Das Impressum für Designer Wie alle Online Unternehmer, müssen auch Designer die gesetzlichen Vorgaben für ein Impressum erfüllen. Ansonsten besteht Abmahngefahr. Daher wollen wir Dir heute zeigen, wie Du Dein Impressum rechtssicher gestalten kannst
I. Welche Webseiten brauchen überhaupt ein Impressum?
Um es kurz zu machen: Als Designer brauchst Du in aller Regel ein Impressum. Genauer gesagt musst Du gem. § 2 Abs. 1 DDG ein Impressum haben, wenn Du als „Diensteanbieter“ Deine Website „in der Regel gegen Entgelt“ anbietest und wenn sie „geschäftsmäßig“ ist. Diese Begriffe sind so weit zu verstehen, dass Du im Zweifel ein Impressum brauchst. Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde digitale Dienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt (§ 3 Nr. 1 DDG).
Diese Anforderung dient kaum der Einschränkung; Du bist z.B. Diensteanbieter, wenn Du einfach nur Werbung anbietest, ohne dass der Nutzer auf Deiner Website etwas bestellen kann o.ä. (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2013 – I-20 U 145/12). In diesem Fall handelst Du übrigens auch bereits geschäftsmäßig im Sinne der Impressumspflicht. Denn „geschäftsmäßig“ bedeutet nicht etwa, dass das Angebot auf Deiner Website kostenpflichtig sein muss oder auch, dass Du mit Deiner Website einen Gewinn machen möchtest. Es soll sichergestellt sein, dass Du als kommerzieller Anbieter generell ein Impressum brauchst. Nur rein private Anbieter oder manche gemeinnützige Vereine, die auch ihre Website in keinerlei Hinsicht kommerziell betreiben (mehr dazu hier), sind von der Impressumspflicht ausgenommen.
II. Welche Angaben muss ich in meinem Impressum machen?
Was ein Impressum enthalten muss, regelt § 2 Abs. 1 DDG. Danach müssen Designer besonders folgende Regelungen beachten (teilweise gekürzt):
- Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Dir ermöglicht, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
- in Fällen, in denen Du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzt, die Angabe dieser Nummer,
- bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
III. An welchem Ort muss ich das Impressum angeben?
Das Impressum muss gem. § 2 Abs. 1 DDG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Nach der Rechtsprechung ist demnach erforderlich, dass das Impressum nach zwei Klicks erreichbar ist. Damit das Impressum jederzeit verfügbar ist, muss das immer gelten. Also stelle sicher, dass der Zugriff nach zwei Klicks wirklich immer ermöglicht wird – insbesondere darf das Impressum bspw. nicht durch einen Cookie Banner verdeckt werden.
IV. Welche Angaben können darüber hinaus in meinem Impressum enthalten sein?
1. Bildnachweise
Wenn Du Bilder verwendest, die von Dritten stammen, musst Du immer prüfen, ob der Dritte am Bild ein sog. Urheberbennungsrecht hat und wie dieses genau ausgestaltet ist. Weil hier eine hohe Abmahngefahr besteht, solltest Du die Urheberrechte unbedingt immer prüfen. Was Du beachten musst, um nicht gegen ein Urheberrecht zu verstoßen, kommt immer auf den Einzelfall an. Gem. § 13 UrhG ist der Urheber nämlich berechtigt, selbst zu bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Oft reicht eine Urheberbenennung im Impressum aus, dann solltest Du dem auch nachkommen. Es kann aber auch sein, dass Du die Quellennachweise im Bild selbst erbringen musst.
2. EU – Streitschlichtung
Falls Du auch mit Verbrauchern Verträge schließen solltest, musst Du nach der sog. Streitschlichtungsrichtlinie der EU auf die EU-Streitschlichtung hinweisen (mehr dazu in diesem Beitrag). Dazu musst Du auf einfach auf diesen Link verweisen. Dieser Link muss leicht zugänglich sein und Du musst im Zusammenhang mit der Verlinkung auch Deine E-Mail Adresse nennen. Zwar musst Du diese Angabe nicht im Impressum machen, aber weil diese beiden Anforderungen sowieso auch Dein Impressum erfüllen muss, solltest Du die Anforderungen im Impressum erfüllen.
V. Fazit
Als Designer brauchst Du ein Impressum, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Um den Abmahnern keine Chance zu geben und dabei auch noch Zeit und Nerven zu sparen, empfehlen wir die Verwendung unseres kostenlosen Impressum Generators.
Wenn Du mehr über die rechtlichen Hintergründe und was Du selbst unternehmen musst, erfahren möchtest, findest Du alle Antworten dazu hier.
Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.
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Danke für diesen Beitrag.
Was ich noch nicht verstanden habe ist, ob man den Link zur Streitschlichtungsstelle auch angeben muss, wenn man ONLINE keine Verträge schließt, sondern nur über sein Angebot informiert und dann im direkten Kontakt mit den Menschen erst einen Dienstleistungsvertrag abschließt (oder nichtmal das), zB Coaches und Psychologische Berater.
Wenn es direkter Kontakt, also Vertrag bei persönlichem Treffen – immer – ist, dann nicht.