Webdesign Vertrag erstellen: Was muss ich beachten?

Ein Webdesign Vertrag benötigt verschiedene Regelungen, um Dich als Webdesigner abzusichern. In diesem Beitrag gehen wir auf wichtige Punkte ein, die Du in Deinem Vertrag berücksichtigen solltest, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Deine Arbeit effektiv zu gestalten.

Inhalt:

    1. 1. Vertragspartner aufführen
    2. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einbeziehen
    3. 3. Leistungsphasen definieren
    4. 4. Urheberrecht und Nutzungsrechte klären
    5. 5. Haftung regeln
    6. 6. Abnahme festlegen
    7. 7. Schriftform
    8. 8. Mitwirkungen des Kunden
    9. 9. Änderungen und Erweiterungen des Projekts
    10. 10. Kündigung
    11. 11. Zahlungsbedingungen
    12. 12. Datenschutz
    13. 13. Streitbeilegung
    14. 14. Fazit

 

1. Vertragspartner aufführen

Zu Beginn solltest Du die Vertragspartner klar definieren. Wer ist Dein Kunde und um welche Art von Unternehmen handelt es sich? Einzelunternehmen, GmbH oder GmbH & Co. KG? Wer vertritt das Unternehmen und wer ist der Geschäftsführer? All diese Informationen gehören in Deinen Webdesign Vertrag.

Außerdem ist es sinnvoll, einen Ansprechpartner festzulegen, der für Abstimmungen im Design und die Beauftragung von Zusatzkosten verantwortlich ist. Das gilt besonders, wenn es sich bei Deinem Kunden um ein größeres Unternehmen handelt und Du vielleicht das Projekt mit mehreren Abteilungen dort abstimmen musst.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einbeziehen

In Zeiten des Internets sind AGB eine gute Möglichkeit, die Vertragsgrundlagen festzulegen. Du kannst sie einfach in Deinem Angebot aufführen und auf Deine AGB verweisen, die Du online bereit stellst.

AGB sind aber eben nur allgemein. Es fehlen dann noch die besonderen Bestimmungen. Dafür nutzt Du aber einfach Dein Angebot. Das musst Du so oder so erstellen.

Mit Deinem Briefkopf hast Du bereits alle Daten zu Dir als Vertragspartner, wer Du bist und wo Du ansässig bist, steht alles auf Deinem Briefkopf oder Deiner E-Mail Signatur (nehme ich doch an).

Der Auftraggeber steht in der Anschrift Deines Angebotes. Das ist eben Maxi Musterfrau oder die Max Mustermann GmbH. Wer vertritt sie? Richtig, die von Dir angesprochene Person:

„Sehr geehrte Frau Musterfrau“ …..

Danach folgen in Deinem Angebotsschreiben die einzelnen Leistungen, die Du erbringen wirst.

„Erstellung einer Website

mit 5 Unterseiten wie folgt

Texten wie folgt,

Formularen wie folgt,

Technik wie folgt

etc.“

Und entweder Du machst Deine Preise je Position oder eben auch am Ende, z.B.

„Pauschal 2.000 zzgl. MwSt.“

Du nutzt Angebotsschreiben? Perfekt, bei uns bekommst Du den Webdesign Vertrag auch als AGB. Schreib einfach Dein Angebot wie sonst immer, schreibe deutlich sichtbar dazu:

„Für alle meine Angebote gelten meine AGB, die ich als pdf beigefügt habe, die Du aber auch unter https://ich.de/AGB aufrufen kannst.“

Und schon bist Du startklar.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

3. Leistungsphasen definieren

Um den Arbeitsablauf effizient zu gestalten und Doppelarbeit zu vermeiden, solltest Du Leistungsphasen in Deinem Vertrag festlegen. Meist gibt es folgende Phasen:

  1. Planung und Konzeption
  2. Designentwicklung
  3. Programmierung und Umsetzung
  4. Test und Optimierung
  5. Launch der Website

Für komplexe Projekte kann zusätzlich ein Pflichtenheft erstellt werden.

Du musst aber nicht alle Phasen in Deinem Webdesignvertrag aufnehmen. Wichtig ist nur, das Konzeption und Design vor der Umsetzung abgeschlossen werden, am besten mit einer teilweisen Abnahme, damit der Kunde nicht bei der Umsetzung ständig neue Anforderungen stellt.

Regeln solltest Du also mindestens

  1. Konzeptionierung
  2. Design
  3. Umsetzung

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte klären

Als Webdesigner hast Du Urheberrechte an Deinen Gestaltungen. Kläre deshalb, inwieweit Dein Kunde die Website nutzen darf und welche Rechte er erhält.

Bekommt Dein Kunde ein absolutes Recht an dem Webdesign? Dann dürftest Du dieses Werk nicht mehr für weitere Kunden von Dir nutzen. Oder erhält Dein Kunde nur ein einfaches Recht an Deinen Leistungen? Diese und alle damit zusammenhängenden Fragen solltest Du regeln.

