Die Website des Berufsbetreuers: Wie Du Impressum und Datenschutzerklärung rechtlich richtig verwendest

Ein Webauftritt ist für einen professionellen Berufsbetreuer heutzutage unentbehrlich. In Zeiten vieler Rechtsvorschriften und erst recht der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es jedoch nicht so leicht, die Website rechtlich richtig zu erstellen. Das gilt bereits allgemein, für Betreuer aber sogar in dreierlei Hinsicht ganz besonders:

  • Der Beruf des Betreuers ist ein besonders rechtlich geregelter Beruf. Daher gelten für Dich als Betreuer doch einige rechtlichen Besonderheiten. Die allgemeinen Darstellungen zum Thema “rechtssichere Webseite” sind für Betreuer daher nicht ausreichend.
  • Betreuer stehen anders im Fokus der Datenschutzbehörden. Sie müssen regelmäßig mit sensiblen Daten umgehen und werden daher sicher eher überwacht als andere Website-Inhaber.
  • Die Betreuten werden oft anwaltlich vertreten. Das kann zu datenschutzrechtlichen Beschwerden führen. So sah sich unlängst ein Betreuer vor dem Amtsgericht Bochum verklagt, weil er per Mail Daten des Betreuten versandt hatte.

Damit Du mit Deiner Website nicht gegen medien- oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt und eine teure Abmahnung oder gar ein hohes Bußgeld erhältst, haben wir den nachfolgenden Artikel verfasst. Darin findest Du die allgemeinen und die speziell für Betreuer relevanten Angaben und Einstellungen für Deine Website.

Am Ende stellen wir Dir sogar eine Lösung vor, wie Du sogar dauerhaft und automatisiert rechtssicher und sorgenfrei Deine Website nutzen kannst.

Muss ich als Berufsbetreuer ein Impressum haben?

Jede geschäftliche Website benötigt ein Impressum. Deine Webseite als Berufsbetreuer ist Deiner geschäftsmäßigen Tätigkeit zuzuordnen. Daher bist Du als Berufsbetreuer gem. § 18 Abs. 1 Telekommunikations- und Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) verpflichtet, auf Deiner Website ein Impressum anzugeben.

Was ist ein Impressum?

Das Impressum (zu Deutsch heißt das übrigens “Aufgedrücktes”), ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Webseite. Hier muss der Betreiber der Website angegeben werden, damit jeder Besucher weiß, wer für die Webseite und deren rechtliche Aspekte verantwortlich ist.

Ein solches Impressum brauchst Du daher auch für Deine Website.

Du hast eins? Dann lass uns nachsehen, ob auch alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

Welche Informationen muss mein Impressum beinhalten?

Unabhängig von dem Inhalt Deiner Webseite musst Du mindestens folgende Angaben in Deinem Impressum machen:

  • Dein Vor- und Nachname
  • Deine (berufliche) Anschrift
  • Zwei funktionierende Kontaktmöglichkeiten:
    1. Eine E-Mail-Adresse
    2. Eine Telefon- oder Faxnummer
    3. Bei handelsrechtlichen Gesellschaftsformen, wie UG, GmbH oder e.K:
    4. Geschäftsführer
    5. Registergericht
    6. Handelsregistereintrag
    7. Sitz der Gesellschaft
    8. Wenn zutreffend: Aufsichtsbehörde

Welche Besonderheiten muss ich als Berufsbetreuer beim Impressum beachten?

Neben den allgemeinen Angaben musst Du als Berufsbetreuer einige Besonderheiten beachten, damit Dein Impressum rechtskonform ist.

Angabe des Berufes und der Aufsichtsbehörde

Um als Betreuer arbeiten zu können, benötigst Du eine Zulassung. In diesem Fall gleicht die Erteilung der Zulassung der Bestellung durch das Gericht. Die Empfehlung kommt durch die Betreuungsbehörde. Die Aufsicht hat jedoch das Gericht.

Berufsträger, die einer Zulassung benötigen, müssen immer

    • den Namen und die Adresse der Aufsichtsbehörde sowie
    • einen Link auf die Webseite der Behörde

im Impressum hinterlegen. Das betrifft auch Dich als Betreuer.

Umsatzsteuer-ID muss nicht berücksichtigt werden

Selbst wenn Dein Umsatz so hoch ist, dass Du nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfasst bist, brauchst Du als Berufsbetreuer keine Umsatzsteuer abführen.

So hat es der Bundesfinanzhof 2013 entschieden (Urteil vom 25.4. 2013 – V R 7/11). Folglich brauchst Du keine Umsatzsteuer-ID beantragen und in Deinem Impressum aufführen.

Verlinkung auf eine Streitschlichtungsplattform

Seit dem 01.01.2017 sieht das Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSGB) vor, dass Unternehmer, die

    • eine Webseite betreiben
    • AGB verwenden oder
    • mit Verbrauchern Verträge schließen

leicht, klar und verständlich darauf hinweisen müssen, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Frage ist natürlich, wie Dich das als Betreuer betrifft.

