Einleitung: Das BFSG – eine bürokratische Hürde für kleine Unternehmen: 13 häufige Fragen, einfach erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, bringt zahlreiche neue Anforderungen für digitale Angebote mit sich. Während die Idee, mehr Barrierefreiheit zu schaffen, auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, trifft das Gesetz vor allem kleine Unternehmen und Freelancer unverhältnismäßig hart. Für viele Selbstständige bedeutet es nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch zusätzliche Kosten und Unsicherheiten.

Statt praxistaugliche Lösungen für die Umsetzung zu bieten, zwingt das BFSG kleine Akteure in ein starres Korsett aus Vorschriften, Standards und Prüfverfahren, die oft kaum zu bewältigen sind. Selbst die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen erfordern umfassende Nachweise, die wiederum mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind. So wird das Gesetz für viele nicht zu einer Chance, sondern zu einer weiteren Belastung im ohnehin herausfordernden Alltag kleiner Unternehmen.

In diesem Artikel beleuchten wir, was das BFSG für kleine Unternehmen bedeutet, welche Anforderungen auf sie zukommen und warum das Gesetz in seiner aktuellen Form vor allem eines ist: eine bürokratische Hürde, die den Betrieb von Selbstständigen und Kleinunternehmern erheblich erschwert.

1. Wer muss sich ans BFSG halten? Eine klare Übersicht für Websites und Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter öffentlicher digitaler Dienstleistungen und Produkte dazu, Barrierefreiheit umzusetzen. Was bedeutet das konkret für Freelancer, kleine Unternehmen und Selbstständige? Die kurze Antwort: Das BFSG betrifft Dich, wenn Du digitale Inhalte oder Dienste für die Allgemeinheit zugänglich machst. Hier einige Beispiele:

  • Websites von Einzelunternehmern: Selbst eine einfache Portfolio-Seite fällt unter die Regelungen, wenn sie öffentlich zugänglich ist.
  • Online-Shops kleiner Einzelhändler: Auch kleinere Shops müssen den gesamten Kaufprozess barrierefrei gestalten, von der Produktauswahl bis zur Bezahlung.
  • Dienstleister mit Buchungs- oder Anfrage-Tools: Steuerberater, Coaches oder Fotografen, die digitale Formulare oder Terminvereinbarungen anbieten, sollten darauf achten, dass diese für alle nutzbar sind.

Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können sich auf eine wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit berufen, wenn die Kosten für die Umsetzung zu hoch sind.

Was ist konkret gemeint, und wann geht’s los?

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das heißt, bis zu diesem Datum müssen betroffene Websites, Apps und andere digitale Dienste die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Aber keine Sorge, nicht alles muss auf einmal geschehen, und einige Bereiche bieten Ausnahmen oder Übergangsfristen.

Das Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und eine umfassende digitale Inklusion zu fördern. Praktisch bedeutet das: Alles, was öffentlich zugänglich ist, muss nutzbar sein – unabhängig davon, ob ein Nutzer Einschränkungen im Sehen, Hören oder in der Mobilität hat.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Barrierefreiheit klingt im ersten Moment kompliziert, ist aber in vielen Fällen einfacher, als es scheint. Hier sind einige typische Anforderungen, die Du umsetzen solltest:

  • Texte: Klar und leicht verständlich formulierte Inhalte sind nicht nur barrierefrei, sondern helfen auch allen Nutzern, sich besser zurechtzufinden.
  • Bilder: Jedes Bild sollte einen Alternativtext enthalten, der den Inhalt beschreibt. Das ist besonders wichtig für Nutzer von Screenreadern.
  • Navigation: Deine Website muss auch vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Prüfe das selbst, indem Du Deine Maus beiseitelegst und testest, ob Du alle Funktionen per Tabulatortaste erreichst.
  • Kontrast und Farbgestaltung: Stelle sicher, dass Texte gut lesbar sind und einen deutlichen Kontrast zum Hintergrund haben.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Fotograf mit Portfolio-Website: Hier genügt es oft, Alternativtexte für Bilder hinzuzufügen und die Navigation per Tastatur zu ermöglichen.
  • Ein Steuerberater mit Online-Formular: Der Fokus sollte darauf liegen, Formulare einfach und barrierefrei nutzbar zu machen.

2. Was bedeutet „digitale Barrierefreiheit“ konkret für Deine Website?

Digitale Barrierefreiheit klingt vielleicht erst einmal technisch und aufwändig, aber die Idee dahinter ist einfach: Deine Website soll für alle Menschen nutzbar sein – egal, ob sie Einschränkungen beim Sehen, Hören, der Mobilität oder im kognitiven Bereich haben.

