikation mit dem Kunden (einige mögliche Inhalte und Fragestellungen findest Du hier. Falls Du direkt einen Webdesignvertrag suchst, findest Du ihn hier). Durchaus empfehlenswert kann es – insbesondere bei unklaren Vorstellungen des Kunden – sein, vorab eine Beratung zu der künftigen Digitalstrategie des Kunden anzubieten. In diesem Rahmen wirst Du dann auch schnell feststellen, ob Du mit dem Kunden zusammenarbeiten möchtest. Gleichzeitig wird so der Auftragsumfang bereits gegen Vergütung erarbeitet.

 

1. Welche Probleme möchte er mit dem Webprojekt lösen?

Don‘t

  • Dabei geht es nicht um Features, Leistungen oder Inhalte wie mobil kompatible Website, API zu xyz oder ähnliche Fragen.
  • Es geht hier auch nicht nur um die Motivation des Kunden.
  • Bei praktisch ausschließlich B2B Kunden, also unternehmerischen Kunden im Webdesign, wird fast immer eine monetäre Motivation bestehen.
  • Aber das ist nicht das Problem, das der Kunde lösen will.

Do

  • Sein wirkliches Problem kann überbordende Konkurrenz sein,
  • eine sinkende Bekanntheit,
  • zu viel abbrechende Kunden auf seiner Website und
  • viele andere Probleme mehr.
  • Diese wirklichen Probleme gilt es finden. Ein gutes Beispiel für einen solchen Prozess findest Du hier.

2. Was braucht der Kunde (wirklich) / Lösung?

 

  • Das muss nicht die Lösung sein, die der Kunde für nötig hält.
  • Vielleicht wünscht der Kunde nur ein moderneres Design, braucht aber tatsächlich mehr touch points oder mehr Interaktionsmöglichkeiten auf seiner Website.

Von daher: Finde das wirkliche Problem des Kunden. Dann zeige ihm die Lösung auf und mache ein dazu passendes Angebot.

 

3. Agile Ausschreibung

Eine Alternative zu dem (gemeinsamen) Erarbeiten einer Leistungsbeschreibung mit dem Kunden kann – grade bei größeren und komplexeren Projekten – ein agiler Ausschreibungsprozess sein. Hier werden dann die wesentlichen Probleme, die der Kunde hat, aufgearbeitet und z.B. in Workshops geklärt, wie diese von Dir als Auftragnehmer gelöst werden könnten. Ein Beispiel für einen solchen agilen Auswahlprozess findest Du hier

 

Juristen und Einkäufer bevorzugen am Ende jedoch definitiv eingrenzbare Leistungsbeschreibungen. Hier sollte es also einen Umsetzungsmoment geben, in dem die agile Beschreibung – so gut als möglich – in eine detaillierte Leistungsbeschreibung übersetzt wird. Auf diese kannst Du dann in dem finalen Angebot für die Durchführungsphase verweisen.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

V. Weitere Punkte, die enthalten sein sollten

1. Beistellungen

Neben den reinen Erstellungsarbeiten gibt es vielleicht noch weitere Leistungen, die mit angeboten werden sollten. Das können etwa sog. Beistellungen sein, wie z.B. Software, die der Kunde von Dritten vorab erwerben muss. Für die rechtlichen Inhalte der Kundenwebsite kann das etwa das Plugin von easyrechtssicher.de sein, dessen Installation Du anbietest, ein WordPress Theme, ein Konto bei Vimeo und vieles andere mehr.

 

Ebenso können das weitere Leistungen sein, die Du nach der Fertigstellung der Website anbietest, etwa Hosting und Wartung. Hier findest Du einen ausführlichen Webdesignvertrag als Muster.

 

Diese Beistellungen solltest Du ebenfalls in Dein Angebot aufnehmen, aber beachte die:

 

2. Grenzen von Lizenzen

Ganz wichtig ist die Definition der Grenzen von Agenturlizenzen. Oft versorgt die Agentur den Kunden auf der Basis von Agenturlizenzen für Plugins und andere beigestellte Software oder Leistungen – wie z.B. die Agenturmitgliedschaft für rechtssichere Websites von easyRechtssicher, für den Cookie Banner von  clickskeks.at und vieles andere mehr.

 

Wenn Du hier nicht die Grenzen der Lizensierung aufführst, kann der Kunde immer annehmen, dass er diese Leistungen unbegrenzt erhält. Mache also deutlich, zu welchen Konditionen und für welchen Zeitraum der Kunde diese Leistung erhält und dass er – etwa bei Beendigung eines Wartungsvertrages diese selbst bestellen muss, um die Leistung der Website zu erhalten. Eine Regelung, die etwa in den AGB von easyContracts für die Webwartung oder Webwartung und Webhosting enthalten ist.

