Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden: Definition, Folgen, Kriterien
Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden: Definition, Folgen, Kriterien
Scheinselbständigkeit gehört zum Brutalsten, was Dich als Auftraggeber rechtlich treffen kann: bei Vorsatz dreißig Jahre rückwirkende Sozialbeiträge — Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen. Strafrecht nach § 266a StGB obendrauf, persönliche Geschäftsführer-Haftung. Das Bundessozialgericht hat seit 2019 in einer ganzen Serie von Urteilen klargestellt: Honorarpflegekräfte, Honorarärzte, Crowdworker — und sogar zwischengeschaltete Ein-Personen-GmbHs — schützen nicht automatisch. Was Du als Auftraggeber wissen musst und worauf Du als Freelancer achten musst:
Scheinselbständigkeit liegt nach § 611a BGB vor, wenn ein Auftragnehmer in Wirklichkeit Arbeitnehmer ist — entschieden wird das nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, nicht nach dem Vertragstext. Folge: Sozialversicherungsbeiträge sind nachzuzahlen. Der Auftragnehmer haftet nur für die letzten drei Monate seines Arbeitnehmer-Anteils (§ 28g Satz 3 SGB IV) — alles davor bleibt vollständig beim Auftraggeber: Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen, bei Vorsatz bis zu dreißig Jahre rückwirkend (§ 25 SGB IV). Zusätzlich Strafrecht nach § 266a StGB (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, bei besonders schwerem Fall bis 10), persönliche Geschäftsführer-Haftung, gesamtschuldnerische Lohnsteuer-Haftung nach § 42d EStG. BSG-Linie seit 2019: Honorarpflegekräfte, Honorarärzte und Crowdworker regelmäßig Arbeitnehmer; Ein-Personen-Kapitalgesellschaften schützen nicht (BSG 20.07.2023). Statusfeststellungs-Reform seit 01.04.2022: Prognoseentscheidung möglich. Was Scheinselbständigkeit konkret bedeutet — Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard im Folgenden.
Erfahre hier, wie Du als Freelancer, virtueller Assistent oder Auftragnehmer nicht scheinselbständig wirst — oder als Auftraggeber keine Scheinselbständigen beschäftigst
Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Ronald Kandelhard
Bist Du scheinselbständig oder beschäftigst Du Scheinselbständige? Dann können erhebliche Kosten auf Dich zukommen. Daher ist elementar, dass Du die Kriterien für Scheinselbständigkeit kennst, um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Finde hier unsere Scheinselbständigkeit Checkliste und sichere Dich ab.
1. Scheinselbständigkeit Definition
Scheinselbständigkeit ist gegeben, wenn ein Auftragnehmer / Freelancer in Wirklichkeit nicht selbständig ist, sondern Arbeitnehmer im Sinne des § 611a BGB bei einem Arbeitgeber. Der Unterschied ist vor allem die Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer. Für diese müssen vor Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden (und war sowohl von dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber).
Durch die Regeln zur Scheinselbständigkeit versucht der Gesetzgeber also vor allem die Sozialkassen gegen Betrug zu schützen, damit nicht plötzlich aus einem Bauunternehmen eine Kolonne selbständiger Maurer wird oder der Lagerbelegschaft eine Gruppe selbständiger Kommissionierer.
Mit einer fortschreitenden Tendenz zu immer höherwertiger Arbeit, zu mehr Freelancern, zu mehr insbesondere auch ortsunabhängigen Selbständigen (wie dem Autor z.B.), passen die alten Kriterien aber nicht immer bruchlos zu neuen digitalen Wirklichkeiten. Das ist hier nicht anders als in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft.
2. Scheinselbständigkeit Folgen
Folge der Scheinselbständigkeit ist, dass insbesondere die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuzahlen sind. Die Haftung des scheinselbständigen Auftragnehmers dafür ist aber auf die letzten 3 Monate beschränkt. Der Auftraggeber muss jedoch die gesamte Dauer der Scheinselbständigkeit nachzahlen, bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre. Weiter haften beide als Gesamtschuldner für evtl. zu wenig entrichtete (Lohn-)Steuer.
Update 2026: Zu den Sozialversicherungs-Beiträgen kommen für den Auftraggeber inzwischen regelmäßig auch strafrechtliche Folgen hinzu. Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, macht sich nach § 266a StGB strafbar — bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei besonders schwerem Fall sogar bis zu zehn. Geschäftsführer haften für diese Tat persönlich. Die Beitragsansprüche selbst verjähren nach § 25 SGB IV erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs der Fälligkeit — bei vorsätzlicher Vorenthaltung sogar erst in dreißig.
