Vorsicht Falle! Wenn „kostenlose“ Datenschutz-Generatoren zu teuren Abmahnungen werden

Vorsicht Falle! Wenn „kostenlose“ Datenschutz-Generatoren zu teuren Abmahnungen werden – Ein Kunde berichtet

Von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard Warnung: Dieser Artikel basiert auf einem realen Fall, den uns ein Kunde geschildert hat. Was ihm passiert ist, kann jedem passieren, der auf scheinbar „kostenlose“ Datenschutz-Generatoren hereinfällt. Inhalt:

  1. „Kostenlos“ – das süße Gift des Internets
  2. Wie aus Gratis plötzlich mehrere hundert Euro werden – Der Fall unseres Kunden
  3. Der Crawler als moderner Wegelagerer
  4. Warum nachträglich korrigieren nicht hilft (und das Perfide daran)
  5. Das Geschäftsmodell: Abmahnmarketing in Reinform
  6. Woran Du solche Fallen erkennst
  7. Was tun, wenn es schon passiert ist?
  8. Die rechtlichen Hebel: Was das Gesetz dazu sagt
  9. Ergebnis: Warum kostenlos oft das Teuerste ist

1. „Kostenlos“ – das süße Gift des Internets

Kennst Du das? Du suchst schnell einen Datenschutz-Generator, Google spuckt ein Ergebnis aus: „KOSTENLOSER Datenschutz-Generator – sofort verfügbar!“ Klingt verlockend, oder? Genau wie damals, als Hänsel und Gretel vor dem Lebkuchenhaus standen. Auch das sah süß und kostenlos aus – wir alle wissen, wie das endete. Genau so ist es unserem Kunden passiert. Er dachte, er macht alles richtig – und plötzlich hatte er eine Abmahnung im Postkasten. Was dann folgte, zeigt perfekt, wie perfide dieses Geschäftsmodell funktioniert. Aber mal im Ernst: Seit wann gibt es im Internet wirklich etwas umsonst? Seit wann verschenken Unternehmen professionelle, anwaltlich geprüfte Datenschutztexte aus reiner Nächstenliebe? Die Antwort ist einfach: Tun sie nicht. Niemals.

2. Wie aus Gratis plötzlich mehrere hundert Euro werden – Der Fall unseres Kunden

Stell Dir vor, Du gehst in ein Restaurant. Draußen steht: „KOSTENLOSES 3-Gänge-Menü!“ Du gehst rein, isst fantastisch – und beim Rausgehen hält Dich der Wirt auf: „Moment, das war nur kostenlos, wenn Du unseren Restaurantflyer gut sichtbar bei Dir zuhause ins Fenster hängst. Hast Du das gemacht? Nein? Dann kostet das Menü mehrere hundert Euro!“ „Aber das stand nirgendwo!“, protestierst Du. „Doch, steht da – mit Sternchen im Kleingedruckten auf Seite 47 der Speisekarte.“ Genau so erging es unserem Kunden. Er hatte einen vermeintlich kostenlosen Datenschutz-Generator genutzt und dachte, alles sei in Ordnung. Bis die Abmahnung kam… Genau so funktioniert das Geschäftsmodell mancher Datenschutz-Anbieter:

Der Köder:

  • Große Werbung: „KOSTENLOSER Datenschutz-Generator“
  • Einfache Bedienung: Wenige Klicks, fertig ist der Text
  • Professioneller Eindruck: „Anwaltlich geprüft“ steht dabei

Die versteckte Bedingung:

Irgendwo im Kleingedruckten (oft mit Sternchen*) versteckt sich der Hinweis: „Kostenlos nur mit Quellenverweis und Link zu unserem Angebot“

Das Problem:

Die wenigsten lesen das Kleingedruckte. Noch weniger verstehen, was „Quellenverweis samt Link“ bedeutet. Die meisten denken: Kostenlos = ohne Verpflichtungen.

3. Der Crawler als moderner Wegelagerer

Früher lauerten Wegelagerer Reisenden im dunklen Wald auf. Heute lauern Crawler Websites im weiten Internet auf. So funktioniert die moderne Wegelagererei: Schritt 1: Köder auslegen Kostenloser Generator wird beworben, Nutzer erstellen massenhaft Datenschutztexte Schritt 2: Systematische Überwachung Automatisierte Programme (Crawler) durchsuchen das Internet nach den eigenen Textbausteinen Schritt 3: Fallen identifizieren Websites gefunden, die die Texte ohne den versteckten Quellenverweis nutzen Schritt 4: Zuschlagen Abmahnung mit knapper Frist – und hier wird es richtig perfide…

4. Warum nachträglich korrigieren nicht hilft (und das Perfide daran)

Normalerweise kannst Du Rechtsverletzungen heilen. Urheberrechtsverletzung? Bild löschen, gut ist. Aber hier nicht! Die Falle schnappt zu:

„Das nachträgliche Einfügen der Quelle samt Link oder die Entfernung unserer Texte führt NICHT zur außergerichtlichen Einigung.“

Lies das nochmal. Lass es wirken. Das bedeutet:

