Die 10 besten Gründe, warum Du AGB verwenden solltest

…über wenigstens 3 davon hast Du noch gar nicht nachgedacht.

von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

1. AGB zwingen Dich, Dein Geschäftsmodell zu formulieren!

In erster Linie sind Allgemeine Geschäftsbedingungen Kommunikation. Hier erklärst Du Deinem Kunden, was er für sein Geld erhält. Wenn Du das nicht machst, kann bereits der Abschluss des Vertrages scheitern. Dann hast Du keinen Anspruch auf Vergütung. Also: Kommuniziere Dein Geschäftsmodell eindeutig! Je neuer, je ungewöhnlicher, je komplexer Deine Leistungen sind, desto genauer musst Du Dir im Klaren werden, welche Leistung dem Kunden geboten wird. Zwar wirst Du für die Marketingansprache gegenüber dem Kunden ohnehin den Nutzen für diesen kommunizieren, doch ist der Nutzen für den Kunden etwas anderes, als die rechtlichen Leistungsbeziehungen. Sie in AGB zu formulieren, hilft Dir, Dein eigenes Geschäftsmodell zu entwerfen, zu entwickeln und zu skalieren. Nur, wenn Du ganz einfache, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ohne weiteres abgebildete Geschäftsmodelle hast, kann eine solche Klärung entbehrlich sein. Bedenke aber bitte, dass das BGB von 1900 stammt. Das Gesetz kann ohne weiteres den Kauf von 1 kg Mehl, eine Schuhreparatur oder eine Wohnungsmiete abbilden. Software, das Internet oder Leasing kann das BGB dagegen viel weniger, geschweige denn geschlossene Mitgliederbereiche, SaaS oder Apps. In all diesen Fällen helfen grade auch AGB-Muster, das Geschäftsmodell in rechtlicher Hinsicht zu durchdenken und zu kommunizieren.

2. AGB sind Kommunikation mit dem Kunden!

Hast Du Dein Geschäftsmodell in rechtlicher Hinsicht für Dich formuliert, musst Du es immer noch dem Kunden verständlich machen. Mag sein, dass Dein gesamtes Angebot auf Deiner Webseite steht. Trotzdem ist es sinnvoll, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden komprimiert zu erklären, welche rechtlichen Beziehungen er mit Dir eingeht. Nur so kann der Kunde nachvollziehen, wofür er seine Zahlung leistet. Kunden lesen die AGB zwar oft nicht, doch spätestens bei Beschwerden ist es hilfreich, wenn Du auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen kannst, die der Kunde akzeptiert hat. Eine klare und verständliche Formulierung der AGB ist hierbei essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden und die rechtliche Transparenz zu gewährleisten.

3. (Nur) mit AGB erklärst Du Dein Geschäft dem Richter!

Es mag sein, dass es inzwischen Richter gibt, die die Online-Welt verstehen. Für die große Mehrheit gilt dies jedoch nicht. Sie haben mit dem Internet möglicherweise nicht mehr zu tun als gelegentliche Klicks auf Facebook oder halten sich bereits für Online-affin, weil sie ab und zu bei eBay einkaufen. Kommt es zum Streit mit Deinem Vertragspartner, muß der Richter zunächst Dein Geschäftsmodell verstehen. Vorher kannst Du nicht einmal hoffen, eine sinnvolle Entscheidung Deines Rechtsfalles zu erhalten. Ein Richter, der Dein Geschäftsmodell nicht versteht, kann das Gesetz noch so gut anwenden; ein richtiges Urteil wird daraus nur zufällig. Der Richter wird sich aber nur selten durch die Tiefen Deiner Website klicken. Der Ort, an dem Du es ihm am besten erklären kannst, ist ein Rechtstext: der Vertrag oder jedenfalls die darin einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier wird der Richter finden, welche Leistungsbeziehungen bestehen und dadurch hinreichende Anhaltspunkte gewinnen, wie und welches Recht auf die Leistungsbeziehungen anzuwenden ist.

