Vom Anwalt für Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard

Kurs + Coaching Kombi-Vertrag B2B

Wenn du Online-Kurs und 1:1-Coaching im Paket anbietest, brauchst du einen Vertrag, der beides abdeckt — nicht zwei.

14 Tage Geld-zurück · Sofort-Download

Online-Kurs mit Coaching

Das Problem

Dein B2B-Angebot ist hybrid: Selbstlern-Module für die Theorie, persönliche Coaching-Sessions für die Umsetzung. Mastermind plus Einzelgespräche. Online-Kurs mit „und du kannst mich anrufen". Sehr beliebt — und vertragsrechtlich problematisch.

Warum? Online-Kurs und Coaching haben unterschiedliche Klauseln:

  • Online-Kurs: Urheberrecht, Nutzungs-Lizenz, technischer Zugang, Updates der Inhalte.
  • Coaching: Vertraulichkeit, Mitwirkung, keine Erfolgsgarantie, individuelle Termine.

Wenn du das in einem Kurs-AGB regelst, fehlt Coaching-Klauseln. Wenn du es in einem Coaching-Vertrag regelst, fehlen Kurs-Klauseln. Lösung: Ein Kombi-Vertrag.


Die Lösung

Eine Vertragsvorlage für hybride B2B-Programme: Online-Kurs-Klauseln und Coaching-Klauseln sauber kombiniert.

Was drin steckt:

  • § Vertragsgegenstand — beide Leistungs-Komponenten definiert.
  • § Online-Kurs-Komponente — Zugang, Nutzungs-Lizenz für Firmen-Mitarbeiter, Urheberrechte.
  • § Coaching-Komponente — 1:1- oder Gruppen-Sessions, Termin-Vereinbarung, Online/Präsenz.
  • § Vergütung — Pauschal-Lizenz, B2B-Vorkasse, Mitarbeiter-Skalierung.
  • § Mitwirkung Firmenkunde — wer hat Zugang, wer nimmt teil, Reporting.
  • § Vertraulichkeit + DSGVO — Mitarbeiter-Daten geschützt.
  • § Haftungsbegrenzung — B2B-Standard.
  • § Vertragsdauer + Kündigung — saubere Laufzeit-Regelung für mehrmonatige Programme.
  • § Schlussbestimmungen

Plus: Von Anwalt erstellt und laufend aktualisiert — wie immer.


Was du bekommst

  1. Kurs + Coach Kombi-Vertrag B2B — Word-Datei.
  2. Verwendungshinweise — wie du die beiden Komponenten im konkreten Programm sauber aufteilst.
  3. Englische Variante — wenn dein Programm internationale Firmenkunden hat (im Paket inklusive).
  4. Update-Garantie

Format: Word (.docx).


Was nachts wachhält

Was nachts wachhält.

Du hast eine neue Klientin. Du freust dich. Du machst dir Notizen, planst die ersten Sitzungen, freust dich auf das Gespräch.

Und nachts kommt der Gedanke: Was, wenn sie nach drei Sitzungen geht und nicht zufrieden ist? Was, wenn sie ihr Geld zurückwill? Was, wenn aus einem schönen Anfang ein hässliches Ende wird — und du weißt nicht, was rechtlich gilt?

Das ist nicht übertrieben. Es ist die Frage, die seit Anfang 2025 viele Coaches umtreibt.

Reality-Update

Was sich für Coaches gerade geändert hat.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Wenn dein Coaching online läuft, Wissen oder Fertigkeiten vermittelt und Betreuung enthält — und du keine ZFU-Zulassung hast — kann die Klientin den kompletten Vertrag rückgängig machen. Auch nachträglich. Auch im B2B.

Merke: Das war vorher schon möglich, ist aber seit dem Urteil klare BGH-Linie. Klientinnen ziehen jetzt häufiger durch — im Zweifel bis zur vollständigen Rückzahlung des Honorars. Vollständige Rückzahlung · BGH III ZR 109/24

Die gute Nachricht: Ein neueres BGH-Urteil (III ZR 137/25, Februar 2026) stellt klar — echte synchrone Live-Formate (Live-Calls, Live-Webinare in Echtzeit) gelten als digitaler Präsenzunterricht und fallen in der Regel nicht unter das FernUSG. Kritisch wird es erst, wenn aufgezeichnete oder vorproduzierte Inhalte den Schwerpunkt bilden. Der Schwerpunkt entscheidet, nicht das Etikett.