Das heißt nicht, dass Du den Kunden vollständig beschränken kannst. Ich hatte bereits Anfragen, danach sollte der Kunde verpflichtet werden, die Website später nicht mehr zu ändern. Ich verstehe die Bedenken, wenn Du als Urheber benannt bist. Du kannst das theoretisch auch vereinbaren (wenn denn der Kunde zustimmt), aber nicht erst in den Vertragsklauseln irgendwo unter Urheberrecht. Denn der Kunde darf generell davon ausgehen, dass es seine Website wird und muss nicht mit der Überraschung rechnen, dass er vor jeder Änderung Deine Zustimmung braucht.

Unsere Verträge und AGB für Webdesign regeln alle urheberrechtlichen Fragen.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

5. Haftung regeln

Haftungsklauseln sind bei der Erstellung eines Webdesignvertrages ebenfalls immer gewünscht. Es ist jedoch sehr schwer, wirksame Haftungsregeln zu formulieren. Die Rechtsprechung hat hier viele unterschiedliche Vorgaben gemacht mit zum Teil sehr feinsinnigen Unterscheidungen. Regelungen wie:
„Der Webdesigner haftet nur für einfache Fahrlässigkeit“

oder

„Der Webdesigner haftet nicht für beigestellte Materialien Dritter“

sind unwirksam.

BEACHTE immer: Unwirksame Regelungen in Deinem Vertrag oder Deinen AGB können auch abgemahnt werden.

Verwende daher nur wirksame Haftungsregeln, um Abmahnungen zu vermeiden.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

6. Abnahme festlegen

Bei der Erstellung eines Webdesignvertrages kann auch die Abnahme geregelt werden. Dies ist nicht zwingend, denn ob und inwieweit eine Abnahme erforderlich ist, ergibt sich aus dem Gesetz. Dennoch macht es auch für spätere Forderungen nach einer Nacharbeit durch den Kunden Sinn, eine Abnahme durchzuführen, bei der Kunde das Werk des Webdesigners als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert.

7. Schriftform

Was Du auf keinen Fall regeln solltest, wenn Du einen Webdesign Vertrag erstellst, ist das Erfordernis einer Schriftform. Schriftform verlangt grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift. Das ist aber oft nicht mehr zeitgemäß, weshalb der Gesetzgeber bereits vorgesehen hat, dass es unwirksam ist, Schriftform zu verlangen.

Klauseln wie:
„Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform“

Sind daher unwirksam – und beachte nochmals, unwirksame AGB können eben auch abgemahnt werden.

8. Mitwirkungen des Kunden

Eine der wichtigsten Fragen für einen Webdesign Vertrag – und im Übrigen in kaum einem Muster geregelt – ist die nach den Mitwirkungen des Kunden.

Allein kannst Du die Website kaum fertig stellen. Du brauchst die Abstimmung mit dem Kunden – und je nach Projekt und Vereinbarungen – auch ganz oft Materialien, Inhalte, Zugänge und/oder Abklärungen von dem Kunden, um die Website zu Ende zu bringen.

Deine Vergütung wird nach dem Gesetz erst fällig, wenn Du alle Leistungen erbracht hast. Wenn der Kunde aber nicht mitwirkt? Was dann? Genau. Die Gefahr hast Du richtig erkannt.

Regel also, was muss der Kunde machen und beibringen. Und nicht nur das ob, regel auch gleich, was geschieht, wenn der Kunde das nicht zeitnah erledigt. Klar, Du kannst ihn nicht zwingen, Handlungen vorzunehmen, aber Du kannst regeln, wann Du trotzdem Deine Vergütung erhältst oder dadurch entstehende zusätzliche Aufgaben.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

9. Änderungen und Erweiterungen des Projekts

Es kann immer vorkommen, dass während der Arbeit an einem Webdesign-Projekt Änderungen oder Erweiterungen vom Kunden gewünscht werden. Es ist daher ratsam, im Webdesign Vertrag eine Regelung für solche Fälle aufzunehmen. In dieser Regelung sollte festgehalten werden, wie mit Änderungswünschen umgegangen wird, ob zusätzliche Kosten entstehen und wie diese berechnet werden. So vermeidest Du Unklarheiten und sorgst für eine transparente Abwicklung des Projekts.

Unsere Vertragsvorlagen enthalten Regelungen für Änderungen und Erweiterungen, damit Du und Dein Kunde wissen, worauf Ihr Euch einlasst.

10. Kündigung

Ein Webdesignvertrag ist ein Werklieferungsvertrag oder ein Werkvertrag. Beides sind Verträge, die zwar über eine bestimmte Dauer gehen, aber nicht eigentlich von der Zeit abhängen. Anders also als z.B. bei der Miete, gibt es im Werkvertag keine eigentliche Kündigung.

