Vom Anwalt für Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard
Coaching-Vertrag B2B — für Online- und Präsenz-Coaching
Wenn dein Coaching-Kunde ein Unternehmer ist, gelten andere Spielregeln als bei Privatpersonen. Dieser Vertrag nutzt sie.
14 Tage Geld-zurück · Sofort-Download
Das Problem
Coachst du Firmenkunden, Geschäftsführer, Selbstständige? Dann coachst du im B2B-Kontext — auch wenn du physisch mit einer einzelnen Person sprichst.
Das ist gut für dich: Im B2B gilt mehr Vertragsfreiheit. Du kannst Haftung begrenzen, Stornofristen straff fassen, Vorkasse ohne Verbraucherschutz-Limits regeln. Vorausgesetzt — der Vertrag ist sauber B2B aufgesetzt.
Die typischen Probleme ohne klaren B2B-Vertrag:
- Firmenkunde will Rechnung auf seine GmbH — aber gebucht hat der Geschäftsführer privat. Wer ist Vertragspartner?
- Termin-Verschiebung kurzfristig — der Kunde behauptet, er habe nur „eine Anfrage" gestellt, kein Vertrag geschlossen.
- Coaching wirkt nicht — der Klient verlangt nachträglich Geld zurück, mit Hinweis auf das nicht-erreichte Geschäftsziel.
Die Lösung
Dieser Vertrag ist auf B2B-Coaching zugeschnitten. Online-Sessions, Präsenz-Termine oder beides — alles in einer Vorlage. Hybrid-Coaching ist heute Standard, der Vertrag bildet das ab.
Was drin steckt:
- § Vertragsgegenstand — Coaching-Methode definiert, klare Abgrenzung zu Beratung und Therapie.
- § Vertragsschluss — wann gilt der Vertrag als geschlossen (wichtig bei mündlichen Anfragen).
- § Vergütung — Pauschal, Stunden, Pakete. Vorkasse möglich (B2B).
- § Online-Coaching — technische Voraussetzungen, Aufzeichnungs-Klauseln, Datenschutz bei Video-Tools.
- § Mitwirkungspflichten — der Klient ist selbst für die Umsetzung verantwortlich. Keine Erfolgsgarantie.
- § Ausfall + Absage — Stornofristen mit klarer Staffelung.
- § Vertraulichkeit + DSGVO — Klienten-Daten geschützt, B2B-konform.
- § Haftungsbegrenzung — B2B-Standard: Begrenzung auf Vertragswert, kein Schadensersatz für entgangenen „Coaching-Erfolg".
- § Schlussbestimmungen — Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel.
Plus: Von Anwalt erstellt und laufend aktualisiert — wie immer.
Was du bekommst
Direkt nach dem Kauf:
- Coaching-Vertrag B2B (Online+Offline) — Word-Datei, voll editierbar.
- Verwendungshinweise — welche Klausel wann angepasst werden muss, welche typischen Fehler du vermeidest.
- Update-Garantie — bei Rechtsänderungen aktualisierte Version inklusive.
Format: Word (.docx).
Was nachts wachhält
Was nachts wachhält.
Du hast eine neue Klientin. Du freust dich. Du machst dir Notizen, planst die ersten Sitzungen, freust dich auf das Gespräch.
Und nachts kommt der Gedanke: Was, wenn sie nach drei Sitzungen geht und nicht zufrieden ist? Was, wenn sie ihr Geld zurückwill? Was, wenn aus einem schönen Anfang ein hässliches Ende wird — und du weißt nicht, was rechtlich gilt?
Das ist nicht übertrieben. Es ist die Frage, die seit Anfang 2025 viele Coaches umtreibt.
Reality-Update
Was sich für Coaches gerade geändert hat.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Wenn dein Coaching online läuft, Wissen oder Fertigkeiten vermittelt und Betreuung enthält — und du keine ZFU-Zulassung hast — kann die Klientin den kompletten Vertrag rückgängig machen. Auch nachträglich. Auch im B2B.
