1. Einleitung
„Oh nein, nicht schon wieder was mit DSGVO!“ – kenne ich diese Reaktion von Dir? Glaub mir, ich verstehe das vollkommen. Doch während Du vielleicht dachtest, das Thema Datenschutz auf Deiner Website sei längst abgehakt, hat sich eine neue Baustelle aufgetan: Google Fonts.
Was vor kurzem noch absolute Standardpraxis war – die direkte Einbindung von Google Fonts auf Websites – kann Dich heute teuer zu stehen kommen. Seit dem bekannten Münchner Urteil flattern bereits Abmahnungen in die digitalen Briefkästen von Website-Betreibern.
Aber keine Sorge! In diesem Artikel zeige ich Dir, warum Google Fonts plötzlich zum Problem wurden, was genau das Münchner Urteil bedeutet und vor allem: wie Du das Problem schnell und sicher lösen kannst – ganz ohne Verzweiflung und schlaflose Nächte.
2. Google Fonts im Überblick – was sind sie und warum nutzen wir sie?
Google Fonts sind wie eine riesige digitale Bibliothek voller Schriftarten. Du kennst das: Eine gut gewählte Schrift macht Deine Website nicht nur hübscher, sondern auch professioneller und besser lesbar. Doch warum nutzen so viele Website-Betreiber überhaupt Google Fonts?
Die Antwort ist einfach: Bequemlichkeit und Leistung. Mit nur wenigen Zeilen Code erhältst Du Zugriff auf Hunderte hochwertiger Schriftarten, die auf allen Geräten funktionieren und dank Googles schneller Server kaum Ladezeiten verursachen. Perfekt, oder?
Nun, fast. Während Designer und Entwickler die einfache Einbindung und die riesige Auswahl lieben, verfolgt diese Technologie im Hintergrund ein anderes Ziel: Daten sammeln. Und genau hier beginnt das Dilemma mit der DSGVO.
Die gute Nachricht: Du musst nicht auf schöne Schriften verzichten. Du musst sie nur anders einbinden – dazu gleich mehr.
Weiterführende Lektüre: Typografie im Webdesign – mehr als nur schöne Schriften
3. Das Datenschutzproblem: Warum Google Fonts ein DSGVO-Risiko darstellen
3.1. Rechtliche Grundlage – DSGVO im Überblick
Jetzt wird’s kurz etwas juristisch – aber keine Sorge, wir halten das verständlich.
Die DSGVO fordert für jede Datenübertragung eine Rechtsgrundlage. Laut eRecht24 (Quelle: eRecht24-Artikel zu Google Fonts) wird bei Google Fonts die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) als die geeignete Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung angesehen. Das „berechtigte Interesse“ (lit. f), auf das sich viele Website-Betreiber früher verlassen haben, wird nach aktueller Rechtsprechung kritisch betrachtet.
Warum? Weil beim Laden Deiner Website mit extern eingebundenen Google Fonts die IP-Adresse Deiner Besucher an Google übermittelt wird – ohne dass sie vorher zustimmen können. Und diese IP-Adresse ist laut EuGH (Urteil C-582/14) und dem LG München I als personenbezogenes Datum eingestuft worden.
Das klingt zunächst wie trockene Juristerei, hat aber potenziell weitreichende Konsequenzen für Dich als Website-Betreiber. Stell Dir die IP-Adresse wie einen digitalen Fingerabdruck vor, den Du ohne Erlaubnis an Google weitergibst. Und genau hier kann das datenschutzrechtliche Problem liegen.
Wichtig: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit Google löst das Problem übrigens nicht, wie viele irrtümlich annehmen. Bei Google Fonts besteht keine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO, sondern eine Drittübermittlung.
3.2. Münchner Urteil von 2022
Der Wendepunkt kam mit dem Urteil des Landgerichts München I (Az. 3 O 17493/20) vom Januar 2022. Was war passiert? Ein Website-Besucher klagte, weil seine IP-Adresse ohne seine Einwilligung an Google übermittelt wurde – nur weil die Website Google Fonts eingebunden hatte.