Du kannst ohnehin generell nicht kündigen. Das geht nur, wenn der Kunde (schwere) Vertragsverletzungen begeht oder gar nicht mitwirkt. Der Kunde kann dagegen immer kündigen. Wichtig ist hier, die Rechtsfolgen im Einzelnen fest zu halten. Denn was hier gilt, ist nur wenig bekannt.

In unseren AGB findest Du die passenden Regeln für den Fall der vorzeitigen Vertragsaufsage durch den Kunden.

11. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind ein weiterer wichtiger Aspekt eines Webdesign Vertrags. Hier solltest Du festlegen, wie die Zahlung abläuft – ob in Raten, als Anzahlung oder nach Fertigstellung des Projekts. Dabei kann es sinnvoll sein, Meilensteine im Projekt festzulegen, die bei Erreichung zu einer Teilzahlung führen. Auch Zahlungsfristen und eventuelle Mahn- und Verzugsregelungen sollten im Vertrag festgehalten werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Unsere Vertragsvorlagen bieten solche Zahlungsbedingungen, sodass Du die für Dein Projekt passende Lösung findest.

12. Datenschutz

Im Rahmen eines Webdesign-Projekts kann es vorkommen, dass Du Zugriff auf vertrauliche Informationen des Kunden erhältst. Daher ist es wichtig, im Vertrag Regelungen zum Datenschutz aufzunehmen. So stellst Du sicher, dass beide Parteien wissen, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist und welche Pflichten und Rechte sie in diesem Zusammenhang haben. Beachte, nach der DSGVO musst Du auch bestimmte Informationen zum Datenschutz im Vertrag erteilen. Ohne Datenschutzklausel ist Dein Vertrag im Zweifel abmahnbar.

In unseren Vertragsvorlagen findest Du Regelungen zum Datenschutz, die den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Bitte trage Dich hier kurz ein und wir schicken Dir die Checkliste zu, damit Du sofort eine Haftung besser vermeiden kannst: 

13. Streitbeilegung

Obwohl niemand gerne an Konflikte denkt, ist es ratsam, im Webdesign Vertrag auch Regelungen zur Streitbeilegung aufzunehmen. Dies kann insbesondere die Vereinbarung einer Mediation sein. Weiter kann es auch um die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts im Falle von Rechtsstreitigkeiten gehen. Unverzichtbar ist eine solche Regelungen, wenn Du oder Dein Kunde nicht im Inland ansässig sind.

In unseren Vertragsvorlagen findest Du Vorschläge zur Streitbeilegung, die Euch im Falle eines Konflikts helfen können, eine Lösung zu finden.

14. Fazit

Die Erstellung eines Webdesign Vertrags ist ein wichtiger Schritt, um Deine Rechte und Pflichten als Webdesigner klarzustellen und potenzielle Konflikte zu vermeiden. Indem Du die oben genannten Punkte in Deinem Vertrag berücksichtigst und unsere Vertragsvorlagen als Grundlage nutzt, stellst Du sicher, dass Dein Vertrag den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und beide Parteien – Du und Dein Kunde – vor unangenehmen Überraschungen geschützt sind.

Unsere Vertragsvorlagen sind so gestaltet, dass sie an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können und bieten somit eine solide Grundlage für einen erfolgreichen Projektverlauf. Durch die Verwendung einer professionellen Vorlage gewährleistest Du nicht nur Rechtssicherheit, sondern zeigst auch Deinem Kunden gegenüber Professionalität und Transparenz.

Zusammengefasst sind die wichtigsten Punkte für einen Webdesign Vertrag:

  1. Identifikation der Vertragsparteien
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Abnahmeprozess und -kriterien
  4. Projektphasen und -meilensteine
  5. Fristen und Terminabsprachen
  6. Rechteübertragung und Nutzungsrechte
  7. Haftung
  8. Urheberrecht und Schutzrechte
  9. Kündigung
  10. Zusammenarbeit und Kommunikation
  11. Änderungen und Erweiterungen des Projekts
  12. Zahlungsbedingungen
  13. Datenschutz
  14. Streitbeilegung

Wenn Du diese Punkte in Deinem Vertrag berücksichtigst, legst Du eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Deinem Kunden und minimierst das Risiko von Missverständnissen oder rechtlichen Streitigkeiten. Somit kannst Du Dich auf das konzentrieren, was Du am besten kannst – kreatives und ansprechendes Webdesign.

Nutze unsere Vertragsvorlagen als Ausgangspunkt für Deinen eigenen Webdesign Vertrag und passe sie an Deine individuellen Anforderungen an. So stellst Du sicher, dass Du bestmöglich abgesichert bist und Deine Kunden zufrieden sind.

Alle Vorteile zu AGB’s findest Du hier.

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