 

Do

„Automatisch aktuelle Datenschutzerklärung und Impressum über easyRechtssicher. Achtung: Nur für die Dauer des Wartungsvertrags (um bei Kündigung des Wartungsvertrages die Funktionalität der Automation zu erhalten, muss diese Leistung für 9,99 Euro netto direkt bei easyrechtssicher.de erworben werden).“

 

Das kannst Du auch negativ definieren:

 

Do

„Exklusive der Lizenzkosten für ACF von 49$ netto pro Jahr – vom Auftraggeber zusätzlich zu erwerben und beizustellen“

 

3. Rechtliche Inhalte der Website

Immer solltest Du die rechtlichen Inhalte der Website, für die Du das Angebot schreibst, mit bedenken. Bedenke immer, so wie Du von Deinem Handwerker erwarten kannst, dass er DIN-konform repariert, kann Dein Kunde von Dir erwarten, dass er die rechtlichen Inhalte seiner Website – richtig – erhält. Sonst haftest Du. Näher dazu hier.

 

4. Spesen

Weiter solltest Du auch sonstige Nebenleistungen nicht vergessen. Wichtig ist, dass Du auch Spesen aufführst, etwa für Reisekosten. Soweit es vereinbart werden soll, wäre auch zu definieren, ob und wie Warte- und Reisezeiten zu vergüten sind.

 

5. Auffangpreis

Wichtig ist zudem noch ein Auffangpreis, also insbesondere ein Stundensatz. Für alle Mehrleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, gibt es dann wenigstens eine Orientierung.

 

Do

„Kosten für nicht im Angebot enthaltene Leistungen 90 € netto die Stunde, Abrechnung in 15 min. Intervallen.“

 

6. Termin- / und Meilensteinplanung

Eine Terminplanung ist wichtig, keine Frage, aber füge sie nicht zu deutlich in Dein Angebot ein. Nach § 286 Abs. 2 BGB, insbes. Nr. 1, kann die Angabe von Daten oder auch von berechenbaren Zeiträumen dazu führen, dass Du ohne eine Mahnung bereits in Verzug kommst und Schadensersatz schuldest.

 

Don’t

„Fertigstellung zum 1.5.“

 

„Fertigstellung 3 Wochen nach Unterschrift.“

 

Do

„Nach Eingang aller erforderlichen Informationen und Beistellungen des Kunden Fertigstellung in 2-3 Wochen.“

 

Eine gute Regelung für die Mitwirkungen des Kunden und die Rechtsfolgen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten ist zudem sehr wichtig für Deine AGB. Das ist ein Punkt, der immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Durchführung von Webprojekten führt. In den AGB von easyContracts für Webdesign ist das ausführlich geregelt.

 

7. Die AGB als pdf und als Link

Zu jedem Angebot solltest Du auf Deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Die sicherste Variante ist, wenn Du Deine AGB als pdf beifügst und auch noch einen Link mitsendest, mit dem der Kunde die AGB jederzeit im Web aufrufen kann. Mehr dazu findest du hier und den richtigen Webdesignvertrag als Muster dann hier.

 

8. Nutzungsrechte

Eine Regelung für die Nutzungsrechte, insbesondere, ob der Kunde ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht. Diese Regelung sollte in Deinen AGB enthalten sein.

 

9. Haftung

Reines Webdesign ist inzwischen eher die Ausnahme als die Regel. Meist sind von der Agentur technische Lösungen zu erbringen. Funktionieren diese nicht, stellt sich immer die Frage der Haftung. Haftungsbeschränkungen sind jedoch weder im Vertrag noch gar in AGB ohne weiteres möglich. Eine wirksame Haftungsbegrenzung muss viele juristische Vorgaben beachten. Auch hier sind gute AGB unverzichtbar.

VI. Corporate Design in Deinem Webdesign Angebot

Aus juristischer Sicht ist eine Anpassung des Angebotes in Deine CI in jeder Weise möglich. In der reinen Leistungsbeschreibung ist eine gute Gliederung sicher wünschenswert, aber viel mehr Corporate Design als vielleicht Schriftart und ggf. Farbe und die Kopfzeile solltest Du hier nicht einsetzen. Anders ist das im Anschreiben, dies kann Deine Gestaltung enthalten.

VII. Ergebnis

Viele Wege führen zu einem guten Angebot für Webdesign, Programmierung und sonstige Agenturleistungen. Aus juristischer Sicht ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die sich auch in den Anlagen finden kann, vorteilhaft. Das gilt jedenfalls dann, wenn Du Deine Leistungen mit Einheitspreisen (Pauschalen für bestimmte Leistungen) oder gar insgesamt pauschal anbietest.

 

Insgesamt sind allgemeine Zielbeschreibungen und beispielhafte Aufzählungen besonders gefährlich. Hier können umfangreiche Zusatzleistungen zu Deinen Lasten gehen. Mehraufwände lassen sich aber auch durch Ausschlüsse und die Aufnahme von Alternativpostionen begrenzen. Ein Muster für ein Webdesignvertrag kannst Du hier beziehen.

 

Viel Erfolg mit Deinen Angeboten!

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

Interview mit feedbax.de

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