Dr. Schwenke, ein bekannter IT-Rechtsexperte, betont in seiner Analyse (Quelle: schwenke.de): Das Gericht wertete die fehlende Einwilligung als Verstoß gegen Art. 6 DSGVO, selbst wenn keine kommerzielle Nutzung der Daten vorlag. Die Website-Betreiberin musste 100 Euro Schadensersatz zahlen.
Klingt nach wenig? Die Experten von WBS Legal weisen darauf hin, dass diese Summe pro Einzelfall gilt. Bei gezielten Massenabmahnungen können die Kosten schnell steigen – ganz zu schweigen von den Anwaltskosten.
Update 2023-2025: Das LG München I bestätigte im März 2023 (Az. 4 O 13063/22) seine Rechtsauffassung: Die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung bleibt auch aktuell rechtswidrig. Die grundsätzliche Rechtslage hat sich also nicht geändert.
Besonders problematisch: Viele Website-Betreiber wissen nicht einmal, dass sie Google Fonts nutzen. Oft sind sie in WordPress-Themes oder Plugins „versteckt“, ohne dass man sich dessen bewusst ist.
⚠️ Besondere Vorsicht geboten: Selbst nach Umstellung Deiner Website können manche Themes und Plugins Google Fonts unbemerkt wieder nachladen! Eine gründliche Prüfung aller eingesetzten Komponenten ist daher unerlässlich.
4. Wie erkenne ich, ob meine Website betroffen ist?
Jetzt fragst Du Dich sicher: „Betrifft mich das überhaupt?“ Eine berechtigte Frage, denn nicht jeder weiß, ob und wie Google Fonts auf der eigenen Website eingebunden sind.
Hier eine schnelle Prüfmethode:
- Öffne Deine Website im Browser
- Drücke die Taste F12 (oder Rechtsklick → „Untersuchen“/“Inspect“)
- Wechsle zum Tab „Netzwerk“/“Network“
- Lade die Seite neu (F5)
- Tippe „fonts.googleapis“ in die Suchleiste
Findest Du Einträge? Dann werden Google Fonts extern geladen und Du bist potenziell gefährdet.
Aber selbst wenn Du nichts findest, könnte Deine Website trotzdem betroffen sein. Viele Plugins, Themes oder Drittanbieter-Tools binden Google Fonts ein, ohne dass Du es merkst – wie ein Trojaner in Deiner digitalen Festung. Eine gründlichere Prüfung oder ein Website-Scan kann hier mehr Sicherheit bieten.
5. So lösen Sie das Problem: Google Fonts lokal einbinden
5.1. Grundlegende Methode – selbst Hand anlegen
Die Lösung klingt zunächst simpel: Statt die Schriften von Google zu laden, speicherst Du sie auf Deinem eigenen Server. So bleiben die Daten Deiner Besucher da, wo sie hingehören – bei Dir.
Hier die Schritte im Überblick:
- Herunterladen: Besorge Dir die gewünschten Schriftdateien (von Google Fonts oder alternativen Quellen)
- Hochladen: Speichere sie in einem Ordner auf Deinem Webserver
- Einbinden: Passe den CSS-Code an, um auf die lokalen Dateien zu verweisen
- Prüfen: Teste, ob alles korrekt funktioniert
Das klingt nach viel Arbeit? Tatsächlich kann es das sein – besonders wenn Du mehrere Schriftarten in verschiedenen Schnitten (normal, fett, kursiv) verwendest. Und genau hier kommen spezialisierte Tools ins Spiel.
Aktuelle Empfehlung: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen bestätigt in ihren aktuellen Hinweisen, dass das lokale Hosten von Google Fonts der datenschutzrechtlich vorzugswürdige Weg ist, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Trotz diskutierter Abmahnrisiken bleibt die grundsätzliche rechtliche Bewertung der externen Einbindung also unverändert kritisch.
