Elterngeld für Selbstständige: die 7 teuersten Stolperfallen
Du bist selbstständig, das Kind kommt in ein paar Monaten — und Du gehst davon aus, dass sich das Elterngeld schon irgendwie nach dem richtet, was Du zuletzt verdient hast. Tut es nicht. Bei Selbstständigen zählt ein Steuerjahr, das oft anderthalb Jahre zurückliegt. Wer das zu spät merkt, verschenkt schnell einen fünfstelligen Betrag — und zwar völlig legal, einfach weil die Stellschrauben nach dem Antrag festsitzen. Die sieben Stellen, an denen das beim Elterngeld für Selbstständige regelmäßig passiert, gehe ich hier mit Dir durch.
Kurz gesagt: Für das Elterngeld für Selbstständige gelten andere Regeln als für Angestellte. Maßgeblich für die Höhe sind nicht die zwölf Monate vor der Geburt, sondern die Gewinnermittlungszeiträume des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums — in aller Regel also das letzte Kalenderjahr, für das ein Einkommensteuerbescheid vorliegt (§ 2b Abs. 2 BEEG). Dazu kommen zwei Besonderheiten, die im Antrag regelmäßig Geld kosten: Einnahmen werden zeitlich nach steuerrechtlichen Grundsätzen zugeordnet, und das Elterngeld wird zunächst nur vorläufig gezahlt. Beides lässt sich gestalten — aber nur vorher.
Dieser Beitrag zeigt Dir die sieben Stellen, an denen Selbstständige am häufigsten Geld verlieren: mit den Fundstellen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, zwei durchgerechneten Beispielen, einer frischen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26. März 2026 und einem Ausblick auf die geplante Elterngeldreform ab November 2027.
Welcher Zeitraum bestimmt Dein Elterngeld — und warum ist das bei Selbstständigen anders?
Bei Angestellten sind die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat maßgeblich (§ 2b Abs. 1 BEEG). Für Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gilt etwas anderes: Hier zählen die steuerlichen Gewinnermittlungszeiträume, die dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt zugrunde liegen (§ 2b Abs. 2 BEEG).
Konkret heißt das: Wer im November 2026 ein Kind bekommt, wird beim Elterngeld für Selbstständige nach dem Steuerjahr 2025 bemessen — auch wenn 2026 deutlich besser läuft. Ein starkes laufendes Jahr hilft Dir beim Elterngeld nicht. Ein schwaches Vorjahr trifft Dich dagegen voll.
Achtung — die Mischeinkünfte-Falle. Hattest Du selbstständiges Einkommen, verschiebt sich der Bemessungszeitraum für Dein gesamtes Einkommen auf das Steuerjahr, also auch für den Lohn aus einem Angestelltenverhältnis (§ 2b Abs. 3 BEEG). War das ein schwaches Jahr, drückt das Dein Elterngeld spürbar. Genau hier landen Angestellte, die nebenher ein kleines Gewerbe laufen haben — und die von dieser Verschiebung nichts ahnen.
Die 35-Euro-Bagatellgrenze. Seit dem 01.09.2021 gibt es dafür ein Ventil: Lagen die Gewinneinkünfte im Schnitt unter 35 Euro im Kalendermonat, bleibt es auf Antrag beim reinen Zwölf-Monats-Zeitraum (§ 2b Abs. 4 BEEG). Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen:
- Die Grenze muss in beiden Zeiträumen eingehalten sein — im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum und im Geburtsjahr bis einschließlich des Monats vor der Geburt.
- Wird dem Antrag stattgegeben, ist für die Berechnung allein das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit maßgeblich. Der kleine Gewinn fällt also komplett heraus.
Wichtig: Das ist ein Antragsrecht, keine automatische Günstigerprüfung. Wenn Du es nicht ausdrücklich beantragst, passiert nichts.
Zufluss oder Realisation: Wann zählt eine Einnahme bei Dir?
