Vom Anwalt für Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard
Kurs + Coaching Kombi-Vertrag B2C
Online-Kurs und 1:1-Coaching in einem Vertrag — speziell für Privatkunden, mit Widerrufsbelehrung und DSGVO sauber integriert.
14 Tage Geld-zurück · Sofort-Download
Das Problem
Dein Programm verkauft sich gut: Online-Kurs für die Theorie, persönliches Coaching für die Umsetzung. Privatkunden lieben Hybrid-Angebote — bekommen Struktur (Kurs) und Begleitung (Coaching) in einem Paket.
Vertragsrechtlich ist das aber ein Doppel-Problem:
- Online-Kurs im B2C heißt: Widerrufsrecht, klare Preisangaben, Verbraucherschutz-Klauseln.
- Coaching im B2C heißt: Widerrufsbelehrung, DSGVO bei intimen Themen, keine Erfolgsgarantie.
Wenn du beides in einem AGB regelst, wird mindestens eine der Pflichten unsauber abgedeckt. Und im Streitfall ist „unsauber" gleich „unwirksam".
Die Lösung
Ein Vertrag für hybride B2C-Programme: Kurs-Klauseln und Coaching-Klauseln sauber kombiniert, mit korrekter Widerrufsbelehrung und Verbraucherschutz-konform.
Was drin steckt:
- § Vertragsgegenstand — Kurs + Coaching gemeinsam definiert.
- § Widerrufsbelehrung — Muster-Belehrung, korrekt eingebunden.
- § Online-Kurs-Komponente — Zugang, Nutzungs-Lizenz (für Privat-Person, nicht-übertragbar), Updates, Urheberrechte.
- § Coaching-Komponente — Termine, Vertraulichkeit, keine Erfolgsgarantie.
- § Vergütung — Ratenmodelle, B2C-konforme Vorkasse, Anzahlung-Klausel.
- § Mitwirkungspflichten — Klient ist verantwortlich für seine Umsetzung.
- § Vertraulichkeit + DSGVO — Klienten-Daten geschützt.
- § Haftungsbegrenzung — so weit B2C zulässig.
- § Vertragsdauer + Kündigung — für mehrmonatige Programme.
- § Schlussbestimmungen
Plus: Von Anwalt erstellt und laufend aktualisiert — wie immer.
Was du bekommst
- Kurs + Coach Kombi-Vertrag B2C — Word-Datei.
- Verwendungshinweise — wie du Kurs- und Coaching-Anteile sauber im konkreten Programm aufteilst.
- Widerrufsbelehrung — separates Modul.
- Update-Garantie
Format: Word (.docx).
Was nachts wachhält
Was nachts wachhält.
Du hast eine neue Klientin. Du freust dich. Du machst dir Notizen, planst die ersten Sitzungen, freust dich auf das Gespräch.
Und nachts kommt der Gedanke: Was, wenn sie nach drei Sitzungen geht und nicht zufrieden ist? Was, wenn sie ihr Geld zurückwill? Was, wenn aus einem schönen Anfang ein hässliches Ende wird — und du weißt nicht, was rechtlich gilt?
Das ist nicht übertrieben. Es ist die Frage, die seit Anfang 2025 viele Coaches umtreibt.
Reality-Update
Was sich für Coaches gerade geändert hat.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Wenn dein Coaching online läuft, Wissen oder Fertigkeiten vermittelt und Betreuung enthält — und du keine ZFU-Zulassung hast — kann die Klientin den kompletten Vertrag rückgängig machen. Auch nachträglich. Auch im B2B.
Merke: Das war vorher schon möglich, ist aber seit dem Urteil klare BGH-Linie. Klientinnen ziehen jetzt häufiger durch — im Zweifel bis zur vollständigen Rückzahlung des Honorars. Vollständige Rückzahlung · BGH III ZR 109/24
Die gute Nachricht: Ein neueres BGH-Urteil (III ZR 137/25, Februar 2026) stellt klar — echte synchrone Live-Formate (Live-Calls, Live-Webinare in Echtzeit) gelten als digitaler Präsenzunterricht und fallen in der Regel nicht unter das FernUSG. Kritisch wird es erst, wenn aufgezeichnete oder vorproduzierte Inhalte den Schwerpunkt bilden. Der Schwerpunkt entscheidet, nicht das Etikett.
Was das für dich heißt: Dein Vertrag muss das Thema offen ansprechen — nicht verstecken. Wir haben das in unsere Coaching-Verträge eingearbeitet. Die Vertragslogik führt dich nicht unnötig in die FernUSG-Falle. Ob dein konkretes Format darunter fällt, bleibt Einzelfall und gehört vor den Verkauf.
Die zwei Fallen
Zwei Dinge bei Kurs + Coaching — beide sauber schließbar.
Erstens: die Widerrufs-Falle bei digitalen Inhalten. Sobald dein Kurs online verkauft wird, hat ein Privatkunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das erlischt für digitale Inhalte nur, wenn der Checkout es korrekt einholt — mit ausdrücklicher Zustimmung und dem Hinweis auf den Verlust des Widerrufsrechts. Fehlt dieser Schritt, kann der Kunde auch nach Wochen noch widerrufen und sein Geld zurückverlangen — obwohl er den Kurs längst durchgearbeitet hat. Eine AGB allein regelt das nicht. Der Verkaufsprozess muss mitspielen.
