Unternehmensnamen auswählen und behalten

Der perfekte Unternehmensname: So findest und schützt Du Deinen Unternehmensnamen bei der Gründung**

von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Die Wahl des richtigen Unternehmensnamens ist einer der wichtigsten Schritte bei der Gründung eines Unternehmens. Ein prägnanter, rechtlich sicherer Name kann den Grundstein für Deinen Geschäftserfolg legen. In diesem umfassenden Leitfaden erfährst Du, wie Du den perfekten Namen für Dein Unternehmen wählst, welche rechtlichen Aspekte Du beachten musst und wie Du Deinen Namen effektiv schützt.

I. Die Namenswahl: Kreativität und Strategie

Die Wahl eines passenden Namens für Dein Unternehmen und Deine Domain ist der erste Schritt zur erfolgreichen Gründung. Der Unternehmensname muss nicht zwingend mit der Domain übereinstimmen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Unternehmen Paragraf7, das die Domains [easyRechtssicher.de](https://www.citizencircle.de/vom-anwalt-zum-ortsunabhaengigen-unternehmer-ein-interview-mit-ronald-kandelhard/) und easyContracts.de verwendet.

1. Kreativität und Inspiration

Bevor Du Dich auf einen Namen festlegst, solltest Du folgende Schritte unternehmen: – **Brainstorming:** Sammle verschiedene Ideen, die Dein Unternehmen und dessen Werte repräsentieren. – **Marktforschung:** Untersuche die Namen Deiner Konkurrenten, um sicherzustellen, dass Dein Name einzigartig ist. – **Testen:** Lasse den Namen bei potenziellen Kunden testen, um ihre Reaktionen zu messen.

2. Domain-Check

Die Verfügbarkeit der passenden Domain ist ein weiterer entscheidender Faktor. Ein einprägsamer Unternehmensname ist nutzlos, wenn die entsprechende Domain bereits vergeben ist. Prüfe daher frühzeitig, ob die Domain verfügbar ist, und sichere sie Dir.

II. Den Unternehmensnamen schützen: Rechtliche Absicherung

Die rechtliche Absicherung Deines Unternehmensnamens ist entscheidend, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Schritte und Überlegungen:

1. Markenschutz: Absicherung durch Markenrecht

Ein Unternehmen kann nicht nur seinen eigenen Namen, sondern auch die Namen einzelner Produkte als Marke schützen lassen. Dazu musst Du überprüfen, ob der gewünschte Name in der entsprechenden Produktkategorie bereits markenrechtlich geschützt ist. Nutze hierfür die [Markenklassen](https://www.dpma.de/marken/klassifikation/waren_dienstleistungen/nizza/index.html), die im Rahmen des Nizza-Abkommens festgelegt wurden.

a) Markenrecherche

Eine gründliche Markenrechercheist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Dein Unternehmensname nicht bereits geschützt ist. Führe sowohl eine deutsche als auch eine europäische Markenrecherche durch.

b) Rechtsfolgen bei Markenverletzung

Bei einer Markenrechtsverletzung kann es sein, dass Du Deinen Namen und die Domain nach einer kostenpflichtigen Abmahnung aufgeben musst. Bei Namensstreitigkeiten können die Streitwerte erheblich sein, so dass fünfstellige Kosten hier durchaus möglich sind. Daneben können auch erhebliche Schadensersatzansprüche auf Dich zukommen.

2. Kennzeichenschutz: Schutz durch Nutzung

Auch ohne formelle Markeneintragung kann Dein Unternehmensname durch die bloße Nutzung als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen geschützt sein, wenn er in den beteiligten Verkehrskreisen bekannt ist.

a) Suchmaschinen-Recherche

Führe eine gründliche Suchmaschinen-Recherche durch, um herauszufinden, ob der Name bereits für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen genutzt wird.

b) Rechtsfolgen eines Kennzeichenverstoßes

Bei einer Kennzeichenverletzung kann es ebenfalls sein, dass Du Deinen Namen und die Domain nach einer kostenpflichtigen Abmahnung aufgeben musst. Auch hier gilt, dass bei Namensstreitigkeiten die Streitwerte erheblich sein können, so dass fünfstellige Kosten auch hier auf Dich zukommen können. Daneben können auch erhebliche Schadensersatzansprüche auf Dich zukommen.