  • Du kannst den Link nicht nachträglich setzen
  • Du kannst den Text nicht einfach löschen
  • Du kannst NICHTS tun, um das Problem zu lösen

Deine einzige Option: Mehrere hundert Euro zahlen – egal ob als „Schadensersatz“ oder „nachträgliche Lizenz“. Das ist, als würde der Restaurantbesitzer sagen: „Du kannst den Flyer jetzt nicht mehr ins Fenster hängen. Das hättest Du vorher machen müssen. Jetzt zahlst Du – Punkt.“

5. Das Geschäftsmodell: Abmahnmarketing in Reinform

Wir nennen das „Legal Trolling“ – ein Geschäftsmodell, das auf Abmahnungen statt auf echtem Service basiert. Die Kalkulation ist einfach: Angenommen, 1000 Nutzer verwenden den „kostenlosen“ Generator:

  • 900 setzen versehentlich keinen Quellverweis
  • 300 zahlen nach der Abmahnung mehrere hundert Euro
  • Umsatz: Mehrere zehntausend Euro

Davon gehen ab:

  • Anwalts- und Gerichtskosten für die Verweigerer
  • Entwicklung des Generators (einmalig)
  • Crawler-System (läuft automatisch)

Bleiben übrig: Ein sehr profitables Geschäftsmodell auf Kosten ahnungsloser Websitebetreiber.

Die psychologischen Tricks:

Zeitdruck: „Noch 5 Werktage bis zur Klage!“ Einschüchterung: „Siehe unsere erfolgreichen Verfahren: PM 14.Juli 2022, PM 12. April 2022…“ Identischer Preis: Egal ob „Schadensersatz“ oder „Lizenz“ – immer mehrere hundert Euro Alternativlosigkeit: Keine Heilungsmöglichkeit, nur zahlen So ist es auch unserem Kunden ergangen: Plötzlich war er in der Falle gefangen, ohne Chance auf eine einfache Lösung.

6. Woran Du solche Fallen erkennst

Warnsignale bei „kostenlosen“ Generatoren:

Zu schön um wahr zu sein

  • „Komplett kostenlos“ ohne erkennbares Geschäftsmodell
  • „Professionelle Anwaltstexte gratis“
  • Keine erkennbare Finanzierung

Versteckte Bedingungen

  • Wichtige Infos nur im Kleingedruckten
  • Sternchen* bei „kostenlos“
  • Unklare Nutzungsbedingungen

Backlink-Verpflichtung

  • „Quellverweis samt Link erforderlich“
  • „Nur mit Verlinkung kostenlos nutzbar“
  • Link muss zu kommerziellem Angebot führen

Ausgeschlossene Heilung

  • „Nachträgliche Korrektur führt nicht zur Einigung“
  • „Entfernung löst das Problem nicht“
  • Nur Zahlung als „Lösung“

Pressemitteilungen über Erfolge

Seriöse Anbieter brüsten sich nicht mit ihren Abmahnungen

7. Was tun, wenn es schon passiert ist?

Erstmal durchatmen. Eine Abmahnung ist kein Weltuntergang, auch wenn sie sich so anfühlt – das haben wir unserem betroffenen Kunden auch geraten.

Schritt 1: Nicht in Panik verfallen

  • Die kurze Frist ist Psycho-Trick
  • Du hast mehr Zeit, als behauptet wird
  • Erstmal rechtliche Beratung holen

Schritt 2: Prüfen lassen

  • Ist die Abmahnung berechtigt?
  • Sind die Textbausteine wirklich identisch?
  • Wurde die Backlink-Pflicht tatsächlich übersehen?

Schritt 3: Rechtslage checken

  • Urheberrechtsschutz bei Datenschutztexten umstritten
  • Geschäftsmodell möglicherweise sittenwidrig
  • AGB-Kontrolle bei versteckten Bedingungen

Schritt 4: Strategisch handeln

Je nach Fall verschiedene Optionen:

  • Berechtigung bestreiten
  • Schadenshöhe anfechten
  • Gegenangriff wegen irreführender Werbung
  • Vergleich verhandeln

Wichtig: Nicht vorschnell zahlen! Oft ist die Forderung nicht in voller Höhe berechtigt.

8. Die rechtlichen Hebel: Was das Gesetz dazu sagt

Jetzt wird’s juristisch – aber keine Sorge, wir erklären’s Dir verständlich! Das Geschäftsmodell dieser Abmahn-Anbieter bewegt sich in mehreren rechtlichen Grauzonen. Schauen wir uns die wichtigsten Paragrafen an, die hier relevant werden:

§ 5 UWG: Irreführende Werbung – wenn „kostenlos“ nicht kostenlos ist

§ 5 Abs. 1 UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen. Eine Geschäftspraktik ist irreführend, wenn sie „geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte“. Die Frage: Ist es irreführend, wenn in großen Lettern „KOSTENLOS“ beworben wird, aber im Kleingedruckten eine Backlink-Pflicht versteckt ist? Nach § 16 UWG kann sogar eine Strafbarkeit vorliegen, wenn jemand „mit unwahren Angaben öffentlich irreführend wirbt und dabei den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorrufen will“. Unsere Einschätzung: Wer prominent mit „kostenlos“ wirbt, aber wesentliche Bedingungen versteckt, handelt möglicherweise irreführend – besonders wenn die versteckten Kosten am Ende mehrere hundert Euro betragen!

