Die datenschutzrechtliche Mitbewerberklage: Deshalb solltest du dich jetzt auch vor deinen Mitbewerbern in Acht nehmen!

Dass bei datenschutzrechtlichen Verstößen abgemahnt werden kann, sollte inzwischen für keinen Unternehmer mehr ein Schock sein-doch, dass auch Mitbewerbern aufgrund einer Datenschutzverletzung klagen können, wäre neu. Lange war dieses Thema in Deutschland ungeregelt. Jedoch könnte es dazu bald eine Antwort geben, welche dann unter Umständen drastisch verschärfte Abmahntätigkeiten zur Folge haben könnte.

Worum es geht

Im vorliegenden Fall wurde ein Apotheker von seinem Mitbewerber vor dem LG Dessau-Roßlau verklagt, da er gegen die datenschutzrechtliche Anforderung an die Einholung der Einwilligung verstoßen habe.

Der BGH hat daraufhin zwei datenschutzrechtliche Fragen an den EuGH weitergeleitet: Erstens, ob die DSGVO Mitbewerbern erlaubt, auf zivilrechtlichem Weg gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, und zweitens, ob die bei der Bestellung von Medikamenten aufgezeichneten Daten als Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO zu betrachten sind.

Das sagt der BGH zu datenschutzrechtlichen Mitbewerberklagen

Der BGH hat festgestellt, dass die Frage der Zulässigkeit von Mitbewerberklagen unter der DSGVO nicht eindeutig zu beantworten ist. Weder der Wortlaut noch die Systematik der DSGVO bieten klare Hinweise auf die Zulässigkeit von Mitbewerberklagen. Der BGH hat auch die Öffnungsklausel für nationale Sanktionen (Art. 84 DSGVO) als nicht geeignet erachtet, Mitbewerberklagen zu rechtfertigen. Es gibt keine explizite Bestimmung in der DSGVO, die Mitbewerberklagen ausschließt.

So geht es weiter

Der Ball liegt also momentan beim EuGH, wie dieser entscheidet, ist noch ungewiss.

Voraussichtlich wird noch einige Zeit vergehen, bis diese Frage geklärt ist. Wir sehen jedoch eine reale Gefahr, dass Mitbewerberklagen bald Realität werden und somit dürften die Abmahntätigkeiten drastisch steigen.

Damit du weiterhin vor Abmahnungen verschont bleibst, empfehlen wir dir, den Komplettschutz von Easyrechtssicher.

 

Mehr über die DSGVO erfährst du hier.

 

Désirée Jäger, LL.M.

Désirée Jäger, LL.M. Désirée hat sich bereits im Studium mit dem Datenschutz beschäftigt und Ihre Masterarbeit dem Thema: „Die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Drittländer nach Anforderungen der DSGVO“ gewidmet. Sie war einige Zeit als Contract- und Claim-Managerin im maritimen Sektor tätig und hat Vertrags- sowie Claimverhandlungen geführt. Jetzt unterstützt sie Paragraf 7 bei der Lösung rechtlicher Probleme von Unternehmen.

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