Merke: Das war vorher schon möglich, ist aber seit dem Urteil klare BGH-Linie. Klientinnen ziehen jetzt häufiger durch — im Zweifel bis zur vollständigen Rückzahlung des Honorars. Vollständige Rückzahlung · BGH III ZR 109/24
Die gute Nachricht: Ein neueres BGH-Urteil (III ZR 137/25, Februar 2026) stellt klar — echte synchrone Live-Formate (Live-Calls, Live-Webinare in Echtzeit) gelten als digitaler Präsenzunterricht und fallen in der Regel nicht unter das FernUSG. Kritisch wird es erst, wenn aufgezeichnete oder vorproduzierte Inhalte den Schwerpunkt bilden. Der Schwerpunkt entscheidet, nicht das Etikett.
Was das für dich heißt: Dein Vertrag muss das Thema offen ansprechen — nicht verstecken. Wir haben das in unsere Coaching-Verträge eingearbeitet. Die Vertragslogik führt dich nicht unnötig in die FernUSG-Falle. Ob dein konkretes Format darunter fällt, bleibt Einzelfall und gehört vor den Verkauf.
Das Wesentliche
Was dein Coaching-Vertrag können muss.
Kurz das Wesentliche, bevor es um Preise geht.
01
Er muss klarstellen, was du leistest — und was nicht.
Wenn du Erfolg versprichst, machst du aus einem Dienstvertrag einen Werkvertrag. Das willst du nicht. Der Vertrag formuliert deine Leistung so, dass sie ehrlich beworben werden kann, ohne zur Falle zu werden.
02
Er muss sauber durch das FernUSG kommen.
Online-Anteile werden klar abgegrenzt, Lernerfolg wird nicht zur Pflicht. So bleibt der Vertrag wirksam — auch wenn die Klientin später ihr Geld zurückwill.
03
Er muss Streit gar nicht erst entstehen lassen.
Eine Mediationsklausel und klare Leistungsbeschreibungen sind in jedem unserer Verträge drin. Beide Seiten wissen, woran sie sind. Das ist Schutz für die Beziehung, nicht gegen sie.
Widerruf
Widerruf bei Geschäftskundschaft
- Widerrufsbelehrung: nein — Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht
Warum ein Vertrag
Ein Vertrag schützt die Beziehung — nicht trotz ihr, sondern wegen ihr.
Der klassische Coachingvertrag versucht, dem Coach eine bessere Stellung als der Klientin zu verschaffen. Mit vielen Rechtsbegriffen, gegen die sich keine Klientin wehren kann. Wenn dann doch Streit kommt, eskaliert er schnell zum Gerichtsverfahren — und beide Seiten verlieren.
Unsere Verträge sind anders gedacht. Klare Kommunikation, ehrliche Leistungsbeschreibung, eine Mediationsklausel als Sicherheitsnetz. Beide Seiten gehen mit dem gleichen Schutz in die Zusammenarbeit. Das ist nicht weicher — das ist klüger.
Wer das hier baut
Wer das hier baut
Mit den Verträgen von easyContracts kannst Du Dich voll auf die Arbeit konzentrieren, die Du am liebsten machst — ohne bei unvorhergesehenen Konflikten mit Deinen Klientinnen gleich aufgeregt zu werden oder gar Deine Existenz bedroht zu sehen.
Diese Sicherheit ist mir wichtig für Dich. Gerade weil ich selbst seit Jahren Online-Unternehmer bin und weiß, wie sich das anfühlt.
Dr. jur. Ronald Kandelhard
Anwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyContracts
Passt das hier?
Du bist hier richtig, wenn diese Fassung zu deinem Coaching passt.
Diese Seite zeigt eine Fassung. Passt sie nicht genau, liegt die passende daneben: weiter unten stehen die Geschwister-Verträge aus derselben Kategorie — gleicher Aufbau, andere Konstellation.
Kurs oder kein Kurs
Verkaufst du neben deinem Coaching auch Kurse?