Wie Einnahmen und Ausgaben zeitlich zugeordnet werden, richtet sich nach den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen (§ 2d Abs. 5 BEEG). Das führt beim Elterngeld für Selbstständige zu zwei gegenläufigen Ergebnissen — je nachdem, wie Du Deinen Gewinn ermittelst.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Es gilt das Zuflussprinzip. Eine Einnahme zählt in dem Monat, in dem das Geld auf dem Konto landet — nicht, wann Du geleistet oder die Rechnung geschrieben hast. Im Bezugszeitraum wird das zur Falle: Zahlt ein Kunde während Deiner Elterngeldmonate eine alte Rechnung, fällt das Geld in den Bezugszeitraum und kürzt Dein Elterngeld, obwohl Du längst nicht mehr arbeitest.
Bilanzierung: Hier gilt das Gegenteil — und das ist seit Kurzem höchstrichterlich geklärt. Mit Urteil vom 26.03.2026 (B 10 EG 1/25 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Gewinn im Bezugszeitraum bei bilanzierungspflichtigen Gesellschaften durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln ist. § 2d Abs. 3 Satz 1 BEEG verlangt eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen des § 4 Abs. 3 EStG entspricht — die Vorschrift verbietet ein Weniger, erlaubt aber jedes Mehr. Für diese Fälle zählt damit das Realisationsprinzip: Es kommt auf die Entstehung des Ertrags an, nicht auf den Zahlungseingang. Die Abweichung vom Zuflussprinzip ist laut BSG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Heißt praktisch für Dich: Wer eine EÜR macht, sollte offene Forderungen vor dem ersten Elterngeldmonat eintreiben. Wer bilanziert, muss den umgekehrten Weg gehen und den Leistungszeitpunkt steuern — Rechnungen einfach später zu schreiben, hilft dort nicht.
Warum zahlt die Elterngeldstelle erst vorläufig — und was kostet Dich das?
Beim Elterngeld für Selbstständige steht der Gewinn im Bezugszeitraum erst später fest. Deshalb zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig auf Basis einer Prognose und setzt das Elterngeld anschließend endgültig fest. Grundlage der Ermittlung in den Bezugsmonaten ist eine Gewinnermittlung mindestens auf EÜR-Niveau; als Betriebsausgaben werden pauschal 25 Prozent der zugrunde gelegten Einnahmen angesetzt oder auf Antrag die tatsächlichen Kosten (§ 2d Abs. 3 BEEG).
Daraus folgen zwei Risiken. Das erste ist bekannt: Fällt der Gewinn höher aus als prognostiziert, wird zu viel gezahltes Elterngeld zurückgefordert. Prognostiziere deshalb eher vorsichtig und lege eine Rücklage zurück.
Das zweite ist teurer und wird unterschätzt: Wer die Nachweise für den Bezugszeitraum nicht liefert, verliert. In dem oben genannten BSG-Verfahren konnte der Kläger keine auf den Bezugszeitraum bezogene Gewinnermittlung vorlegen. Ergebnis: endgültige Festsetzung auf den Mindestbetrag von 300 Euro und eine Erstattungsforderung von rund 11.755 Euro. Das BSG hat die Revision zurückgewiesen — die fehlende Feststellbarkeit der Einkünfte geht zulasten der antragstellenden Person.
Merke: Wenn Du während des Bezugs weiterarbeitest oder an einer Gesellschaft beteiligt bist, kläre vorher, wer die unterjährige Gewinnermittlung erstellt und was sie kostet. Diese Rechnung ist billiger als der Mindestbetrag.
Gewinnverzicht: Wie bekommst Du volles Elterngeld trotz laufender Gesellschaft?