§ 138 BGB: Sittenwidrigkeit – wenn Geschäfte gegen Anstand verstoßen

Noch spannender wird es bei der Sittenwidrigkeit. § 138 Abs. 1 BGB erklärt Rechtsgeschäfte für nichtig, die „gegen die guten Sitten verstoßen“. Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, „wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist“. Besonders interessant ist § 138 Abs. 2 BGB (Wucher): Nichtig sind Rechtsgeschäfte, bei denen jemand „unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich […] Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen“. Die Frage: Liegt hier Wucher vor?

  • Auffälliges Missverhältnis: Mehrere hundert Euro für eine nachträgliche „Lizenz“ vs. tatsächlicher Wert?
  • Ausbeutung von Unerfahrenheit: Nutzer verstehen oft nicht, was „Quellverweis samt Link“ bedeutet
  • Zwangslage: Nach der Abmahnung bleibt nur zahlen oder klagen

Das Urheberrecht: Sind Datenschutztexte überhaupt schützbar?

Hier wird es richtig spannend! Die Anbieter berufen sich auf Urheberrechtsschutz ihrer Texte. Verschiedene Anbieter verweisen auf mehrere Urteile deutscher und österreichischer Gerichte, die den Urheberrechtsschutz von Datenschutztexten bestätigen. ABER: Rechtsanwalt Stephan Dirks (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) weist darauf hin, dass „Zweifel an Grund und v. a. Höhe der Ansprüche bestehen und die Frage auch nicht uninteressant sein dürfte, inwieweit eigentlich an einem automatisch generierten Text insgesamt überhaupt Urheberrechte bestehen können“.

Die Praxis zeigt: Nicht alles ist rechtens

Mittlerweile haben verschiedene Anbieter „eingesehen, dass die […] aufgemachten Rechnungen (jedenfalls nach deutscher Rechtslage) so nicht zu halten sind“ und fordern in neueren Fällen niedrigere Beträge. Das zeigt: Auch die Abmahn-Anbieter sind sich nicht sicher, ob ihre Forderungen vollständig berechtigt sind!

9. Ergebnis: Warum kostenlos oft das Teuerste ist

Von Hänsel und Gretel über moderne Wegelagerer bis zu Legal Trolls – die Geschichte wiederholt sich immer wieder: Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch. Die Moral der Geschichte: Ein seriöser Datenschutz-Service kostet Geld – aber kalkulierbares Geld von Anfang an. Eine Abmahn-Falle kostet am Ende viel mehr: mehrere hundert Euro plus Ärger, Zeit und Nerven.

Die Kalkulation:

  • Seriöser Anbieter: 50-150€ pro Jahr, transparent, sicher
  • „Kostenlose“ Falle: Mehrere hundert Euro Abmahnung + Anwaltskosten + Stress + Zeit

Was ist wirklich günstiger?

Unsere Empfehlung:

Finger weg von „kostenlosen“ Generatoren mit versteckten Backlink-Pflichten. Investiere lieber von Anfang an in einen transparenten, seriösen Anbieter. Aber Moment mal – gibt es denn gar keine seriösen kostenlosen Alternativen? Doch, gibt es! Aber – und das ist der entscheidende Unterschied – echte kostenlose Angebote kommen von etablierten Anbietern, die transparent mit ihrem Geschäftsmodell umgehen. Wir bei easyRechtssicher bieten Dir zum Beispiel einen wirklich kostenlosen Datenschutz-Generator – ganz ohne versteckte Backlink-Fallen, ohne Kleingedrucktes, ohne Abmahn-Risiko. Warum können wir das? Weil wir mit unserem Hauptgeschäft genug verdienen und den kostenlosen Service als echten Service für die Community verstehen – nicht als Köder für Abmahnungen. Noch besser: Mit unserer Premium-Lösung bekommst Du nicht nur rechtssichere Texte, sondern auch automatische Updates bei Gesetzesänderungen, persönlichen Support und volle Haftungsübernahme. Einmal eingerichtet, immer aktuell – ganz ohne Backlink-Pflicht oder Abmahn-Risiko. Der Unterschied:

  • Echte kostenlose Anbieter: Etabliertes Unternehmen, transparentes Geschäftsmodell, kein Backlink-Zwang
  • Abmahn-Fallen: Geschäftsmodell basiert auf versteckten Bedingungen und Abmahnungen

Du merkst den Unterschied sofort: Seriöse Anbieter werben nicht aggressiv mit „KOSTENLOS“ in Großbuchstaben und haben keine Sternchen-Fallen. Und wenn Du eine solche Abmahnung erhalten hast: Nicht vorschnell zahlen, sondern erstmal prüfen lassen. Oft ist weniger berechtigt, als die Abmahner behaupten.

Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.  

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