Cookie-Banner Abmahnung 2025: Reject-All Pflicht und was Sie beachten müssen
Cookie-Banner Abmahnung 2025: Reject-All Pflicht und was Sie beachten müssen
Der „Alle akzeptieren"-Button ist groß und grün. Der „Ablehnen"-Button? Klein, grau, versteckt hinter „Einstellungen". Das kennen Sie — und genau das ist seit 2024 abmahnfähig.
Cookie-Banner gehören zu den häufigsten Abmahnfallen im deutschsprachigen Internet. Die Rechtslage hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich verschärft: Wer keinen gleichwertigen Ablehnen-Button zeigt, riskiert Post vom Anwalt. Dieser Artikel erklärt die aktuelle Rechtslage, die häufigsten Fehler und wie ein konformer Banner aussieht.
Aktuelle Rechtslage: Was gilt?
Die Rechtsgrundlagen
Cookie-Banner werden in Deutschland durch zwei Gesetze geregelt:
-
§25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, vormals TTDSG): Regelt das Setzen und Auslesen von Cookies und ähnlichen Technologien. Einwilligung ist Pflicht — mit wenigen Ausnahmen.
-
Art. 7 DSGVO: Regelt die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung. Sie muss freiwillig, informiert, spezifisch und unmissverständlich sein.
Das BGH-Urteil: Planet49 und die Folgen
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 28.05.2020 (I ZR 7/16 — „Planet49") klargestellt:
- Opt-in ist Pflicht. Vorangekreuzte Checkboxen reichen nicht.
- Die Einwilligung muss aktiv erfolgen. Der Nutzer muss selbst klicken.
- Tracking-Cookies ohne Einwilligung sind unzulässig. Wer Google Analytics, Meta Pixel oder Hotjar ohne Consent lädt, verstößt gegen §25 TDDDG.
Reject-All Pflicht: VG Hannover März 2025
Die entscheidende Weiterentwicklung kam 2025 — mit einem Urteil, das die Praxis verbindlich ändert:
VG Hannover, 19. März 2025 (Az. 10 A 5385/22): Das Gericht stellte klipp und klar fest: Wenn ein Cookie-Banner einen „Alle akzeptieren"-Button anbietet, muss ein gleichwertiger „Alles ablehnen"-Button auf derselben Ebene vorhanden sein. Das Gericht beanstandete konkret:
- Ablehnen war deutlich umständlicher als Akzeptieren
- Wiederholte Banner-Einblendungen wurden als Einwilligungsdruck gewertet
- Ein Schließen-Button, der als „akzeptieren und schließen" funktionierte, war irreführend
- Die Headline „optimales Nutzungserlebnis" wurde als Manipulation eingestuft
Weitere Meilensteine:
- Datenschutzkonferenz (DSK), Orientierungshilfe 2023: „Ablehnen" muss auf der ersten Ebene des Banners verfügbar sein.
- Französische CNIL, Dezember 2025: 1,5 Mio. EUR Bußgeld gegen ein Finanzunternehmen und 750.000 EUR gegen ein Medienunternehmen — wegen Cookie-Verstößen.
- Französische CNIL (früher): 150 Mio. EUR gegen Google und 60 Mio. EUR gegen Facebook für Banner ohne gleichwertigen Ablehnen-Button.
Die Kern-Regel: „Ablehnen" muss genauso einfach sein wie „Akzeptieren". Gleiche Ebene, gleiche Größe, gleiche Sichtbarkeit.
Die 5 häufigsten Cookie-Banner-Fehler
1. Kein Ablehnen-Button auf der ersten Ebene
Das Problem: Der Nutzer sieht nur „Alle akzeptieren" und „Einstellungen". Um Cookies abzulehnen, muss er zuerst auf „Einstellungen" klicken, dort alle Regler einzeln deaktivieren und dann bestätigen.
Die Regel: „Alle ablehnen" (oder „Nur notwendige") muss direkt sichtbar sein — ohne zusätzlichen Klick.
Abmahnrisiko: Hoch. Die häufigste Abmahngrundlage bei Cookie-Bannern.
2. Unterschiedliche Gestaltung der Buttons
Das Problem: „Akzeptieren" ist ein farbiger, großer Button. „Ablehnen" ist ein unterstrichener Textlink in Grau, kleiner Schriftgröße.