4. Sonst gelten die AGB des Anderen!

Eigene AGB-Muster zu verwenden, ist im B2B Geschäft schon deshalb ein Muss, weil sonst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Vertragspartners gelten . In der Praxis kommen Verträge häufig durch Mail- oder Schriftverkehr zu Stande. Verweist darin nur Dein Vertragspartner auf sein AGB-Muster, gelten gem. § 305 BGB seine AGB mit allen nachteiligen Regelungen, die darin für Dich enthalten sind. Zwar können diese nach § 307 BGB unwirksam sein. Gegenüber Unternehmen ist die AGB-Kontrolle aber nicht so weitgehend wie gegenüber Verbrauchern (§ 308 BGB und § 309 BGB gelten hier nicht direkt). Daher kannst Du als Unternehmen durch Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Vertragspartners Rechte an Deinen Arbeitsergebnissen einbüßen, an einen weit entfernten Gerichtsort gebunden werden und viele Nachteile mehr erleiden. Willst Du dem entgehen, musst Du Deinen Vertragspartner explizit darauf ansprechen und mit ihm vereinbaren, dass seine AGB ebenfalls nicht gelten sollen. Ein Aufwand, der in der Praxis kaum je investiert wird. Aber, es geht auch einfacher. Es reicht, wenn Du in Deinen Schreiben gleichfalls auf Deine AGB verweist. Dann wird nach § 305 BGB auch Dein AGB-Muster Vertragsinhalt. Einigst Du Dich mit Deinem Vertragspartner anschließend nicht darauf, welche Geschäftsbedingungen gelten sollen, bleiben damit am Ende zwei sich widersprechende Geschäftsbedingungen übrig. Dies hat die juristische Konsequenz, dass keine der beiden AGB gilt, sondern nur das Gesetz. Damit hast Du auf effektive Weise die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Vertragspartners verhindert und brauchst darin enthaltene nachteilige Regelungen nicht zu befürchten (jedenfalls nicht, soweit Dein AGB-Muster der AGB-Vorlage Deines Vertragspartners widerspricht. Das ist aber regelmäßig der Fall).

5. Du kannst in AGB häufige Probleme lösen

Dein AGB-Muster ist auch der richtige Ort, um immer wieder auftretende Probleme zu regeln. Ein klassisches Beispiel sind die Mitwirkungspflichten des Kunden. Als Anbieter bist Du von der Rechtsprechung verpflichtet, alle erforderlichen Leistungen zu erbringen, die für das Gelingen des Vertrages notwendig sind. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind im Bürgerlichen Gesetzbuch nur in sehr geringem Umfang geregelt. Kommunizierst Du diese Pflichten nicht klar, wird im Streitfall der Richter Dich für verantwortlich und haftbar ansehen. Ein Beispiel hierfür kann die Datensicherung bei Arbeiten mit den Daten eines Kunden sein. Hier solltest Du eindeutig festlegen, dass auch der Kunde für die Datensicherung verantwortlich ist. Ein weiteres Beispiel sind vom Kunden bereitgestellte Gegenstände. So kann beispielsweise bei Fotos geregelt werden, in welcher Weise, in welchem Format und mit welchen Eigenschaften diese bereitgestellt werden müssen. Ohne klare Regelungen wird es schwierig, zusätzliche Bearbeitungszeiten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Eine klare und transparente Formulierung dieser Pflichten in den AGB hilft, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

6. Du kannst in AGB Deine Leistungen sichern

Nichts ist ärgerlicher, als für Deine Leistung nicht entlohnt zu werden. Dazu kann es kommen, wenn Du Waren lieferst oder Leistungen erbringst und dann die Zahlung nicht erfolgt. Zwar kannst Du insbesondere bei Warenlieferungen Vorkasse vereinbaren, doch im Fall der Insolvenz Deines Kunden kann der Insolvenzverwalter unter Umständen sogar den Kaufpreis zurück fordern. Hier kann die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts eine deutliche Verbesserung Deiner Rechtsposition bringen. Dann muss der Insolvenzverwalter Dir wenigstens den wesentlichen Wert der Ware erstatten. Bei Dienstleistungen ist die Vereinbarung von Vorleistungen nicht ohne weiteres möglich. Hier kann die Vereinbarung einer Zahlung nach Meilensteinen ungesicherte Vorleistungen vermeiden. Eine weitere Sicherheit können vertragliche Pfandrechte darstellen, die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart sein müssen.

7. Du kannst in AGB weitere Vorteile für Dich vereinbaren

Je nach Vertragstyp und Art Deines Kunden (Verbraucher oder Unternehmer) kannst Du in Deinem AGB-Muster weitere Vorteile für Dich vereinbaren. Beispiele sind etwa eine:

  • Verbesserung Deiner Rechtsposition bei der Gewährleistung für Fehler
  • Erleichterung bei der Haftung für einfache Fahrlässigkeit
  • Verkürzung von Verjährungsfristen
  • Pauschalierung von schwer beweisbaren Schäden

und vieles andere mehr.

8. Du kannst in AGB Dich und Deine Mitarbeiter informieren

Deine allgemeinen Geschäftsbedingungen sind keine Ein-Weg-Kommunikation. Nicht nur Dein Kunde erfährt, was gelten soll. Deine AGB Vorlage unterrichtet auch Dich selbst. Treten Probleme auf, geben Dir Deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch selbst eine Orientierung, wie Du (oder Deine Angestellten) sich verhalten können (und sollen). Hier findest Du, ob die Beschwerde des Kunden berechtigt ist oder nicht. Natürlich musst Du Dich nicht daran halten, übererfüllen ist immer eine gute Idee in der Public Relation. Doch um übererfüllen zu können, muss es erst mal Allgemeine Geschäftsbedingungen geben, die Deine Pflichten zumindest nicht ausufern lassen.