§ 36 VSBG sieht vor, dass Unternehmer, die am 31.12 des Vorjahres weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt haben, von der Pflicht ausgenommen sind. Für die meisten Betreuer trifft das nicht zu.

Solltest Du jedoch mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder freiwillig bereit sein, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen, solltest Du in Deinem Impressum darauf hinweisen. Ein Streitschlichtungsverfahren zwischen Betreuer und Betreutem bietet in Deutschland die Beschwerdestelle des Bundesverbandes der Berufsbetreuer (BdB e.V) an.

Der Hinweis in Deinem Impressum muss Webseite und Anschrift der Beschwerdestelle enthalten.

Angabe der Pflichtversicherung

Als Berufsbetreuer bist Du Dienstleister. Für diese gelten nach der Dienstleistungsinformationsverordnung (DL-InfoV) einige Informationspflichten. § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV sieht etwa vor, dass eine Berufshaftpflichtversicherung angegeben werden muss, wenn der Betreiber eine Versicherung abgeschlossen hat.

Jedoch gilt diese Vorschrift nicht für Berufsbetreuer. Nach Art. 1 Abs. 2 lit. j der DL InfoV ist die Verordnung nicht anwendbar für:

„j) soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden;“

Darunter fallen auch Berufsbetreuer, so dass Du keine Berufshaftpflichtversicherung in Deinem Impressum angeben musst.

Journalistische Impressumspflicht bei Content Marketing

Solltest Du auf Deiner Webseite über Deine Tätigkeit im Blog-Format informieren oder anderweitig Content Marketing betreiben, kann sich eine zusätzliche Impressumspflicht aus § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergeben.

Dann muss ein “inhaltlich Verantwortlicher” mit Vor- und Nachnamen genannt werden, der im Inland ansässig und nicht vorbestraft ist.

Diese Pflicht gilt jedoch nur, wenn es sich bei den Beiträgen in Deinem Blog um eine Teilnahme an der allgemeinen Meinungsbildung geht. Das ist bei Beiträgen zu Betreuung und Betreuungsrecht schnell der Fall, hier solltest Du einen verantwortlichen Redakteur zusätzlich angeben.

Impressum auf Facebook, Xing & Co?

Doch nicht nur Deine Webseite braucht ein Impressum. Die Pflicht zur Angabe eines Impressums aus § 18 Abs. 1 TDDDG gilt auch für alle Deine anderen Auftritte im Internet, sofern sie geschäftlich genutzt werden.

Eine solche geschäftliche Nutzung liegt bereits dann vor, wenn Du geschäftliche Kontakte über die Plattform knüpfst.

Betroffen sind alle gängigen Plattformen, wie:

    • Facebook
    • Instagram
    • Xing
    • LinkedIn
    • YouTube
    • Pinterest
    • Twitter

Viele Plattformen sehen eine Eingabemaske für Deine Daten vor, um der Impressumspflicht nachzukommen.

Zur Sicherheit solltest Du jedoch einen zusätzlichen Link auf Deine Webseite setzen, da sich die Darstellung Deiner Daten auf der Plattform, etwa durch Updates oder Umgestaltung, ändern kann. Nicht immer wird bei Updates die Rechtskonformität gewahrt.

Dafür bist Du verantwortlich.

 

Wie muss das Impressum dargestellt werden?

Damit Du Abmahnungen vermeidest, muss Dein Impressum nicht nur die geforderten Informationen wiedergeben. Besucher Deiner Webseite müssen das Impressum auch ohne Weiteres finden können. § 5 Abs. 1 TMG sieht vor, dass das Impressum

    • leicht erkennbar,
    • unmittelbar erreichbar und
    • ständig verfügbar

sein muss.

Am einfachsten erfüllst Du diese Anforderungen, indem Du einen Link auf eine extra dafür eingerichtete Impressums-Unterseite in den Footer-Bereich Deiner Webseite einfügst.

Sollte Deine Webseite kein einheitliches Design haben, etwa weil Du verschiedene Landing Pages nutzt, stelle sicher, dass jede Seite einen Link auf die Impressums-Seite enthält.

Natürlich kannst Du das Impressum auch in der Menü-Navigation einbinden.

Als Faustregel gilt: Dein Impressum muss mit zwei Klicks erreichbar sein. Mehr dazu ab Frage 22 auf unserer vollständigen Übersicht zum Impressum.

Fazit: Wie sollte mein Impressum aussehen?

Fassen wir die Informationen an einem praktischen Beispiel zusammen. Wir gehen davon aus, dass Du als Berufsbetreuer zugelassen bist und auf Deiner Webseite einen Blog betreibst. Dein Impressum sollte dann ungefähr so aussehen:

Angaben nach § 5 TMG

Max Mustermann Berufsbetreuer

Musterstraße 123

123123 Stadt A

Telefon: 123 / 456 789 E-Mail: Adresse@mail.de

Berufsbezeichnung: Berufsbetreuer

Aufsichtsbehörde:

Amtsgericht Berlin (Fiktives Beispiel für Berlin)

Straße 789

789789 Berlin

Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2 RStV:

Max Mustermann

Musterstraße 123

123123 Stadt A

Telefon: 123 / 456 789 E-Mail: Adresse@mail.de

Wie Du sehen kannst, muss ein Impressum für Betreuer zahlreiche Facetten berücksichtigen.