2. Namens- und Firmenrecht: Schutz durch das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch

Neben dem Markenrecht können auch das Namens- und Firmenrecht Deinem Unternehmensnamen Schutz bieten. Eine Bezeichnung kann als Name einer Privatperson (§ 12 BGB) oder als Firma (§§ 30, 37 HGB) geschützt sein. Führe daher weiter eine gründliche Recherche in Telefonbüchern und Handelsregistern durch, um sicherzustellen, dass der Name nicht bereits genutzt wird. Immer frei ist aber Dein eigener Name, dessen Nutzung kann Dir niemand verwehren, bei der Domain musst Du jedoch zuerst sein.

3. Weitere rechtliche Grenzen: Wettbewerb, Domain-Grabbing und Irreführung

Neben den oben genannten Aspekten gibt es weitere rechtliche Grenzen, die Du bei der Namens- und Domainwahl berücksichtigen musst.

a) Domain-Grabbing

Beim Domain-Grabbing wird eine Vielzahl von in Zukunft möglicherweise für Dritte interessanten Domains registriert. Dies kann eine Behinderung des Wettbewerbs darstellen. Trotzdem ist nach der Rechtsprechung Domain Grabbing nur im Extremfall unzulässig, etwa, wenn ganz viele ähnliche Domains registriert werden, um Interessenten praktisch zum Kauf einer Domain zu zwingen. Beispiel: alle Varianten von „Schwamm“ oder „Klempner“.

b) Typo-Squatting

Beim Typo-Squatting werden Tippfehler-Domains registriert, z. B. Autoskout24.de, Imobilin.de oder Versicerungen.de. In diesem Fall muss für den Kunden wenigstens gut erkennbar sein, dass er ein anderes als das gedachte Angebot aufgerufen hat. Es darf also keine Verwechslungsgefahr mit der eigentlichen Seite bestehen. Unter Autoskout24 Autos anzubieten, dürfte sich daher als unerlaubtes Anhängen an einen Wettbewerber darstellen, anders, wenn ein Bügeleisen angeboten werden würde.

c) Gattungsbegriffe

Bei Gattungsbegriffen wird versucht, das entsprechende Angebot zu kanalisieren, z. B. Drohne.de. Dies ist generell zulässig (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Registriert aber jemand gleich alle in Betracht kommenden Schreibweisen und Synonyme mit, kann sich dies als Behinderung des (künftigen) Wettbewerbs darstellen.

Anders kann es bei Berufsbezeichnungen sein, insbesondere bei geschützten Berufen. Hier kann die Verwendung einer Gattungsbezeichnung irreführend sein, wenn die beim Verkehr geweckte Vorstellung unrichtig ist. Unter der Domain “rechtsanwalt.com” muss daher auch ein anwaltliches Angebot bereit stehen, wie das OLG Hamburg, Urt. v. 02.05.2002, Az.: 3 U 303/01. entschiden hat. Ähnlich kann ein unerlaubter Gebrauch eines Titels wie Doktor in der Domain unzulässig sein.

d) Irreführende Bezeichnungen

Daneben kann die Domain auch irreführende Werbung darstellen, etwa durch die unzutreffende Behauptung einer Spitzen- oder gar Alleinstellung. Wer für ein technisches Gerät mit „simply the best“ wirbt, behauptet nach dem OLG Hamburg, Urt. v. 10.12.2008 Az.: 5 U 129/07, etwa eine unzutreffende Alleinstellung. Entsprechend wäre die Wahl einer solchen Domain unzulässig. Ähnliches gilt für die Behauptung, die Nummer 1 zu sein, wenn sich das nicht belegen lässt (LG Köln, Urt. v. 14.06.2005, Az.: 33 O 107/05).

Immer wieder problematisch sind Gebietsangaben, wie „deutsche“. Die Domain „deutsches-handwerk.de“ suggeriert eine bundesweit bedeutsame Handwerksorganisation. Wird auf ihr bloß ein Handwerker-Portal von einem Einzelkaufmann betrieben, ist das irreführend (OLG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2006, Az.: 5 U 185/05). Ebenso sollte, wer sich „Deutsches-Anwaltsverzeichnis.de“ nennt, auch bundesweit alle Anwälte gelistet haben, um nicht irre zu führen (LG Berlin, Urt. v. 16.12.2002, Az.: 97 O 192/02).

Rat: Es ist daher darauf zu achten, dass die Domain nicht geeignet ist, den Nutzer zu täuschen. Bei allen Gebietsangaben, Gattungsbezeichnungen und Spitzenstellungsbehauptungen in der Domain ist eine vorherige Rechtsberatung empfehlenswert.

