Gewährleistungslabel und Garantielabel ab 27.09.2026: Was Du jetzt schon wissen solltest
AGB & Verträge 08.05.2026 von Dr. Ronald Kandelhard

Gewährleistungslabel und Garantielabel ab 27.09.2026: Was Du jetzt schon wissen solltest

Foto: rupixen auf Unsplash

Ab dem 27.09.2026 kommen zwei neue Pflichtlabels für den Verkauf physischer Produkte an Verbraucher: das Gewährleistungslabel und das Garantielabel. Beide gehen auf die EU-Richtlinie 2024/825 zurück — bekannt als „Empowering Consumers Directive” oder kurz EmpCo. Klingt erst einmal nach Aufwand. Ist es auch — aber nicht heute.

Kurz gesagt: Du musst jetzt nicht panisch umbauen. Die deutsche Umsetzung ist im Detail noch nicht final. Verschaffe Dir einen Überblick, ordne ein, ob Du überhaupt betroffen bist — und warte mit der konkreten Umsetzung, bis die deutschen Vorgaben stehen. Wir melden uns wieder, wenn es so weit ist.

In diesem Artikel zeige ich Dir:

  • Was die beiden Labels sind — und worin sie sich unterscheiden.
  • Wer betroffen ist — und wer nicht.
  • Welche Anforderungen schon klar absehbar sind (Online, Offline, Sprache, Format).
  • Warum es klug ist, jetzt noch nicht loszulaufen.

I. Worum geht es bei den neuen Labels überhaupt?

Die EU will, dass Verbraucher beim Kauf besser erkennen, welche Rechte sie bei einem Produkt haben. Zwei Punkte sollen sichtbarer werden: die gesetzliche Gewährleistung (steht jedem Käufer ohnehin zu) und eine eventuelle freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Statt jeden Shop seine eigene Formulierung basteln zu lassen, gibt die EU zwei standardisierte Labels vor.

A. Was ist das Gewährleistungslabel genau?

Das Gewährleistungslabel ist eine EU-weit einheitliche, harmonisierte Mitteilung, die Verbraucher auf ihre gesetzliche Zwei-Jahres-Gewährleistung hinweist. Es enthält einen QR-Code, der zu einer offiziellen EU-Informationsseite führt.

Wichtig: Du darfst das Label nicht anpassen. Weder Farbe, Schrift noch Inhalt. Es kommt fertig von der EU — und genau so musst Du es auch einsetzen.

B. Was ist das Garantielabel genau?

Das Garantielabel ist eine harmonisierte Kennzeichnung, die zusätzlich verwendet werden muss, wenn der Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren ohne Mehrkosten anbietet. Anders als das Gewährleistungslabel musst Du dieses pro Produkt anpassen — und zwar mit:

  • Marke / Hersteller: Wer gibt die Garantie?
  • Modellbezeichnung: Welches Produkt genau?
  • Garantiedauer: In Jahren.

Das Schriftbild ist vorgegeben: Schriftart Inter in den Schnitten Regular, SemiBold oder ExtraBold. Eine andere Schrift ist nicht zulässig.

Merke: Gewährleistungslabel = Pflicht, einheitlich, nicht anpassbar. Garantielabel = nur bei freiwilliger Hersteller-Garantie ≥ 2 Jahre, pro Produkt individualisiert.

II. Wer ist von der neuen Pflicht betroffen?

Hier wird es für viele entspannter, als es zuerst klingt.

A. Diese Händler sind betroffen

  • Onlineshops: Alle Shops, die physische Produkte an Verbraucher verkaufen — neu und gebraucht.
  • Marktplatz-Verkäufer: Auch wenn Du über Amazon, eBay, Etsy oder ähnliche Plattformen verkaufst. Entscheidend ist, wer den Vertrag mit dem Verbraucher schließt — nicht die Plattform.
  • Stationärer Einzelhandel: Ladengeschäfte mit Verkauf an Endkunden.
  • Verkäufe per E-Mail oder Telefon: Auch hier gilt die Pflicht in entsprechender Form.

