Du nutzt Webflow für die Erstellung und das Hosting Deiner Website? Erfahre hier, wie Du Webflow Datenschutz konform nutzen kannst und wie Du schnell und einfach eine Datenschutzerklärung für Deine Webflow Website erstellst. Ein Beitrag von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- I. Webflow, einfache Websites und vernetztes Hosting
- II. Wie kann ich Webflow Datenschutz konform nutzen?
- III. Die Webflow Datenschutzerklärung
- IV. Webflow und Datenschutz
- V. Deine Datenschutzerklärung für Webflow
Update 7.11.2023: Links zur Datenschutzerklärung von Webflow und dem Auftragsverarbeitungsvertrag angepasst sowie das neue EU-US Abkommen eingefügt.
I. Webflow, einfache Websites und vernetztes Hosting
Webflow ist eine noch recht junge Lösung für die Erstellung von Websites ohne Programmierkenntnisse. Es ist ein sehr beliebtes System, um schnell und einfach eine Website zu erstellen. Deshalb findet Webflow in Deutschland immer mehr Anhänger. Eine Besonderheit von Webflow ist das von Webflow bereit gestellte Hosting-Netzwerk. Die Daten einer Webflow Website werden gleichzeitig auf verschiedenen weltweit verteilten Servern zum Abruf bereitgehalten, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch lädt eine Webflow Website schneller, ist weniger anfällig gegen Ausfälle und besser gegen Angriffe geschützt. Das ist am Ende auch im Sinne des Webflow Datenschutzes ein datenschutzrelevanter Vorteil.
II. Wie nutze ich Webflow Datenschutz konform?
1. Webflow, privacy shield und Standardvertragsklauseln
Webflow ist ein US-amerikanischer Anbieter. US-Anbieter darfst Du inzwischen wieder verwenden, seit das neue Abkommen zwischen der EU und den USA zur Gleichwertigkeit des Datenschutzes in Kraft ist. Alles nähere dazu findest Du hier.
Webflow ist auch in der Liste der nach dem privacy framework zertifizierten Unternehmen enthalten, so dass Webflow derzeit ein US-Unternehmen ist, dessen Dienste Du nach der DSGVO grundsätzlich verwenden darfst.
2. Webflow Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag
Wie jeder andere Hoster erhält auch Webflow die Daten Deiner Nutzer. Daher ist es erforderlich, dass Du mit Webflow einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließt. Einen solchen Auftragsverarbeitungsvertrag bietet Webflow Datenschutz konform über einen Link in Art. 7 Ziff. 2 seiner AGB hier an. Falls Du nicht ohnehin im Rahmen Deiner Anmeldung bei Webflow das Datenschutz addendum akzeptiert hast, folge auf jedem Fall diesem LinkLink von Webflow, fordere dort den Auftragsverarbeitungsvertrag an und speichere diesen bei Dir.
III. Die Webflow Datenschutzerklärung
Natürlich benötigt auch eine Webflow Website eine Datenschutzerklärung.
1. Inhalt und Ort der Webflow Datenschutzerklärung
Nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO ist jeder Besucher einer Webseite zu Beginn der Datenverarbeitung (und das ist durch Übermittlung der IP Adresse bereits der Aufruf der Website) über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Anzugeben ist an leicht auffindbarer Stelle der Webseite, wie und wozu welche Daten gespeichert werden und wie sie verwendet werden. Daher solltest Du eine Webflow Datenschutzerklärung als eigene Seite erstellen und auf jeder Seite Deiner Website klar ersichtlich verlinken (eingebürgert hat sich ein Link im Footer der Website).