5.2. Lösungen für WordPress & andere CMS
Nutzt Du WordPress? Dann gibt es potenziell einfachere Wege:
OMGF (Optimize My Google Fonts): Dieses Plugin automatisiert den Prozess. Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei (Quelle) kann OMGF bei korrekter Konfiguration dazu beitragen, Google Fonts datenschutzkonform lokal einzubinden.
Die Einrichtung funktioniert grundsätzlich so:
- Plugin installieren und aktivieren
- Auf „Optimize Fonts“ klicken
- Einstellungen prüfen und anpassen
Wichtig: Überprüfe nach der Installation unbedingt mit den Tools aus Abschnitt 4, ob tatsächlich keine externen Anfragen mehr an Google gehen!
Borlabs Cookie: Falls Du dieses Cookie-Plugin bereits nutzt, kann es auch für die Einwilligungsverwaltung hilfreich sein. Der Datenschutzexperte Christian Kramarz empfiehlt eine Kombination aus technischer Lösung (lokale Einbindung) und rechtlicher Absicherung.
Für andere CMS-Systeme wie Joomla, TYPO3 oder Shopware gibt es ähnliche Lösungen. Das Prinzip bleibt das gleiche: Die Schriften werden heruntergeladen und lokal gehostet, statt sie von Google-Servern zu laden.
📌 Hinweis für Auftraggeber: Wenn Du Deine Website durch eine Agentur erstellen lässt, solltest Du DSGVO-konforme Font-Einbindung explizit vertraglich vereinbaren und nach Fertigstellung überprüfen lassen.
6. Was tun bei Abmahnung oder Anfrage durch Behörde?
6.1. Abmahnung durch Privatpersonen oder Kanzleien
Post vom Anwalt bekommen? Erst mal durchatmen. Eine Abmahnung ist kein Weltuntergang, aber Du solltest sie ernst nehmen.
Vorsicht vor Fake-Abmahnungen! In letzter Zeit sind vermehrt unseriöse „Abmahnungen“ im Umlauf. Prüfe immer genau Absender und Inhalt. Bei Zweifeln kontaktiere einen Fachanwalt.
Wichtige Entwicklung: Gerichte haben in jüngeren Entscheidungen (2023-2025) klargestellt, dass das massenhafte, automatisierte Versenden von Google-Fonts-Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann. Insbesondere österreichische Gerichte haben 2024 entschieden, dass Abmahnwellen mittels automatisierter Webcrawler unzulässig sein können. Das Bezirksgericht Favoriten und später das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien haben solche Praktiken als rechtsmissbräuchlich eingestuft.
Die Kanzlei Schutt, Waetke warnt (Quelle): Unterschreibe keine vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft. Diese enthalten oft unzulässige Pauschalverbote, die weit über Google Fonts hinausgehen und Dich unnötig einschränken.
Stattdessen:
- Stelle umgehend Deine Website um (lokale Font-Einbindung)
- Dokumentiere die Umstellung (Screenshots, Datumsnachweis)
- Hole Dir rechtlichen Rat – idealerweise von einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt
- Prüfe die Anforderungen der Abmahnung kritisch
- Reagiere fristgerecht mit einer modifizierten Erklärung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt zudem, alle Compliance-Maßnahmen sorgfältig zu dokumentieren. Diese Nachweise können Dir im Streitfall erheblich helfen.
6.2. Anfragen von Datenschutzbehörden
Anfragen von Datenschutzbehörden sind formal anders gelagert als private Abmahnungen und erfordern eine sorgfältige, fachkundige Reaktion.
Wenn eine Datenschutzbehörde Fragen zu Deiner Website stellt:
- Antworte transparent und kooperativ
- Erkläre die bereits ergriffenen Maßnahmen
- Zeige einen klaren Zeitplan für ausstehende Änderungen
- Dokumentiere Deine Datenschutz-Compliance umfassend
Behörden haben rechtlich andere Befugnisse als private Abmahner, daher ist eine angemessene, fachkundige Reaktion besonders wichtig. Eine kompetente rechtliche Beratung kann in solchen Fällen sehr wertvoll sein.
7. FAQ – Die häufigsten Fragen zu Google Fonts & DSGVO
Reicht ein Cookie-Banner zur Absicherung?