Das anrechenbare Einkommen im Bezugszeitraum lässt sich gestalten. Wer die Tätigkeit ruhen lässt und keinen Gewinn erzielt, bekommt Elterngeld wie eine angestellte Person. Bei Personengesellschaften — GbR, OHG, KG, PartG — ist das anspruchsvoller, weil Dir Dein Gewinnanteil grundsätzlich unabhängig von tatsächlichen Entnahmen zugerechnet wird.
Hier hat das Bundessozialgericht 2018 Klarheit geschaffen (Urteil vom 13.12.2018, B 10 EG 5/17 R): Maßgeblich für den Bezugszeitraum ist die Gewinnermittlung für genau diesen Zeitraum — nicht der anteilig heruntergerechnete Jahresgewinn aus dem Steuerbescheid. Verzichtet eine Gesellschafterin für die Zeit des Elterngeldbezugs wirksam auf ihren Gewinnanteil, ist nichts anzurechnen; einen Rückgriff auf den Steuerbescheid und die Zurechnung fiktiver Einkünfte sieht das Gesetz nicht vor. Seine frühere, gegenteilige Rechtsprechung (Urteil vom 21.06.2016, B 10 EG 3/15 R) hat das Gericht damit ausdrücklich modifiziert.
Worauf es in der Praxis ankommt:
- Der Verzicht muss zivilrechtlich wirksam vereinbart sein — im Gesellschaftsvertrag oder durch eine entsprechende Änderung beziehungsweise einen Gesellschafterbeschluss.
- Er muss vorher feststehen und darf nicht rückwirkend konstruiert werden.
- Er muss tatsächlich durchgeführt werden: Gewinnanteil null, keine Entnahmen.
- Er wirkt nur, soweit Du wirklich verzichtest. Wer im Betrieb weiterarbeitet und dafür eine Tätigkeitsvergütung erhält, hat insoweit anrechenbares Einkommen.
Elterngeldstellen prüfen solche Gestaltungen genau. Lass die Formulierung juristisch prüfen, bevor sie unterschrieben wird — und denk daran, dass ein Verzicht auch gesellschaftsrechtlich und steuerlich Folgen hat.
Welche Rolle spielt Deine Rechtsform beim Elterngeld für Selbstständige?
Einzelunternehmerinnen und Freiberufler erzielen Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG. Für sie gilt das oben Gesagte unmittelbar: Bemessung nach dem letzten Steuerjahr, Zuflussprinzip bei der EÜR, Steuerung über den Gewinn in den Bezugsmonaten. Ob Du dabei als Freiberuflerin oder als Gewerbetreibende eingeordnet bist, spielt fürs Elterngeld keine Rolle — für vieles andere schon, das habe ich unter Freiberuf oder Gewerbe aufgedröselt.
Personengesellschafter bekommen ihren Gewinnanteil über die gesonderte und einheitliche Feststellung zugerechnet. Für den Bezugszeitraum zählt aber die eigene Gewinnermittlung — der Gewinnverzicht ist hier der entscheidende Hebel.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG beziehen in der Regel ein Geschäftsführergehalt. Das sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die grundsätzlich der Zwölf-Monats-Zeitraum nach § 2b Abs. 1 BEEG gilt — solange keine weiteren Gewinneinkünfte hinzukommen. Gewinnausschüttungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und gehören nicht zum elterngeldrelevanten Einkommen nach § 2 Abs. 1 BEEG; wie sie sich auf die Einkommensgrenze auswirken, hängt von der steuerlichen Behandlung im Einzelfall ab.
Mischkonstellationen wie eine Beteiligung an mehreren Gesellschaften sind Einzelfallprüfungen — und genau so eine lag dem BSG im März 2026 vor. Wer so aufgestellt ist, sollte die Nachweisfrage klären, bevor der Antrag gestellt wird. Welche Rechtsform für Dich überhaupt die richtige ist, klärst Du besser vor der Gründung: Rechtsformwahl für Gründer.
Wie legst Du Deine Elterngeldmonate richtig — und welche Fristen gelten?