B. Diese Händler sind nicht betroffen

  • Reine B2B-Händler: Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist außen vor.
  • Digitale Produkte: Onlinekurse, SaaS, Software-Abos, eBooks ohne physischen Datenträger.
  • Dienstleister: Wer eine Leistung erbringt und kein physisches Produkt verkauft, fällt nicht unter die Labelpflicht.

Wichtig: Die Trennung verläuft entlang „physisches Produkt an Verbraucher”. Sobald Du als Händler etwas Anfassbares verkaufst und der Käufer Verbraucher ist, bist Du dabei.

III. Was wird im Onlineshop konkret verlangt?

Auch wenn die deutsche Umsetzung noch nicht endgültig steht — die Eckdaten aus der EU-Richtlinie sind klar.

A. Das Gewährleistungslabel im Shop

  • Sichtbarkeit: Das Label muss vor Bestellabschluss klar sichtbar sein. Nicht versteckt im Footer, nicht nur als Text-Link, nicht ausschließlich im Mouseover oder hinter einem Tab.
  • Format: Farbige Grafik, von der EU bereitgestellt. Anpassungen sind nicht zulässig.
  • Platzierung: Entweder auf der Produktseite oder zentral im Checkout-Prozess. Beides ist zulässig — eine Stelle reicht.
  • Sprache: Bei mehrsprachigen Shops das Label in der jeweiligen Sprache des Nutzers. Die EU stellt alle Amtssprachen kostenlos bereit.

B. Das Garantielabel im Shop

  • Pflicht pro Produktseite: Anders als beim Gewährleistungslabel reicht eine zentrale Anzeige im Checkout nicht. Das Garantielabel muss auf jeder einzelnen Produktseite stehen, für die eine Hersteller-Garantie ≥ 2 Jahre ohne Mehrkosten gilt.
  • Geschachtelte Anzeige zulässig: Du darfst das Label zunächst kompakt anzeigen und per Klick oder Hover die vollständige Version öffnen lassen. Komplett verstecken ist nicht erlaubt.
  • Achtung — Garantiebedingungen: Das Label allein reicht nicht. Du musst die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers separat bereitstellen — etwa als PDF, spätestens mit der Lieferung. Wer das versäumt, riskiert eine eigene Abmahnung, unabhängig vom Label.

C. Was gilt offline?

Im Ladengeschäft, beim E-Mail- oder Telefonverkauf gelten Mindestmaße für die Druckdarstellung:

  • Gewährleistungslabel offline: mindestens DIN A4.
  • Garantielabel offline: mindestens 95 × 100 mm.

Konkret heißt das: Wer Produkte in der Filiale ausliegen hat oder per Katalog/E-Mail anbietet, kann nicht einfach mit einem winzigen Aufkleber arbeiten.

IV. Was passiert, wenn Du es ab dem 27.09.2026 nicht umsetzt?

Stand heute: Die Pflicht wird wettbewerbsrechtlich relevant. Das bedeutet, Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerbsverbände können Verstöße abmahnen.

Wie hart das in Deutschland tatsächlich durchgesetzt wird, hängt von der konkreten deutschen Umsetzungsregelung ab — und genau dort sind viele Detailfragen noch offen. Die abstrakte Möglichkeit der Abmahnung ist klar, das praktische Bild ab Ende September 2026 noch nicht.

Achtung: Das Label ersetzt keine Klauseln zur Gewährleistung in Deinen AGB. Beides bleibt nötig. Das eine ist Verbraucher-Information am Point of Sale, das andere ist Vertragsbestandteil.

V. Warum ich Dir empfehle, jetzt noch zu warten

Das klingt unintuitiv — eine Pflicht kommt, also setze ich um. Bei diesem Thema lohnt sich genaueres Hinsehen.

  • Die deutsche Umsetzung ist nicht final: Die EU-Richtlinie ist gesetzt. Wie genau Deutschland sie ins nationale Recht überträgt — Details zu Platzierung, Sanktionen, Übergangsfristen — ist im Detail noch nicht abschließend geklärt.
  • Die Labels sind standardisiert: Sobald die finalen Vorgaben stehen, kannst Du die ZIP-Datei der EU herunterladen und in Deinen Shop einbauen. Das ist eine technische Aufgabe, keine wochenlange Konzeption.
  • Vorab gebaute Lösungen können veralten: Wer jetzt seine eigene Variante bastelt, riskiert, sie in ein paar Monaten erneut anpassen zu müssen.
  • September 2026 ist kein knapper Zeitrahmen: Bis dahin bleibt genug Zeit, sauber umzusetzen — wenn die Details konkret sind.