Die Grundlage dafür sind internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die sicherstellen, dass Websites barrierefrei gestaltet werden. Besonders wichtig ist das Level AA der WCAG 2.1. Doch was bedeutet das konkret? Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

  • Klare und verständliche Texte: Deine Inhalte sollten leicht lesbar und gut strukturiert sein. Lange Schachtelsätze oder Fachjargon schrecken ab und können Barrieren darstellen.
  • Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild auf Deiner Website sollte einen Alternativtext haben, der beschreibt, was darauf zu sehen ist. Das ermöglicht Nutzern mit Sehbehinderungen, die Inhalte durch einen Screenreader zu erfassen.
  • Videos mit Untertiteln: Wenn Du Videos einbindest, denk daran, Untertitel oder eine Textalternative bereitzustellen. Das hilft nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, sondern auch Nutzern, die Deine Inhalte in lauter Umgebung ansehen.
  • Navigation per Tastatur: Deine Website muss vollständig ohne Maus bedienbar sein. Jeder Button, jedes Formularfeld und jeder Link sollte per Tabulatortaste erreichbar sein.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Hier sind einige praxisnahe Beispiele, wie Du digitale Barrierefreiheit auf Deiner Website umsetzen kannst, ohne unnötigen Aufwand zu betreiben:

  • Ein Portfolio für Freelancer: Stell Dir vor, Du bist Webdesigner und möchtest, dass potenzielle Kunden Dein Portfolio ansehen können. Mit wenigen Schritten kannst Du Alternativtexte für Deine Designbeispiele hinzufügen, eine klare Seitenstruktur mit sinnvollen Überschriften schaffen und die Navigation testen, um sicherzustellen, dass alles auch per Tastatur funktioniert.
  • Ein Online-Shop für kleine Händler: Ein Einzelhändler mit einem kleinen Sortiment kann die wichtigsten Produkte durch Alternativtexte beschreiben und dafür sorgen, dass der Kaufprozess leicht zugänglich bleibt. Eine einfache Optimierung der Farbkontraste kann zudem die Lesbarkeit verbessern.
  • Ein Blog für Coaches: Selbst wenn Du nur einen einfachen Blog betreibst, hilft es, Deine Texte in kurze Abschnitte zu gliedern, informative Titel zu verwenden und sicherzustellen, dass eingebundene Medien wie Videos Untertitel haben.

Die Umsetzung mag auf den ersten Blick nach viel Arbeit klingen, aber viele dieser Maßnahmen lassen sich Schritt für Schritt integrieren, besonders wenn Du bereits an Deiner Website arbeitest oder sie aktualisierst.

Tipp: Kleine Schritte, große Wirkung

Wenn Du digitale Barrierefreiheit in den Mittelpunkt stellst, profitierst Du nicht nur von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern machst Deine Inhalte auch für ein breiteres Publikum zugänglich. Fang mit den einfachsten Anpassungen an und steigere Dich nach und nach. So bleibt der Aufwand überschaubar, und Deine Website wird nachhaltig verbessert.

3. Du fragst Dich, welche Inhalte von den Regeln zur Barrierefreiheit betroffen sind?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umfasst viele digitale Inhalte, aber nicht alles ist gleichermaßen betroffen. Besonders relevant sind alle öffentlich zugänglichen digitalen Angebote. Hier ein Überblick, was konkret barrierefrei gestaltet sein muss:

  • Websites: Jede öffentlich zugängliche Website muss barrierefrei sein. Das bedeutet, dass alle Inhalte, Funktionen und Medien auf der Seite so gestaltet sein müssen, dass sie von Nutzern mit Behinderungen genutzt werden können.
  • Mobile Apps: Auch Apps, die Dienstleistungen oder Informationen bereitstellen, fallen unter die Anforderungen des BFSG. Besonders die Navigation und Bedienung müssen hier für alle zugänglich sein.
  • Elektronische Dokumente: PDFs, E-Books oder andere digitale Dateien müssen barrierefrei sein. Dazu gehört zum Beispiel die Kompatibilität mit Screenreadern, klare Textstrukturen und Alt-Texte für eingebettete Bilder.
  • Selbstbedienungsterminals: Automaten wie Fahrkarten- oder Check-in-Terminals müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein. Das gilt für die Bedienoberfläche ebenso wie für die physische Zugänglichkeit.

Die wichtigste Frage für Freelancer und kleine Unternehmen bleibt jedoch: „Wie viel muss ich davon wirklich umsetzen?“ Die gute Nachricht ist, dass die Anforderungen oft gestaffelt sind und für kleine Anbieter Ausnahmen gelten können, wenn der Aufwand unverhältnismäßig ist.

Ein Praxisbeispiel

Stellen wir uns ein kleines Unternehmen vor, das eine Reiseplattform betreibt. Wie könnte eine barrierefreie Gestaltung hier aussehen?

