Starterpaket – Geschäft mit Verbrauchern (B2C) oder Unternehmen (B2B)

I. Verbraucherschutz

Für Verbraucher gilt ein umfassendes Verbraucherschutzrecht. Das einzuhalten ist nicht immer einfach und erfordert immer zusätzliche Aufwendungen, grade, wenn Du Verträge mit nicht gleichzeitig anwesenden Verbrauchern schließt (Fernabsatzgeschäft,  z.B. per Telefon, Mail, Messenger oder Website). Deshalb ist es wichtig, festzustellen, ob Du Verträge mit Verbrauchern oder Unternehmern schließt. 

Hier erfährst Du in 7 Fragen und einer Checkliste, wie Du den Verbraucherschutz beachtest und keine Fehler machst, wenn Du Verbraucherverträge abschließt. 

1. Was ist ein Verbraucher?

§ 13 BGB enthält eine Definition des Verbrauchers:

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Das ist eine rein negative Definition. Das Geschäft darf nicht eine unternehmerische Tätigkeit betreffen. Positiv geht es also um Geschäfte für den privaten Gebrauch. Nur diese sind Verbraucherverträge.

2. Wie erkenne ich ein Verbrauchergeschäft?

Schwierig ist die Abgrenzung insbesondere bei Geschäftsführern. Das will ich an einem Coaching Beispiel verdeutlichen. 

Geschäftsführer G ist angestellter Geschäftsführer einer GmbH (unerheblich ist, ob er auch Gesellschaftsanteile an dieser GmbH hat). Bucht dieser jetzt ein Kommunikationscoaching, um besser mit seinen Mitarbeitern kommunizieren zu können, kann das sowohl privat als auch unternehmerisch sein. 

Was? Privat? Der will doch besser mit Mitarbeitern kommunizieren. Ja, stimmt, klingt unternehmerisch. Das ist es auch, wenn die GmbH das Coaching für den Geschäftsführer bucht. Dann ist es dem Unternehmen zuzuordnen.

Anders kann es aber sein, wenn der Geschäftsführer das Coaching selbst bestellt. Dann ist es nicht dem Unternehmen zuzuordnen, sondern kann auch seiner privaten Karriereförderung dienen. Genauso ist auch die Buchung einer Fahrkarte für den Arbeitsweg durch den Arbeitnehmer eine private Buchung oder der Erwerb eines nur beruflich genutzten Kleidungsstücks. 

Es kommt also primär darauf an, wer bucht. Ein Unternehmen oder eine Privatperson.

3. Wie ist es bei Einzelunternehmen?

Noch schwieriger wird die Abgrenzung bei Einzelunternehmen. Coach Carla Coach kann als Carla sowohl für sich als auch für Ihr Unternehmen (Coaching) bestellen. 

Auch hier kann ein Indiz sein, wie der Käufer auftritt. Bestellt Carla Coach als „Coach Carla Coach” kann das ein Indiz für einen beruflichen Kauf sein. Aber nur ein Indiz, ist es trotzdem ein klar privater Kauf (z.B. Kauf von Hundefutter – sofern sie nicht Hundecoach ist), wäre auch das ein Verbrauchervertrag. Aber bestellt sie etwa Druckpapier als „Coach Carla Coach“ oder gar als „Zen-Coaching Carla Coach“ (oder was sie ggf. sonst noch als Unternehmensbezeichnung führt), dürfte es sich wieder um ein Unternehmensgeschäft handeln. 

4. Was ist ein Unternehmer?

§ 14 Abs. 1 BGB definiert den Unternehmer:

„(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

Es muss also um ein Geschäft gehen, dass der selbständigen Tätigkeit dient. Gar nicht erst unternehmerisch erwerben oder leisten können also Personen, die gar nicht unternehmerisch tätig sind. Wer nur Angestellter ist, kann nicht unternehmerisch handeln. 

5. Was gilt für Existenzgründer?

Ein Grenzfall sind insbesondere Geschäfte, die der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dienen. Diese hat die Rechtsprechung aber insgesamt als unternehmerisch angesehen. Kauft also ein Privater bereits Druckerpapier für sein künftiges Unternehmen, dann ist es bereits ein unternehmerisches Geschäft. 

Das wird zwar nur selten offenbar werden. Aber, bucht der Private etwa eine Existenzgründungsberatung oder nimmt ein Darlehen für seine Selbständigkeit auf, ist er nicht als Verbraucher geschützt. 

6. Was gilt nach dem Verbraucherschutz?

Handelt es sich um einer Verbrauchergeschäft, gelten viele Schutzregelungen für Verbraucher, die B2B (also bei Geschäften mit Unternehmen) nicht gelten. Das sind insbesondere die sehr umfangreichen Informationspflichten im Fernabsatz sowie das Widerrufsrecht des Verbrauchers. 

Hier kann es zu Bußgeldern und Abmahnungen kommen, wenn Du diese nicht einhältst. Gute Teile von Deinen Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht kannst Du insbesondere mithilfe der Verbraucher-AGB (B2C) von easyContracts erfüllen. 

Weiter gehört dazu noch die Pflicht aus der Preisangabenverordnung, Preise brutto und mit dem Hinweis „inkl. MwSt.“ anzugeben (grade bei Angeboten, die sich auch an Verbraucher richten können, relevant). Aber auch daneben gibt es ganz viele Preisvorschiften in der Preisangabenverordnung für den Verbrauchervertrag. 

7. Wie stelle ich sicher, dass ich nur B2B Geschäft habe?

Du musst die Verbrauchvorschriften einhalten, wenn sich Dein Angebot auch nur in geringem Umfang auch an Verbraucher richtet und nicht durch transparente Hinweise und effektive Kontrollen ein Vertragsschluss nur mit Unternehmern sichergestellt ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 12 U 52/16).

Die Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften läßt sich nach der Rechtsprechung nach Maßgabe der folgenden Checkliste vermeiden.

 

Checkliste: Wie Du ein reines B2B Geschäft sicherstellst!

  • deutlich wahrnehmbare Hinweise auf einen Vertragsschluss nur mit Unternehmen auf der Website
  • die nicht durch andere Indizien auf einen Vertragsschluss auch mit Verbrauchern wieder aufgehoben werden (z.B. sich an Verbraucher richtende Werbung o.ä.)
  • geeignete Maßnahmen zur Beschränkung auf Bestellungen nur durch Unternehmen sind installiert, z.B. durch Abfrage der Unternehmereigenschaft (nicht vor eingestellt, also als Opt In) einer obligatorischen Firmenadresse, Umsatzsteuernummer oder ähnlichen Kritierien, bei deren Nichterfüllung eine Bestellung scheitert
  • der Vertragsschluss tatsächlich nur mit Unternehmen stattfindet (von Ausreißern, die vorhandene Kontrollen umgehen, abgesehen – die falsche Angabe, Unternehmer zu sein, führt zum Verlust der Verbraucherrechte).

​Ergebnis: 

Wenn Du Verbraucher nicht ganz ausschließen kannst, halte besser die Vorschriften für Verbraucher ein. Sonst drohen Bußgelder, Abmahnungen und sonstige Rechtsnachteile. Besonders hilfreich dabei sind die Verbraucher-Verträge von easyContracts.