Merke: Informieren ja, umbauen noch nicht. Sobald die deutsche Umsetzung steht, melden wir uns mit einer konkreten Schritt-für-Schritt-Anleitung wieder.

VI. Was Du jetzt sinnvoll tun kannst

Wenn Du trotzdem etwas vorbereiten willst, ohne in Aktionismus zu verfallen:

  • Prüfen, ob Du betroffen bist: Verkaufst Du physische Produkte an Verbraucher? Wenn ja: relevant. Wenn nein: zurücklehnen.
  • Hersteller-Garantien sichten: Welche Deiner Produkte haben eine Haltbarkeitsgarantie ≥ 2 Jahre ohne Mehrkosten? Diese Liste brauchst Du später für das Garantielabel.
  • Garantiebedingungen sammeln: Lass Dir von Deinen Lieferanten / Herstellern die vollständigen Garantiebedingungen geben. Die musst Du ohnehin bereitstellen können.
  • Shop-System checken: Hat Dein Shop-System (Shopware, WooCommerce, Shopify, Magento, JTL) bereits eine Roadmap für die EmpCo-Umsetzung? Viele Anbieter werden Standard-Bausteine liefern.
  • Newsletter abonnieren: Bleib informiert. Sobald die deutsche Umsetzung konkret wird, halten wir Dich auf dem Laufenden.

Mehr ist heute nicht nötig.

VII. Häufige Fragen zum Gewährleistungs- und Garantielabel

Die häufigsten Rückfragen zu den neuen Labels — kurz und kompakt beantwortet:

A. Ab wann gelten die neuen Labels?

Stichtag ist der 27.09.2026. Ab diesem Datum müssen betroffene Händler das Gewährleistungslabel anzeigen — und das Garantielabel überall dort, wo eine entsprechende Hersteller-Garantie existiert.

B. Brauche ich das Garantielabel auch ohne Hersteller-Garantie?

Nein. Das Garantielabel ist nur dann Pflicht, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren ohne Mehrkosten anbietet. Das Gewährleistungslabel hingegen ist für alle B2C-Händler mit physischen Produkten Pflicht — unabhängig vom Hersteller.

C. Reicht eine zentrale Anzeige im Checkout?

Beim Gewährleistungslabel ja — entweder auf der Produktseite oder zentral im Checkout. Beim Garantielabel nein: Es muss auf der jeweiligen Produktseite sichtbar sein.

D. Was ist mit Marktplätzen wie Amazon oder eBay?

Entscheidend ist, wer den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt. Bist Du als Händler der Vertragspartner, gilt die Pflicht für Dich — auch auf einem fremden Marktplatz. Wie Plattformen die Anzeige technisch umsetzen, wird sich bis zum Stichtag zeigen.

E. Muss ich meine AGB jetzt schon anpassen?

Aus heutiger Sicht: nein. Die Labelpflicht ist eine Anzeigepflicht am Point of Sale — kein Vertragsthema. Deine bestehenden Gewährleistungs- und Garantieklauseln in den AGB bleiben relevant und bleiben bestehen.

VIII. Fazit

Ab dem 27.09.2026 kommen zwei neue Pflicht-Labels für den B2C-Verkauf physischer Produkte: das einheitliche Gewährleistungslabel und das individuell anzupassende Garantielabel. Die Eckpunkte aus der EU-Richtlinie 2024/825 stehen, die deutsche Umsetzung im Detail aber noch nicht. Klügste Strategie heute: Überblick verschaffen, prüfen ob Du betroffen bist, Hersteller-Garantien sichten — und mit dem konkreten Einbau warten, bis die deutschen Vorgaben final sind. Wir melden uns wieder, sobald es so weit ist.

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