Vom Anwalt für Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard
Coaching-Vertrag B2C — für Privatkunden online und in Präsenz
Wenn dein Kunde Verbraucher ist, gilt Verbraucherschutz. Dieser Vertrag macht es richtig — mit Widerrufsbelehrung, DSGVO und fairen Stornofristen.
14 Tage Geld-zurück · Sofort-Download
Das Problem
Coachst du Privatpersonen — Life-Coaching, Persönlichkeitsentwicklung, Karriere-Coaching, Beziehungs-Themen? Dann coachst du im B2C. Und im B2C gibt es Regeln, die du dir nicht aussuchen kannst:
- Widerrufsrecht — 14 Tage. Wenn du es nicht korrekt belehrst, läuft die Frist nicht an, und der Klient kann nach drei Monaten widerrufen.
- Verbraucherschutz — viele Klauseln, die im B2B selbstverständlich sind, sind hier unwirksam.
- DSGVO-konforme Datenverarbeitung — der Klient erzählt dir intime Dinge, die du sauber dokumentiert behandeln musst.
Die typischen Fehler: AGB aus dem Netz kopiert, Widerrufsbelehrung fehlt oder ist falsch, Datenschutz-Klausel ist Schrott. Im Streitfall fällt das alles um — und du stehst mit leeren Händen da.
Die Lösung
Dieser Vertrag ist auf B2C-Coaching zugeschnitten. Privatkunden, Verbraucherschutz, DSGVO — alles richtig drin.
Was drin steckt:
- § Vertragsgegenstand — Coaching-Methode definiert, klare Abgrenzung zu Therapie und Heilkunde.
- § Vertragsschluss — Verbraucher-konform.
- § Widerrufsbelehrung — die offizielle Muster-Belehrung, korrekt eingebunden. Plus Hinweis auf vorzeitiges Erlöschen bei sofortigem Coaching-Start (Coach-Trick).
- § Vergütung — Ratenmodelle, Vorkasse-Klausel B2C-konform.
- § Online-Coaching — Datenschutz bei Video-Tools, Aufzeichnungs-Klauseln, Einwilligung.
- § Mitwirkungspflichten — der Klient bleibt für seinen eigenen Erfolg verantwortlich. Schutz vor „Erfolgs"-Forderungen.
- § Ausfall + Absage — faire Stornofristen, B2C-konform.
- § Vertraulichkeit + DSGVO — was im Coaching besprochen wird, bleibt da.
- § Haftungsbegrenzung — so weit B2C möglich.
- § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht.
Plus: Von Anwalt erstellt und laufend aktualisiert — wie immer.
Was du bekommst
- Coaching-Vertrag B2C (Online+Offline) — Word-Datei.
- Verwendungshinweise — was du auf jeden Fall anpassen musst (Honorar, Stornofristen, Coaching-Methode). Plus: typische B2C-Fallen.
- Widerrufsbelehrung — als separates Modul, das du dem Klienten vor Vertragsschluss zugänglich machen musst.
- Update-Garantie — bei Rechtsänderungen aktualisierte Version inklusive.
Format: Word (.docx).
Was nachts wachhält
Was nachts wachhält.
Du hast eine neue Klientin. Du freust dich. Du machst dir Notizen, planst die ersten Sitzungen, freust dich auf das Gespräch.
Und nachts kommt der Gedanke: Was, wenn sie nach drei Sitzungen geht und nicht zufrieden ist? Was, wenn sie ihr Geld zurückwill? Was, wenn aus einem schönen Anfang ein hässliches Ende wird — und du weißt nicht, was rechtlich gilt?
Das ist nicht übertrieben. Es ist die Frage, die seit Anfang 2025 viele Coaches umtreibt.
Reality-Update
Was sich für Coaches gerade geändert hat.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Wenn dein Coaching online läuft, Wissen oder Fertigkeiten vermittelt und Betreuung enthält — und du keine ZFU-Zulassung hast — kann die Klientin den kompletten Vertrag rückgängig machen. Auch nachträglich. Auch im B2B.
Merke: Das war vorher schon möglich, ist aber seit dem Urteil klare BGH-Linie. Klientinnen ziehen jetzt häufiger durch — im Zweifel bis zur vollständigen Rückzahlung des Honorars. Vollständige Rückzahlung · BGH III ZR 109/24
Die gute Nachricht: Ein neueres BGH-Urteil (III ZR 137/25, Februar 2026) stellt klar — echte synchrone Live-Formate (Live-Calls, Live-Webinare in Echtzeit) gelten als digitaler Präsenzunterricht und fallen in der Regel nicht unter das FernUSG. Kritisch wird es erst, wenn aufgezeichnete oder vorproduzierte Inhalte den Schwerpunkt bilden. Der Schwerpunkt entscheidet, nicht das Etikett.
Was das für dich heißt: Dein Vertrag muss das Thema offen ansprechen — nicht verstecken. Wir haben das in unsere Coaching-Verträge eingearbeitet. Die Vertragslogik führt dich nicht unnötig in die FernUSG-Falle. Ob dein konkretes Format darunter fällt, bleibt Einzelfall und gehört vor den Verkauf.
Das Wesentliche
Was dein Coaching-Vertrag können muss.
Kurz das Wesentliche, bevor es um Preise geht.
01
Er muss klarstellen, was du leistest — und was nicht.
Wenn du Erfolg versprichst, machst du aus einem Dienstvertrag einen Werkvertrag. Das willst du nicht. Der Vertrag formuliert deine Leistung so, dass sie ehrlich beworben werden kann, ohne zur Falle zu werden.