Den Arbeitnehmer-Anteil kann sich der Auftraggeber beim scheinselbständigen Auftragnehmer auch nicht beliebig zurückholen: Nach § 28g Satz 3 SGB IV darf ein unterbliebener Abzug nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Daher die Grundregel: Der Auftragnehmer haftet wirtschaftlich nur für die letzten drei Monate seines Arbeitnehmer-Anteils — alles davor bleibt vollständig beim Auftraggeber, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen. Bei der Lohnsteuer haften dagegen beide nach § 42d EStG als Gesamtschuldner — soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht.
3. Scheinselbständigkeit Kriterien
Ob ein Freelancer / Auftragnehmer scheinselbständig ist, entscheidet sich immer nach dem Gesamtbild der konkreten Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber — und zwar ausschließlich anhand der tatsächlichen Verhältnisse.
Das bedeutet nicht, dass ein passender Vertrag gleichgültig wäre. Ein guter und richtiger Vertrag ist immer eine erste Voraussetzung für die Beschäftigung von selbständigen Auftragnehmern / Freelancern. Stehen im Vertrag Regelungen, die auf Scheinselbständigkeit schließen lassen, kann das bereits der erste Fehler sein, der später zu Deiner Haftung führt.
Dennoch bleiben die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Der richtige Vertrag ist also immer nur der Anfang, um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das Verhältnis muss eben tatsächlich auch als ein Auftrags- und nicht ein Arbeitsverhältnis wirklich gelebt werden.
Update 2026: Seit 2019 hat das Bundessozialgericht das Gesamtbild-Prinzip für mehrere Berufsgruppen geschärft. Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind nach BSG, Urteil v. 07.06.2019, B 12 R 6/18 R regelmäßig abhängig beschäftigt — ebenso Honorarärzte im Krankenhaus nach BSG, Urteil v. 04.06.2019, B 12 R 11/18 R. Auch Crowdworker können nach BAG, Urteil v. 01.12.2020, 9 AZR 102/20 den Status eines Arbeitnehmers erlangen, wenn die Plattform die Aufträge so steuert, dass eine persönliche Abhängigkeit entsteht.
💡 Tipp: Eine zwischengeschaltete Ein-Personen-GmbH oder Limited schützt Dich nicht automatisch. Das Bundessozialgericht hat in BSG, Urteil v. 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R klargestellt: Wenn die natürliche Person hinter der Gesellschaft wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist, wird der Vertrag mit der GmbH sozialversicherungsrechtlich wie ein Arbeitsvertrag der natürlichen Person behandelt. Die GmbH-Hülle hilft also nur, wenn die Gesellschaft unternehmerisch am Markt auftritt — mit eigenen Kunden, eigener Werbung, eigenen Arbeitsmitteln.
4. Scheinselbständigkeit Checkliste
Eine wirkliche Checkliste für Scheinselbständigkeit ist nicht möglich. Sieh Dir aber gern die Matrix zur Scheinselbständigkeit näher an. Hier wirst Du die wesentlichen Punkte für die Entscheidung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit finden.
Update 2026: Seit dem 1. April 2022 erlaubt § 7a SGB IV eine Statusfeststellung formal auch als Prognoseentscheidung — also bereits vor Auftragsbeginn statt erst rückwirkend nach Jahren. Bei einer Gruppe vergleichbar eingesetzter Selbständiger (etwa ein Pool von Dozenten oder IT-Freelancern) ist auch eine Gruppenfeststellung möglich.
💡 Tipp: Verlass Dich aber nicht darauf, dass die Clearingstelle Dich freispricht. Die prüft in der Praxis nur in eine Richtung — nämlich Richtung Sozialversicherungspflicht. Wer die Clearingstelle anruft, riskiert genau den Bescheid, den er vermeiden wollte. Besser ist, dass Du die Matrix zur Scheinselbständigkeit verstehst und Dein Auftragsverhältnis tatsächlich daran ausrichtest — nicht nur auf dem Papier, sondern in der gelebten Praxis.
5. Ergebnis
Scheinselbständigkeit ist in aller Munde. Zurecht, denn die Rechtsfolgen einer Scheinselbständigkeit sind einschneidend. Das gilt noch mehr für den Auftraggeber als für den Freelancer / Auftragnehmer.
Passende Verträge sowohl für die Erbringung von Leistungen als auch den Einkauf von Leistungen findest Du auf dieser Seite. Ist der passende Vertrag nicht dabei, melde Dich gerne bei mail@easyContracts.de.
Häufige Fragen zur Scheinselbständigkeit
Was ist Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit ist gegeben, wenn ein Auftragnehmer oder Freelancer in Wirklichkeit nicht selbständig ist, sondern Arbeitnehmer im Sinne des § 611a BGB bei einem Arbeitgeber. Der Unterschied ist vor allem die Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer — Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber abgeführt. Durch die Regeln zur Scheinselbständigkeit versucht der Gesetzgeber, die Sozialkassen gegen Betrug zu schützen.
Welche Folgen drohen bei Scheinselbständigkeit?
