Gründen rechtlich richtig 19.05.2026 von Ronald Admin Kandelhard

Versicherung für Selbständige: Krankenversicherung und Rentenversicherung im Überblick

Versicherung für Selbständige: Krankenversicherung und Rentenversicherung im Überblick

Krankenversicherung als Selbständiger: rund 270 € monatlich Mindestbeitrag in der GKV — auch wenn Du im ersten Jahr kaum etwas verdienst. Wer ohne Plan in die PKV wechselt, kommt in der Regel nie wieder zurück. Und manche Selbständige sind in der Rentenversicherung sogar pflichtversichert (§ 2 SGB VI): Handwerker, Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler/Publizisten — und arbeitnehmerähnliche Selbständige mit nur einem Auftraggeber. Maximalbeitrag bundeseinheitlich seit 2025: rund 1.572 € monatlich. Was Du wirklich entscheiden musst, bevor Du Deine erste Krankenkarte unterschreibst:

Krankenversicherung ist für Selbständige in Deutschland Pflicht (§ 193 Abs. 3 VVG) — wählbar zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV, Mindestbeitrag 2026: rund 260–278 € monatlich auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage 1.318 €) und privater Krankenversicherung (PKV, risiko- und altersabhängig). Rentenversicherung ist nicht für alle Pflicht — wer als Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegekraft, Hebamme, Künstler/Publizist oder als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger arbeitet, ist nach § 2 SGB VI pflichtversichert; alle anderen können freiwillig einzahlen oder privat vorsorgen (Rürup, private Rentenversicherung). Beitragssatz 2026: 18,6 % (allein zu tragen, keine Arbeitgeber-Hälfte), BBG bundeseinheitlich 8.450 € monatlich. Wer hier ohne Plan startet, zahlt schnell vierstellig pro Monat oder übersieht eine versteckte Pflicht. Wie das System funktioniert, hat Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard im Folgenden zusammengestellt — mit aktualisierten Werten für 2026.

III. Krankenversicherung

Als Selbständiger trägt man die Verantwortung, sich selbst um die Krankenversicherung zu kümmern. Im Gegensatz zu Angestellten, die automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Selbständige die Wahl zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV). Welche Option die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, dem Gesundheitszustand und den persönlichen Präferenzen.

A. Krankenversicherungspflicht für Selbständige

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Bürger — unabhängig davon, ob angestellt oder selbständig — krankenversichert sein muss. Für Selbständige gilt die Krankenversicherungspflicht gemäß § 193 Abs. 3 VVG.

Selbständige können sich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die GKV ist für Selbständige attraktiv, die ein niedrigeres Einkommen haben oder Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern möchten.
  2. Private Krankenversicherung (PKV): Die PKV bietet dagegen umfangreichere individuelle Leistungen und kann für gut verdienende Selbständige vorteilhafter sein.

B. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Freiwillige Versicherung: Selbständige können sich in der GKV freiwillig versichern, wobei die Beiträge vom Einkommen abhängen. Besonders für Selbständige mit niedrigerem Einkommen oder mit Familie ist die GKV vorteilhaft, da Ehepartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden können.

Beiträge in der GKV (Stand Buch 2024): Der Beitragssatz beträgt 14,6 % des Einkommens, zu dem ein Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse hinzukommt. Dieser liegt in der Regel bei ca. 1 %. Für Selbständige gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage (ca. 1.131,67 Euro monatlich im Jahr 2024), was einem Mindestbeitrag von rund 170 Euro monatlich (plus Zusatzbeitrag) entspricht. Die Beitragsobergrenze wird durch die Maximalbemessungsgrundlage bestimmt (ca. 59.850 Euro Jahreseinkommen im Jahr 2024), was einen maximalen Monatsbeitrag von ca. 900 Euro (plus Zusatzbeitrag) ergibt.

Pflicht zur Einkommensmeldung: Selbständige müssen ihr Einkommen regelmäßig bei der Krankenkasse melden, um sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt berechnet werden. Bei Einkommensschwankungen ist es ratsam, die Krankenkasse über Änderungen zu informieren.

Vorteile der GKV: Einkommensabhängige Beiträge (Niedrigeinkommensbezieher profitieren), Familienversicherung (Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert), standardisierte Leistungen unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko.

Nachteile der GKV: Hohe Beiträge bei hohem Einkommen (einkommensabhängige Bemessung), Mindestbeiträge auch bei sehr geringem Einkommen oder Geschäftsausfall.