  • Die Plattform sorgt dafür, dass alle Formulare – von der Eingabe der Reisedaten bis zur Bezahlung – per Tastatur bedienbar sind.
  • Bilder von Reisezielen werden mit Alternativtexten versehen, damit Nutzer mit Sehbehinderungen die Inhalte erfassen können.
  • Videos über Reiseziele enthalten Untertitel, um hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu den Informationen zu ermöglichen.
  • Die Farbgestaltung wird so angepasst, dass alle Inhalte auch für Nutzer mit Farbsehschwächen klar erkennbar sind.

Selbst wenn Du nur einen kleinen Teil dieser Maßnahmen umsetzt, zeigt das bereits, dass Du die gesetzlichen Anforderungen ernst nimmst und Deine Inhalte inklusiver gestaltest.

4. Bis wann muss Deine Website barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen digitalen Angebote – wie Websites, Apps oder Selbstbedienungsterminals – barrierefrei sein. Doch keine Panik: Für bestimmte Bereiche gibt es Übergangsfristen, die Dir mehr Zeit geben, um die Anforderungen umzusetzen.

Die zentrale Frage für kleine Unternehmen und Freelancer lautet jedoch: „Muss ich bis zu diesem Datum alles umgesetzt haben?“ Die Antwort ist: nicht unbedingt. Für kleine Unternehmen gibt es Ausnahmen, wenn der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Außerdem gelten für bestimmte Dienstleistungen verlängerte Fristen.

Dienstleistungen und Selbstbedienungsterminals: Übergangsfristen

Das Gesetz sieht gestaffelte Fristen vor, die je nach Art des Angebots unterschiedlich ausfallen:

  • Digitale Dienstleistungen: Für viele digitale Angebote gibt es eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Das bedeutet, dass Du für die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit mehr Zeit hast, solange Du erste Schritte unternimmst.
  • Selbstbedienungsterminals: Automaten wie Fahrkarten- oder Check-in-Terminals haben sogar eine Frist bis zum 28. Juni 2040. Hier steht die physische und digitale Barrierefreiheit im Fokus.

Wichtig ist, dass Du dokumentierst, welche Schritte Du unternimmst, um die Anforderungen zu erfüllen. Das hilft Dir, im Zweifelsfall nachzuweisen, dass Du Dich um die Umsetzung bemühst.

Grenzüberschreitender Handel? Das gilt EU-weit

Wenn Du digitale Produkte oder Dienstleistungen international anbietest, solltest Du beachten, dass die EU-Richtlinie 2019/882 ähnliche Anforderungen an die Barrierefreiheit stellt. Das bedeutet, dass die Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 2025 umgesetzt werden müssen.

Beispiel: Betreibst Du einen kleinen Online-Shop, der Produkte in andere EU-Länder liefert, musst Du sicherstellen, dass Deine Plattform barrierefrei ist. Falls Du dies nicht beachtest, kannst Du Schwierigkeiten bekommen, in anderen EU-Ländern tätig zu sein.

Tipp: Falls Du nur auf den nationalen Markt abzielst und keine grenzüberschreitenden Geschäfte tätigst, bleibt Dein Fokus allein auf den deutschen Anforderungen des BFSG.

Ein Praxisbeispiel

Stellen wir uns ein kleines Unternehmen vor, das europaweit Produkte über einen Online-Shop verkauft. Wie kann dieses Unternehmen die Anforderungen des BFSG und der EU-Richtlinie erfüllen?

  • Planung im Voraus: Bereits 2023 beginnt das Unternehmen, die wichtigsten Seiten seines Shops barrierefrei zu gestalten, darunter die Startseite, Produktbeschreibungen und der Zahlungsprozess.
  • Priorisierung: Der Fokus liegt auf einfachen Anpassungen wie Alternativtexten für Bilder und einer Tastaturbedienung.
  • Grenzüberschreitende Konformität: Dank der Anpassungen kann der Shop nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Ländern problemlos betrieben werden.

5. Welche Standards und Richtlinien gelten für Barrierefreiheit?

Um digitale Inhalte barrierefrei zu gestalten, gibt es klare Standards und Richtlinien, die als Orientierungshilfe dienen. Besonders wichtig sind die folgenden:

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: Diese internationalen Richtlinien definieren, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden können. Die WCAG 2.1 sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. Für die meisten Anwendungen ist das Level AA entscheidend, das grundlegende Anforderungen wie Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste und verständliche Inhalte abdeckt.
  • Europäische Norm EN 301 549: Diese Norm ist speziell auf die Umsetzung der WCAG in Europa abgestimmt und beschreibt detailliert, wie Barrierefreiheit für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) umgesetzt werden kann. Sie ist im Rahmen des BFSG verbindlich und ergänzt die WCAG um zusätzliche technische Anforderungen.
  • ISO-Normen: Für ergonomische und benutzerfreundliche Schnittstellen spielen ISO-Normen wie die ISO 9241 eine wichtige Rolle. Diese Normen definieren, wie Software und interaktive Systeme barrierefrei gestaltet werden können.

