Wie Du auf Facebook, Linkedin und Instagram die Datenschutzerklärung und andere rechtliche Anforderungen stressfrei meisterst

Was Du für Impressum und Datenschutz auf Social Media einstellen musst, um nicht abgemahnt zu werden. Erfahre hier alles über Impressum und Datenschutz auf Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest, YouTube, Xing, Linkedin und Co. Welche rechtlichen Anforderungen bestehen und wie Du sie schnell und einfach erfüllen kannst. Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung für Fanpages.

von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Vorbemerkung: Wann bist Du betroffen oder was sind Fanpages eigentlich?

Fanpage(s) sind alle Konten, Mitgliedschaften oder Unternehmensseiten, auf denen in irgendeiner Form auch bezahlte Leistungen angeboten oder auch nur beworben werden. Es genügt also auch ein privater Account, wenn Du da etwa (auch) Deine (gewerblichen) Blogposts oder Angebote oder sonstige Inhalte bewirbst. Reine Public Relations reicht aus, die schon beginnen kann, wenn etwa nur das Firmenlogo oder ein Bild von einem Unternehmen gezeigt wird. Rein private Seiten ohne jeden gewerblichen Hintergrund sind aber nicht betroffen.

Teil 1: Dein Impressum auf Social Media (Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, Twitter, Linkedin, Xing & Co)

I. § 5 TMG (Telemediengesetz)

Sicher weißt Du bereits, dass jeder Unternehmens-Account (sog. Fanpage) auf einer Social Media Plattform nach § 5 TMG ein Impressum benötigt. Ein solches kannst Du etwa mit dem Impressumsgenerator auf easyRechtssicher schnell und einfach erstellen. Dieses Impressum musst Du direkt bei dem Social Media Account eingeben. Oft hast Du dafür aber nicht genug Platz zur Verfügung. Wie das trotzdem geht, erfährst Du weiter unten in diesem Beitrag zu Teil 2, I. 2.

II. Sprechender Link

Der Link auf das Impressum muss immer einfach ersichtlich sein. Erforderlich ist daher ein sogenannter sprechender Link. Es muss bei dem Link ersichtlich sein, dass es sich um einen Link auf ein Impressum und eine Datenschutzerklärung (siehe sogleich in Teil 2, warum Du auch die brauchst) handelt. Schreibe bitte direkt vor den Link: „Impressum und Datenschutzerklärung:“ damit immer ersichtlich ist, dass der Link auf ein Impressum und eine Datenschutzerklärung geht. Mit dem  Social Media Generator von easyRechtssicher ist das schnell durchgeführt, mehr dazu in Teil 2.

III. Ergebnis Teil 1

Du brauchst für jeden Deiner (gewerblichen) Social Media Accounts ein Impressum. Das kannst Du mit dem easyRechtssicher Fanpage Generator für Impressum und Datenschutzerklärung schnell erledigen. Zum Datenschutz-Generator

Teil 2: Wie Du nach dem EuGH Urteil Deine Fanpage gegen Abmahnungen sichern kannst

I. Welche Maßnahmen kann ich treffen, um meine Fanpage abzusichern?

Der EuGH hat vor allem beanstandet, dass die Nutzer nicht aufgeklärt werden, welche Datenerhebungen auf der Social Media Plattform erfolgen. Hierzu hat die Datenschutzkonferenz im Juni 2018 unter dem unheilversprechenden Titel: „Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei“ ein Lösung aufgezeigt. Die Datenschutzkonferenz forderte für einen rechtmäßigen Betrieb einer Social Media Seite: „Wer eine Fanpage besucht, muss transparent und in verständlicher Form … informiert werden ….“ Damit ist die wesentliche Konsequenz aus dem Urteil des EuGH klar: Sowohl in der Datenschutzerklärung auf Deiner eigenen Website musst Du auf die Social Media Plattform hinweisen als auch auf der Social Media Plattform selbst, also an der eigenen Fanpage. Du brauchst jetzt also auf Deiner Website, auf Facebook, auf Instagram, auf Twitter, auf YouTube, auf Vimeo, auf Linkedin, auf Xing, auf Pinterest etc. jeweils ein Impressum und einer Datenschutzerklärung.

https://www.youtube.com/watch?v=/kYI9llUpozY

1. Ändere die Datenschutzerklärung auf Deiner Website!

Wenn Du keine Website hast, lies bitte gleich weiter zu 3. Wenn Du einen Social Media Account hast, musst Du vor allem die Teilen oder Like Buttons, die Du verwendest, in der Datenschutzerklärung erwähnen. Dies sind in aller Regel Plugins, die an Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, Twitter, Linkedin und Xing Daten weitergeben. Das sollte allgemein bekannt sein. Noch mal mit Urteil vom 29.07.2019 hat der EuGH bekräftig, dass die Verwendung von Like Buttons nur zulässig ist, wenn dabei keine Daten an die Social Media Plattform übertragen werden und wenn der Nutzer in die Datenübertragung eingewilligt hat. Das kannst Du praktisch nur über das Shariff Plugin sicher stellen. Hier findest Du mehr Informationen dazu und auch die Links zu dem Plugin.