9. Du kannst mit AGB Deine gesetzlichen Informationspflichten erfüllen

Ob im Geschäft mit Unternehmen oder Verbrauchern, Du hast umfangreiche Informationspflichten, wenn Du Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (vor allem auf einer Website) oder Fernabsatz (Verträge mit Verbrauchern bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit, zB über Telefon, Fax oder Mail) abschließt. Erfüllst Du diese nicht, kannst Du von Konkurrenten oder einem Abmahnverein teuer abgemahnt werden. Zum Beispiel musst Du im elektronischen Geschäftsverkehr Deinen Kunden auf der Website darüber informieren, welche Vertragssprachen angeboten werden und sei es nur der Hinweis, dass die Vertragssprache deutsch ist. Das kann zwar auch an anderer passender Stelle auf der Website erfolgen, doch der ideale Ort dafür sind die AGB. Denn bedenke, dies ist nur eine von ganz vielen weiteren Informationspflichten, insbesondere im B2C Geschäft.

10. Du kannst in AGB Streit in die richtigen Bahnen lenken

Manchmal ist Kommunikation unvollständig oder einfach nicht genug. Ist ein Streit unvermeidbar, können Allgemeine Geschäftsbedingungen erneut eine kaum zu unterschätzende Erleichterung sein. Eine naheliegende Verbesserung Deiner Rechtsposition steht insbesondere im Geschäft mit Unternehmen (B2B) zur Verfügung, die Vereinbarung eines Dir genehmen Gerichtsstandes. Im Grundsatz kannst Du mit Unternehmen frei vereinbaren, welcher Gerichtsort für eine Streitigkeit zuständig sein soll. Regelmäßig wird das Dein Heimatgericht sein. Für die Erreichbarkeit und die Information Deines Anwaltes ist es regelmäßig ein erheblicher Vorteil, an seinem Heimatgericht prozessieren zu können. Kommst Du aus Ingolstadt und musst mehrmals im Jahr für einen Gerichtstermin nach Flensburg, ist der Mehraufwand erheblich. Noch bedeutsamer – und ohne weiteres auch im Geschäft mit Verbrauchern möglich – ist aber die Vereinbarung einer alternativen Streitschlichtung. Ich habe an anderer Stelle die Gründe dafür genannt, Gerichte möglichst zu meiden. Das geht aber nur, wenn Du Dir aktiv Gedanken über den Streitfall machst und möglichst vorher in Deinem AGB Muster entsprechende Regelungen triffst. Heutzutage gibt es viele Angebote für eine alternative Streitschlichtung. Das sollte zumindest jedem Website-Betreiber klar sein, weil er auf die Verbraucherschlichtungsplattform der EU zu verweisen hat. Hier finden sich viele Institutionen, die eine Streitschlichtung teilweise günstiger und besser anbieten als staatliche Gerichte. Das gilt besonders, wenn es auf Dein Geschäft spezialisierte Schlichtungsstellen gibt (eine Liste findest Du hier), weil diese im Zweifel sowohl Dich als auch Deine Kunden besser verstehen als ein in geschäftlichen Dingen häufig unerfahrener Richter. Kommt davon für Dich nichts in Betracht, bleibt immer noch der Versuch, einer Online-Mediation. Mediation ist eine Konfliktlösung, bei der ein unparteilicher Dritter (Mediator) die Beteiligten unterstützt, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie klären und wie sie in Zukunft miteinander umgehen wollen. Das hat viele Vorteile:

  • die Parteien erarbeiten die Lösung selbstbestimmt
  • es geht um zukunftsgerichtete Lösungen
  • die Beziehungen zwischen den Beteiligten können erhalten bleiben
  • das Verfahren ist oft schneller und kostengünstiger
  • es können nicht nur rechtliche, sondern alle Aspekte (zB ökonomische oder persönliche) berücksichtigt werden
  • das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich wie ein Gerichtsverfahren
  • der Mediator kann frei gewählt werden.

In allen von easyContract vermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich daher auch eine entsprechende Mediationsvereinbarung.

11. Bonusgrund:  Verträge und AGB sparen Zeit durch Prozesse

Mit jedem Vertrag strukturierst Du Dein Verhältnis zum Kunden. Nutzt Du AGB, kannst Du jede Kundenbeziehung gleich strukturieren. So schaffst Du Prozesse, hast mehr Zeit und am Ende auch mehr Geld. So kannst Du Dich zu einer skalierbaren Leistung entwicklen.

Ergebnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für jedes Unternehmen praktisch unverzichtbar. Du erreichst damit viel Automation, eine bessere Absicherung Deiner Leistungen und verhinderst so auch viele Streitigkeiten. Wie Du passende AGB Vorlagen findest, findest Du in diesem Blogbeitrag.  

 

Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

 

 

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