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Coaching-Verträge

Ein Vertrag, der eure Beziehung schützt — nicht belastet.

Coaching-Verträge vom Anwalt, in deiner Sprache. Damit Klarheit nicht kalt klingen muss.

Was nachts wachhält

Was nachts wachhält.

Du hast eine neue Klientin. Du freust dich. Du machst dir Notizen, planst die ersten Sitzungen, freust dich auf das Gespräch.

Und nachts kommt der Gedanke: Was, wenn sie nach drei Sitzungen geht und nicht zufrieden ist? Was, wenn sie ihr Geld zurückwill? Was, wenn aus einem schönen Anfang ein hässliches Ende wird — und du weißt nicht, was rechtlich gilt?

Das ist nicht übertrieben. Es ist die Frage, die seit Anfang 2025 viele Coaches umtreibt.

Reality-Update

Was sich für Coaches gerade geändert hat.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Wenn dein Coaching online läuft, Wissen oder Fertigkeiten vermittelt und Betreuung enthält — und du keine ZFU-Zulassung hast — kann die Klientin den kompletten Vertrag rückgängig machen. Auch nachträglich. Auch im B2B.

Merke: Das war vorher schon möglich, ist aber seit dem Urteil klare BGH-Linie. Klientinnen ziehen jetzt häufiger durch — im Zweifel bis zur vollständigen Rückzahlung des Honorars. Vollständige Rückzahlung · BGH III ZR 109/24

Die gute Nachricht: Ein neueres BGH-Urteil (III ZR 137/25, Februar 2026) stellt klar — echte synchrone Live-Formate (Live-Calls, Live-Webinare in Echtzeit) gelten als digitaler Präsenzunterricht und fallen in der Regel nicht unter das FernUSG. Kritisch wird es erst, wenn aufgezeichnete oder vorproduzierte Inhalte den Schwerpunkt bilden. Der Schwerpunkt entscheidet, nicht das Etikett.

Was das für dich heißt: Dein Vertrag muss das Thema offen ansprechen — nicht verstecken. Wir haben das in unsere Coaching-Verträge eingearbeitet. Die Vertragslogik führt dich nicht unnötig in die FernUSG-Falle. Ob dein konkretes Format darunter fällt, bleibt Einzelfall und gehört vor den Verkauf.

Drei Dinge

Drei Dinge, die dein Coaching-Vertrag können muss.

Bevor du eine Variante wählst, kurz das Wesentliche.

01

Er muss klarstellen, was du leistest — und was nicht.

Wenn du Erfolg versprichst, machst du aus einem Dienstvertrag einen Werkvertrag. Das willst du nicht. Der Vertrag formuliert deine Leistung so, dass sie ehrlich beworben werden kann, ohne zur Falle zu werden.

02

Er muss sauber durch das FernUSG kommen.

Online-Anteile werden klar abgegrenzt, Lernerfolg wird nicht zur Pflicht. So bleibt der Vertrag wirksam — auch wenn die Klientin später ihr Geld zurückwill.

03

Er muss Streit gar nicht erst entstehen lassen.

Eine Mediationsklausel und klare Leistungsbeschreibungen sind in jedem unserer Verträge drin. Beide Seiten wissen, woran sie sind. Das ist Schutz für die Beziehung, nicht gegen sie.

Wer das hier baut

Mit den Verträgen von easyContracts kannst Du Dich voll auf die Arbeit konzentrieren, die Du am liebsten machst — ohne bei unvorhergesehenen Konflikten mit Deinen Klientinnen gleich aufgeregt zu werden oder gar Deine Existenz bedroht zu sehen.

Diese Sicherheit ist mir wichtig für Dich. Gerade weil ich selbst seit Jahren Online-Unternehmer bin und weiß, wie sich das anfühlt.

Dr. jur. Ronald Kandelhard Anwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyContracts
Warum ein Vertrag

Ein Vertrag schützt die Beziehung — nicht trotz ihr, sondern wegen ihr.

Der klassische Coachingvertrag versucht, dem Coach eine bessere Stellung als der Klientin zu verschaffen. Mit vielen Rechtsbegriffen, gegen die sich keine Klientin wehren kann. Wenn dann doch Streit kommt, eskaliert er schnell zum Gerichtsverfahren — und beide Seiten verlieren.