Folge der Scheinselbständigkeit ist, dass die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuzahlen sind. Die Haftung des scheinselbständigen Auftragnehmers ist auf die letzten 3 Monate beschränkt (§ 28g Satz 3 SGB IV). Der Auftraggeber muss die gesamte Dauer der Scheinselbständigkeit nachzahlen — bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre (§ 25 SGB IV). Hinzu kommen Strafrecht nach § 266a StGB (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei besonders schwerem Fall bis zu zehn), persönliche Geschäftsführer-Haftung und Lohnsteuer-Nachzahlung nach § 42d EStG (Gesamtschuldner).
Wie wird Scheinselbständigkeit festgestellt?
Ob ein Freelancer scheinselbständig ist, entscheidet sich immer nach dem Gesamtbild der konkreten Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber — und zwar ausschließlich anhand der tatsächlichen Verhältnisse. Das bedeutet nicht, dass ein passender Vertrag gleichgültig wäre — ein guter Vertrag ist immer der Anfang. Aber das Verhältnis muss tatsächlich auch als Auftrags- und nicht Arbeitsverhältnis gelebt werden. Die maßgeblichen Kriterien gehen über mehrere Achsen (Weisungsabhängigkeit, Eingliederung, Unternehmerrisiko, eigene Betriebsmittel etc.) — siehe die Matrix zur Scheinselbständigkeit.
Schützt mich eine Ein-Personen-GmbH oder Limited vor Scheinselbständigkeit?
Nein, nicht automatisch. Das Bundessozialgericht hat in BSG, Urteil v. 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R klargestellt: Wenn die natürliche Person hinter der Gesellschaft wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist, wird der Vertrag mit der GmbH sozialversicherungsrechtlich wie ein Arbeitsvertrag der natürlichen Person behandelt. Die GmbH-Hülle hilft also nur, wenn die Gesellschaft unternehmerisch am Markt auftritt — mit eigenen Kunden, eigener Werbung, eigenen Arbeitsmitteln.
Welche BSG-Urteile prägen die Linie seit 2019?
Seit 2019 hat das Bundessozialgericht das Gesamtbild-Prinzip für mehrere Berufsgruppen geschärft: Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind nach BSG, Urteil v. 07.06.2019, B 12 R 6/18 R regelmäßig abhängig beschäftigt — ebenso Honorarärzte im Krankenhaus nach BSG, Urteil v. 04.06.2019, B 12 R 11/18 R. Auch Crowdworker können nach BAG, Urteil v. 01.12.2020, 9 AZR 102/20 den Status eines Arbeitnehmers erlangen, wenn die Plattform die Aufträge so steuert, dass eine persönliche Abhängigkeit entsteht.
Was hat sich durch die Statusfeststellungs-Reform seit 01.04.2022 geändert?
Seit dem 01.04.2022 erlaubt § 7a SGB IV eine Statusfeststellung formal auch als Prognoseentscheidung — also bereits vor Auftragsbeginn statt erst rückwirkend nach Jahren. Bei einer Gruppe vergleichbar eingesetzter Selbständiger (etwa ein Pool von Dozenten oder IT-Freelancern) ist auch eine Gruppenfeststellung möglich.
Sollte ich die Clearingstelle anrufen, um Scheinselbständigkeit auszuschließen?
Verlass Dich nicht darauf, dass die Clearingstelle Dich freispricht. Sie prüft in der Praxis nur in eine Richtung — nämlich Richtung Sozialversicherungspflicht. Wer die Clearingstelle anruft, riskiert genau den Bescheid, den er vermeiden wollte. Besser ist, dass Du die Matrix zur Scheinselbständigkeit verstehst und Dein Auftragsverhältnis tatsächlich daran ausrichtest — nicht nur auf dem Papier, sondern in der gelebten Praxis.
💡 Top-Tipps Scheinselbständigkeit
- Vertrag ist nur der Anfang — entscheidend ist die gelebte Praxis.
- Ein-Personen-GmbH/Limited schützen nicht automatisch (BSG 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R).
- Clearingstelle prüft nur Richtung Sozialversicherungspflicht — kann zur Falle werden.
- Statusfeststellung als Prognose seit 01.04.2022 möglich (§ 7a SGB IV).
- § 266a StGB: persönliche Geschäftsführer-Haftung, bis 10 Jahre Freiheitsstrafe im schweren Fall.
Was Du jetzt tun solltest
- Auftragsverhältnis entlang der Matrix zur Scheinselbständigkeit prüfen — gelebte Praxis, nicht Vertragstext.
- Unternehmerischen Marktauftritt sicherstellen: eigene Kunden, eigene Werbung, eigene Arbeitsmittel.
- Geprüfte Verträge nutzen — siehe easyRechtssicher Starterpaket.
- Vor einer Statusfeststellung anwaltlich prüfen, ob der Antrag in Deinem Sinn liegt.
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