Ein Praxisbeispiel

Ein kleines Bildungsportal, das Online-Kurse anbietet, möchte seine Inhalte barrierefrei gestalten. Hier ist, wie es die genannten Standards umsetzt:

  • WCAG 2.1: Die Inhalte des Portals werden so strukturiert, dass sie mit Screenreadern kompatibel sind. Alle Videos erhalten Untertitel und Transkriptionen, und die Navigation wird vollständig mit der Tastatur bedienbar gemacht.
  • EN 301 549: Die technischen Anforderungen der Norm werden eingehalten, um sicherzustellen, dass auch interaktive Elemente wie Quizze und Formulare barrierefrei sind.
  • ISO-Normen: Die Benutzeroberfläche wird so gestaltet, dass sie intuitiv ist und auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden kann.

Durch die schrittweise Umsetzung dieser Standards erreicht das Portal eine breite Zielgruppe und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des BFSG.

6. Wie überprüfst Du, ob Deine Website barrierefrei ist?

Du fragst Dich, ob Deine Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht? Eine gute Idee, denn eine Überprüfung hilft Dir, Schwachstellen zu erkennen und notwendige Verbesserungen gezielt umzusetzen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  • Automatisierte Tools nutzen: Online-Tools wie der WAVE Accessibility Checker oder axe DevTools bieten Dir eine schnelle Möglichkeit, technische Barrieren aufzudecken. Diese Tools prüfen beispielsweise, ob Deine Website mit Screenreadern kompatibel ist oder ob Farbkontraste ausreichend sind.
  • Manuelle Tests durchführen: Probiere aus, ob Deine Website vollständig mit der Tastatur bedienbar ist. Leg Deine Maus beiseite und navigiere nur mit der Tabulatortaste. Überprüfe dabei, ob Du alle Funktionen erreichen kannst.
  • Feedback von Nutzern einholen: Bitte Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen, Deine Website zu testen. Ihr Feedback zeigt Dir, welche Barrieren in der Praxis bestehen und wie Deine Inhalte wahrgenommen werden.
  • Professionelle Audits durchführen: Ziehe Experten für Barrierefreiheit hinzu, um eine umfassende Bewertung Deiner Website zu erhalten. Solche Audits basieren oft auf Standards wie WCAG 2.1 oder der EN 301 549 und liefern konkrete Verbesserungsvorschläge.
  • ARIA-Rollen überprüfen: ARIA-Rollen (Accessible Rich Internet Applications) sind besonders wichtig für interaktive Inhalte wie Dropdown-Menüs oder Formulare. Sie sorgen dafür, dass Screenreader diese Elemente korrekt interpretieren können.

Ein Praxisbeispiel

Eine gemeinnützige Organisation möchte sicherstellen, dass ihre Website barrierefrei ist, insbesondere der Spendenbereich. Folgende Schritte werden unternommen:

  • Automatisierte Überprüfung: Ein Accessibility-Checker wird eingesetzt, um die grundlegenden Barrieren zu identifizieren. Dabei fallen fehlende Alternativtexte für Bilder und unzureichende Kontraste auf.
  • Manuelle Tests: Die Navigation wird ohne Maus getestet. Es zeigt sich, dass einige Formularfelder nicht mit der Tabulatortaste erreichbar sind.
  • Feedback von Nutzern: Ein Team von Testpersonen mit unterschiedlichen Behinderungen gibt Rückmeldungen zur Benutzerfreundlichkeit. Dies hilft, spezifische Probleme zu erkennen, die automatisierte Tools nicht abdecken.
  • Umsetzung der Verbesserungen: Die Organisation lässt die identifizierten Schwachstellen durch einen Webentwickler beheben und führt abschließend eine erneute Prüfung durch.

Mit dieser Vorgehensweise erreicht die Organisation, dass ihre Website den Anforderungen des BFSG entspricht und für eine breite Nutzergruppe zugänglich ist.

7. Was passiert, wenn Du die Anforderungen des BFSG nicht einhältst?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist verbindlich, und Verstöße können empfindliche Konsequenzen haben. Gerade für kleine Unternehmen und Freelancer sind diese Folgen nicht zu unterschätzen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Sanktionen:

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie schwerwiegend die Verstöße sind und ob Maßnahmen zur Korrektur eingeleitet wurden.
  • Einstellung von Dienstleistungen: Behörden können anordnen, dass Dein Produkt oder Deine Dienstleistung vom Markt genommen wird, bis die Barrierefreiheit hergestellt ist. Dies kann besonders für digitale Angebote wie Websites oder Apps geschäftsschädigend sein.
  • Rechtliche Schritte: Verbraucher oder anerkannte Verbände können die Marktüberwachungsbehörde einschalten, wenn sie Verstöße feststellen. Diese Behörde hat das Recht, Kontrollen durchzuführen und bei Bedarf Verkaufsverbote zu verhängen.
  • Imageverlust und Wettbewerbsnachteile: Abgesehen von den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen kann die Nichteinhaltung des BFSG Deinem Ruf schaden. Ein negatives Image in der Öffentlichkeit oder bei Kunden, die auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind, könnte langfristig Deine Position im Markt gefährden.

