AGB Online-Plattform
- Abo-Modelle: einmalig, monatlich, jährlich
- Widerruf bei Digital Content + Kündigungsbutton
- Webinar-Klausel: Aufzeichnung, Ausfall, Ersatz
- DSGVO + Community-Regeln inklusive
Ein kostenpflichtiger Mitgliederbereich ist rechtlich ein Dauerschuldverhältnis: Abo-Logik, Widerruf bei digitalen Inhalten, Kündigungsbutton und DSGVO in einem. Wähl unten die AGB, die zu deinem Modell passt — mit Kurs und Webinar oder als reine Community.
Beide regeln denselben Kern (Abo, Widerruf, Kündigung, DSGVO). Der Unterschied ist, was in deiner Mitgliedschaft steckt: strukturierte Kurse und Live-Webinare — oder reiner Community-Austausch.
Deine Mitgliedschaft enthält Kurs-Module und/oder Live-Webinare — fortlaufend bereitgestellt, mit Terminen und Aufzeichnungen.
Kurse · Webinare · Abo mit fortlaufender Leistung · B2C
Deine Mitgliedschaft ist reiner Community-Zugang — Forum, Austausch, ggf. Verzeichnis, ohne strukturierte Kurse und ohne Webinar-Logik.
Forum · Moderation · Member-Content · B2C
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.
Sobald deine Mitgliedschaft strukturierte Kurse enthält und du den Lernfortschritt begleitest (Aufgaben, Feedback, Q&A), kann das unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Dann kann eine staatliche Zulassung (ZFU) nötig sein — fehlt sie, kann der Vertrag nichtig sein, auch im B2B, und der Kunde bekommt sein Geld zurück.
Die gute Nachricht: Ein neueres BGH-Urteil (III ZR 137/25, Februar 2026) stellt klar — echte synchrone Live-Webinare in Echtzeit gelten als digitaler Präsenzunterricht und fallen in der Regel nicht unter das FernUSG. Kritisch wird es, wenn aufgezeichnete oder vorproduzierte Kurs-Module den Schwerpunkt bilden. Der Schwerpunkt entscheidet, nicht das Etikett.
Die AGB Online-Plattform spricht das offen an und grenzt deine Leistung so ab, dass du nicht unnötig hineinrutschst. Eine reine Community ohne Kurse und ohne Lernkontrolle ist davon in der Regel nicht betroffen — dafür ist die AGB Community da. Ob dein konkretes Format unter das FernUSG fällt, ist Einzelfall und gehört vor den Verkauf. Die AGB ersetzt eine nötige Zulassung nicht.
Beide vom Anwalt, inkl. Verwendungshinweise · einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt. Nach dem Kauf lädst du die Word-Datei sofort herunter.
Ein Mitgliederbereich ist ein Dauerschuldverhältnis mit fortlaufender Leistung. Wenn du dagegen einzelne Kurse einmalig verkaufst (Selbstlernkurs, Gruppenprogramm), brauchst du keine Mitglieder-AGB, sondern die Online-Kurs-AGB.
Passt nicht? Kurze Mail, Geld zurück in zwei Tagen. Kein Formular.
Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht
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Schau dir die Orientierung oben in Ruhe an. Wir helfen bei der Auswahl, auch wenn du am Ende nichts bei uns kaufst.