Dein Kurs läuft rund um die Uhr. Deine Betreuung macht ihn wertvoll. Dein Vertrag darf beides schützen.
Du verkaufst Wissen im Kurs und begleitest deine Leute persönlich dazu — genau diese Kombination braucht einen Vertrag, der beide Seiten sauber trägt. Vom Anwalt, in deiner Sprache.
Du willst groß verkaufen dürfen — ohne dir eine Falle zu bauen.
Du hast dir etwas aufgebaut, das beides kann: einen Kurs, der Menschen auch dann weiterbringt, wenn du gerade schläfst. Und die persönliche Begleitung, die aus Inhalten echte Veränderung macht. Das ist nicht „noch ein Infoprodukt" — das ist Substanz. Deine Teilnehmer spüren den Unterschied, und du weißt genau, warum sie bei dir bleiben.
Und trotzdem: Wenn es an den Vertrag geht, wird es leise unangenehm. Auf der einen Seite willst du groß versprechen dürfen, weil du an das glaubst, was du lieferst. Auf der anderen Seite ahnst du, dass genau diese Mischung — digitaler Kurs plus persönliche Betreuung — rechtlich mehr ist als „einmal AGB reinkopieren". Dieses Ziehen zwischen Mut und Vorsicht kennst du. Es muss nicht bleiben.
Zwei Dinge bei Kurs + Coaching — beide sauber schließbar.
Erstens: die Widerrufs-Falle bei digitalen Inhalten. Sobald dein Kurs online verkauft wird, hat ein Privatkunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das erlischt für digitale Inhalte nur, wenn der Checkout es korrekt einholt — mit ausdrücklicher Zustimmung und dem Hinweis auf den Verlust des Widerrufsrechts. Fehlt dieser Schritt, kann der Kunde auch nach Wochen noch widerrufen und sein Geld zurückverlangen — obwohl er den Kurs längst durchgearbeitet hat. Eine AGB allein regelt das nicht. Der Verkaufsprozess muss mitspielen.
Zweitens: der FernUSG-Sonderfall — und der trifft dich gerade wegen der Betreuung. Ein reiner Videokurs ist oft unkritisch. Aber sobald Wissen oder Fertigkeiten vermittelt werden und eine Lernkontrolle oder persönliche Betreuung dazukommt — also genau deine Kombination — kann das unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Dann kann zusätzlich eine staatliche Zulassung (ZFU) nötig sein. Fehlt sie, kann der Vertrag nichtig sein, auch im B2B — und der Kunde bekommt alles zurück. Ein Vertrag kann deine Leistung so abgrenzen, dass allein vom Vertrag her das FernUSG nicht anwendbar ist. Entscheidend ist aber die tatsächliche Durchführung, nicht der Vertrag: Fällt sie doch unter das FernUSG, ersetzt keine Klausel die dann nötige Zulassung. Diese Prüfung gehört vor den Verkauf.
Das klingt nach viel. Es ist aber schließbar. Genau dafür ist dieser Vertrag gebaut.
Was deine Kurs+Coach-AGB können muss.
Das Widerrufsrecht sauber zumachen — inkl. Checkout-Anleitung.
Weil der beste Widerrufstext nichts nützt, wenn der Kauf-Button ihn nicht einholt. Du bekommst nicht nur die Klauseln, sondern die Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie dein Checkout die Zustimmung zu digitalen Inhalten korrekt abfragt — damit das Widerrufsrecht nach Bereitstellung erlischt und du nicht auf einem durchgearbeiteten Kurs sitzenbleibst.
Die FernUSG-Falle bei Kurs + Betreuung ehrlich adressieren.
Weil Verstecken keine Strategie ist. Der Vertrag grenzt deine Leistung so klar ab, dass sie vom Vertrag her nicht als Fernunterricht gilt — und sagt dir offen, dass es am Ende auf die tatsächliche Durchführung ankommt, damit du weißt, wann eine anwaltliche Einzelfallprüfung dran ist, statt böse überrascht zu werden.
Groß träumen dürfen — ohne Erfolgsversprechen, ohne Werkvertrag.
Weil du verkaufen sollst, ohne dir eine Haftung anzuhängen. Der Vertrag lässt dich selbstbewusst beschreiben, was Kurs und Betreuung leisten — und schützt dich zugleich davor, versehentlich einen bestimmten Erfolg zu schulden. Du bietest einen Weg an, kein garantiertes Ergebnis.
Die Pflicht-Basics, an denen es sonst hakt.
Weil die Kür nichts wert ist, wenn die Basis fehlt. Fernabsatz-Informationspflichten, eine korrekte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (für Privatkunden), saubere Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer — alles drin, an der richtigen Stelle.
„Ich habe diese Verträge nicht am grünen Tisch geschrieben, sondern mit Blick auf die Leute, die abends um elf noch am Verkaufsprozess feilen und sich fragen, ob das so hält. Meine Aufgabe ist nicht, dir Angst zu machen — sondern dir den Rücken so freizuräumen, dass du dich wieder auf deinen Kurs und deine Teilnehmer konzentrieren kannst. Das FernUSG und das Widerrufsrecht sind kein Grund, kleiner zu denken. Sie sind ein Grund, es einmal richtig zu machen."
Dr. jur. Ronald KandelhardAnwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyRechtssicher
Die zwei Verträge · einmalig
Verkaufst du an Privat- oder an Geschäftskunden?
