Das Thema DSGVO betrifft auch Social Media. Die Datenschutzbhörden verlangen jetzt, dass Du Social Media DSGVO konform betriebst. Erfahre hier, wie Du mit unserem Datenschutzgenerator für Social Media Fanpages schnell Deine Fanpages bei Facebook, Twitter, Instagram, Twitter, Pinterest, YouTube, Xing und Linkedin rechtlich richtiger betreiben kannst. von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
I. Berliner Datenschutzbehörde verschickt Anhörungen, ob Du Social Media DSGVO konform betreibst
Nach diesem Tweet mit einer Abbildung
Nach EuGH-Urteil vom 5.6.18 u. Beschluss des DSK (5.9.18) ist in der Privatwirtschaft (eher) nichts passiert. Das hat die Aufsicht dazu bewogen, nunmehr förmliche Anhörungsverfahren gegen eine große Anzahl von Unternehmen und Organisationen einzuleiten. Und so sieht es aus: pic.twitter.com/y56R5xQ4rW
— DATENSCHUTZ (@INTERVOKAT) 14. November 2018
verschickt die Berliner Datenschutzbehörde Anhörungen zu Social Media Fanpages. Bekanntlich gab es im Juni ein Urteil des EuGH nach dem jeder, der eine (gewerbliche) Social Media Fanpage unterhält, mit dem Betreiber der jeweiligen Social Media Plattform (zB: Facebook, Twitter, Instagram, Twitter, Pinterest, YouTube, Xing, Linkedin), gemeinsam haftet. Wir hatten auf dem Blog bereits über dieses EuGH Urteil berichtet. Seit dem hat sich nach Einschätzung jedenfalls der Berliner Behörde auf Seiten der Unternehmen praktisch nichts getan. Deshalb hat die Berliner Datenschutzbehörde Anhörungsverfahren gegen viele Unternehmen eingeleitet. Die Unternehmen werden in dem Brief dazu befragt, wie sie die Voraussetzungen des EuGH Urteils zur gemeinsamen Haftung von Social Media Fanpages erfüllen.
II. Die Anforderungen des EuGH, um Social Media DSGVO konform zu betreiben
Leider lässt sich dem EuGH Urteil nicht genau entnehmen, welche Anforderungen eigentlich genau zu stellen sind. Die Datenschutzkonferenz hat hierzu aber bereits gewisse Empfehlungen gegeben und sogar Facebook ist inzwischen tätig geworden. Was Du als Betreiber einer Social Media Fanpage jetzt machen kannst, haben wir in einem weiteren Blogbeitrag beschrieben. Manche Maßnahmen kannst Du nicht beeinflussen, weil sie von der Social Media Plattform bereit gestellt werden müssen. Was Du aber auf jeden Fall unternehmen kannst, ist:
- Auf die Verwendung der Social Media Plattform (auch bei bloßen links auf Deinen Account) in Deiner Datenschutzerklärung hinweisen.
- In der Social Media Plattform auf eine Datenschutzerklärung für diese Plattform verweisen (dies kann auch ein Text sein, der am Ende Deiner Datenschutzerklärung steht, Du kannst also beide Dokumente in einem erstellen).
III. Die easyRechtssicher-Lösung
Mit easyRechtssicher kannst Du diese Anforderungen schnell und einfach erfüllen.
1. Schritt: Social Media Links in unserem Datenschutz-Generator anklicken
Alle Kunden mit dem Generator oder unserem WordPress Plugin können jederzeit die passenden Texte für Ihre Datenschutzerklärung generieren
Mit unserem Datenschutz-Generator kannst Du für alle Social Media Links zu Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest, YouTube, Linkedin und Xing etc. einen Text in Deiner Datenschutzerklärung erstellen. Damit kommst Du Deiner Pflicht aus dem EuGH Urteil nach, die Nutzer darüber zu informieren, was sie erwartet, wenn Sie Deinem link zu der Social Media Plattform folgen.
