MailerLite Datenschutzerklärung

easyRechtssicher-MailerLite-Datenschutzerklärung

Wie Du E-Mails mit MailerLite rechtssicher versendest.

von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

I. Was ist MailerLite?

MailerLite ist ein noch relativ neuer Newsletter Anbieter mit einem sehr jungen Design. Das Team arbeitet wie easyRechtssicher ortsunabhängig, der Sitz der Unternehmens ist aber Vilnius, Lettland und damit innerhalb der Europäischen Union.

II. Sind alle meine Mails Werbung?

Verschickst Du Deinen Newsletter oder überhaupt E-Mails mit einem Newsletter Anbieter sind einige Vorgaben zu beachten. Im Grundsatz ist jede Mail von Dir Werbung. Selbst wenn Du gar kein Angebot machst oder auch nur Deine Leistungen beschreibst, allein die Verwendung Deines Logo macht eine Mail nach der Rechtsprechung bereits zu Werbung. Jede Aufmerksamkeit, die Du auf Dein Gewerbe lenkst, ist als Werbung anzusehen, etwa auch die an sich harmlose reine Bitte, ein gekauftes Produkt zu bewerten.

III. Wann ist Kaltakquise zulässig?

Für Mails gelten sogar strengere Regeln als für Briefpost. Mit der Post kannst Du grundsätzlich sog. Kaltakquise betreiben, also an Empfänger Briefe versenden, auch ohne, dass die bisher bei Dir Kunden sind oder darin eingewilligt haben. 

IV. Double Opt In für MailerLite

Bei E-Mails geht das nicht. Hier musst Du vorher grundsätzlich die Einwilligung des Empfängers einholen, dass Du ihm per Mail schreiben darfst. Dies erfolgt mit dem sog. Double Opt In. Es gibt zwar einen Trick, wie Du das in bestimmten Fällen auch ohne Double Opt In lösen kannst (das habe ich hier vorgestellt). Dennoch, allgemein ist immer erforderlich, dass der Empfänger vorher einwilligt, dass Du ihm Werbung per Mail schickst. 

Welche Anforderungen an das Double Opt In zu stellen sind und wie Du das rechtlich richtig aufsetzt, haben wir bereits ausführlich hier beschrieben. Übrigens bekommst Du im Rahmen unseres Komplett Schutzes nicht nur unseren Impressum und unseren Datenschutz-Generator, sondern auch Muster für Dein Double Opt In inkl. Muster-E-Mails.

    Zum Komplett Schutz   

V. Was muss in meine MailerLite Datenschutzerklärung?

Ganz allgemein musst Du in Deiner Datenschutzerklärung den gesamten Datenverkehr auf Deiner Website abbilden. Bietest Du auf Deiner Website oder mit einem Plugin (oder auch auf Social Media, wie bei Facebook, Instagram, Linkedin, Xing, Pinterest usw.) Deinen Nutzern die Möglichkeit, bestimmte E-Mails oder eben Deinen Newsletter zu bestellen, musst Du das Double Opt In Verfahren in Deiner Datenschutzerklärung beschreiben. 

Weiter musst Du angeben, auf welcher Rechtsgrundlage Du die Newsletterdaten verarbeitest. Beachte dabei bitte, die Rechtsgrundlage für die Einwilligung in den zu dem Empfang Deines Newsletters berechtigt Dich noch nicht, auch einen dritten Newsletter Anbieter wie MailerLite zu verwenden. 

Denn MailerLite macht viel mehr, als nur eine Mail zu verschicken. Vielmehr erlaubt das Tool auch erweiterte Statistiken wir die Öffnungsrate, die Klickrate und vieles mehr. Dies erfolgt regelmäßig über sog. Web-Beacons, die das Verhalten der Nutzer tracken. Nach derzeit wohl überwiegender Auffassung lässt sich das aber mit Deinen berechtigten Interessen an Werbung begründen (sofern alle anderen Voraussetzungen der DSGVO beachtet sind). 

VI. Was ist mit privacy shield bei MailerLite?

Da der Newsletter-Anbieter MailerLite in Europa sitzt, kommt es nicht darauf an, ob die erhobenen Daten rechtmäßig in das außereuropäische Ausland verbracht werden. Privacy Shield spielt nur für US Unternehmen eine Rolle. Insofern lässt sich MailerLite einfacher verwenden als Newsletter-Anbieter aus den USA.

VII. Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag? 

Auch mit Anbietern aus der EU musst Du einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Damit wird dafür gesorgt, dass MailerLite die Daten Deiner Kunden nur nach Deiner Weisung verarbeitet. Den Auftragsverarbeitungsvertrag mit MailerLite kannst Du hier (https://www.mailerlite.com/legal/data-processing-agreement) abschließen. Die angebotene elektronische Form reicht aus, Du brauchst für diesen Vertrag keine Unterschrift. 

VIII. Was muss ich noch in meiner MailerLite Datenschutzerklärung eintragen

Weiter musst Du den Nutzer bei allen Datenverarbeitungen noch darüber unterrichten, wie lange seine Daten gespeichert werden. Da die allgemeine Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters die Einwilligung des Kunden ist, kann dieser jederzeit die Einwilligung widerrufen. Danach wird dann regelmäßig auch die Speicherung der Daten des entsprechenden Kunden rechtswidrig. Dies gilt natürlich nicht, soweit er z.B. inzwischen Kunde Deines Unternehmens geworden ist. Dann ist die Speicherung der Vertragsdaten nach der DSGVO weiter erlaubt, aber Du darfst ihm keine Werbemails mehr schicken.

IX. Wo bekomme ich meine MailerLite Datenschutzerklärung am einfachsten?

Eine passende Datenschutzerklärung für den Newsletter-Anbieter MailerLite findest Du ohne jede Mehrkosten in unserem Komplett Schutz. 

    Zum Komplett Schutz   

Hier kannst Du einfach bei den Newsletter Anbietern MailerLite auswählen. Dann gibt der Generator Dir eine Datenschutzerklärung aus, die auch die für MailerLite erforderliche Datenschutzerklärung enthält. Auch dieser Text wird dann von uns automatisch aktualisiert, wenn Du die entsprechende Einstellung vornimmst. Am einfachsten geht das mit einem unserer Plugins (z.B. für Typo3, WordPress und Joomla), sonst aber auch mit unserer speziellen php-Datei, die wir zum Download anbieten. Das nähere findest Du in unseren Anleitungen im Mitgliederbereich.

Und jetzt wünschen wir Dir viel Erfolg mit Deinem rechtssicheren E-Mail-Marketing mit MailerLite.


Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

 

 

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