Danach richtet sich, ob du eine Widerrufsbelehrung brauchst — deshalb gibt es zwei passgenaue Varianten. Wähl die, die zu deinen Käufern passt. Nach dem Kauf lädst du die Word-Datei sofort herunter.
Ob dein konkretes Format unter das FernUSG fällt, ist Einzelfall und gehört vor dem Verkauf anwaltlich geprüft. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.
Garantie
14 Tage Geld zurück. Ohne Begründung.
Schau dir den Vertrag in Ruhe an. Wenn er nicht zu dir passt, schreibst du uns eine kurze Mail — und bekommst dein Geld zurück. Kein Kleingedrucktes, keine Rückfragen, kein Formular.
Häufige Fragen
Was oft gefragt wird.
Brauche ich das überhaupt, wenn ich Kurs UND Coaching zusammen verkaufe?
Gerade dann. Die Kombination aus digitalem Kurs und persönlicher Betreuung ist rechtlich anspruchsvoller als jedes der beiden Teile für sich: Der Kurs bringt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten mit, die Betreuung bringt den FernUSG-Aspekt. Ein Vertrag, der beides in einem Dokument sauber regelt, erspart dir genau die Reibung, die entsteht, wenn zwei getrennte Texte nicht zusammenpassen.
Reicht nicht eine einfache Kurs-AGB allein?
Nein — aus zwei Gründen. Erstens regelt eine reine Kurs-AGB die persönliche Betreuung nicht und übersieht damit oft den FernUSG-Punkt. Zweitens: Selbst die beste AGB schließt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten nicht, wenn dein Checkout die Zustimmung nicht korrekt einholt. Es braucht die Klauseln und den richtigen Verkaufsprozess.
Was ist mit FernUSG und ZFU — bin ich betroffen?
Wenn dein Kurs Wissen oder Fertigkeiten vermittelt und Betreuung oder Lernkontrolle dazukommt, kann das FernUSG relevant sein. Der Vertrag grenzt deine Leistung so klar ab, dass allein vom Vertrag her das FernUSG nicht anwendbar ist. Beachte jedoch: Es kommt nicht auf den Vertrag an, sondern auf die tatsächliche Durchführung. Fällt die tatsächliche Durchführung doch unter das FernUSG, kann zusätzlich eine staatliche Zulassung (ZFU) nötig sein — fehlt sie, kann der Vertrag nichtig sein, auch im B2B. Lass deshalb deine tatsächliche Durchführung vor dem Verkauf anwaltlich prüfen; der Vertrag ersetzt diese Prüfung nicht.
B2C oder B2B — welche Variante nehme ich?
Verkaufst du an Privatpersonen, nimm B2C: Dort ist die Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular Pflicht und enthalten. Verkaufst du ausschließlich an Unternehmen und Selbstständige, nimm B2B: Dort entfällt das Verbraucher-Widerrufsrecht, der FernUSG-Aspekt bleibt aber wichtig. Im Zweifel oder bei gemischtem Publikum sprich uns an.
Brauche ich Verträge oder AGB?
Beides — und du bekommst mit unseren AGB beides. Denn AGB sind immer Teil eines Vertrages: Sie enthalten sämtliche allgemeinen Bedingungen. Die besonderen Bedingungen ergeben sich aus deiner Leistungsbeschreibung — also aus dem Angebot, das du deinem Vertragspartner machst, unter Verweisung auf die AGB. Beides zusammen ergibt den Vertrag. In den Verwendungshinweisen zeigen wir dir, wie du mit wenigen Handgriffen (kurzes Copy-and-Paste) aus den AGB einen Vertrag machst, der auch unterschrieben werden kann.
Ist meine Leistungsbeschreibung Teil der AGB bzw. des Vertrags?
Nein. Eine Leistungsbeschreibung ist immer ganz individuell — wir können nicht im Voraus wissen, was du deinem Kunden versprichst oder welche Preise du nimmst. Das ergibt sich aus deinem Angebot (auf deiner Website oder direkt gegenüber dem Kunden) und musst du zusätzlich erstellen. Das ist bewusst so: zum einen, weil wir deine individuellen Leistungen nicht kennen können; zum anderen, damit die AGB für viele verschiedene Fallgestaltungen anwendbar bleiben.
Was bekomme ich nach dem Kauf?
Sofort nach dem Kauf lädst du den Vertrag als Word-Datei herunter — die du nur noch mit deinen Angaben füllst. Dazu die Anleitung für den korrekten Checkout und, bei B2C, das Muster-Widerrufsformular. Kein Warten, keine Freischaltung. Und wenn es doch nicht passt: 14 Tage Geld zurück.
Was dahintersteht
Verträge vom Anwalt für Vertragsrecht.
Dr. jur. Ronald Kandelhard — Anwalt für Vertragsrecht, eigene Kanzlei seit über 20 Jahren
Fachbuch „Rechtlich richtig gründen" — Verträge in verständlicher Sprache
Verwendungshinweise in Klartext · sofort als Word-Datei zum Download
Kostenlose Updates bei neuer Rechtslage · 14 Tage Geld zurück
Verkauf nur an Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Du erwirbst die Vorlage als Unternehmer/in — die „B2C"-Variante regelt den Vertrag mit deinen eigenen Privatkunden, nicht deinen Kauf hier.
Sina · KI-Assistent
Hi! Ich bin Sina, Dein KI-Assistent fuer Vertragsvorlagen. Frag mich, welche Vorlage zu Deinem Vorhaben passt, was enthalten ist oder wie der Kauf laeuft — wenn ich nicht weiterkomme, hole ich das Team dazu.