Wann können Allgemeine Geschäftsbedingungen abgemahnt werden? Erfahre hier, wie Du Abmahnungen vermeidest. von Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
I. Darf man fremde AGB kopieren?
Von dem Kopieren fremder AGB ist aus verschiedenen Gründen dringend abzuraten. Die Übernahme von fremden AGB ist einerseits mit der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung, andererseits mit der Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen unwirksamer AGB Klauseln verbunden.
II. Was kosten AGB?
Es gibt bei uns AGB zusammen mit einem passenden Vertrag im Paket ab etwa 300 € netto.
III. Sind AGB unbedingt notwendig?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, AGB zu haben, d.h. aus rechtlicher Sicht sind sie nicht erforderlich. Allerdings sind sie aus praktischen Gründen hilfreich zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen. Außerdem kann man in AGB auf einfache Weise wichtige Informationspflichten erfüllen.
IV. Wie müssen AGB gestaltet sein?
AGB müssen klar und verständliche formuliert sein. Sie dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten. Überraschend sind Klauseln, mit denen der Vertragspartner des Verwenders vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte. Außerdem sollten AGB keine unwirksamen Klauseln enthalten.
V. Kann ich AGB selbst schreiben?
Du kannst AGB auch selbst schreiben. Allerdings ist es empfehlenswert, die AGB von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen, weil sonst ganze Klauseln unwirksam sein könnten. Außerdem besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung.
VI. Kann ich fremde AGB übernehmen?
In wirklich keinem Fall solltest Du fremde AGB einfach kopieren. Der Laie kann AGB praktisch nicht beurteilen und ist immer in Gefahr, selbst mit AGB, die naheliegend aussehen, sich schwerwiegende nachteilige Rechtsfolgen einzuhandeln. Ich hatte zum Beispiel mal den Fall, dass ein Mandant ein besonders wichtiges Ankauf-Geschäft abschließen wollte. Daher wollte er sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen absichern. Er hat sich deshalb im Internet welche runtergeladen und die für den Ankauf verwendet. Leider hat er dabei AGB für Verkäufer erwischt, also sich grade nicht abgesichert, sondern sogar umgekehrt alle möglichen für ihn als Käufer nachteiligen Rechtsfolgen eingehandelt. Ein anderes missglücktes Beispiel war ein Mandant, der sich wirklich schön formulierte AGB kopiert hatte. Bei näherer Betrachtung verwiesen diese jedoch nicht auf Regelungen des (deutschen) BGB, sondern das ABGB, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs. Dementsprechend waren da einige Regelungen enthalten, die nach deutschem Recht nicht passten.
VII. Kann ich AGB kopieren?
Ohnehin ist es eine schlechte Idee, allgemeine Geschäftsbedingungen einfach zu kopieren. Auch AGB können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine hinreichende Gestaltungshöhe aufweisen (sicher ist das nicht immer der Fall, sollte aber vorsichtshalber unterstellt werden). Dann kann der Urheber die AGB auch noch abmahnen. Es gibt nicht wenige AGB-Anbieter, die Ihre eigenen Texte suchen und dann Nutzer abmahnen, die keine Lizenz erworben haben. Dann musst Du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, die Kosten der Abmahnung tragen und auch noch Schadensersatz an den Ersteller der AGB leisten.
VIII. Können unwirksamen AGB abgemahnt werden?
Doch nicht nur kopierte AGB können sich als Angriffsfläche darstellen. Die Verwendung unwirksamer allgemeiner Geschäftsbedingungen kann von einem Konkurrenten oder einem Abmahnverein als Grundlage für eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigem Verhalten genommen werden. Der Vorwurf lautet dann meist, dass der Website-Betreiber sich durch die Verwendung unwirksamer Geschäftsbedingungen und damit durch einen Rechtsbruch gem. § 4 Nr. 11 UWG ungerechtfertigte Vorteile im Wettbewerb verschafft hat. Gleichzeitig ist es sehr schwer, die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen im Voraus zu beurteilen, da sie am Ende nach einer Generalklausel bewertet werden, wonach AGB nur unwirksam sind, wenn sie den Geschäftsgegner unangemessen benachteiligen. Was das genau bedeutet, kann zwar anhand der bisherigen Rechtsprechung prognostiziert, aber vor allem in Zweifelsfällen kaum zuverlässig bestimmt werden. Zu guter Letzt stellt die Rechtsprechung auch noch immer strengere Anforderungen an die Wirksamkeit von AGB. Was gestern noch ohne weiteres wirksam war, kann morgen bereits verboten sein.
IX. Ergebnis:
Lass die Finger von kopierten oder selbst zusammen gesuchten AGB. Du solltest immer beachten, dass die AGB wirklich für Dein Geschäft tauglich sind und eine Lizenz für sie erwerben. Wie und wo Du eine passende AGB Vorlage findest, habe ich in diesem Beitrag näher dargestellt.
Alle Vorteile zu AGB’s findest Du hier.
Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.
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