Du musst die Elterngeldmonate nicht am Stück nehmen. Als Selbstständige kannst Du einkommensstarke Monate aussparen und die Bezugsmonate dorthin legen, wo Dein Betrieb ruht. Genau das ist Dein größter Vorteil gegenüber Angestellten — und der wird am häufigsten verschenkt. Vier Regeln begrenzen den Spielraum:
- Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten. Gemeinsam stehen Eltern 14 Monatsbeträge zu, ein Elternteil allein kann höchstens zwölf beziehen.
- Ab dem 15. Lebensmonat ist nur noch ElterngeldPlus möglich — und der Bezug darf nicht mehr unterbrochen werden. Entsteht eine Lücke, erlöschen die restlichen Ansprüche. Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate darfst Du dagegen pausieren.
- Für Geburten ab dem 01.04.2024 können beide Eltern in der Regel nur noch in einem Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten unter anderem für Frühgeborene, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung.
- Mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Lebensmonats bedeuten: kein Elterngeld für diesen Monat (§ 1 Abs. 6 BEEG).
So wird gerechnet. Ausgangspunkt sind 67 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettos (§ 2 Abs. 1 BEEG). Von dort geht es in zwei Richtungen (§ 2 Abs. 2 BEEG):
- Lag Dein Elterngeld-Netto über 1.200 Euro, sinkt der Satz für je 2 Euro um 0,1 Prozentpunkte — bis auf 65 Prozent. Dieser Wert ist ab rund 1.240 Euro erreicht und für Selbstständige mit ordentlichem Gewinn der Normalfall.
- Lag es unter 1.000 Euro, steigt der Satz für je 2 Euro um 0,1 Prozentpunkte — nach dem Gesetzeswortlaut auf bis zu 100 Prozent. Rechnerisch sind die 100 Prozent bei einem Elterngeld-Netto von 340 Euro erreicht. Praktisch spielt das kaum eine Rolle, weil darunter ohnehin der Mindestbetrag greift.
Achtung — zwei Grenzen, die regelmäßig verwechselt werden. Der Höchstbetrag beim Basiselterngeld liegt bei 1.800 Euro im Monat, der Mindestbetrag bei 300 Euro (beim ElterngeldPlus 900 beziehungsweise 150 Euro). Davon zu unterscheiden sind die 2.770 Euro: Dieser Deckel steht in § 2 Abs. 3 BEEG und betrifft nur Monate, in denen Du während des Bezugs Einkommen hast. Dann wird lediglich der Unterschiedsbetrag zwischen vorgeburtlichem und laufendem Einkommen ersetzt — und als vorgeburtliches Einkommen sind dabei höchstens 2.770 Euro anzusetzen. In Monaten ganz ohne Einkommen begrenzt Dich dagegen der Höchstbetrag: 65 Prozent von 2.770 Euro sind 1.800,50 Euro, mehr als 1.800 Euro sind rechnerisch also nicht drin. Im Ergebnis ist 2.770 Euro damit das höchste Elterngeld-Netto, das sich überhaupt auf Deinen Zahlbetrag auswirkt.
Ab wann verlierst Du den Anspruch komplett? Die 175.000-Euro-Grenze
Liegt das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 Euro, entfällt der Anspruch vollständig — ohne Übergangsbereich (§ 1 Abs. 8 BEEG). Das ist eine harte Kante, keine Gleitzone. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen; für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze. Die Werte im Überblick:
- Geburten ab 01.04.2025: 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende
- Geburten vom 01.04.2024 bis 31.03.2025: 200.000 Euro
- Geburten vom 01.09.2021 bis 31.03.2024: 300.000 Euro für Paare, 250.000 Euro für Alleinerziehende
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist weder der Umsatz noch der Gewinn, sondern der Betrag, der nach allen Abzügen im Steuerbescheid steht. Wer knapp darüber liegt, sollte früh mit der Steuerberatung sprechen — gestalten lässt sich nur, solange der maßgebliche Veranlagungszeitraum noch läuft. Mehr zur Systematik dahinter im Steuer-Leitfaden für Gründer.