Am einfachsten ist es, wenn Du einen Impressums-Generator, wie den von www.easyrechtssicher.de, verwendest. Ganz neu gibt es dort ein extra Produkt mit auf Berufsbetreuer zugeschnittenen Inhalten.

    Zum Premium Betreuer 

Dort findest Du speziell für Betreuer eingestellte Voreinstellungen und erstellst nach Eingabe Deiner Daten Dir automatisch ein eigenes, rechtssicheres Impressum. Und das Beste ist, dieses Impressum wird bei entsprechender Einstellung von uns automatisch aktuell gehalten.

Datenschutz auf der Website für Berufsbetreuer

Sowohl nach dem Telemediengesetz als auch nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) musst Du Deine Webseitenbesucher darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Dazu bindest Du eine Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite ein.

Ebenso wie das Impressum sollte die Datenschutzerklärung erkennbar, erreichbar und verfügbar sein.

Typische Inhalte einer Datenschutzerklärung sind etwa:

    • Allgemeine Datenschutzhinweise
    • Umgang mit personenbezogenen Daten (Speicherung & Löschung)
    • Verwendung von Cookies für Auswertung der Nutzerdaten
    • Datenerhebung bei Nutzung des Kontaktformulars oder Verfassen von Kommentaren
    • Hinweis auf Nutzerrechte (Auskunft, Richtigstellung und Löschung der Daten)

Eine Verallgemeinerung ist an dieser Stelle nicht möglich. Die Anforderungen an Deine Datenschutzerklärungen hängen davon ab, wie Deine Website technisch umgesetzt ist.

Je nachdem, welches System und welche Tools Du auf Deiner Website nutzt, sind dazu gehörende Einstellungen erforderlich.

Tipp: Verwende einen Generator für die Datenschutzerklärung

Um Abmahnungen, Bußgelder und sonstige Rechtsstreite zu vermeiden, kannst Du einfach einen Datenschutz-Generator, wie den von easyrechtssicher.de, verwenden.

Nach Eingabe Deiner Daten wird eine rechtskonforme und abmahnsichere Datenschutzerklärung generiert, die Du auf Deiner Webseite einbinden kannst.

Und das Beste ist:

Ändert sich rechtlich einmal etwas, pflegt easyRechtssicher die neuen Inhalte bei entsprechender Einstellung automatisch und passt Sie der neuen Rechtslage an.

Sonderfall für Betreuer: Sensible Daten

Als Berufsbetreuer erhältst Du tiefe Einblicke in die persönlichen Verhältnisse der Personen, die Du betreust.

Aus datenschutzrechtlicher Perspektive handelt es sich hierbei um “sensible Daten” (Art. 9 DSGVO). Als Betreuer sind typische sensible Daten, die Du bei Deiner Tätigkeit aufnehmen und verarbeiten musst, Informationen zum Gesundheitszustand des Betreuten.

Ob und in welcher Form eine Einwilligung des Betreuten notwendig und vor allem rechtens ist, muss erst gerichtlich entschieden werden. Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. (BVfB e.V.) vertritt die Ansicht, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist, da die Ausübung der Tätigkeit die Verarbeitung dieser Daten voraussetzt.

Sofern Du bereits auf Deiner Webseite sensible Daten erhebst, etwa in Form eines erweiterten Kontaktformulars, solltest Du diesen Vorgang in Deiner Datenschutzerklärung explizit beschreiben. Bei easyRechtssicher findest Du hierfür ein besonderes Eingabefeld für individuelle Daten.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Ein unvollständiges Impressum oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite kann für Dich teuer werden. Fehler im Impressum waren schon immer abmahnfähig. Mittlerweile steht fest, dass auch Datenschutzverstöße abgemahnt werden können.

Die Kosten können bei einfachen Verstößen von wenigen hunderten Euro bis zu mehreren tausenden Euro bei schweren Verstößen reichen. Neben Abmahnungen von Wettbewerbern oder Vereinen, können Datenschutzverstöße auch durch Behörden geahndet werden. Die Datenschutzbehörden haben zu Beginn 2019 angekündigt, ihre Kontrollen auszuweiten und gegen Verstöße verstärkt vorzugehen. Die Bußgelder steigen deutlich.

Du solltest das Thema daher ernst nehmen. Falls Dein Internetauftritt noch nicht rechtskonform ist, setze die Anforderungen am besten gleich um.


Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard

Dr. Ronald Kandelhard, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ronald war lange Zeit an der Universität, in der Rechtsberatung von Staaten und als Rechtsanwalt tätig. Jetzt entwickelt er mit seinem Startup Paragraf7 automatisierte Lösungen für rechtliche Probleme von Unternehmen.

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