Was das für dich heißt: Dein Vertrag muss das Thema offen ansprechen — nicht verstecken. Wir haben das in unsere Coaching-Verträge eingearbeitet. Die Vertragslogik führt dich nicht unnötig in die FernUSG-Falle. Ob dein konkretes Format darunter fällt, bleibt Einzelfall und gehört vor den Verkauf.

Die zwei Fallen

Zwei Dinge bei Kurs + Coaching — beide sauber schließbar.

Erstens: die Widerrufs-Falle bei digitalen Inhalten. Sobald dein Kurs online verkauft wird, hat ein Privatkunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das erlischt für digitale Inhalte nur, wenn der Checkout es korrekt einholt — mit ausdrücklicher Zustimmung und dem Hinweis auf den Verlust des Widerrufsrechts. Fehlt dieser Schritt, kann der Kunde auch nach Wochen noch widerrufen und sein Geld zurückverlangen — obwohl er den Kurs längst durchgearbeitet hat. Eine AGB allein regelt das nicht. Der Verkaufsprozess muss mitspielen.

Zweitens: der FernUSG-Sonderfall — und der trifft dich gerade wegen der Betreuung. Ein reiner Videokurs ist oft unkritisch. Aber sobald Wissen oder Fertigkeiten vermittelt werden und eine Lernkontrolle oder persönliche Betreuung dazukommt — also genau deine Kombination — kann das unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Dann kann zusätzlich eine staatliche Zulassung (ZFU) nötig sein. Fehlt sie, kann der Vertrag nichtig sein, auch im B2B — und der Kunde bekommt alles zurück. Ein Vertrag kann deine Leistung so abgrenzen, dass allein vom Vertrag her das FernUSG nicht anwendbar ist. Entscheidend ist aber die tatsächliche Durchführung, nicht der Vertrag: Fällt sie doch unter das FernUSG, ersetzt keine Klausel die dann nötige Zulassung. Diese Prüfung gehört vor den Verkauf.

Das klingt nach viel. Es ist aber schließbar. Genau dafür ist dieser Vertrag gebaut.

Das Wesentliche

Was dein Coaching-Vertrag können muss.

Kurz das Wesentliche, bevor es um Preise geht.

01

Er muss klarstellen, was du leistest — und was nicht.

Wenn du Erfolg versprichst, machst du aus einem Dienstvertrag einen Werkvertrag. Das willst du nicht. Der Vertrag formuliert deine Leistung so, dass sie ehrlich beworben werden kann, ohne zur Falle zu werden.

02

Das Widerrufsrecht sauber zumachen — inkl. Checkout-Anleitung.

Weil der beste Widerrufstext nichts nützt, wenn der Kauf-Button ihn nicht einholt. Du bekommst nicht nur die Klauseln, sondern die Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie dein Checkout die Zustimmung zu digitalen Inhalten korrekt abfragt — damit das Widerrufsrecht nach Bereitstellung erlischt und du nicht auf einem durchgearbeiteten Kurs sitzenbleibst.

03

Die FernUSG-Falle bei Kurs + Betreuung ehrlich adressieren.

Weil Verstecken keine Strategie ist. Der Vertrag grenzt deine Leistung so klar ab, dass sie vom Vertrag her nicht als Fernunterricht gilt — und sagt dir offen, dass es am Ende auf die tatsächliche Durchführung ankommt, damit du weißt, wann eine anwaltliche Einzelfallprüfung dran ist, statt böse überrascht zu werden.

04

Groß träumen dürfen — ohne Erfolgsversprechen, ohne Werkvertrag.

Weil du verkaufen sollst, ohne dir eine Haftung anzuhängen. Der Vertrag lässt dich selbstbewusst beschreiben, was Kurs und Betreuung leisten — und schützt dich zugleich davor, versehentlich einen bestimmten Erfolg zu schulden. Du bietest einen Weg an, kein garantiertes Ergebnis.

05

Die Pflicht-Basics, an denen es sonst hakt.

Weil die Kür nichts wert ist, wenn die Basis fehlt. Fernabsatz-Informationspflichten, eine korrekte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (für Privatkunden), saubere Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer — alles drin, an der richtigen Stelle.

06

Er muss Streit gar nicht erst entstehen lassen.