Die Regel: Beide Optionen müssen gleichwertig gestaltet sein. Gleiche Größe, gleicher Typ (beide Buttons oder beide Links), ähnliche Farbgebung.
Abmahnrisiko: Mittel bis hoch — besonders wenn der Kontrast-Unterschied offensichtlich ist.
3. Vorausgewählte Kategorien
Das Problem: Beim Öffnen der Cookie-Einstellungen sind Kategorien wie „Marketing" oder „Statistik" bereits aktiviert. Der Nutzer muss sie aktiv abwählen.
Die Regel: Nur „Notwendige Cookies" dürfen vorausgewählt sein. Alle anderen Kategorien müssen standardmäßig deaktiviert sein (Opt-in, nicht Opt-out).
Abmahnrisiko: Hoch — direkter Verstoß gegen das Planet49-Urteil.
4. Cookie-Wall (Zustimmen oder gehen)
Das Problem: Der Banner blockiert die Seite komplett. Der Nutzer kann nur „Akzeptieren" klicken — oder die Seite verlassen. Kein Ablehnen, kein Schließen.
Die Regel: Eine Einwilligung, die unter Druck zustande kommt, ist nicht freiwillig und damit unwirksam (Art. 7 Abs. 4 DSGVO). Eine Cookie-Wall ist in den meisten Fällen unzulässig.
Abmahnrisiko: Sehr hoch — Verstoß gegen das Freiwilligkeitsprinzip.
5. Fehlende oder falsche Informationen
Das Problem: Der Banner informiert nicht darüber, welche Cookies gesetzt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden. Oder: Die Angaben stimmen nicht mit der Datenschutzerklärung überein.
Die Regel: Der Nutzer muss vor der Einwilligung informiert werden (Art. 13 DSGVO). Mindestens: Welche Kategorien, welcher Zweck, welche Empfänger, Speicherdauer. Der Link zur Datenschutzerklärung muss im Banner erreichbar sein.
Abmahnrisiko: Mittel — wird oft in Kombination mit anderen Fehlern abgemahnt.
Dark Patterns: Was ist verboten?
Der Begriff „Dark Pattern" beschreibt Designtricks, die Nutzer zu einer bestimmten Entscheidung manipulieren. Bei Cookie-Bannern gibt es klare Grenzen:
Verbotene Dark Patterns
| Pattern | Beschreibung | Rechtliche Bewertung | |---|---|---| | Farb-Manipulation | Akzeptieren = kräftige Farbe, Ablehnen = ausgegraut | Unzulässig — ungleichwertige Gestaltung | | Versteckter Ablehnen-Button | Ablehnen erst auf zweiter Ebene | Unzulässig — DSK-Orientierungshilfe | | Confirm Shaming | „Nein, ich möchte keine sichere Website" | Unzulässig — Druckausübung | | Endlos-Einstellungen | 47 einzelne Regler, die man einzeln deaktivieren muss | Unzulässig — keine gleichwertige Alternative | | Auto-Ablauf | Banner verschwindet nach 10 Sekunden, Cookies werden gesetzt | Unzulässig — keine aktive Einwilligung | | Scrolling = Consent | Weiterscrollen gilt als Zustimmung | Unzulässig — EuGH hat aktive Handlung gefordert |
Erlaubte Gestaltung
- Zwei gleichwertige Buttons: „Alle akzeptieren" + „Nur notwendige" (gleiche Größe, gleicher Stil)
- Drei-Button-Modell: „Akzeptieren" + „Nur notwendige" + „Einstellungen" (alle drei gleich prominent)
- Neutrale Farben: Beide Buttons in der gleichen Farbe, oder „Akzeptieren" dezent hervorgehoben (nicht massiv unterschiedlich)
Technische Umsetzung: Was ein konformer Banner enthält
Ein rechtssicherer Cookie-Banner muss diese Elemente haben:
Auf der ersten Ebene (sofort sichtbar)
- Kurze Erklärung: Was Cookies sind und warum Sie sie nutzen (2-3 Sätze)
- Button „Alle akzeptieren": Setzt alle Cookie-Kategorien
- Button „Nur notwendige" oder „Alle ablehnen": Setzt nur technisch notwendige Cookies
- Link zu „Einstellungen" oder „Individuell konfigurieren": Für granulare Auswahl
- Link zur Datenschutzerklärung
- Link zum Impressum (muss auch bei blockiertem Inhalt erreichbar sein)
Auf der zweiten Ebene (Cookie-Einstellungen)
- Cookie-Kategorien mit Erklärung:
- Notwendig (nicht deaktivierbar)
- Statistik / Analyse
- Marketing / Werbung
- Externe Medien (YouTube, Google Maps, etc.)
