von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wie Du deinen Verein richtig absicherst.
Vereinen drohen Abmahnungen und Bußgelder, wenn sie bestimmte Rechtsvorschriften auf Ihrer Website nicht beachten. Finde hier schnell heraus, wie Du das für Deinen Verein vermeidest.
Inhalt
- I. Was kann deinem Verein passieren?
- II. Braucht unser eingetragener Verein ein Impressum?
- III. Was muss bei einem eingetragenen Verein im Impressum stehen?
- IV. Wo müssen die Angaben zum Impressum des Vereins gemacht werden?
- V. Sollte ich einen Impressum Generator Verein werwenden?
- VI. Datenschutzerklärung nicht vergessen!
I. Was kann deinem Verein passieren?
Rehkitze retten. Das wollte der Vorstand R eines kleinen eingetragenen Vereins mit einer schönen Website. Rehkitze, nicht Rechtsfragen hatte der Vorstand im Kopf. Umso überraschte dürfte R gewesen sein, als er eines schönen Morgens seinen Briefkasten öffnete und darin einen höchst offiziellen Brief fand. Darin las er:
„Dem Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Telemedien ohne vollständige Anbieterkennzeichnung insbesondere ohne Straße und Hausnummer, ohne den Vertretungsberechtigten und ohne die Rechtsform anzubieten.“
Ein (um Spendengelder konkurrierender) anderer Verein hatte seinen Verein abgemahnt. Das Impressum auf der Website von R´s Verein sei nicht richtig angegeben. Das Landgericht Essen verurteile den R`s Verein weitgehend antragsgemäß (Urt. vom 26.4.2012, Az.: 4 O 256/11). R war entsetzt. Was hätte er beachten müssen, um sich und seinem Verein diese Erfahrung zu ersparen? Das wollen wir kurz im nachfolgenden Beitrag beantworten.
II. Braucht unser eingetragener Verein ein Impressum?
Ein Impressum braucht Jeder, der eine Website betreibt. Ein vollständiges Impressum brauchen aber nur gewerbliche Websites. Rein private Websites können sich dagegen mit wenigen Angaben begnügen. Was? mögt Ihr fragen? Nur gewerbliche Seiten? Gilt das dann für unseren Verein auch? Und was war mit den Rehkitz-Rettern? Die waren doch nicht gewerblich, oder?
Aber die Ausnahme rein private Seiten ist eng zu verstehen, das sind nur Seiten, die sich nur an Familie und Freunde richten. Für die Gewerblichkeit kommt es zudem nicht darauf an, ob Euer Verein eine sog. Gewinnerzielungsabsicht hat. Das senkt die Messlatte natürlich erheblich und so trifft die Pflicht, ein Impressum bereitzustellen, nicht nur Unternehmen oder Online-Händler, sondern oft auch eingetragene Vereine.
Am ehesten ist eine nicht gewerbliche Seite möglich, wenn es sich um einen rein gemeinnützigen e.V. handelt. Reine Spendenwerbung allein ist noch keine geschäftliche Handlung, die eine Impressum für den Verein erforderlich macht. Aber selbst das steht wieder in Frage, wenn der Verein aus den Spenden auch seine eigene Tätigkeit finanziert (z.B. praktisch alle Sportvereine). Dann ist die Website wieder gewerblich und braucht ein volles Vereins-Impressum.
Im „Rehkitz-Retter“ Fall des LG Essen konnte man auf der Website des Vereins ein Buch bestellen und das wurde auf der Seite auch aktiv beworben. Das wurde dem Verein zum Verhängnis. Er wurde von dem Gericht als gewerblich eingestuft und brauchte als gewerblicher Verein ein Impressum.
Zwei Fragen sind für Deinen gemeinnützigen Verein wichtig:
- Wie generiert Ihr Spenden? Sofern z.B. etwas verkauft wird, und seien es nur Tassen mit Eurem Logo, ist das „geschäftsmäßig“ und die Website bedarf eines Impressums.
- Wohin fließen die Spenden? Sofern sie nicht komplett zweckgebunden sind, sondern Ihr damit teilweise auch Eure Tätigkeit finanziert, bedarf es eines Impressums.
Im Ergebnis müsst Ihr genau schauen, welche Tätigkeiten Euer eingetragener Verein ausübt, wie er sich finanziert und wofür die Spenden verwendet werden. Im Zweifel solltet Ihr immer ein vollständiges Vereins-Impressum verwenden. Ein Impressum zu viel ist besser als Post vom Gericht zu bekommen.
III. Was muss bei einem eingetragenen Verein im Impressum stehen?
Für den eingetragenen Verein (e.V.) gelten ein paar Besonderheiten, die im Impressum stehen müssen. Die einfachste Lösung für Euch ist ein Impressum Generator für einen Verein, damit Ihr alle Angaben immer richtig machen könnt. Einen solchen findet Ihr etwa bei easyRechtssicher
Vor allem muss das Impressum für Euren Verein Folgendes enthalten:
- Name des Vereins zzgl. Rechtsformzusatz „e.V.“
- Anschrift und Kontaktangaben
Die vollständige Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer (kein Postfach!) sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Faxnummer (zwei von diesen drei Angaben sind grundsätzlich erforderlich).
- Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigt ist, wer den Verein nach außen vertritt. Das ist der Vorstand gem. § 26 BGB. Auch der Vorstandsvorsitzende sollte angegeben werden, sofern es einen gibt.