Eine Mediationsklausel und klare Leistungsbeschreibungen sind in jedem unserer Verträge drin. Beide Seiten wissen, woran sie sind. Das ist Schutz für die Beziehung, nicht gegen sie.

Widerruf

Widerruf bei Geschäftskundschaft

  • Widerrufsbelehrung: nein — Unternehmer haben kein gesetzliches Widerrufsrecht

Warum ein Vertrag

Ein Vertrag schützt die Beziehung — nicht trotz ihr, sondern wegen ihr.

Der klassische Coachingvertrag versucht, dem Coach eine bessere Stellung als der Klientin zu verschaffen. Mit vielen Rechtsbegriffen, gegen die sich keine Klientin wehren kann. Wenn dann doch Streit kommt, eskaliert er schnell zum Gerichtsverfahren — und beide Seiten verlieren.

Unsere Verträge sind anders gedacht. Klare Kommunikation, ehrliche Leistungsbeschreibung, eine Mediationsklausel als Sicherheitsnetz. Beide Seiten gehen mit dem gleichen Schutz in die Zusammenarbeit. Das ist nicht weicher — das ist klüger.

Wer das hier baut

Wer das hier baut

Mit den Verträgen von easyContracts kannst Du Dich voll auf die Arbeit konzentrieren, die Du am liebsten machst — ohne bei unvorhergesehenen Konflikten mit Deinen Klientinnen gleich aufgeregt zu werden oder gar Deine Existenz bedroht zu sehen.

Diese Sicherheit ist mir wichtig für Dich. Gerade weil ich selbst seit Jahren Online-Unternehmer bin und weiß, wie sich das anfühlt.

Dr. jur. Ronald Kandelhard
Anwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyContracts

Passt das hier?

Du bist hier richtig, wenn diese Fassung zu deinem Coaching passt.

Diese Seite zeigt eine Fassung. Passt sie nicht genau, liegt die passende daneben: weiter unten stehen die Geschwister-Verträge aus derselben Kategorie — gleicher Aufbau, andere Konstellation.

Worauf du dich verlassen kannst

  • Vom Anwalt für Vertragsrecht formuliert
  • BGH-Urteil zum Coaching eingearbeitet
  • Inkl. Verwendungshinweisen in Klartext
  • 14 Tage Geld zurück — ohne Begründung

Garantie

14 Tage Geld zurück. Kein Drama.

Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, schreib uns kurz. Keine Begründung nötig, kein Formular auszufüllen. Innerhalb von zwei Tagen ist das Geld zurück auf deinem Konto.

Noch unsicher?

Noch unsicher?

Wenn du noch unsicher bist, schreib uns kurz. Wir helfen bei der Auswahl — auch wenn du am Ende keinen Vertrag bei uns kaufst.

Preis

399 € einmalig (zzgl. MwSt., soweit diese anfällt)

Einmal kaufen, uneingeschränkt nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.

14 Tage Geld-zurück, ohne Diskussion.

FAQ

Häufige Fragen

Reicht nicht ein Online-Kurs-AGB plus Coaching-Vertrag separat?
+

Funktioniert — bedeutet aber zwei separate Vertragsabschlüsse, zwei Stornofristen, zwei Widerrufs-Regelungen. Im B2B wirkt das unprofessionell und ist administrativ aufwendig. Ein Kombi-Vertrag macht das in einem Schritt.

Was, wenn Firmen-Mitarbeiter wechseln während des Programms?
+

Der Vertrag enthält Klauseln zur Skalierung und zum Mitarbeiter-Wechsel — Plätze sind übertragbar oder nicht, je nach Modell.

Brauche ich einen separaten Online-Kurs-AGB B2B trotzdem?
+

Nicht zusätzlich für dieses Programm. Wenn du auch reine Kurs-Verkäufe ohne Coaching-Komponente hast, brauchst du den Selbstlernkurs-B2B-Vertrag (variant 37).

Funktioniert das auch für Mastermind-Gruppen?
+

Ja. „Coaching-Komponente" deckt Gruppen-Coaching ebenso ab wie 1:1.

Englische Kunden?
+

Englische Vertrags-Variante ist im Paket. Du kannst direkt internationale Mitglieder onboarden.


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  • Erstellt von Anwalt für Vertragsrecht (Ronald Kandelhard)
  • Anwaltlich erstellt und laufend aktualisiert
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