Update 2026 (Aktuelle GKV-Werte): Die im Buch genannten Werte gelten für 2024. Stand 2026 gilt: Die Mindestbemessungsgrundlage ist auf 1.318,33 Euro monatlich gestiegen (90 % der Bezugsgröße 3.955 €). Dadurch liegt der Mindestbeitrag für freiwillig GKV-versicherte Selbständige bei 260–278 Euro monatlich (14,6 % Beitragssatz + Zusatzbeitrag je nach Kasse, durchschnittlich rund 1,7 % im Jahr 2026). Die KV-Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro Jahreseinkommen) — Einkommen darüber wird nicht mehr verbeitragt. Wer also unter der Mindestschwelle verdient, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag — das ist die wirtschaftliche Härte der GKV-Mindestregelung gerade in Anfangs- oder Schwächejahren der Selbständigkeit.

C. Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV ist besonders attraktiv für Selbständige, die sich eine individuellere Absicherung mit umfangreicheren Leistungen wünschen. Die Beiträge sind einkommensunabhängig und werden nach dem persönlichen Risiko kalkuliert.

Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV: Selbständige unterliegen keiner Versicherungspflicht in der GKV und können sich daher privat versichern. Dabei muss eine Gesundheitsprüfung absolviert werden, die je nach Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen oder sogar einer Ablehnung führen kann.

Beiträge in der PKV:

  1. Alter: Jüngere Selbständige zahlen in der Regel geringere Beiträge, da sie ein niedrigeres Risiko darstellen.
  2. Gesundheitszustand: Vorerkrankungen oder gesundheitliche Risiken können zu höheren Beiträgen führen.
  3. Tarifwahl: Selbständige können sich für Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang entscheiden, etwa für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe.

Vorteile der PKV: Individuelle Absicherung (Versicherungsschutz an die eigenen Bedürfnisse anpassbar), Unabhängigkeit vom Einkommen (für gut verdienende Selbständige oft günstiger), umfangreichere Leistungen (schnellere Termine, Zugang zu Spezialisten ohne Überweisung, umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen).

Nachteile der PKV: Steigende Beiträge im Alter (langfristig höhere Belastung), keine Familienversicherung (Familienmitglieder müssen gesondert versichert werden), Rückkehr zur GKV schwierig (für Selbständige in der Regel nicht ohne weiteres möglich, außer bei spezieller angestellter Tätigkeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze).

D. Wechsel zwischen GKV und PKV

Der Wechsel zwischen den beiden Versicherungssystemen sollte gut überlegt sein, da eine Rückkehr in die GKV für Selbständige meist nicht ohne Weiteres möglich ist. Besonders bei einer Entscheidung für die PKV sollten langfristige Kosten und der gesundheitliche Zustand berücksichtigt werden.

E. Auswahl der passenden Krankenversicherung

Die Wahl zwischen PKV und GKV hängt von den individuellen Bedürfnissen, dem Einkommen und den zukünftigen Plänen des Selbständigen ab.

Bei der PKV ist der Leistungsumfang der wichtigste Aspekt. Selbständige sollten sich überlegen, welche Leistungen sie benötigen (erweiterte Zahnleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Behandlungen mit Einzelzimmer und Chefarztbehandlung). Die Beitragshöhe variiert je nach Tarif, Gesundheitszustand und Alter — Vergleiche bei verschiedenen Anbietern lohnen sich. Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, um die monatlichen Beiträge zu senken. Manche Versicherer bieten die Möglichkeit, im Alter in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Bei der GKV sollten Selbständige die Zusatzbeiträge der Kassen vergleichen (zwischen 0,7 % und 1,6 %), Zusatzleistungen (alternative Heilmethoden, Präventionskurse, Fitnessprogramme) und Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten prüfen. Einige Krankenkassen bieten Wahltarife mit Selbstbeteiligung oder Beitragsermäßigungen. Auf der Website des GKV-Spitzenverbandes können die aktuellen Zusatzbeiträge und Leistungen der Kassen verglichen werden.

F. Fazit Krankenversicherung

Die Wahl der Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Entscheidungen für Selbständige. Die GKV bietet einkommensabhängige Beiträge und den Vorteil der Familienversicherung, während die PKV für gut verdienende Selbständige mit individuellen Bedürfnissen attraktiv ist. Die Entscheidung sollte unter Berücksichtigung von Einkommen, gesundheitlichem Zustand und langfristigen Zielen getroffen werden.

IV. Rentenversicherung

Für Selbständige ist die Frage der Altersvorsorge von großer Bedeutung, da sie nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden sind, wie es bei Angestellten der Fall ist. Das bedeutet, dass Selbständige in der Regel eigenverantwortlich für ihre Absicherung im Alter sorgen müssen.

A. Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Anders als viele glauben, gibt es auch für bestimmte Selbständige eine Rentenversicherungspflicht. Diese ist im § 2 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt und betrifft unter anderem folgende Berufsgruppen:

  1. Handwerker: Selbständige Handwerker sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, sofern sie in die Handwerksrolle eingetragen sind.
  2. Lehrer und Erzieher: Personen, die als selbständige Lehrer, Erzieher oder ähnliche Tätigkeiten im Bildungsbereich ausüben, sind ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  3. Pflegekräfte und Hebammen: Auch selbständige Pflegekräfte und Hebammen unterliegen der Rentenversicherungspflicht.
  4. Künstler und Publizisten: Für Künstler und Publizisten greift die Rentenversicherungspflicht über die Künstlersozialkasse (KSK), die die Rentenversicherungsbeiträge zu einem Teil übernimmt.
  5. Existenzgründer: Selbständige, die nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend für einen Auftraggeber arbeiten (sogenannte „arbeitnehmerähnliche Selbständige"), sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig.

Freiwillige Versicherung: Für alle anderen Selbständigen, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern.

B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Für pflichtversicherte Selbständige gelten dieselben Beitragssätze wie für Angestellte. Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,6 % des Einkommens. Die Beiträge müssen vollständig vom Selbständigen getragen werden, da kein Arbeitgeberanteil gezahlt wird.

Werte aus dem Buch (Stand 2024):

  • Mindestbeitrag: Selbständige, die nicht viel verdienen, haben die Möglichkeit, sich auf Antrag einen Mindestbeitrag zu sichern. Dieser beträgt rund 83 Euro monatlich.
  • Maximalbeitrag: Die maximale Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung liegt bei einem monatlichen Einkommen von 7.300 Euro (West) und 7.100 Euro (Ost). Der maximale Beitrag beträgt damit rund 1.359 Euro monatlich im Westen und 1.321 Euro im Osten.

Beitragsermittlung: Für die Beitragsberechnung muss das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt werden. Es wird anhand der Einkommenssteuerbescheide ermittelt.

Anpassung der Beiträge: Selbständige haben die Möglichkeit, ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an das aktuelle Einkommen anzupassen.

Update 2026 (Aktuelle Rentenversicherungs-Werte): Seit 2025 ist die Trennung zwischen West- und Ost-Werten in der Rentenversicherung endgültig entfallen — es gilt bundeseinheitlich ein einheitlicher Rechtskreis. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro Jahreseinkommen, bundeseinheitlich). Daraus ergibt sich ein Maximalbeitrag von rund 1.572 Euro monatlich (18,6 % von 8.450 €). Die Bezugsgröße 2026 beträgt 3.955 Euro monatlich — relevant für die Berechnung von Mindestbeiträgen und für arbeitnehmerähnliche Selbständige.

C. Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung

  1. Absicherung im Alter: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine solide Grundabsicherung im Alter.
  2. Erwerbsminderungsrente: Pflichtversicherte Selbständige haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten können.
  3. Hinterbliebenenrente: Im Todesfall haben Ehepartner und Kinder des Versicherten Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
  4. Flexibilität bei freiwilliger Versicherung: Selbständige, die freiwillig einzahlen, können die Höhe ihrer Beiträge und die Dauer der Beitragszahlung flexibel gestalten.

D. Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung

  1. Hohe Beitragslast: Selbständige müssen die vollen Beiträge zur Rentenversicherung allein tragen. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, besonders bei schwankendem Einkommen.
  2. Geringere Rendite: Für Selbständige mit höherem Einkommen kann die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zu privaten Vorsorgemodellen eine geringere Rendite bieten, da sie stark umlagefinanziert ist und nicht auf Kapitalanlage beruht.

E. Private Altersvorsorge

Da viele Selbständige nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, sollten sie sich um alternative Altersvorsorgemodelle kümmern. Es gibt verschiedene private Vorsorgeprodukte, die eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen können:

  1. Private Rentenversicherung: Selbständige können bei privaten Anbietern eine Rentenversicherung abschließen, die ihnen im Alter eine lebenslange monatliche Rente zahlt. Individuelle Beitragsoptionen und verschiedene Anlageformen.
  2. Rürup-Rente: Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist speziell für Selbständige konzipiert. Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich geltend gemacht werden, und die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Allerdings ist die Rürup-Rente nicht kapitalisierbar.
  3. Kapitallebensversicherung: Kombiniert Todesfallabsicherung mit Auszahlung im Alter.
  4. Fondsgebundene Vorsorgeprodukte: Höhere Renditechance, aber auch höheres Risiko.