Ein Praxisbeispiel

Ein Softwareentwickler, der für kleine Unternehmen Lösungen anbietet, vernachlässigt die barrierefreie Gestaltung eines neuen Buchungssystems. Nach einer Beschwerde eines Nutzers mit Behinderung wird die Marktüberwachungsbehörde aktiv. Die Folgen:

  • Prüfung und Sanktionen: Die Behörde ordnet an, dass das Buchungssystem vorübergehend vom Markt genommen wird, da grundlegende Anforderungen wie Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität fehlen.
  • Umsatzeinbußen: Die Auszeit führt zu finanziellen Verlusten, da Kunden das System nicht mehr nutzen können.
  • Nachbesserungskosten: Der Entwickler muss nachträglich Experten hinzuziehen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen, was die Kosten erheblich erhöht.

Hätte der Entwickler bereits bei der Planung des Systems auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards geachtet, wären diese Probleme vermeidbar gewesen.

8. Welche Anpassungen sind bei bestehenden Websites nötig?

Wenn Deine Website bereits online ist, fragst Du Dich vielleicht: „Was muss ich ändern, damit sie den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht?“ Keine Sorge, es geht nicht darum, Deine gesamte Website neu zu gestalten. Stattdessen kannst Du Dich auf die wichtigsten Punkte konzentrieren, die oft schon mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können:

  • Strukturierung der Inhalte:Nutze klare Überschriften, Listen und Absätze, um Deine Inhalte besser lesbar zu machen. Dies hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.
  • Alternativtexte für Medien: Jedes Bild und jedes Video sollte mit Alternativtexten oder Transkriptionen versehen sein. Das ermöglicht Nutzern von Screenreadern oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, die Inhalte zu verstehen.
  • Kontrast und Farbgestaltung: Stelle sicher, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend ist. Vermeide Farbkombinationen, die für Menschen mit Farbsehschwächen problematisch sein könnten.
  • Navigation optimieren: Prüfe, ob Deine Website vollständig mit der Tastatur bedienbar ist. Das schließt Formulare, Menüs und alle interaktiven Elemente ein.
  • Formulare barrierefrei gestalten: Formulare sollten klar beschriftet sein und eine logische Reihenfolge haben. Fehlermeldungen sollten deutlich erkennbar und leicht verständlich sein.
  • Technische Standards einhalten: Achte darauf, dass Deine Website modernen Webstandards wie HTML5 und ARIA-Richtlinien entspricht. Diese Standards sorgen dafür, dass Screenreader und andere Hilfsmittel die Inhalte korrekt interpretieren können.

Ein Praxisbeispiel

Ein mittelständischer Online-Shop möchte sicherstellen, dass seine bestehende Website den Anforderungen des BFSG entspricht. Folgende Schritte werden umgesetzt:

  • Überprüfung der Bilder: Alle Produktbilder erhalten präzise Alternativtexte, die den Inhalt und die Funktion der Bilder beschreiben.
  • Verbesserung der Farbkontraste: Die Schriftfarbe wird so angepasst, dass sie sich besser vom Hintergrund abhebt, insbesondere in Formularfeldern und Call-to-Action-Buttons.
  • Navigationstest: Das Team testet die Bedienbarkeit der Website mit der Tastatur. Dabei stellt sich heraus, dass einige Dropdown-Menüs nicht zugänglich sind. Diese werden so überarbeitet, dass sie per Tabulatortaste geöffnet und geschlossen werden können.
  • Unterstützung durch Experten: Ein Barrierefreiheitsexperte führt abschließend eine Prüfung durch und gibt Empfehlungen für weitere Optimierungen, wie die Verwendung von ARIA-Rollen in interaktiven Elementen.

Mit diesen Anpassungen erfüllt der Online-Shop nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Kunden.