Was hängt konkret an der Gestaltung? Zwei Rechenbeispiele
Beispiel 1: Einzelunternehmerin mit EÜR
Lisa ist selbstständige IT-Beraterin (Einzelunternehmen, EÜR). Ihr Kind kommt am 12.11.2026 zur Welt, Bemessungszeitraum ist damit das Steuerjahr 2025. Ihr Einkommensteuerbescheid 2025 weist einen Gewinn von 48.000 Euro aus — im Schnitt 4.000 Euro pro Monat.
Davon zieht die Elterngeldstelle pauschal Steuern ab (§ 2e BEEG) sowie Sozialabgaben, soweit tatsächlich Pflichtbeiträge anfallen (§ 2f BEEG). Lisa ist privat krankenversichert und nicht rentenversicherungspflichtig; bei ihr fällt deshalb kein Abzug für Sozialabgaben an. Ihr Elterngeld-Netto liegt damit deutlich über der Schwelle, ab der der Höchstbetrag greift: Sie bekommt 1.800 Euro Basiselterngeld im Monat.
Die Stolperfalle für Lisa: Im dritten Elterngeldmonat zahlt ein Altkunde eine offene Rechnung über 6.000 Euro. Über das Zuflussprinzip zählt der Betrag als Einkommen im Bezugszeitraum und mindert ihr Elterngeld — obwohl die Leistung längst vor der Geburt erbracht war. Zwei Wege hätten das verhindert: die Rechnung vor dem ersten Bezugsmonat kassieren oder den dritten Lebensmonat gar nicht erst als Elterngeldmonat beantragen. Denn nur die Monate, für die Du Elterngeld beziehst, bilden den Bezugszeitraum.
Beispiel 2: 50 Prozent an einer GbR
Tom hält 50 Prozent an einer Web-Agentur, die als GbR geführt wird. Sein Kind kommt am 08.12.2026 zur Welt, Bemessungszeitraum ist das Steuerjahr 2025. Der Gesamtgewinn 2025 betrug 120.000 Euro, Toms Anteil laut gesonderter und einheitlicher Feststellung 60.000 Euro — 5.000 Euro pro Monat. Auch er käme damit auf den Höchstbetrag von 1.800 Euro.
Das Problem: Die GbR läuft im Bezugszeitraum weiter und erwirtschaftet Gewinn. Ohne Regelung wird Tom sein Anteil weiter zugerechnet — unabhängig davon, ob er Geld entnimmt. Die Anrechnung kann sein Elterngeld bis auf den Mindestbetrag von 300 Euro drücken.
Die Lösung — Gewinnverzicht (BSG, B 10 EG 5/17 R): Tom arbeitet während der Elterngeldmonate nicht im Betrieb mit. Er und sein Partner vereinbaren vorab im Gesellschaftsvertrag, dass Tom für diese Monate keinen Gewinnanteil erhält: null Prozent, keine Entnahmen. Weil der Verzicht wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt ist, gibt es für diese Monate keinen anzurechnenden Gewinn.
Der Unterschied: 1.800 statt 300 Euro pro Monat — über zwölf Monate ein Plus von bis zu 18.000 Euro.
Und die Pflicht dazu: Die Gewinnermittlung für den Bezugszeitraum muss trotzdem vorgelegt werden. Genau daran ist der Kläger im BSG-Verfahren vom März 2026 gescheitert.
💡 Tipp: Rechne zwei Varianten durch, bevor Du den Antrag stellst.
Rechne vor dem Antrag mindestens zwei Varianten durch — einmal mit den Elterngeldmonaten in den umsatzstarken Monaten, einmal in den ruhigen. Welche Lebensmonate Du wählst, ob Du auf Gewinnanteile verzichtest und wie Du die Prognose ansetzt: Diese Stellschrauben lassen sich nach der Antragstellung nur noch eingeschränkt korrigieren, und zwischen der besten und der schlechtesten Variante liegen bei Selbstständigen schnell fünfstellige Beträge.