Um den Blogpost noch wertvoller zu gestalten, habe ich einige Fallstudien zu erfolgreichen und gescheiterten Markenschutzfällen recherchiert, die zeigen, wie wichtig es ist, den Unternehmensnamen rechtlich abzusichern. Diese Fälle können als lehrreiche Beispiele dienen, um die Bedeutung eines sorgfältigen Umgangs mit Markenrechten zu verdeutlichen.

4. Fallstudien: Erfolge und Misserfolge beim Markenschutz

a) Erfolgreicher Schutz eines Markennamens: Louis Vuitton vs. Louis Vuiton Dak

Ein bemerkenswerter Fall ist der Rechtsstreit zwischen dem Luxusmodedesigner Louis Vuitton und einem südkoreanischen Restaurant namens Louis Vuiton Dak. Das Restaurant benutzte einen Namen und ein Logo, die dem Designerlabel sehr ähnlich waren. Louis Vuitton klagte erfolgreich gegen das Restaurant, und das Gericht entschied, dass das Restaurant den Namen und das Logo ändern müsse. Darüber hinaus musste das Restaurant eine Strafe von 14,5 Millionen Dollar zahlen, weil es die erste Anordnung des Gerichts nicht vollständig umgesetzt hatte. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, einen markenrechtlich geschützten Namen rigoros zu verteidigen, um Nachahmungen und Markenschäden zu vermeiden.

b) Misserfolg durch fehlenden Markenschutz: Die Gefahr der Generizität

Ein Beispiel für den Verlust von Markenrechten ist die Generizität, bei der ein Markenname so erfolgreich wird, dass er zum allgemeinen Begriff für eine Produktkategorie wird. Bekannte Beispiele hierfür sind „Thermos“, „Zipper“ und „Escalator“. Diese ursprünglich geschützten Markennamen verloren ihren Status, weil sie in den allgemeinen Sprachgebrauch übergingen. Unternehmen wie Xerox und Kleenex kämpfen bis heute darum, ihre Markennamen vor diesem Schicksal zu bewahren. Dieser Verlust zeigt, dass es entscheidend ist, die Verwendung des Markennamens zu überwachen und durchzusetzen, um eine Verwässerung zu verhindern.

c) Ein ungewöhnlicher Fall: Jack Daniel’s vs. Bad Spaniels

Ein weiteres Beispiel ist der Fall von Jack Daniel’s gegen VIP Products, das humorvolle Hundespielzeuge herstellt, die berühmten Getränkeflaschen ähneln. Jack Daniel’s klagte wegen Markenverletzung, verlor jedoch teilweise, weil das Gericht entschied, dass die Parodie durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Dieser Fall zeigt die Grenzen des Markenschutzes und wie komplex solche Fälle werden können, insbesondere wenn künstlerische Freiheiten ins Spiel kommen [oai_citation:1,Trademark Law Year in Review: Select Cases from 2020 | Articles | Finnegan | Leading IP+ Law Firm](https://www.finnegan.com/en/insights/articles/trademark-law-year-in-review-select-cases-from-2020.html).

d) Learning

Diese Fallstudien unterstreichen die immense Bedeutung, die dem Schutz des Unternehmensnamens und der Marke beigemessen werden muss. Ein erfolgreicher Schutz kann nicht nur Nachahmungen verhindern, sondern auch hohe finanzielle Schäden vermeiden. Auf der anderen Seite kann ein Versäumnis, den Markenschutz durchzusetzen, zu erheblichen Verlusten und rechtlichen Problemen führen. Denke daran, Deinen Unternehmensnamen frühzeitig rechtlich abzusichern und regelmäßig zu überprüfen, um Deinen Markenschutz aufrechtzuerhalten. Wenn Du dabei Unterstützung benötigst, steht Dir [easyRechtssicher](https://www.easyrechtssicher.de/kontakt) gerne zur Seite.

5. Fazit: Sorgfältige Planung zahlt sich aus

Die Wahl des richtigen Unternehmensnamens ist ein entscheidender Schritt zur erfolgreichen Unternehmensgründung. Ein Name, der sowohl kreativ als auch rechtlich abgesichert ist, kann Dir helfen, Dich langfristig erfolgreich am Markt zu positionieren. Achte darauf, dass Dein Name einzigartig und einprägsam ist, und sichere ihn durch die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen ab.

 

 
Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

 

 

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