2. Informationspflichten zur Datenverarbeitung
Art. 13 DSGVO verlangt für die Datenschutzerklärung eine umfangreiche Liste von Informationen, die Du erteilen musst. Danach ist für Deine Webflow Datenschutzerklärung der tatsächliche Datenfluss auf Deiner Webseite darzustellen. Informationen zu den von Dir selbst erhobenen Daten sind ebenso erforderlich wie zu Cookies und Daten, die von Dritten erhoben oder an diese weitergegeben werden. Für nähere Informationen haben wir hier eine Checkliste zum Download kostenlos für Dich zur Verfügung gestellt. Mit der DSGVO sind die Anforderungen sogar noch komplexer geworden. Zusätzlich musst Du jetzt zu jeder Datenschutzerklärung die Rechtsgrundlagen angeben. Diese ergeben sich insbesondere aus Art. 6 DSGVO. Viel einfacher, schneller und vor allem immer aktuell geht das aber mit dem Komplett-Schutz von easyRechtssicher, siehe dazu zu IV.
IV. Webflow und DSGVO
1. Weitergabe von Daten an Dritte in der Datenschutzerklärung
Jede Nutzung eines Plugins, eines Dienstes oder eben eines Website-Systems, bei dem Daten an dessen Anbieter gesendet werden, bedarf einer besonderen Erwähnung in der Datenschutzerklärung. Die DSGVO schreibt vor, dass der Nutzer einer Website vorher über jede Weitergabe von Daten aufzuklären ist Das gilt auch für die Nutzung von Webflow. Auch an Webflow werden Daten von Deinen Besuchern weiter gegeben. Wird das nicht in der Datenschutzerklärung angegeben, entspricht Deine Datenschutzerklärung nicht der DSGVO. Damit kannst Du ein Bußgeld bekommen und von Nutzern sowie nach Maßgabe einer der ersten Verurteilungen zur DSGVO (zu diesem Urteil näher hier) auch von Konkurrenten und Abmahnvereinen abgemahnt werden.
2. Webflow als Hoster der Website
Anders als bei einem reinen CMS System wie WordPress oder Joomla, wird bei einem Content Delivery Network wie Webflow die Website nicht auf Deinem eigenem Server gehostet, sondern auf den Servern von Webflow. Damit gelten für Webflow zunächst einmal alle Verpflichtungen wie für andere Hoster. In erster Linie ist deshalb in der Datenschutzerklärung für Webflow von Dir anzugeben, dass und welche Daten von Webflow erhoben und verarbeitet werden. In der Datenschutzerklärung von Webflow finden sich hierzu näherer Angaben.
V. Deine Datenschutzerklärung für Webflow
Mit easyRechtssicher hast Du jetzt die Möglichkeit, Deine Datenschutzerklärung einschließlich eines Musters für Webflow bequem mit unserem Datenschutz-Generator zu erstellen. Mit einigen wenigen Klicks kannst Du die Datenschutzerklärung für Deine Webflow Website erstellen und in Deiner Website einbinden; auf Wunsch sogar in der Weise, dass Deine Datenschutzerklärung von uns selbst bei rechtlichen Änderungen immer aktuell gehalten wird. Gleichzeitig erhältst Du Zugang zu dem Premium Mitgliederbereich mit unserem Impressum- und Social Media-Generator, Deine Kontaktformulare sowie alle anderen Bereiche Deiner Website. Damit hast Du Deine Webflow-Website schnell abgesichert.
Du bist Webdesigner oder Agentur und arbeitest mit Webflow? Umso besser, dank unserer Webflow Integration halten wir Impressum und Datenschutzerklärung Deiner Nutzer automatisch aktuell. Ändern sich rechtliche Vorgaben, musst Du nicht tätig werden, sie werden automatisch von uns an Deine Webflow Kunden ausgespielt.
zur Agentur-Mitgliedschaft
Alle Deine Fragen zur Datenschutzerklärung beantworten wir hier ausführlich.
Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.
danke für den Artikel.
„Webflow und privacy shield“ – dadurch dass der EuGH den privacy shield ja jetzt abgeschossen hat wäre hier ein kleines Update schön… 🙂
done 🙂
Hallo, Herr Kandelhard,
Danke für den interessanten Artikel. Können Sie beschreiben, ob es in zusätzlich auch eines Cookie-Banners und Einwilligung auf der Homepage bedarf.
Viele, Grüße,
Stefan Werner
Das kommt darauf an, ob eben auch mehr als notwendige Cookies gesetzt werden. Das dürfte vermutlich von der Einstellung abhängen.