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von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- I. Verwendest Du AGB gegenüber Verbrauchern? Ist darin ein vollständiger Hinweis auf die EU Streitschlichtung enthalten?
- II. Was war passiert?
- III. Was bedeutet das für Dich?
- IV. Kann ich das selbst lösen?
- V. Ergebnis zur EU Streitschlichtung in AGB
Update 23.10.2023: Ausgehende Links angepasst – rechtlich gilt das alles unverändert.
II. Was war passiert?
I. Verwendest Du AGB gegenüber Verbrauchern? Ist darin ein vollständiger Hinweis auf die EU Streitschlichtung enthalten?
Sieh bitte kurz nach – hast Du die EU Streitschlichtung erwähnt?
Ja? Dann prüfe hier, ob Du alle Anforderungen erfüllst.
Nein? Dann solltest Du das schnell ändern, denn nach dem EuGH sind Deine AGB abmahngefährdet.
Die Rechtsabteilung der Apotheken und Ärzte Bank fühlte sich gut aufgestellt. Wie immer hatte sie alle Anforderungen geprüft. Natürlich wußte sie um den erforderlichen Hinweis auf die EU Streitschlichtung. Ebenso natürlich war er im Impressum formvollendet aufgeführt. Aber keiner hatte ihn auch in die AGB auf der Website eingestellt. Umso überraschter waren die versammelten Bankjuristen, als Ihnen eine teure Abmahnung der Verbraucherzentrale ins Haus flatterte, weil der Streitschlichtungshinweis nicht auch in ihren AGB abgedruckt war. Entrüstet wiesen sie die Abmahnung zurück, weil sie auf der Website doch gar keine Verträge mit Kunden abschloss.
Das war der Auftakt zu einem langwierigen Gerichtsverfahren, der nunmehr vor dem EuGH mit einer Verurteilung der Bank endete.
III. Was bedeutet das für Dich?
Du solltest sofort das kleine Quiz zu I. absolvieren und prüfen, ob auch Deine AGB abmahngefährdet sind. Nach solchen Einträgen können Abmahnvereine leicht suchen. Es ist davon auszugehen, dass ein fehlender Hinweis auf die europäische Streitschlichtung vermehrt abgemahnt wird. Dann wird Dir vielleicht nicht auch ein endloser Gang durch die Instanzen drohen wie der Bank. Aber diese konnte die finanziellen der Abmahnung sicher auch gut verkraften. Doch keine Sorge, die Absicherung Deiner AGB ist kein Hexenwerk.
Beachte aber, ich spreche hier nur von einem Grund, warum Deine AGB abgemahnt werden können. Tatsächlich gibt es viele Gründe, warum Deine AGB unzulässig und abmahnbar sein können (die 10 wichtigsten Fehler findest Du hier). Wenn Du sie nur kopiert oder sonst aus einer nicht sicheren Quelle erhalten hast, solltest Du daher – auch im Hinblick auf die vielen damit verbundenen Vorteile (näher zu diesen hier) – eher über neue AGB nachdenken. Du findest passende Muster sicher in unserer Auswahl, sonst frage die für Dich passenden Bestimmungen gern über unser Kontaktformular an.
IV. Kann ich das selbst lösen?
Wenn der fehlende EU Streitschlichtungshinweis der einzige Fehler in Deinen AGB ist, kannst Du das selbst lösen. Alle erforderlichen Prüfungsschritte und Anleitungen findest Du in unserem Blog oder dem unseres Schwesterprojekt easyRechtssicher.
1. Schritt: Verbraucher als Kunden prüfen
Zunächst musst Du prüfen, ob Du Geschäfte mit Verbrauchern abschließt. Das kannst Du mit diesem Blogpost zum Verbrauchervertrag nachvollziehen (öffnet sich in einem neuen Tab, Du kannst also danach jederzeit zurück), wenn Du Dir nicht ganz sicher bist.
Ich gehe davon aus, dass viele AGB stationärer Ladengeschäfte, viele Coaches, Therapeuten, Berater, Shops, Fotografen und viele andere mehr, den erforderlichen Hinweis auf die EU Streitschlichtung nicht enthalten.
2. Schritt: Hinweis zur EU Streitschlichtung einfügen
Welche Anforderungen an den Hinweis zur EU Streitschlichtung zu stellen sind und wie er aufgeführt werden sollte, findest Du in meinem weiteren Blogpost zum Hinweis auf die Streitschlichtung Impressum bei easyRechtssicher. Hier findest Du auch die Besonderheiten für bestimmte Firmen. Tipp: Achte darauf, das der Link zur Streitschlichtung auch in Deinen AGB klickbar ist, wenn Du sie auf der Website abdruckst.
V. Ergebnis zur EU Streitschlichtung in AGB
Wie in Deinem Impressum sollte ein Hinweis auf die EU Streitschlichtung in Deinen AGB angegeben werden – auf Deiner Website auch in klcikbarer Form. Sonst droht Dir eine teure Abmahnung.
Nutze gern die AGB von easyContracts. In den B2C Versionen für das Verbrauchergeschäft sind diese Links bereits enthalten.
Alle Vorteile zu AGB’s findest Du hier.