F. Fazit Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist für Selbständige ein entscheidender Faktor für die Altersvorsorge. Pflichtversicherte Selbständige sind durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, während alle anderen freiwillig einzahlen können oder auf private Altersvorsorgeprodukte setzen müssen. Selbständige sollten sich frühzeitig über ihre Optionen informieren und sowohl gesetzliche als auch private Vorsorgemodelle in Betracht ziehen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

💡 Top-Tipps Versicherung für Selbständige 2026

  • GKV-Mindestbeitrag 2026: ca. 260–278 € monatlich (Mindestbemessung 1.318,33 €). Auch in Anlaufjahren fällig.
  • PKV-Wechsel = Einbahnstraße: Rückkehr in die GKV für Selbständige praktisch ausgeschlossen.
  • Familienversicherung (Ehepartner/Kinder ohne eigenes Einkommen) gibt es nur in der GKV.
  • RV-Pflicht nach § 2 SGB VI für Handwerker, Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler/Publizisten, arbeitnehmerähnliche Selbständige.
  • RV-Beitrag 2026: 18,6 % allein, BBG 8.450 € monatlich bundeseinheitlich (max. ~1.572 €/Monat).
  • Rürup-Rente: Beiträge steuerlich absetzbar, aber nicht kapitalisierbar.

Was Du jetzt tun solltest

  • Vor dem KV-Wechsel: Familienlage, Einkommens-Prognose, Gesundheitszustand zusammenstellen — PKV ist eine Einbahnstraße.
  • Prüfen, ob Du unter § 2 SGB VI fällst (Handwerker, Lehrer, Pflegekräfte, Hebammen, Künstler/Publizisten, arbeitnehmerähnlich).
  • Bei „nur ein Auftraggeber"-Konstellation: zweiten Auftraggeber aufbauen, sonst ggf. RV-Pflicht.
  • GKV-Zusatzbeitrag der Kasse vergleichen (Spanne 0,7 % – 1,6 %) — der Unterschied summiert sich.
  • Freiwillige RV-Beiträge oder Rürup-Rente mit dem Steuerberater rechnen — Beiträge sind in vollem Umfang Vorsorgeaufwendungen.
  • Geschäftsführer-Anstellungsverträge mit sauberer SV-Position aus dem easyRechtssicher Starterpaket.

Häufige Fragen zur Versicherung als Selbständiger

Bin ich als Selbständiger krankenversicherungspflichtig?

Ja. Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 Abs. 3 VVG). Du musst entweder gesetzlich (GKV, freiwillig versichert) oder privat (PKV) krankenversichert sein. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeber-Anteil — Du trägst den vollen Beitrag selbst.

Wie hoch ist der GKV-Mindestbeitrag für Selbständige 2026?

Im Jahr 2026 gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich (90 % der Bezugsgröße 3.955 €). Damit liegt der GKV-Mindestbeitrag bei rund 260–278 Euro monatlich — Beitragssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse (durchschnittlich rund 1,7 % 2026). Wer unter dieser Schwelle verdient, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag. Die KV-Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.512,50 Euro monatlich — Einkommen darüber wird nicht mehr verbeitragt.

Wer ist als Selbständiger rentenversicherungspflichtig nach § 2 SGB VI?

Auch als Selbständiger bist Du nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn Du zu einer von fünf Gruppen gehörst: (1) Handwerker in der Handwerksrolle, (2) selbständige Lehrer und Erzieher, (3) Pflegekräfte und Hebammen, (4) Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse, die einen Teil der Beiträge übernimmt) und (5) arbeitnehmerähnliche Selbständige (höchstens ein Arbeitnehmer und überwiegend für einen Auftraggeber tätig). Wer nicht darunter fällt, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder privat vorsorgen.

Was ist der „arbeitnehmerähnliche Selbständige" in der Rentenversicherung?

Ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger fällt nach § 2 SGB VI unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, wenn er (1) nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt und (2) überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet. Die Beiträge entsprechen denen für angestellte Pflichtversicherte, der Solo-Selbständige trägt sie aber ganz allein, da kein Arbeitgeberanteil gezahlt wird.

Wie hoch ist der Maximalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro Jahreseinkommen). Bei einem Beitragssatz von 18,6 % ergibt das einen Maximalbeitrag von rund 1.572 Euro monatlich. Seit 2025 ist die Trennung zwischen West- und Ost-Werten endgültig entfallen — es gilt ein bundeseinheitlicher Rechtskreis. Den Beitrag trägst Du als Selbständiger vollständig allein, ohne Arbeitgeber-Hälfte.

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist speziell für Selbständige konzipiert. Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente. Wichtige Beschränkung: Die Rürup-Rente ist nicht kapitalisierbar — das angesparte Kapital lässt sich nicht in einer Summe auszahlen.

Kann ich von der PKV in die GKV zurückwechseln?

Als Selbständiger ist die Rückkehr in die GKV in der Regel nicht ohne weiteres möglich. Wer einmal in die PKV gewechselt ist, bleibt dort — Ausnahme nur bei spezieller angestellter Tätigkeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese Einbahnstraße ist der Hauptgrund, weshalb der Wechsel in die PKV langfristig gut überlegt sein muss.

Welche Familienmitglieder sind in der GKV beitragsfrei mitversichert?

In der GKV können Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Das ist einer der wesentlichen GKV-Vorteile für Solo-Selbständige mit Familie — in der PKV muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, mit eigenem Beitrag.

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