Verbrauchergeschäft

von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Hier erfährst Du in, wie Du den Verbraucherschutz beachtest und keine Fehler machst, wenn Du ein Verbrauchergeschäft abschließt.

Inhalt

  1. Was ist ein Verbrauchergeschäft?
  2. Ist der Kunde Verbraucher?
  3. Wie hoch sind die Verzugszinsen 2020?
  4. Wann 5 und wann 9 über Basiszinssatz?
  5. Was ist ein Verbraucher?
  6. Wie erkenne ich ein Verbrauchergeschäft?
  7. Wie ist es bei Einzelunternehmen?
  8. Was ist ein Unternehmer?
  9. Was gilt für Existenzgründung?
  10. Was gilt nach dem Verbraucherschutz?
  11. Wie stelle ich sicher, dass ich nur B2B Geschäft habe?
  12. Checkliste: Wie Du ein reines B2B Geschäft sicherstellst!
  13. Verbrauchergeschäft Miete
  14. Verzugszinsen berechnen
  15. Verzugszinsen Handelsgeschäft
  16. Basiszinssatz 2021
  17. Unterschied Verbrauchergeschäft und Handelsgeschäft
  18. Ergebnis

1) Was ist ein Verbrauchergeschäft?

Ein Verbrauchergeschäft ist ein Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag, Kündigung, Widerruf), das ein Verbraucher vornimmt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht einer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§13 BGB).

2) Ist der Kunde Verbraucher?

Das hängt davon ab, ob der Kunde im Rahmen einer überwiegend gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder nicht (§ 13 BGB). Handelt er zu diesen Zwecken, so ist er Unternehmer (§ 14 BGB), sonst ist er Verbraucher.

3) Wie hoch sind die Verzugszinsen 2020?

Der in § 247 BGB festgelegte Basiszinssatz betrug im Jahr 2020 durchgehend -0,88 %. Der Verzugszins für Verbrauchergeschäfte nach § 288 I BGB betrug damit -0,88% + 5% = 4,22%. Wenn am Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszins gem. § 288 II BGB 8,22%.

4) Wann 5 und wann 9 über Basiszinssatz?

Die Zinsen während des Verzuges und nach Rechtshängigkeit betragen 5% über dem Basiszinssatz, §§ 288, 291 BGB. Wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, betragen sie 9 % über dem Basiszinssatz, § 288 II BGB. 

 

5) Was ist ein Verbraucher?

§ 13 BGB enthält eine Definition des Verbrauchers:

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Das ist eine rein negative Definition. Das Geschäft darf nicht eine unternehmerische Tätigkeit betreffen. Positiv geht es also um Geschäfte für den privaten Gebrauch. Nur diese sind Verbraucherverträge.

6) Wie erkenne ich ein Verbrauchergeschäft?

Schwierig ist die Abgrenzung insbesondere bei Geschäftsführern. Das will ich an einem Coaching Beispiel verdeutlichen.

Geschäftsführer G ist angestellter Geschäftsführer einer GmbH (unerheblich ist, ob er auch Gesellschaftsanteile an dieser GmbH hat). Bucht dieser jetzt ein Kommunikationscoaching, um besser mit seinen Mitarbeitern kommunizieren zu können, kann das sowohl privat als auch unternehmerisch sein.

Was? Privat? Der will doch besser mit Mitarbeitern kommunizieren. Ja, stimmt, klingt unternehmerisch. Das ist es auch, wenn die GmbH das Coaching für den Geschäftsführer bucht. Dann ist es dem Unternehmen zuzuordnen.

Anders kann es aber sein, wenn der Geschäftsführer das Coaching selbst bestellt. Dann ist es nicht dem Unternehmen zuzuordnen, sondern kann auch seiner privaten Karriereförderung dienen. Genauso ist auch die Buchung einer Fahrkarte für den Arbeitsweg durch den Arbeitnehmer eine private Buchung oder der Erwerb eines nur beruflich genutzten Kleidungsstücks.

Es kommt also primär darauf an, wer bucht. Ein Unternehmen oder eine Privatperson.

7) Wie ist es bei Einzelunternehmen?

Noch schwieriger wird die Abgrenzung bei Einzelunternehmen. Coach Carla kann als Carla sowohl für sich als auch für Ihr Unternehmen (Coaching) bestellen.

Auch hier kann ein Indiz sein, wie der Käufer auftritt. Bestellt Carla Coach als „Coach Carla Coach” kann das ein Indiz für einen beruflichen Kauf sein. Aber nur ein Indiz, ist es trotzdem ein klar privater Kauf (z.B. Kauf von Hundefutter – sofern sie nicht Hundecoach ist), wäre auch das ein Verbrauchervertrag. Aber bestellt sie etwa Druckpapier als „Coach Carla Coach“ oder gar als „Zen-Coaching Carla Coach“ (oder was sie ggf. sonst noch als Unternehmensbezeichnung führt), dürfte es sich wieder um ein Unternehmensgeschäft handeln.

8) Was ist ein Unternehmer?