2. Schritt: Datenschutzerklärung für Social Media generieren
Doch nicht jeder Nutzer gerät auf Deinen Social Media Account über Deine Website. Die Nutzer können ihn auch auf andere Weise finden und direkt Deine Social Media Fanpage aufrufen. Da Du aber nach dem EuGH Urteil gemeinsam mit der Social Media Plattform für alle dabei gewonnen personenbezogenen Daten der Nutzer verantwortlich bist, brauchst Du auch dort – ebenso wie auf Deiner Website – eine Datenschutzerklärung. Vorteil easyRechtssicher: Als Kunde kannst Du die Datenschutzerklärungen für Deine Social Media Fanpages (Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest, YouTube, Linkedin und Xing etc.), gleich mit generieren. Mit unserem Social Media Generator kannst Du auch die dafür passenden Muster mit wenigen Klicks erstellen. Das Beste dabei: Deine Eintragungen in unserem Datenschutz-Generator werden automatisch übernommen, Du musst also nichts doppelt ausfüllen. Bitte beachte, dass ist ein anderer Text als der auf Deiner Homepage. Hier musst Du die Datenverarbeitung auf der Social Media Plattform darstellen und nicht die auf Deiner Homepage. Das ist eine Funktion, die kaum ein Generator sonst bietet!
3. Schritt: Datenschutzerklärung auf Deiner Social Media Fanpage verlinken
Jetzt musst Du sie nur noch auch auf Deiner Social Media Fanpage veröffentlichen. Dafür ist nicht mehr als ein Link mit einer Sprungmarke erforderlich (wird von dem Plugin automatisch und mit dem nächsten Update auch im Generator für einfaches copy and paste angezeigt). Diesen Link bringst Du dort an, wo Dein Social Media Account die Veröffentlichung Deiner Datenschutzerklärung vorsieht. Bei Facebook ist das etwa im Bereich „Datenrichtlinie“. Zudem solltest Du den Link auch immer am Ende Deines Impressums auf Deiner Social Media Fanpage abdrucken (und als Datenschutzerklärung kennzeichnen). Ausführlich habe ich das hier am Beispiel von Instagram geschildert.
IV. Lösung, wenn Du nur Social Media Accounts hast und keine Website
Bei easyRechtssicher gibt es noch einen weiteren Generator: Einen Datenschutzgenerator für Social Media Fanpages. Diesen kann jeder Komplett Schutz oder Agentur Kunde nutzen, jetzt gibt es ihn auch in einer speziellen Edition für Nutzer, die keine eigene Website haben:
Zum Datenschutz-Generator Social Media Fanpages
Damit kannst Du auch eine gesonderte Datenschutzerklärung für Deine Social Media Fanpage erstellen und so Social Media DSGVO konform betreiben. Hier hosten wir die Datenschutzerklärung für Deine Social Media Fanpage für Dich. Du brauchst nur den Link kopieren und auf Deiner Social Media Fanpage verlinken und jeder Besucher sieht auf Klick Deine Datenschutzerklärung für die Social Media Plattform. Dieser Service kostet derzeit 4,99 zzgl. MwSt.
IV. Ergebnis
Das Einschreiten der Berliner Datenschutzbehörde zeigt, dass die Konsequenzen des EuGH Urteils zu Social Media Fanpages nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Noch steht nicht genau fest, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Social Media DSGVO konform zu betreiben. Zwei Punkte sind aber bereits absehbar.
- Kläre den Nutzer auf Deiner Website auf, was seine Daten auf der Social Media Plattform erwartet (Erklärungen zu Social Media Links und Social Media Fanpages)
- Kläre den Nutzer auf der Social Media Plattform auf, was seine Daten hier erwartet.
Beides lässt sich mit dem allgemeinen Datenschutzgenerator und dem speziellen Datenschutzgenerator für Social Media Fanpages von easyRechtssicher einfach und schnell umsetzen. Grade die zweite Lösung ist besonders interessant für Unternehmen, die ausschließlich auf Social Media unterwegs sind und gar keine eigene Website haben. Umfassende Informationen zu den Anforderungen an Social Media Fanpages findest Du hier.
Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.
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