9. Was gilt für mobile Apps?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht keinen Unterschied zwischen Websites und mobilen Apps. Wenn Du eine App anbietest, die öffentlich zugänglich ist, musst Du sicherstellen, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht. Dabei gelten ähnliche Regeln wie für Websites, jedoch mit einigen Besonderheiten, die auf mobile Geräte zugeschnitten sind:

  • Bedienbarkeit: Deine App muss vollständig mit Screenreadern wie VoiceOver (iOS) oder TalkBack (Android) kompatibel sein. Jede Funktion, von der Navigation bis zur Nutzung interaktiver Elemente, sollte per Screenreader nutzbar sein.
  • Gestensteuerung: Alle Gesten, die für die Bedienung erforderlich sind, sollten barrierefrei sein. Zum Beispiel sollten Funktionen, die auf Wischen oder Drücken basieren, alternative Methoden wie einfache Taps anbieten.
  • Kontraste und Textskalierung: Farben und Kontraste sollten gut sichtbar sein, auch bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen wie direktem Sonnenlicht. Zudem sollte die App so gestaltet sein, dass Nutzer die Schriftgröße anpassen können.
  • Audio- und Videoelemente: Falls Deine App Medieninhalte wie Videos enthält, müssen diese Untertitel oder Transkriptionen haben. Für Nutzer mit Sehbehinderungen sind Audiobeschreibungen hilfreich.
  • Fehlermeldungen: Alle Fehlermeldungen sollten klar und verständlich sein. Nutzer müssen leicht erkennen können, was schiefgelaufen ist und wie sie das Problem beheben können.

Ein Praxisbeispiel

Ein kleiner Fitness-Coach entwickelt eine mobile App, mit der Kunden Trainingspläne und Videos abrufen können. Um die Barrierefreiheit sicherzustellen, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Screenreader-Kompatibilität: Die gesamte App wird so programmiert, dass Screenreader die Inhalte korrekt vorlesen können, einschließlich aller Buttons, Menüs und Beschreibungen.
  • Skalierbare Schriftgrößen: Nutzer können die Schriftgröße in der App anpassen, um Inhalte besser lesen zu können.
  • Untertitel für Videos: Alle Trainingsvideos werden mit Untertiteln versehen, um sie für hörgeschädigte Nutzer zugänglich zu machen.
  • Kontraste anpassen: Farben und Kontraste werden optimiert, um sicherzustellen, dass Texte und Buttons bei verschiedenen Lichtverhältnissen gut sichtbar sind.
  • Alternative Navigation: Funktionen wie Wischgesten werden durch alternative Navigationsmethoden ergänzt, damit Nutzer die App auch ohne komplizierte Gesten steuern können.

Durch diese Maßnahmen wird die App nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern erreicht auch eine breitere Zielgruppe.

10. Gibt es Förderungen oder Unterstützung für Barrierefreiheit?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann insbesondere für kleine Unternehmen und Freelancer eine finanzielle Herausforderung sein. Doch es gibt Förderungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die Dich bei der Umsetzung entlasten können. Hier sind die wichtigsten Programme und Hilfen:

  • Beratung und Leitfäden: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet umfangreiche Ressourcen an. Dazu gehören kostenlose Leitfäden, Webinare und individuelle Beratung, die Dir helfen, die Anforderungen des BFSG besser zu verstehen und gezielt umzusetzen.
  • Zuschüsse für technische Umsetzung: Förderprogramme wie „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richten sich an kleine und mittlere Unternehmen. Du kannst finanzielle Unterstützung für die Entwicklung oder Überarbeitung barrierefreier Websites, Apps oder digitaler Inhalte beantragen.
  • Schulungen und Workshops: Es gibt zahlreiche Schulungen, die Deine Mitarbeiter oder externe Dienstleister für das Thema Barrierefreiheit sensibilisieren. Diese Workshops vermitteln praxisnah, wie Standards wie WCAG 2.1 umgesetzt werden können.
  • Regionale Fördermöglichkeiten: Einige Bundesländer bieten zusätzlich eigene Programme zur Förderung digitaler Barrierefreiheit an. Informiere Dich, ob es in Deiner Region spezifische Hilfen gibt, die Deine Kosten reduzieren könnten.

Ein Praxisbeispiel

Ein kleiner Buchverlag möchte seine Website barrierefrei gestalten, damit Leser mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen Zugang zu seinen Inhalten haben. So geht er vor:

  • Beratung: Der Verlag nimmt an einem Webinar der Bundesfachstelle Barrierefreiheit teil, um die Grundlagen der Barrierefreiheit zu verstehen.
  • Förderantrag: Über das Programm „Digital Jetzt“ beantragt er Zuschüsse für die technische Umsetzung, insbesondere für die Entwicklung barrierefreier E-Books und die Optimierung der Website.
  • Schulungen: Ein Mitarbeiter besucht einen Workshop, um zu lernen, wie Texte und Bilder so aufbereitet werden, dass sie barrierefrei sind.
  • Umsetzung: Mit der finanziellen Unterstützung lässt der Verlag die Website von einer Agentur überarbeiten und führt selbst einfache Anpassungen wie Alternativtexte und besser strukturierte Inhalte durch.

Dank der Fördermittel und der Schulungen gelingt es dem Verlag, die Barrierefreiheit effizient und kostengünstig umzusetzen.