Den gesellschaftsrechtlichen Teil — Gewinnverzicht, Vertragsklausel, Beschlussfassung — solltest Du anwaltlich aufsetzen lassen, gerade weil er über den Elterngeldbezug hinaus wirkt. Für die reine Berechnung und den Antrag lohnt sich eine spezialisierte Elterngeldberatung für Selbstständige, etwa bei den Elterngeldexperten, die auf Gewinnermittlung und Gesellschaftsbeteiligungen eingestellt sind. Wichtig ist vor allem, dass beides zusammengedacht wird — und dass es passiert, bevor der Antrag bei der Elterngeldstelle liegt.
Was solltest Du als Gründerin oder Gründer zusätzlich beachten?
Gründungsjahr = Bemessungsjahr. Wer kurz vor der Geburt gründet, hat oft nur ein schwaches erstes Geschäftsjahr im Steuerbescheid — und wird genau danach bemessen. Timing von Gründung und Familienplanung gehören zusammengedacht. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen sich ein späterer Gründungszeitpunkt bares Geld wert sein kann.
Nebenberuflich gegründet? Schon geringe Gewinne verschieben den Bemessungszeitraum für das gesamte Einkommen auf das Steuerjahr (§ 2b Abs. 3 BEEG). Prüfe, ob Du unter der 35-Euro-Grenze bleibst — und stelle den Antrag nach § 2b Abs. 4 BEEG aktiv.
Gründungszuschuss. Er ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und damit kein Gewinn. Ob er als Ersatz für Erwerbseinkommen auf das Elterngeld anzurechnen ist (§ 3 BEEG), ist höchstrichterlich nicht geklärt; eine ältere Eilentscheidung des SG Dresden vom 18.02.2009 (S 30 EG 1/09 ER) hat die Anrechnung bejaht und das Elterngeld auf den Mindestbetrag gekürzt. Wer beides parallel plant, sollte das vorab schriftlich mit der Elterngeldstelle klären.
Absicherung mitdenken. Elterngeld ist nur ein Baustein. Wie Kranken- und Rentenversicherung für Selbstständige zusammenspielen — gerade in einer Phase mit wenig oder keinem Gewinn — steht in Versicherung für Selbständige.
Welche Unterlagen braucht die Elterngeldstelle von Dir?
- Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (§ 2d Abs. 2 BEEG)
- Gewinnermittlung für den Bemessungszeitraum sowie eine Prognose für die Bezugsmonate
- Laufende Einnahmen- und Ausgabenaufstellung während des Bezugs — bei bilanzierenden Gesellschaften eine auf den Bezugszeitraum bezogene Gewinnermittlung
- Geburtsurkunde, Nachweis der Krankenversicherung und gegebenenfalls Bescheinigung über Mutterschaftsleistungen
- Bei Personengesellschaften: Gesellschaftsvertrag inklusive Gewinnverzichtsregelung und Feststellungsbescheid
Was ändert sich ab November 2027?
Seit Anfang Juli 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes und des Mutterschutzgesetzes vor. Er ist noch nicht beschlossen: Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, Bundestag und Bundesrat stehen aus, Änderungen im Detail sind wahrscheinlich. Nach dem bislang veröffentlichten Stand ist geplant:
- Neues Aufteilungsmodell statt 12 + 2: Jedem Elternteil sollen drei nicht übertragbare Monate zustehen, sechs weitere Monate sollen flexibel aufteilbar sein. Die Gesamtdauer sinkt damit von 14 auf zwölf Monate Basiselterngeld beziehungsweise 24 Monate ElterngeldPlus.
- Erstmals seit 2007 neue Beträge: Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.
- Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate allein beziehen können.
- Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro bleibt unangetastet.