- Einzelne Cookies pro Kategorie: Name, Anbieter, Zweck, Speicherdauer
- Speichern-Button: Übernimmt die individuelle Auswahl
- Alle akzeptieren / Alle ablehnen: Auch in den Einstellungen verfügbar
Technische Anforderungen
- Cookies erst nach Consent setzen: Kein Tracking-Script darf vor der Einwilligung laden. Das heißt: Google Analytics, Meta Pixel etc. dürfen erst nach dem Klick auf „Akzeptieren" initialisiert werden.
- Consent dokumentieren: Speichern Sie, wann und wie der Nutzer zugestimmt hat (Timestamp, Version des Banners, gewählte Kategorien). Die DSGVO verlangt Nachweisbarkeit (Art. 7 Abs. 1).
- Consent widerrufbar: Der Nutzer muss seine Einwilligung jederzeit zurücknehmen können — z.B. über einen Cookie-Link im Footer.
- Barrierefreiheit: Der Banner muss per Tastatur bedienbar sein und für Screenreader zugänglich sein (siehe auch: BFSG Barrierefreiheit 2025).
Welche Cookies brauchen keine Einwilligung?
Nicht für alle Cookies ist eine Einwilligung nötig. §25 Abs. 2 TDDDG erlaubt Cookies ohne Einwilligung, wenn sie:
- Technisch notwendig sind, um den Dienst bereitzustellen, den der Nutzer ausdrücklich angefordert hat
Beispiele:
| Cookie | Einwilligung nötig? | Begründung | |---|---|---| | Session-Cookie (Login) | ❌ Nein | Technisch notwendig für Login | | Warenkorb-Cookie | ❌ Nein | Technisch notwendig für Shop-Funktion | | Sprach-Auswahl | ❌ Nein | Technisch notwendig für Nutzererlebnis | | Cookie-Consent-Cookie | ❌ Nein | Speichert die Einwilligung selbst | | Google Analytics | ✅ Ja | Statistik, nicht für Bereitstellung nötig | | Meta Pixel | ✅ Ja | Marketing/Tracking | | YouTube-Embed (Standard) | ✅ Ja | Setzt Tracking-Cookies | | YouTube-Embed (nocookie) | ❌ Nein | youtube-nocookie.com setzt keine Cookies vor dem Abspielen | | Google Fonts (extern) | ⚠️ Diskutiert | IP-Übertragung, besser lokal einbinden |
Was tun nach einer Cookie-Banner-Abmahnung?
- Banner sofort korrigieren. Die Rechtsverletzung muss aufhören — unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Abmahnung.
- Abmahnung prüfen lassen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Manche sind überzogen oder formal fehlerhaft.
- Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst. Lassen Sie eine eigene Version aufsetzen.
- Consent-Management-Tool prüfen. Wenn Sie ein CMP nutzen (Cookiebot, Borlabs, Usercentrics): Ist es korrekt konfiguriert? Viele CMPs sind ab Werk nicht rechtskonform.
Prüfen Sie Ihren Cookie-Banner automatisch
Ist Ihr Cookie-Banner abmahnsicher? Der kostenlose Abmahn-Risiko-Check von easyRechtssicher analysiert Ihren Banner automatisch: Wird ein Ablehnen-Button angezeigt? Werden Cookies vor dem Consent gesetzt? Sind die Buttons gleichwertig gestaltet?
Zusätzlich prüft der Check alle anderen Abmahn-Risiken — von Impressum über AVV-Pflicht bis §312j BGB.
→ Jetzt Cookie-Banner prüfen lassen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage bei Cookie-Bannern entwickelt sich laufend weiter. Für eine aktuelle rechtliche Bewertung wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Stand: April 2026.