Wie man AcyMailing DSVGO-konform verwendet.

von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

I. Was ist AcyMailing?

AcyMailing ist ein besonders bei Joomla Nutzern beliebtes Produkt, welches aber auch für WordPress erhältlich ist. Angeboten wird es auf der Basis einer GNU General Public License, version 3 von acyba, einem Anbieter aus Lyon in Frankreich. 

II. Was ist der Vorteil von AcyMailing?

AcyMailing hat aus einem rechtlichen Blickwinkel vor allem den Vorteil, dass bei AcyMailing DSGVO-konform keine Daten an acyba übermittelt werden. Alle Vorkehrungen für die Datenübertragung an Dritte, die – insbesondere bei US-Anbietern (vgl. hier) – die Nutzung von Newslettern nach der DSGVO schwierig machen können, sind hier gar nicht erforderlich. 

Ob Du mit AcyMailing gut zurecht kommst und ob es Deine Anforderungen erfüllt, musst Du beurteilen, AcyMailing ist aus Sicht der DSGVO aber jedenfalls anderen Anbietern überlegen. 

III. Sind alle meine Mails Werbung?

Verschickst Du Deinen Newsletter oder überhaupt E-Mails mit einem Newsletter Anbieter musst Du Einiges beachten. Im Grundsatz ist jede Mail von Dir Werbung. Selbst wenn Du gar kein Angebot machst oder auch nur Deine Leistungen beschreibst, allein die Verwendung Deines Logo macht eine Mail nach der Rechtsprechung bereits zu Werbung. Jede Aufmerksamkeit, die Du auf Dein Gewerbe lenkst, ist als Werbung anzusehen, etwa auch die an sich harmlose reine Bitte, ein gekauftes Produkt zu bewerten.

IV. Wann ist Kaltakquise zulässig?

Für E-Mails gelten zudem strengere Regeln als für Briefpost. Mit der Post kannst Du an Empfänger Briefe versenden, auch ohne, dass diese bisher bei Dir Kunden sind oder darin eingewilligt haben. Eine Kaltakquise per Brief ist also generell erlaubt.

V. Double Opt In für AcyMailing DSGVO-konform

Für E-Mails gilt das aber nicht. Hier musst Du vorher grundsätzlich den Empfänger einwilligen lassen, dass Du ihm per Mail schreiben darfst. Dies erfolgt mit dem sog. Double Opt In. In bestimmten Fällen kann man das mit einem Trick zwar auch umgehen (das habe ich hier vorgestellt), doch ist allgemein immer erforderlich, dass der Empfänger vorher einwilligt, dass Du ihm Werbung per Mail schickst. 

Welche Anforderungen an das Double Opt In zu stellen sind und wie Du das rechtlich richtig aufsetzt, habe ich bereits ausführlich hier beschrieben. Übrigens bekommst Du im Rahmen unseres Komplett Schutzes nicht nur unseren Impressum- und unseren Datenschutz-Generator, sondern auch Muster für Dein Double Opt In inkl. Muster-E-Mails.

Zum Datenschutz-Generator mit Komplett Schutz

VI. Was muss in meine AcyMailing Datenschutzerklärung?

Ganz allgemein musst Du in Deiner Datenschutzerklärung den gesamten Datenverkehr auf Deiner Website abbilden. Bietest Du auf Deiner Website oder mit einem PopUp (oder auch auf Social Media, wie bei Twitter, Facebook, Instagram, Linkedin, Xing, YouTube, Pinterest usw.) Deinen Nutzern die Möglichkeit, bestimmte E-Mails oder eben Deinen Newsletter zu bestellen, musst Du das Double Opt In Verfahren in Deiner Datenschutzerklärung beschreiben. 

Weiter musst Du angeben, auf welcher Rechtsgrundlage Du die Newsletterdaten verarbeitest. Dabei brauchst Du einmal die Einwilligung als die Rechtsgrundlage für den Versand Deines Newsletters, doch reicht das nicht aus. Das berechtigt Dich noch nicht, auch einen dritten Newsletter Anbieter wie AcyMailing zu verwenden. 

Denn AcyMailing macht mehr, als nur eine Mail zu verschicken. Vielmehr erlaubt das Tool auch erweiterte Statistiken wir eine Öffnung der Mail oder Klicks auf enthaltene links zu erkennen. Dies erfolgt regelmäßig über sog. Web-Beacons, die das Verhalten der Nutzer tracken. Nach derzeit wohl überwiegender Auffassung lässt sich das aber mit Deinen berechtigten Interessen an Werbung begründen (sofern alle anderen Voraussetzungen der DSGVO beachtet sind). 

VII. Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag? 

Auch mit Anbietern aus der EU musst Du an sich einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Bei AcyMailing gibst Du die Daten Deiner Kunden aber gar nicht erst an acyba weiter. Du brauchst mit acyba daher keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, um AcyMailing DSGVO-konform zu verwenden. 

VIII. Was muss ich noch in meiner AcyMailing Datenschutzerklärung eintragen

Weiter musst Du den Nutzer bei allen Datenverarbeitungen noch darüber unterrichten, wie lange seine Daten gespeichert werden. Da die allgemeine Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters die Einwilligung des Kunden ist, kann dieser jederzeit die Einwilligung widerrufen. Danach wird dann regelmäßig auch die Speicherung der Daten des entsprechenden Kunden rechtswidrig. Dies gilt natürlich nicht, soweit er z.B. inzwischen mit Dir einen Vertrag abgeschlossen hat (z.B. weil er etwas bestellt hat). Dann ist die Speicherung der Vertragsdaten nach der DSGVO weiter erlaubt. Du darfst dem Kunden nur nach dem Widerruf seiner Einwilligung keine Werbemails mehr schicken.

IX. Wo bekomme ich meine AcyMailing Datenschutzerklärung am einfachsten?

Eine passende Datenschutzerklärung für den Newsletter-Anbieter AcyMailing findest Du ohne jede Mehrkosten in unserem Komplett Schutz. 


    Zum Komplett Schutz   

Hier kannst Du einfach bei den Newsletter Anbietern AcyMailing auswählen. Dann gibt der Generator Dir eine Datenschutzerklärung aus, die auch die für AcyMailing erforderliche Datenschutzerklärung enthält. Auch dieser Text wird dann von uns automatisch aktualisiert, wenn Du die entsprechende Einstellung vornimmst. Am einfachsten geht das mit einem unserer Plugins. Sowohl für WordPress und als auch für Joomla haben wir ein Plugin, mit dem wir die Datenschutzerklärung bei rechtlichen Änderungen automatisch aktualisieren können.

Und jetzt wünschen wir Dir viel Erfolg mit Deinem rechtssicheren E-Mail-Marketing mit AcyMailing. 

Alle Deine Fragen zur Datenschutzerklärung beantworte ich hier.


Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

 

 

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