Unsere Verträge sind anders gedacht. Klare Kommunikation, ehrliche Leistungsbeschreibung, eine Mediationsklausel als Sicherheitsnetz. Beide Seiten gehen mit dem gleichen Schutz in die Zusammenarbeit. Das ist nicht weicher — das ist klüger.

Direkt zu deinem Vertrag

Für wen ist dein Coaching?

Wähl direkt den passenden Vertrag — Leistungen, Preis und Kauf in einem Kasten. B2C: du coachst Privatkundschaft (Widerrufsrecht Pflicht). B2B: du coachst Unternehmen (kein Verbraucherschutz nötig). Reines Präsenz-Coaching läuft ohne Fernabsatz — universal für beide.

Privatkundschaft · B2C

Coaching-Vertrag Online + Offline

Für Coaches mit Privatkunden

  • Online- und Präsenz-Coaching in einem Dokument
  • Vertrag mit vollständigem Verbraucherschutz
  • Für Privatkunden; Buchung/Abschluss per Telefon, E-Mail oder online
  • Widerrufsbelehrung: ja, Pflicht (14 Tage) + Muster-Widerrufsformular
299 €zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Alle Details ansehen →
Geschäftskundschaft · B2B

Coaching-Vertrag Online + Offline

Für Coaches mit Geschäftskunden

  • Online- und Präsenz-Coaching in einem Dokument
  • B2B-Vertrag (kein Verbraucherschutz nötig)
  • Für Geschäftskunden (Firma, Gewerbe, selbstständig); Abschluss online/fern
  • Widerrufsbelehrung: nein — Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht
299 €zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Alle Details ansehen →
Nur Präsenz · B2C + B2B

Coaching-Vertrag nur Offline

Reines Präsenz-Coaching in Deiner Praxis

  • Für Coaching, das nur in Deiner Praxis gebucht wird
  • Wenn Du kein Online-Coaching anbietest
  • Universal für Privat- und Geschäftskunden (B2C + B2B)
249 €zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Alle Details ansehen →

Reines Präsenz-Coaching: keine Fernabsatz-Widerrufsbelehrung nötig

Findet die Beratung/Buchung vor Ort in persönlicher Anwesenheit statt und wird der Vertrag auch dort geschlossen, liegt kein Fernabsatzvertrag vor — es werden ja nicht ausschließlich Telefon, E-Mail oder Online-Formular genutzt. Für reine Präsenz-Verträge ist deshalb keine Fernabsatz-Widerrufsbelehrung erforderlich.

Wichtig — eine Ausnahme: Wird der Vertrag mit einem Privatkunden außerhalb deiner Geschäftsräume geschlossen (z. B. beim Kunden zu Hause, in einem gemieteten Seminarraum, auf einer Messe), kann trotzdem ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen — dann ist auch hier eine Widerrufsbelehrung Pflicht. Wenn du unsicher bist, wo genau du unterschreibst: im Zweifel Widerrufsbelehrung beilegen — das schadet nie.

Garantie

14 Tage Geld zurück. Kein Drama.

Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, schreib uns kurz. Keine Begründung nötig, kein Formular auszufüllen. Innerhalb von zwei Tagen ist das Geld zurück auf deinem Konto.

Was dahintersteht

Was hinter unseren Verträgen steht.

Häufige Fragen

Was Coaches mich oft fragen.

Verkaufst du neben deinem Coaching auch Kurse?

Damit sind Videokurse, Selbstlernprogramme oder Mitgliederbereiche gemeint — also fertige digitale Inhalte, die der Kunde ohne dich durcharbeitet. Dann brauchst du keinen zweiten Vertrag. Der reine Coaching-Vertrag deckt die persönliche Betreuung ab. Sobald ein fertiger Kurs dazukommt, greift die Variante Coaching + Kurse oben in der Auswahl.

Sie regelt beide Leistungen in einem Dokument: die 1:1-Betreuung und die Bereitstellung digitaler Inhalte — mit Nutzungsrechten und Widerrufsrecht.

Rat: Nimm die Kombi-Variante immer dann, wenn Kurs und Coaching zusammen verkauft werden. Sonst bleibt die digitale Leistung vertraglich ungeregelt — und genau daran entzünden sich später die Streitfälle.

Noch unsicher?

Noch unsicher?

Wenn du noch unsicher bist, schreib uns kurz. Wir helfen bei der Auswahl — auch wenn du am Ende keinen Vertrag bei uns kaufst.

Welcher Vertrag passt? In zwei Schritten zur Variante.
Zur Auswahl