11. Was musst Du bei Dritten oder externen Dienstleistern beachten?

Wenn Du externe Dienstleister wie Webentwickler oder Agenturen beauftragst, um digitale Inhalte oder Services bereitzustellen, trägst Du dennoch die Verantwortung dafür, dass diese barrierefrei gestaltet sind. Deshalb ist es entscheidend, klare Vereinbarungen zu treffen und die gelieferten Ergebnisse zu überprüfen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Vertragliche Regelungen: Stelle sicher, dass in den Verträgen mit externen Dienstleistern festgehalten wird, dass die gelieferten Inhalte und Dienstleistungen den Anforderungen des BFSG und den WCAG 2.1-Standards entsprechen müssen.
  • Qualitätskontrolle: Prüfe die Ergebnisse der beauftragten Arbeiten systematisch. Setze Tools wie den WAVE Accessibility Checker ein oder lasse die Inhalte von Experten bewerten, um sicherzustellen, dass sie barrierefrei sind.
  • Schulungen für Dienstleister: Wenn möglich, arbeite mit Partnern zusammen, die bereits Erfahrung mit barrierefreien Projekten haben. Falls dies nicht der Fall ist, kannst Du gezielt Schulungen oder Webinare für die Dienstleister organisieren, um die Grundlagen zu vermitteln.
  • Dokumentation: Lass Dir von den Dienstleistern dokumentieren, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt wurden. Diese Unterlagen können hilfreich sein, falls es zu Rückfragen oder rechtlichen Prüfungen kommt.

Ein Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Unternehmen möchte eine neue Website entwickeln lassen und beauftragt dafür eine externe Agentur. Um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden, geht das Unternehmen wie folgt vor:

  • Klare Vertragsbedingungen: Der Vertrag enthält eine Klausel, dass die Website den WCAG 2.1-Standards (Level AA) entsprechen muss.
  • Zwischenprüfungen: Während der Entwicklung lässt das Unternehmen regelmäßig Zwischenstände überprüfen, um sicherzugehen, dass die Barrierefreiheit eingehalten wird.
  • Abnahmeprüfung: Vor der finalen Abnahme wird die Website mit einem Accessibility-Checker getestet. Zusätzlich geben Nutzer mit Behinderungen Feedback zu ihrer Erfahrung.
  • Zukunftssicherung: Die Agentur wird vertraglich verpflichtet, bei künftigen Updates oder Erweiterungen ebenfalls die Barrierefreiheitsstandards zu berücksichtigen.

Mit diesen Maßnahmen stellt das Unternehmen sicher, dass die neue Website den gesetzlichen Vorgaben entspricht und nachhaltig barrierefrei bleibt.

12. Wie stellst Du sicher, dass neue Inhalte und Funktionen barrierefrei bleiben?

Nachdem Du Deine Website oder App barrierefrei gemacht hast, ist es genauso wichtig, dass auch zukünftige Inhalte und Funktionen diesen Standards entsprechen. Hier sind einige Schritte, die Dir helfen, langfristig Barrierefreiheit sicherzustellen:

  • Interne Schulungen: Sorge dafür, dass alle Mitarbeiter, die an der Website arbeiten oder Inhalte erstellen, die Grundlagen der Barrierefreiheit verstehen. Regelmäßige Schulungen zu Standards wie WCAG 2.1 oder zur Nutzung barrierefreier Werkzeuge sind essenziell.
  • Automatisierte Tools in den Workflow integrieren: Nutze Accessibility-Tools, die direkt in Deinen Entwicklungs- oder Redaktionsprozess eingebunden werden können. Diese Tools prüfen neue Inhalte oder Funktionen automatisch auf Barrierefreiheit, bevor sie veröffentlicht werden.
  • Klare Prozesse definieren: Erstelle eine Checkliste oder einen Leitfaden, der die Anforderungen an barrierefreie Inhalte festlegt. Jeder neue Artikel, jedes Bild oder jedes Video sollte vor der Veröffentlichung anhand dieser Kriterien überprüft werden.
  • Regelmäßige Audits: Führe in festgelegten Abständen Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit erhalten bleibt. Diese Audits können intern oder durch externe Experten durchgeführt werden.
  • Nutzerfeedback einholen: Binde Nutzer mit Behinderungen regelmäßig in die Überprüfung ein. Ihr Feedback hilft, potenzielle Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Ein Praxisbeispiel

Ein Online-Nachrichtenportal, das bereits barrierefrei gestaltet ist, möchte sicherstellen, dass neue Inhalte diese Standards weiterhin erfüllen. So geht es vor:

  • Erstellung eines Barrierefreiheits-Leitfadens: Das Redaktionsteam erhält eine Checkliste, die Anforderungen wie Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und die Nutzung klarer Überschriftenstrukturen enthält.
  • Automatisierte Prüfung: Vor der Veröffentlichung werden Artikel mit einem Accessibility-Tool auf technische Barrieren geprüft. Dabei werden Probleme wie fehlende Alt-Texte oder unzureichende Kontraste automatisch erkannt.
  • Schulung des Teams: Neue Mitarbeiter durchlaufen eine Einführung in die Grundlagen der Barrierefreiheit, sodass sie von Anfang an die Anforderungen berücksichtigen können.
  • Regelmäßige Tests: Alle drei Monate testet ein Team von Nutzern mit Behinderungen die Website und gibt Feedback zu neuen Inhalten und Funktionen.