Eine neue Konsequenz aus dem Urteil ist aber, dass Du den Besucher selbst bei blossen links auf Deine Social Media Unternehmensseiten in der Datenschutzerklärung unterrichten musst. Das ist eine Option, die die mir bekannten Generatoren häufig nicht abbilden. Eigentlich ist es ohne weiteres möglich, auf seinen eigenen Social Media Account zu verlinken. Doch nach dem Urteil des EuGH musst Du eben beachten, dass Du damit Deine Besucher „in die Gefahr begibst“, dass deren Daten von der Social Media Plattform verarbeitet werden. Darüber musst Du aufklären. Deshalb sind auch bloße Links auf Euren Social Media Account in der Datenschutzerklärung zu erwähnen. Nur mit einer solchen Erweiterung Deiner Datenschutzerklärung informierst Du Deine Nutzer, dass deren Daten gegebenenfalls auch der Social Media Plattform zugänglich werden (ja, der EuGH orientiert sich hier an recht ahnungslose Nutzer Eurer Website). Nutzt Du den Datenschutz-Generator oder das DSGVO Plugin für WordPress, findest Du dort die Abfrage für „Social Media Links“. Hier trägst Du einfach ein, auf welche Social Media Plattformen Du auf Deiner Website verlinkst, etwa auf Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, LinkedIn, Xing oder Twitter. Dann generiert der Generator die erforderlichen Muster, die Du rechtlich brauchst. In Deiner Datenschutzerklärung informierst Du Deine Nutzer dann, was mit ihren Daten geschieht, wenn sie Deinem Link folgen und Deinen Social Media Account besuchen.

2. Datenschutzerklärung auf der Fanpage

Doch damit nicht genug. Der Nutzer kann schließlich nicht nur von Deiner Website auf die Social Media Plattform kommen, sondern auch direkt die Fanpage auf der Social Media Plattform aufrufen. Dann hat er vorher nicht die Möglichkeit, sich auf Deiner Seite über den Datenschutz zu informieren, sondern muss diese Informationen auf der Social Media Plattform auch finden können. Diese Datenverarbeitung müsst Ihr in einer speziellen Datenschutzerklärung für die Social Media Plattform beschreiben (so gut das mangels Transparenz möglich ist) und auf Wege verweisen, wie der Besucher möglichst wenig Daten preisgeben kann (Hinweise dazu findest Du etwa hier). In unserem Datenschutz Generator für Social Media Fanpages ist werden nach Angaben zu Deinem Impressum auch Deine „Social Media Fanpages“. abgefragt  Damit kannst Du gleichzeitig auch die Datenschutzerklärung generieren, die Du für Deinen Social Media Account benötigst.

a) Wo muss ich die Hinweise anbringen?

Örtlich sind die Datenschutzhinweise so deutlich wie möglich anzubieten, entweder an einem besonders vorgesehenen Ort für die Datenschutzerklärung (Facebook z.B. erlaubt einen Link auf die Datenrichtlinie unter „Info“) oder in den Unternehmensangaben (bei Facebook etwas Story) oder auch als gepinnter Post. Zudem muss der Link auf das Impressum und die Datenschutzerklärung immer einfach ersichtlich sein. Erforderlich ist daher ein sogenannter sprechender Link. Es muss bei dem Link ersichtlich sein, dass es sich um einen Link auf ein Impressum und eine Datenschutzerklärung handelt. Schreibe bitte direkt vor den Link: „Impressum und Datenschutzerklärung:“ damit immer ersichtlich ist, dass der Link auf Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung geht. Wie Du konkret auf der jeweiligen Social Media Plattform den Link setzen kannst, ist hier beschrieben, bzw. hier für Pinterest. Hier ranken sich bereits je Plattformen viele Diskussionen um die besten Orte. Schreibt gerne Euren besten Ort als Kommentar. Oft gibt es nur wenig Raum und die Diskussion geht vor allem auch darum, ob man den für Rechtsangaben „verschwenden“ sollte oder nicht. Hierin wollen wir uns nicht einmischen. Je deutlicher, desto besser jedenfalls.

b) Wie soll ich den Hinweis erteilen?