Damit sind Videokurse, Selbstlernprogramme oder Mitgliederbereiche gemeint — also fertige digitale Inhalte, die der Kunde ohne dich durcharbeitet. Dann brauchst du keinen zweiten Vertrag. Der reine Coaching-Vertrag deckt die persönliche Betreuung ab. Sobald ein fertiger Kurs dazukommt, greift die Kurs + Coach Kombi.
Sie regelt beide Leistungen in einem Dokument: die 1:1-Betreuung und die Bereitstellung digitaler Inhalte — mit Nutzungsrechten und Widerrufsrecht.
Rat: Nimm die Kombi-Variante immer dann, wenn Kurs und Coaching zusammen verkauft werden. Sonst bleibt die digitale Leistung vertraglich ungeregelt — und genau daran entzünden sich später die Streitfälle.
Worauf du dich verlassen kannst
- Vom Anwalt für Vertragsrecht formuliert
- BGH-Urteil zum Coaching eingearbeitet
- Inkl. Verwendungshinweisen in Klartext
- 14 Tage Geld zurück — ohne Begründung
Garantie
14 Tage Geld zurück. Kein Drama.
Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, schreib uns kurz. Keine Begründung nötig, kein Formular auszufüllen. Innerhalb von zwei Tagen ist das Geld zurück auf deinem Konto.
Noch unsicher?
Noch unsicher?
Wenn du noch unsicher bist, schreib uns kurz. Wir helfen bei der Auswahl — auch wenn du am Ende keinen Vertrag bei uns kaufst.
Preis
299 € einmalig (zzgl. MwSt., soweit diese anfällt)
Einmal kaufen, uneingeschränkt nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.
14 Tage Geld-zurück, ohne Diskussion.
FAQ
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen B2B- und B2C-Coaching? +
-
B2C heißt: Dein Klient ist Verbraucher. Dann gilt Verbraucherschutz — Widerrufsrecht, klare Preisangaben, eingeschränkte AGB-Klauseln. B2B heißt: Dein Klient ist Unternehmer (selbstständig, in der Firma agierend). Da gilt Vertragsfreiheit — du hast mehr Spielraum.
- Was, wenn ein Privatkunde meinen B2B-Vertrag unterschreibt? +
-
Dann gilt zwingender Verbraucherschutz, egal was im Vertrag steht. Deshalb: B2C-Variante nehmen, sobald regelmäßig Privatkunden buchen.
- Mein Coaching ist „Online und manchmal Präsenz" — passt das? +
-
Ja, genau dafür ist diese Variante geschrieben. Online-Klauseln (Aufzeichnung, Tools, Datenschutz) und Präsenz-Klauseln (Anreise, Ausfall) sind beide drin.
- Kann ich Vorkasse verlangen? +
-
Im B2B ja, klar geregelt. Bei Verbraucherkunden ist Vorkasse problematisch — dort lieber B2C-Variante mit Ratenmodell-Klausel.
- Wie reagiere ich, wenn ein Klient nach dem Coaching „Geld zurück" verlangt mit Hinweis auf nicht-erreichten Erfolg? +
-
Genau das fängt § 5 (Mitwirkungspflichten) und § 1 (kein Erfolgsversprechen) ab. Du sicherst zu, deine Arbeit professionell zu machen — der Erfolg liegt beim Klienten.
Andere Varianten in dieser Kategorie
Vielleicht passt eine andere Variante besser
-
Coaching-Verträge
Coaching-Vertrag B2C (Online+Offline)
299 €
Zum Vertrag → -
Coaching-Verträge
Coaching nur Offline (universal)
249 €
Zum Vertrag → -
Coaching-Verträge
Kurs + Coach Kombi B2B
399 €
Zum Vertrag →
Verträge die (fast) jeder braucht
- ✓ Erstellt von Anwalt für Vertragsrecht (Ronald Kandelhard)
- ✓ Anwaltlich erstellt und laufend aktualisiert
- ✓ Update-Garantie bei Rechtsänderungen
- ✓ 14 Tage Geld-zurück
- ✓ Über 10.000 Verträge ausgeliefert
- ✓ --