Wähle die richtige Vertragsvariante — das ist wichtiger als es klingt
Privatkunde (B2C): Deine Klientin/dein Klient handelt privat, nicht beruflich. Verwende hier immer den B2C-Vertrag. Er enthält den gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutz (u. a. Widerrufsbelehrung bei Online-/Fernverträgen).
⚠️ Einen Privatkunden niemals mit dem B2B-Vertrag abschließen. Fehlt der Verbraucherschutz, sind die betroffenen Klauseln unwirksam — und der Vertrag ist abmahnbar. Das ist das teurere Risiko von beiden.
Geschäftskunde (B2B): Deine Klientin/dein Klient bucht für Firma, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit. Verwende hier den B2B-Vertrag.
💡 Im Zweifel den B2B-Kunden mit dem B2C-Vertrag abzuschließen ist notfalls möglich, aber nachteilig für dich: Du räumst dem Geschäftskunden dann Verbraucherrechte ein (z. B. Widerruf), die ihm eigentlich nicht zustünden. Rechtlich unwirksam ist das nicht — es kostet dich nur unnötig Rechte.
Faustregel für höhere Auftragswerte: Ab ca. 3.000 € Auftragssumme im Geschäftskundenbereich lohnt es sich, zusätzlich den passenden B2B-Vertrag einzusetzen statt auf die B2C-Notlösung auszuweichen — mehr Rechtssicherheit bei größeren Beträgen.