Den Hinweis auf die spezielle Datenschutzerklärung für Eure Fanpage bei Facebook, Instagram, Google+, YouTube, Twitter, Pinterest und Co. könnt Ihr auf drei Weisen einbinden:

  • direkte Veröffentlichung auf der Social Media Plattform (mir ist aber keine bekannt, auf der das bereits geht)
  • Link auf eine eigene Seite mit der Datenschutzerklärung für die Fanpage (kann auch über den easyRechtssicher.de Hosting Service bestellt werden, dann braucht Ihr nicht mal eine eigene Website)
  • Veröffentlichung des Textes auf Eure Website, auf der Ihr dann von der Social Media Unternehmensseite aus verlinkt.

Die einfachste Lösung ist sicher, den Hosting Service von easyRechtssicher zu nutzen. Du erhältst in unserem Datenschutz Generator und in dem Datenschutz Plugin jeweils einen Link für ein Impressum und eine Datenschutzerklärung für Social Media Fanpage von Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, Twitter, Linkedin und Xing. Hier kannst Du Deinen Komplett Schutz bestellen, mit dem Du sowohl

  • den Datenschutzgenerator für Deine Website findest (soweit Du WordPress nutzt ist zusätzlich das Plugin enthalten)
  • den Impressums Generator für Deine Website
  • den Social Media Generator für Impressum und Datenschutzerklärung auf Deinen Fanpages
    Zum Komplett Schutz   

3. Datenschutzerklärung und Impressum ohne eigene Website

Hast Du keine eigene Website hilft der Weg über unseren Datenschutz-Generator oder über unser DSGVO Plugin nicht weiter, doch auch dafür haben wir eine Lösung: Den easyRechtssicher Datenschutz-Generator mit Hosting Service. Hierfür rufe einfach unseren Social Media Fanpage Generator auf und wähle die von Dir verwendeten Social Media Plattformen an. Mit der anschließenden Bestellung über Digistore 24 erwirbst Du:

  • Deinen Hosting Service für Dein Impressum
  • Deinen Hosting Service für die Datenschutzerklärung
  • Deine jeweilige Aktualisierung bei rechtlichen Änderungen

Nach Bestellung wird Dir der Link für Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung für Deine ausgewählten Social Media Fanpages angezeigt. Den musst Du dann nur noch auf Deiner Unternehmenswebseite bei Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, LinkedIn, Xing oder Twitter verlinken. Näher dazu sogleich zu IV. Der Link zeigt – von uns gehostet – immer den aktuellen easyRechtssicher Mustertext für die jeweilige Social Media Plattform an. So ist Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung für Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, LinkedIn, Xing oder Twitter immer auf dem neuesten Stand. Dadurch hast Du eine Abmahngefahr bereits gebannt.

4. Ergebnis Teil 2

Mit easyRechtssicher kannst Du schnell, einfach und dauerhaft aktuell ein Impressum und eine Datenschutzerklärung für Deinen Social Media Account auf Facebook, Instagram, Pinterest, YouTube, Twitter, Linkedin, Xing & Co. erstellen. Wir hosten Dein Impressum und Deine Datenschutzerklärung für Dich. Das ist in unserem Komplett Schutz enthalten.     Zum Komplett Schutz    Hast Du keine eigene Website, kannst Du auch nur den Social Media Fanpage Generator mit gehosteter Datenschutzerklärung und Impressum bestellen

II. Gesamtergebnis

Betreiber einer Website finden derzeit kaum Ruhe. Nach der DSGVO der nächste Schock. Die Konsequenzen des EuGH-Urteils können für Fanpages durchaus erheblich sein und aus höchster anwaltlicher Vorsorge muss man jetzt empfehlen, alle Fanpages oder Unternehmens-Accounts auf allen nicht DSGVO-konformen Social Media Plattformen zu schließen. Dennoch man kann versuchen, sich weniger angreifbar zu machen. Das betrifft klare Hinweise in der Datenschutzerklärung zu den Gefahren der Social Media Plattformen und eine soweit als möglich datenschutzkonforme Einstellung der jeweiligen Social Media Fanpage. Sinn macht natürlich auch, die eigenen Social Media Profile auf Ihren Nutzen hin zu untersuchen und wenig genutzte Profile zu löschen. Der einfachste Datenschutz ist immer noch, keine Daten zu haben. Wenn Du Deine Fanpage jetzt nicht abschalten willst, solltest Du also 2 Maßnahmen treffen:

  1. Auf die Verwendung der Social Media Plattform (auch bei bloßen links auf Deinen Account) in Deiner Datenschutzerklärung hinweisen.
  2. In der Social Media Plattform auf eine Datenschutzerklärung für diese Plattform verweisen (dies kann auch ein Text sein, der am Ende Deiner Datenschutzerklärung steht, Du kannst also beide Dokumente in einem erstellen).

In unseren Social Media Generator Impressum und Datenschutzerklärung, im Komplett Schutz enthalten oder als Hosting Lösung auch einzeln erhältlich, findest Du beide Lösungen. Einfach, bequem und immer aktuell.

   

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Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

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