- Stichtag: Die Neuregelungen sollen zum 01.11.2027 in Kraft treten und für Geburten ab diesem Tag gelten. Für vorher geborene Kinder sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Für Selbstständige ist vor allem der Stichtag relevant. Wer für Ende 2027 plant, sollte ihn im Blick behalten — und wer die Elterngeldmonate ohnehin um umsatzstarke Phasen herumlegen wollte, hätte nach dem Entwurf weniger Spielraum: Zwölf statt vierzehn Monate und drei fest reservierte Monate je Elternteil machen das Verschieben enger. An der Bemessung nach dem letzten Steuerjahr, am Zuflussprinzip und an der vorläufigen Zahlung ändert der Entwurf nach dem bekannten Stand nichts. Bis das Gesetz verkündet ist, gilt uneingeschränkt das oben beschriebene Recht.
Häufige Fragen zum Elterngeld für Selbstständige
Welcher Zeitraum bestimmt die Höhe meines Elterngeldes?
Bei selbstständigem Einkommen die Gewinnermittlungszeiträume des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt — in der Regel das letzte Steuerjahr, für das Dir ein Einkommensteuerbescheid vorliegt (§ 2b Abs. 2 BEEG). Nicht die zwölf Monate vor der Geburt wie bei Angestellten.
Ich bin angestellt und nebenbei selbstständig — was gilt?
Sobald selbstständiges Einkommen vorlag, gilt für Dein gesamtes Einkommen der letzte Veranlagungszeitraum (§ 2b Abs. 3 BEEG). Nur unter der Bagatellgrenze von durchschnittlich 35 Euro im Monat kannst Du auf Antrag beim Zwölf-Monats-Zeitraum bleiben — dann zählt allerdings ausschließlich das Angestelltengehalt (§ 2b Abs. 4 BEEG).
Muss ich mein Gewerbe für den Elterngeldbezug abmelden?
Nein. Du darfst während des Bezugs bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG). Entscheidend für die Höhe ist nicht die Anmeldung des Betriebs, sondern der Gewinn, der in den Bezugsmonaten anfällt.
Wird Einkommen während des Bezugs angerechnet?
Ja. Für Monate mit Einkommen wird nur der Unterschiedsbetrag zum vorgeburtlichen Einkommen ersetzt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Vermeiden lässt sich die Anrechnung, indem Du die Tätigkeit ruhen lässt, die Bezugsmonate entsprechend legst oder — bei Personengesellschaften — wirksam auf den Gewinnanteil verzichtest.
Was passiert, wenn ich mehr verdiene als prognostiziert?
Das Elterngeld wird zunächst vorläufig gezahlt und nach dem Bezugszeitraum endgültig festgesetzt. Fällt der tatsächliche Gewinn höher aus, fordert die Elterngeldstelle die Differenz zurück. Wer die erforderlichen Nachweise nicht vorlegt, riskiert eine Festsetzung auf den Mindestbetrag von 300 Euro (BSG, Urteil vom 26.03.2026, B 10 EG 1/25 R).
Ab wann verliere ich den Anspruch ganz?
Wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 Euro liegt (Geburten ab 01.04.2025); bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG). Außerdem entfällt der Anspruch für jeden Lebensmonat, in dem Du im Durchschnitt mehr als 32 Wochenstunden gearbeitet hast.
Ändert sich das Elterngeld 2027?
Geplant ist es. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium sieht ab dem 01.11.2027 zwölf statt vierzehn Monate Basiselterngeld vor, davon drei nicht übertragbare je Elternteil, sowie einen Mindestbetrag von 330 und einen Höchstbetrag von 1.900 Euro. Beschlossen ist davon noch nichts — für alle Geburten bis dahin gilt das heutige Recht.