Durch diese Maßnahmen bleibt das Nachrichtenportal nicht nur gesetzeskonform, sondern zeigt auch, dass es Barrierefreiheit als festen Bestandteil seiner Arbeitsweise versteht.

13. Warum ist Barrierefreiheit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – nämlich auch eine Chance?

Barrierefreiheit wird oft als notwendige gesetzliche Vorgabe betrachtet, doch sie bietet weit mehr als nur die Erfüllung von Vorschriften. Insbesondere für kleine Unternehmen und Freelancer ergeben sich durch barrierefreie digitale Angebote echte Vorteile, die weit über die gesetzliche Compliance hinausgehen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Inhalte machen Dein Angebot für Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen zugänglich. Das öffnet Dir die Türen zu einer größeren Zielgruppe und damit auch zu mehr potenziellen Kunden.
  • Verbesserung der Nutzererfahrung: Ein barrierefreies Design sorgt oft für klarere Strukturen, bessere Lesbarkeit und eine einfachere Navigation. Diese Verbesserungen kommen nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute, sondern steigern die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer.
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die Barrierefreiheit priorisieren, positionieren sich als modern und sozial verantwortlich. Dies kann Dir einen entscheidenden Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen, die diese Aspekte vernachlässigen.
  • Reputationsgewinn: Barrierefreiheit signalisiert Deinen Kunden, dass Du Verantwortung übernimmst und Dich für Inklusion einsetzt. Das stärkt nicht nur Deine Marke, sondern auch das Vertrauen Deiner Kunden in Dein Unternehmen.

Ein Praxisbeispiel

Ein kleiner E-Commerce-Shop, der nachhaltig produzierte Produkte verkauft, entscheidet sich, seine Website barrierefrei zu gestalten. Hier sind die Ergebnisse:

  • Erreichung neuer Kunden: Dank der barrierefreien Gestaltung erreicht der Shop nicht nur Kunden mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen, die einfache Bedienbarkeit schätzen.
  • Verbesserte Navigation: Klare Strukturen und eine optimierte Farbgestaltung machen die Website für alle Nutzer einfacher und angenehmer zu bedienen.
  • Positives Feedback: Kunden nehmen die Barrierefreiheit positiv wahr und loben das Engagement des Shops in sozialen Medien, was zu einer gesteigerten Markenbekanntheit führt.
  • Umsatzsteigerung: Die größere Zielgruppe und die bessere Nutzererfahrung führen letztlich zu einer Zunahme von Bestellungen und einem höheren Umsatz.

Dieses Beispiel zeigt, dass Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist, sondern auch ein starker Hebel für geschäftlichen Erfolg sein kann.

Fazit: Das BFSG als unverhältnismäßige Belastung für kleine Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mag auf den ersten Blick gut gemeint sein, doch für kleine Unternehmen und Freelancer ist es in der Praxis vor allem eines: ein massiver bürokratischer Mehraufwand. Die Anforderungen sind kompliziert, die Umsetzung teuer und zeitintensiv, und die drohenden Sanktionen bei Verstößen schaffen zusätzlichen Druck. Gerade für Selbstständige und Betriebe mit begrenzten Ressourcen ist es kaum machbar, die zahlreichen Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen, ohne den laufenden Geschäftsbetrieb zu gefährden.

Die Regelungen berücksichtigen nicht ausreichend, dass kleinere Akteure weder das technische Wissen noch die finanziellen Mittel haben, um Websites, Apps und digitale Dienstleistungen umfassend barrierefrei zu gestalten. Auch die versprochenen Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen sind oft mit so viel bürokratischem Aufwand verbunden, dass sie kaum als echte Entlastung gelten können. Statt pragmatische Lösungen anzubieten, zwingt das Gesetz kleine Unternehmen in eine Welt aus Standards, Prüfprozessen und Vorschriften, die wenig Spielraum für individuelle Bedürfnisse lässt.

Für kleine Betriebe bedeutet das BFSG in der aktuellen Form vor allem zusätzliche Kosten, Zeitverluste und den permanenten Druck, alles rechtlich korrekt zu dokumentieren. Die eigentlichen Ziele – Inklusion und Chancengleichheit – geraten dabei in den Hintergrund, da die Umsetzung des Gesetzes die Schwächsten am Markt unverhältnismäßig stark belastet. Es braucht dringend praxisnähere Regelungen, um den tatsächlichen Bedürfnissen kleiner Unternehmen gerecht zu werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

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