§ 14 Abs. 1 BGB definiert den Unternehmer:

„(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

Es muss also um ein Geschäft gehen, dass der selbständigen Tätigkeit dient. Gar nicht erst unternehmerisch erwerben oder leisten können also Personen, die gar nicht unternehmerisch tätig sind. Wer nur Angestellter ist, kann nicht unternehmerisch handeln.

9) Was gilt für Existenzgründung?

Ein Grenzfall sind insbesondere Geschäfte, die der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dienen. Diese hat die Rechtsprechung aber insgesamt als unternehmerisch angesehen. Kauft also ein Privater bereits Druckerpapier für sein künftiges Unternehmen, dann ist es bereits ein unternehmerisches Geschäft.

Das wird zwar nur selten offenbar werden. Aber, bucht der Private etwa eine Existenzgründungsberatung oder nimmt ein Darlehen für seine Selbständigkeit auf, ist er nicht als Verbraucher geschützt.

10) Was gilt nach dem Verbraucherschutz?

Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelten viele Schutzregelungen für Verbraucher, die B2B (also bei Geschäften mit Unternehmen) nicht gelten. Das sind insbesondere die sehr umfangreichen Informationspflichten im Fernabsatz sowie das Widerrufsrecht des Verbrauchers.

Hier kann es zu Abmahnungen kommen, wenn Du diese nicht einhältst. Gute Teile von Deinen Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht kannst Du insbesondere mithilfe der Verbraucher-AGB (B2C) von easyContracts erfüllen.

Weiter gehört dazu noch die Pflicht aus der Preisangabenverordnung, Preise brutto und mit dem Hinweis „inkl. MwSt.“ anzugeben (grade bei Angeboten, die sich auch an Verbraucher richten können, relevant). Aber auch daneben gibt es ganz viele Preisvorschriften in der Preisangabenverordnung für den Verbrauchervertrag.

11) Wie stelle ich sicher, dass ich nur B2B Geschäft habe?

Du musst die Verbrauchvorschriften einhalten, wenn sich Dein Angebot auch nur in geringem Umfang auch an Verbraucher richtet und nicht durch transparente Hinweise und effektive Kontrollen ein Vertragsschluss nur mit Unternehmern sichergestellt ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 12 U 52/16).

Die Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften läßt sich nach der Rechtsprechung nach Maßgabe der folgenden Checkliste vermeiden.

12) Checkliste: Wie Du ein reines B2B Geschäft sicherstellst!

  • deutlich wahrnehmbare Hinweise auf einen Vertragsschluss nur mit Unternehmen auf der Website
  • die nicht durch andere Indizien auf einen Vertragsschluss auch mit Verbrauchern wieder aufgehoben werden (z.B. sich an Verbraucher richtende Werbung o.ä.)
  • geeignete Maßnahmen zur Beschränkung auf Bestellungen nur durch Unternehmen sind installiert, z.B. durch Abfrage der Unternehmereigenschaft (nicht vor eingestellt, also als Opt In) einer obligatorischen Firmenadresse, Umsatzsteuernummer oder ähnlichen Kritierien, bei deren Nichterfüllung eine Bestellung scheitert
  • der Vertragsschluss tatsächlich nur mit Unternehmen stattfindet (von Ausreißern, die vorhandene Kontrollen umgehen, abgesehen – die falsche Angabe, Unternehmer zu sein, führt zum Verlust der Verbraucherrechte).

13) Verbrauchergeschäft Miete

Mietverträge mit Verbrauchern müssen sich an den Verbraucherschutzvorschriften messen lassen und insbesondere einer AGB – Kontrolle gem. §§ 307 ff. BGB standhalten. Oft sind Klauseln unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

14) Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsen = offener Forderungsbetrag * (Zinssatz in % / 365) x # Säumnistage. Der erste Säumnistag ist der Werktag, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist, bzw. das Fälligkeitsdatum folgt.

15) Verzugszinsen Handelsgeschäft

Bei Handelsgeschäften, d.h. bei Geschäften eines Kaufmanns, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören (§ 343 I HGB), betragen die Verzugszinsen 9 % über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt war § 288 II BGB.

16) Basiszinssatz 2021

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.01.21 -0,88% (https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/basiszinssatz-855334)

17) Unterschied Verbrauchergeschäft und Handelsgeschäft

An einem Verbrauchergeschäft ist ein Verbraucher und ein Unternehmer beteiligt. Bei einem Handelsgeschäft ist ein Vertragsteil Kaufmann. Wenn an dem Handelsgeschäft zwei Kaufleute beteiligt sind, ist es kein Verbrauchergeschäft. Wenn nicht, kann es zugleich ein Verbrauchergeschäft sein.

18) Ergebnis:

Wenn Du Verbraucher nicht ganz ausschließen kannst, halte besser die Vorschriften für Verbraucher ein. Sonst drohen Bußgelder, Abmahnungen und sonstige Rechtsnachteile. Besonders hilfreich dabei sind die Verbraucher-Verträge von easyContracts. Was weiter für AGB gilt, findest Du in diesem Beitrag.

Alle Vorteile zu AGB’s findest Du hier.

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Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

 

 

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