Top-Tipps Elterngeld für Selbstständige 2026
💡 Top-Tipps Elterngeld für Selbstständige 2026
- Bemessungsjahr ist das letzte Steuerjahr, nicht die zwölf Monate vor der Geburt (§ 2b Abs. 2 BEEG). Ein starkes laufendes Jahr hilft Dir nicht.
- EÜR heißt Zufluss, Bilanz heißt Realisation. Bei der EÜR offene Forderungen vor dem ersten Bezugsmonat kassieren — bei Bilanzierung hilft das nicht (BSG, 26.03.2026, B 10 EG 1/25 R).
- Gewinnverzicht ist der größte Einzelhebel bei GbR, OHG und KG: vorab im Gesellschaftsvertrag, tatsächlich durchgeführt, keine Entnahmen (BSG, 13.12.2018, B 10 EG 5/17 R). Unterschied im Beispiel: 1.800 statt 300 Euro pro Monat.
- Nachweise für den Bezugszeitraum sind Pflicht — wer sie nicht liefert, landet beim Mindestbetrag von 300 Euro plus Rückforderung. Kläre vorher, wer die unterjährige Gewinnermittlung erstellt.
- 175.000 Euro sind eine harte Kante ohne Gleitzone (§ 1 Abs. 8 BEEG). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht Umsatz oder Gewinn.
Was Du jetzt tun solltest
- Prüfe, welches Steuerjahr Dein Bemessungszeitraum ist — und ob es ein starkes oder ein schwaches Jahr war.
- Kläre, ob Du eine EÜR machst oder bilanzierst, und treibe bei der EÜR offene Forderungen vor dem ersten Elterngeldmonat ein.
- Plane, in welchen Lebensmonaten Dein Betrieb ruht, und lege die Elterngeldmonate dorthin — ab dem 15. Lebensmonat ohne Lücke.
- Vereinbare bei GbR, OHG oder KG den Gewinnverzicht vorab im Gesellschaftsvertrag und kläre, wer die Gewinnermittlung für den Bezugszeitraum erstellt.
- Prüfe die 175.000-Euro-Grenze, bevor der maßgebliche Veranlagungszeitraum abgelaufen ist — und behalte den geplanten Stichtag 01.11.2027 im Auge.
So ist die Lage: Das Elterngeld richtet sich bei Dir nach einem Jahr, das längst abgeschlossen ist — beeinflussen kannst Du vor allem, was während des Bezugs passiert. Wer Bemessungsjahr, Gewinnermittlungsart und Bezugsmonate einmal sauber durchrechnet, bevor der Antrag rausgeht, holt sich in aller Regel mehr heraus als jede nachträgliche Korrektur. Und wer an einer Personengesellschaft beteiligt ist, hat mit dem Gewinnverzicht den größten einzelnen Hebel überhaupt in der Hand. Wenn Du gerade erst gründest, findest Du die übrigen rechtlichen Baustellen gebündelt im Überblick Gründen rechtlich richtig. Für die Elterngeld-Berechnung selbst ist eine spezialisierte Elterngeldberatung das schnellere Werkzeug als jede Excel-Tabelle.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesamttext — Gesetze im Internet
- § 2b BEEG — Bemessungszeitraum und § 2d BEEG — Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- BSG, Urteil vom 26.03.2026 — B 10 EG 1/25 R (Gewinnermittlung und Beweislast bei bilanzierungspflichtigen Gesellschaften): Terminbericht des Bundessozialgerichts
- BSG, Urteil vom 13.12.2018 — B 10 EG 5/17 R (Gewinnverzicht bei Personengesellschaftern)
- Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 und ab 1. April 2025 — Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Familienportal des Bundes: Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?
- Zum Reformvorhaben: Referentenentwurf des BMBFSFJ zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes und des Mutterschutzgesetzes (Stand Juli 2026), zusammengefasst unter anderem bei Haufe: Elterngeld 2027 — Änderungen geplant
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Rechtsstand August 2026 und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Fachliche Zuarbeit zum Elterngeldrecht: Elterngeldexperten GmbH.