- Registergericht (bei dem der Verein eingetragen ist)
- Vereinsregisternummer
Enthält die Website journalistische oder redaktionelle Inhalte? Das sind nur Beiträge, die zur allgemeinen Meinungsbildung beitragen (das ist bei gemeinnützigen Vereinen recht häufig der Fall: z.B. Beiträge zum Rehkitz-Schutz, zu Umweltthemen, Gesundheit). Dann muss der inhaltlich verantwortliche Redakteur (Vor- und Nachname, deutsche Kontaktadresse) benannt werden. - die Umsatzsteuer-ID nach § 27a UStG, sofern vorhanden
IV. Wo müssen die Angaben zum Impressum des Vereins gemacht werden?
Das Impressum Verein muss auf der Website des e.V.
- leicht erkennbar,
- unmittelbar erreichbar und
- ständig verfügbar sein.
Erfüllt werden diese drei Kriterien durch einen permanent sichtbaren Link auf das Impressum. Dieser kann entweder im Menü oder im Kopf- oder Fußbereich der Website eingebaut werden.
Im Übrigen gilt die „2-Klick-Regel“: Man muss von jeder Seite des Internetauftritts mit höchstens zwei Klicks zum Impressum gelangen. Es ist daher nicht ausreichend, die Daten unter den klassischen Kontaktdaten mit zu erwähnen. Das Impressum muss explizit für sich erkennbar sein.
Auch sonst dürfen keine Schwierigkeiten bestehen, das Impressum Verein zu finden. Unzureichend ist es nach den Gerichten etwa, wenn das vereins-Impressum nach dem Scrollen erst auf der vierten Bildschirmseite erscheint. Ebenso wenig dürft Ihr Euer Impressum in einem Pop-up-Fenster anzeigen, weil viele Nutzer diese unterdrücken.
V. Sollte ich einen Impressum Generator Verein verwenden?
Sämtliche oben genannten Angaben müssen im Impressum richtig gemacht werden. Dabei kann Dir vor allem ein Impressum Generator helfen. Hier könnt Ihr sicher sein, dass Ihr nichts vergesst.
Aber neben den oben genannten Angaben müssen im Impressum noch weitere Inhalte stehen. Die zeigt nicht jeder Impressum Generator an. Deshalb haben wir den Impressum Generator von easyRechtssicher entwickelt. Hier findet Ihr alle erforderlichen Angaben für Euer Impressum außer Name, Register und Adresse sowie Steuernummer. Dazu gehört etwa ein erforderlicher Hinweis auf die Streitschlichtung der EU.
Beachte zudem, Ihr müsst Euer Impressum nicht nur einmal richtig angeben, sondern auch immer richtig halten. Kommt es zu einer Rechtsänderung, muss das Impressum angepasst werden. Damit Eurem Verein auch hier nichts passieren kann, gibt es den Komplett Schutz für Euren Verein von easyRechtssicher. Wir bieten den Impressum Generator für Euren Verein und über Plugins wird es von uns automatisch rechtlich aktuell gehalten (ändert sich Eure Adresse, müsst Ihr das natürlich selbst eintragen).
Zudem: Verwendet keinen Disclaimer! Die sind auch für Vereine allenfalls gefährlich und nützen nie. Warum das so ist, findest Du hier.
VI. Datenschutzerklärung nicht vergessen!
Und denk dran: Das Impressum ist nicht das Einzige, worauf Ihr als e.V. den Besucher Eurer Website hinweisen musst. Ihr seid auch verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu erstellen. Ein Verstoß gegen die o.g. Informationspflichten kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Noch wahrscheinlicher ist es jedoch, dass man von Mitbewerbern oder Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, abgemahnt wird. Das muss nicht sein.
Neben dem Impressum Generator (auch für Vereine geeignet) kann man mit easyRechtssicher daher auch eine Datenschutzerklärung generieren. Somit Ihr bei easyRechtssicher für Euren Verein Impressum und Datenschutzerklärung als Komplettlösung bequem aus einer Hand. Ihr braucht Euch dann für das Vereinsimpressum um den „juristischen Kram“ keine Gedanken machen, sondern habt mit ein paar Klicks den fertigen Text.
Noch besser: Diese Texte für die Website Eures Vereins können von uns automatisiert aktuell gehalten werden. So braucht Ihr nur einmal alles einstellen und seid danach für Impressum und Datenschutzerklärung abgesichert.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer dauerhaft eine Website betreibt, hat eine Impressumspflicht. Dies gilt auch für Vereine.
- Ausnahmen gibt es für rein private Websites oder in Einzelfällen für gemeinnützige Vereine, bei denen 100% der Spenden in die geförderten Projekte fließen, die Mitglieder also rein ehrenamtlich arbeiten.
- Positioniere bzw. verlinke das Impressum so, dass der Link permanent sichtbar ist.
- Haltet die Angaben im Impressum Eures Vereins stets aktuell.
- Für ein rechtlich fundiert formuliertes Vereinsimpressum sollte man einen Impressum Generator nutzen, wie er von easyRechtssicher im Komplett-Schutz zusammen mit der Datenschutzerklärung angeboten wird. Einfacher geht es nicht.
Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.
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Pingback: Impressum Design: Rechtssicher in 2021
Lieber Dr. Handelhard,
ich danke Ihnen für diesen sehr hilfreichen Artikel.
Ich habe folgende Frage zur Angabe der Vertretungsberechtigten:
In unserem Verein besteht der Vorstand aus drei Personen, dem Vorstandsvorsitzenden, seiner Stellvertreterin und der Schatzmeisterin. In der Satzung haben wir festgelegt:
„Den Verein vertreten immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.“
Folglich bedeutet das für mich, dass mindestens zwei Vorstandsmitglieder im Impressum angegeben werden müssen? Es ist nicht ausreichend, nur den Vorstandsvorsitzenden anzugeben?
Ich freue mich über Ihre Antwort, sende Dank und herzliche Grüße
Josefine Pfütze
Alle drei sollten hier angegeben werden.