02
Er muss sauber durch das FernUSG kommen.
Online-Anteile werden klar abgegrenzt, Lernerfolg wird nicht zur Pflicht. So bleibt der Vertrag wirksam — auch wenn die Klientin später ihr Geld zurückwill.
03
Er muss Streit gar nicht erst entstehen lassen.
Eine Mediationsklausel und klare Leistungsbeschreibungen sind in jedem unserer Verträge drin. Beide Seiten wissen, woran sie sind. Das ist Schutz für die Beziehung, nicht gegen sie.
Widerruf
Widerruf bei Privatkundschaft
- Widerrufsbelehrung: ja, Pflicht (14 Tage) + Muster-Widerrufsformular
Warum ein Vertrag
Ein Vertrag schützt die Beziehung — nicht trotz ihr, sondern wegen ihr.
Der klassische Coachingvertrag versucht, dem Coach eine bessere Stellung als der Klientin zu verschaffen. Mit vielen Rechtsbegriffen, gegen die sich keine Klientin wehren kann. Wenn dann doch Streit kommt, eskaliert er schnell zum Gerichtsverfahren — und beide Seiten verlieren.
Unsere Verträge sind anders gedacht. Klare Kommunikation, ehrliche Leistungsbeschreibung, eine Mediationsklausel als Sicherheitsnetz. Beide Seiten gehen mit dem gleichen Schutz in die Zusammenarbeit. Das ist nicht weicher — das ist klüger.
Wer das hier baut
Wer das hier baut
Mit den Verträgen von easyContracts kannst Du Dich voll auf die Arbeit konzentrieren, die Du am liebsten machst — ohne bei unvorhergesehenen Konflikten mit Deinen Klientinnen gleich aufgeregt zu werden oder gar Deine Existenz bedroht zu sehen.
Diese Sicherheit ist mir wichtig für Dich. Gerade weil ich selbst seit Jahren Online-Unternehmer bin und weiß, wie sich das anfühlt.
Dr. jur. Ronald Kandelhard
Anwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyContracts
Passt das hier?
Du bist hier richtig, wenn diese Fassung zu deinem Coaching passt.
Diese Seite zeigt eine Fassung. Passt sie nicht genau, liegt die passende daneben: weiter unten stehen die Geschwister-Verträge aus derselben Kategorie — gleicher Aufbau, andere Konstellation.
Kurs oder kein Kurs
Verkaufst du neben deinem Coaching auch Kurse?
Damit sind Videokurse, Selbstlernprogramme oder Mitgliederbereiche gemeint — also fertige digitale Inhalte, die der Kunde ohne dich durcharbeitet. Dann brauchst du keinen zweiten Vertrag. Der reine Coaching-Vertrag deckt die persönliche Betreuung ab. Sobald ein fertiger Kurs dazukommt, greift die Kurs + Coach Kombi.
Sie regelt beide Leistungen in einem Dokument: die 1:1-Betreuung und die Bereitstellung digitaler Inhalte — mit Nutzungsrechten und Widerrufsrecht.
Rat: Nimm die Kombi-Variante immer dann, wenn Kurs und Coaching zusammen verkauft werden. Sonst bleibt die digitale Leistung vertraglich ungeregelt — und genau daran entzünden sich später die Streitfälle.
Worauf du dich verlassen kannst
- Vom Anwalt für Vertragsrecht formuliert
- BGH-Urteil zum Coaching eingearbeitet
- Inkl. Verwendungshinweisen in Klartext
- 14 Tage Geld zurück — ohne Begründung
Garantie
14 Tage Geld zurück. Kein Drama.
Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, schreib uns kurz. Keine Begründung nötig, kein Formular auszufüllen. Innerhalb von zwei Tagen ist das Geld zurück auf deinem Konto.
Noch unsicher?
Noch unsicher?
Wenn du noch unsicher bist, schreib uns kurz. Wir helfen bei der Auswahl — auch wenn du am Ende keinen Vertrag bei uns kaufst.
Preis
299 € einmalig (zzgl. MwSt., soweit diese anfällt)
Einmal kaufen, uneingeschränkt nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.
14 Tage Geld-zurück, ohne Diskussion.
FAQ
Häufige Fragen
- Brauche ich wirklich eine Widerrufsbelehrung? +
-
Ja, bei Verbrauchern zwingend. Ohne korrekte Belehrung läuft die Widerrufsfrist nicht an — der Klient kann auch nach Monaten noch widerrufen und sein Geld zurückverlangen.
- Was ist, wenn der Klient direkt nach Vertragsschluss mit dem Coaching anfangen will? +
-
Dann musst du ihn auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts hinweisen und seine ausdrückliche Zustimmung einholen. Genau diese Klausel ist im Vertrag drin.
- Funktioniert der Vertrag für Online-Coaching mit Zoom oder Teams? +
-
Ja. Die Online-Klauseln decken Video-Tools, Aufzeichnungen und Datenschutz bei US-Anbietern ab.
- Was, wenn ein Klient nach drei Sitzungen sagt „bringt mir nichts" und sein Geld zurückwill? +
-
Klausel zu Mitwirkungspflichten und kein Erfolgsversprechen schützt dich. Voraussetzung: Du hast deine Arbeit professionell geleistet, was du dokumentierst.
- Kann ich Vorkasse verlangen? +
-
Begrenzt — bei Verbrauchern ist Vollvorkasse problematisch. Im Vertrag stehen B2C-konforme Klauseln (Anzahlung + Ratenmodell).
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