Nein – und das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Kanzlei Pinsent Masons betont, dass Fonts bereits vor jeder Banner-Einwilligung geladen werden und somit gegen Art. 7 DSGVO verstoßen. Selbst der beste Cookie-Banner kann Dich nicht retten, wenn die Daten bereits vor dem Klick übertragen werden.
Betrifft das auch Google Maps/reCAPTCHA?
Ja, grundsätzlich. Dr. Kandelhard stuft alle externen Google-Dienste ohne vorherige Einwilligung als potenziell risikobehaftet ein. Nach der gleichen Logik wie bei Google Fonts können auch Maps, reCAPTCHA, YouTube-Einbettungen und andere externe Google-Dienste betroffen sein. Sie alle übertragen Nutzerdaten an Google-Server.
Muss ich Massenabmahnungen befürchten?
Die gute Nachricht: Neuere Rechtsprechung, insbesondere aus Österreich (Bezirksgericht Favoriten und Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 2024), stuft massenhafte automatisierte Abmahnungen wegen Google Fonts als rechtsmissbräuchlich ein. Auch das LG München I stellte 2023 (Az. 4 O 13063/22) klar, dass automatisierte Massenabmahnungen mittels Webcrawlern rechtsmissbräuchlich sein können. Das reduziert die Gefahr von Abmahnwellen erheblich, nimmt jedoch nicht das Grundrisiko einer berechtigten Einzelabmahnung.
Sind selbst gehostete Webfonts wirklich sicher?
Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung verbessert das lokale Hosten von Fonts die datenschutzrechtliche Situation erheblich, da keine Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Beachte aber, dass die allgemeine DSGVO-Konformität Deiner Website von vielen weiteren Faktoren abhängt.
Muss ich alle Google Fonts entfernen?
Nein, Du musst sie entweder lokal einbinden oder durch eine wirksame Einwilligung vor dem Laden absichern. Viele Website-Betreiber entscheiden sich für die lokale Variante, da sie benutzerfreundlicher ist und keine zusätzlichen Klicks erfordert.
Wie hoch ist das finanzielle Risiko wirklich?
Das Münchner Urteil sprach 100 Euro Schadensersatz zu. Bei gezielten Massenabmahnungen können die Kosten durch Wiederholungsfälle und Anwaltskosten steigen. Zudem könnten künftige Urteile andere Summen festlegen. Es geht aber nicht nur ums Geld, sondern auch um Deinen Ruf als seriöser Website-Betreiber.
Checkliste zur Selbstprüfung: Ist meine Website Google-Fonts-sicher?
✅ Keine externen Aufrufe an fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com
✅ Alle Schriften sind lokal auf dem eigenen Server gespeichert
✅ Auch nach Plugin-Updates keine neuen externen Aufrufe
✅ Keine versteckten Google Fonts in Themes oder Plugins
✅ Dokumentation der Umstellung für eventuelle Nachfragen
8. Alternative Lösungen: Andere Webfonts-Dienste und lokale Optionen
Google ist nicht der einzige Anbieter von Webfonts. Es gibt durchaus Alternativen:
Open-Source-Alternativen:
- Adobe Fonts (früher Typekit) – kostenlos mit Creative Cloud-Abonnement
- Font Squirrel – komplett kostenlos, mit Generator für selbst-gehostete Fonts
- Fontspring – einmalige Zahlung, dann unbegrenzte Nutzung
System-Schriften nutzen: Eine weitere Option ist, ganz auf Webfonts zu verzichten und nur Systemschriften zu verwenden. Diese sind bereits auf den Geräten Deiner Besucher installiert und müssen nicht extra geladen werden. Mit modernen CSS-Techniken wie font-family: system-ui kannst Du trotzdem ansprechende Ergebnisse erzielen.
Die Wahl der richtigen Lösung hängt von Deinen individuellen Anforderungen ab. Für viele bleibt die lokale Einbindung von Google Fonts der beste Kompromiss aus Ästhetik und Rechtssicherheit.
9. Call to Action
Die Zeit des Abwartens ist vorbei – handle jetzt präventiv, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein!
<div class=“cta-box“> <h3>Kostenlose Ressourcen für Deine Website-Sicherheit</h3> <p>Um Dir den Start zu erleichtern, haben wir eine praktische Checkliste entwickelt, basierend auf den Empfehlungen des Tech Contracts Blogs. Sie hilft Dir, systematisch alle potenziellen Risikoquellen in Deinen Themes und Plugins zu identifizieren und zu beheben.</p> <a href=“/downloads/google-fonts-dsgvo-checkliste.pdf“ class=“download-button“>DOWNLOAD: DSGVO-Checkliste für Webfonts</a> </div>
Obwohl neuere Gerichtsurteile aus 2023-2025 massenhafte, automatisierte Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich einstufen, bleibt die grundsätzliche Bewertung der externen Google-Fonts-Einbindung als DSGVO-problematisch bestehen. Es ist daher sinnvoll, präventiv tätig zu werden – insbesondere da die technische Umstellung relativ unkompliziert ist und gleichzeitig die Ladezeiten Deiner Website verbessern kann.
Für komplexere Fälle oder bei bereits eingegangenen Abmahnungen empfehlen wir unsere Kooperationskanzlei Allen & Overy, die sich auf internationale Datenschutzfälle spezialisiert hat.
Und nicht vergessen: Teile diesen Artikel mit anderen Website-Betreibern in Deinem Netzwerk. Je mehr Menschen über dieses Problem Bescheid wissen, desto besser können sie ihre Websites rechtssicher gestalten.
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Sind Google Fonts DSGVO-konform?
Extern eingebundene Google Fonts gelten nach aktueller Rechtsprechung (insbesondere LG München I, Az. 3 O 17493/20) ohne vorherige Einwilligung als nicht DSGVO-konform, da sie personenbezogene Daten (IP-Adressen) an Google übermitteln. Lokal gehostete Google Fonts hingegen können datenschutzkonform sein, da keine Datenübermittlung an Dritte stattfindet.
Wie binde ich Google Fonts datenschutzkonform ein?
Google Fonts können auf zwei Arten datenschutzkonform eingebunden werden: 1) Durch lokales Hosten der Schriftdateien auf dem eigenen Webserver, sodass keine Daten an Google übermittelt werden, oder 2) durch Einholung einer aktiven Einwilligung des Nutzers vor dem Laden der Schriften von Google-Servern.
Was droht bei Abmahnungen wegen Google Fonts?
Bei Abmahnungen wegen Google Fonts drohen Schadensersatzforderungen (bisher typischerweise um 100 Euro pro Fall), Anwaltskosten und möglicherweise Unterlassungserklärungen. Die finanziellen Folgen können bei Massenabmahnungen oder wiederholten Verstößen erheblich sein.
Die Empfehlung, Google Fonts lokal einzubinden, könnte man dadurch unterstreichen, indem man sich selber daran hält. Diese Seite lädt sie jedoch auch von Google.
Im Moment jedenfalls verbreitet das Urteil des LG München Unsicherheit, gerade weil es wieder für „findige“ Abmahn-Anwälte gut zu sein scheint. Wenn also gerade ein kleiner Webseiten-Betreiber möglichem Ärger aus dem Weg gehen will, dann bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als sich an die DSGVO „Best Practices“ zu halten: entweder sich die Zustimmung des Nutzers *vor* dem Laden der Fonts von Google zu besorgen, oder sie eben lokal auszuliefern.
Wenn ich die Fonts aber nicht vor der/ohne Zustimmung von der entfernten Quelle verwenden darf, dann muss ich mir ja ohnehin eine Alternativ-Lösung überlegen, welche die Frage aufwirft: warum zwei verschiedene Darstellungen (Fonts) planen und umsetzen?
Als Betreiber eines Blogs will man aber seine Nutzer vermutlich nicht mit einem „Consent Banner“ nerven. Bleibt dann nur die lokale Variante. Ist jedenfalls die defensive und auch richtige Variante.
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