Zweitens: der FernUSG-Sonderfall — und der trifft dich gerade wegen der Betreuung. Ein reiner Videokurs ist oft unkritisch. Aber sobald Wissen oder Fertigkeiten vermittelt werden und eine Lernkontrolle oder persönliche Betreuung dazukommt — also genau deine Kombination — kann das unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Dann kann zusätzlich eine staatliche Zulassung (ZFU) nötig sein. Fehlt sie, kann der Vertrag nichtig sein, auch im B2B — und der Kunde bekommt alles zurück. Ein Vertrag kann deine Leistung so abgrenzen, dass allein vom Vertrag her das FernUSG nicht anwendbar ist. Entscheidend ist aber die tatsächliche Durchführung, nicht der Vertrag: Fällt sie doch unter das FernUSG, ersetzt keine Klausel die dann nötige Zulassung. Diese Prüfung gehört vor den Verkauf.
Das klingt nach viel. Es ist aber schließbar. Genau dafür ist dieser Vertrag gebaut.
Das Wesentliche
Was dein Coaching-Vertrag können muss.
Kurz das Wesentliche, bevor es um Preise geht.
01
Er muss klarstellen, was du leistest — und was nicht.
Wenn du Erfolg versprichst, machst du aus einem Dienstvertrag einen Werkvertrag. Das willst du nicht. Der Vertrag formuliert deine Leistung so, dass sie ehrlich beworben werden kann, ohne zur Falle zu werden.
02
Das Widerrufsrecht sauber zumachen — inkl. Checkout-Anleitung.
Weil der beste Widerrufstext nichts nützt, wenn der Kauf-Button ihn nicht einholt. Du bekommst nicht nur die Klauseln, sondern die Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie dein Checkout die Zustimmung zu digitalen Inhalten korrekt abfragt — damit das Widerrufsrecht nach Bereitstellung erlischt und du nicht auf einem durchgearbeiteten Kurs sitzenbleibst.
03
Die FernUSG-Falle bei Kurs + Betreuung ehrlich adressieren.
Weil Verstecken keine Strategie ist. Der Vertrag grenzt deine Leistung so klar ab, dass sie vom Vertrag her nicht als Fernunterricht gilt — und sagt dir offen, dass es am Ende auf die tatsächliche Durchführung ankommt, damit du weißt, wann eine anwaltliche Einzelfallprüfung dran ist, statt böse überrascht zu werden.
04
Groß träumen dürfen — ohne Erfolgsversprechen, ohne Werkvertrag.
Weil du verkaufen sollst, ohne dir eine Haftung anzuhängen. Der Vertrag lässt dich selbstbewusst beschreiben, was Kurs und Betreuung leisten — und schützt dich zugleich davor, versehentlich einen bestimmten Erfolg zu schulden. Du bietest einen Weg an, kein garantiertes Ergebnis.
05
Die Pflicht-Basics, an denen es sonst hakt.
Weil die Kür nichts wert ist, wenn die Basis fehlt. Fernabsatz-Informationspflichten, eine korrekte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (für Privatkunden), saubere Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer — alles drin, an der richtigen Stelle.
06
Er muss Streit gar nicht erst entstehen lassen.
Eine Mediationsklausel und klare Leistungsbeschreibungen sind in jedem unserer Verträge drin. Beide Seiten wissen, woran sie sind. Das ist Schutz für die Beziehung, nicht gegen sie.
Widerruf
Widerruf bei Privatkundschaft
- Widerrufsbelehrung: ja, Pflicht (14 Tage) + Muster-Widerrufsformular
Warum ein Vertrag
Ein Vertrag schützt die Beziehung — nicht trotz ihr, sondern wegen ihr.
Der klassische Coachingvertrag versucht, dem Coach eine bessere Stellung als der Klientin zu verschaffen. Mit vielen Rechtsbegriffen, gegen die sich keine Klientin wehren kann. Wenn dann doch Streit kommt, eskaliert er schnell zum Gerichtsverfahren — und beide Seiten verlieren.
Unsere Verträge sind anders gedacht. Klare Kommunikation, ehrliche Leistungsbeschreibung, eine Mediationsklausel als Sicherheitsnetz. Beide Seiten gehen mit dem gleichen Schutz in die Zusammenarbeit. Das ist nicht weicher — das ist klüger.
Wer das hier baut
Wer das hier baut
Mit den Verträgen von easyContracts kannst Du Dich voll auf die Arbeit konzentrieren, die Du am liebsten machst — ohne bei unvorhergesehenen Konflikten mit Deinen Klientinnen gleich aufgeregt zu werden oder gar Deine Existenz bedroht zu sehen.
Diese Sicherheit ist mir wichtig für Dich. Gerade weil ich selbst seit Jahren Online-Unternehmer bin und weiß, wie sich das anfühlt.
Dr. jur. Ronald Kandelhard
Anwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyContracts
Passt das hier?
Du bist hier richtig, wenn diese Fassung zu deinem Coaching passt.
Diese Seite zeigt eine Fassung. Passt sie nicht genau, liegt die passende daneben: weiter unten stehen die Geschwister-Verträge aus derselben Kategorie — gleicher Aufbau, andere Konstellation.
Worauf du dich verlassen kannst
- Vom Anwalt für Vertragsrecht formuliert
- BGH-Urteil zum Coaching eingearbeitet
- Inkl. Verwendungshinweisen in Klartext
- 14 Tage Geld zurück — ohne Begründung
Garantie
14 Tage Geld zurück. Kein Drama.
Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, schreib uns kurz. Keine Begründung nötig, kein Formular auszufüllen. Innerhalb von zwei Tagen ist das Geld zurück auf deinem Konto.
Noch unsicher?
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Wenn du noch unsicher bist, schreib uns kurz. Wir helfen bei der Auswahl — auch wenn du am Ende keinen Vertrag bei uns kaufst.
Preis
399 € einmalig (zzgl. MwSt., soweit diese anfällt)
Einmal kaufen, uneingeschränkt nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.
14 Tage Geld-zurück, ohne Diskussion.
FAQ
Häufige Fragen
- Reicht nicht ein Online-Kurs-AGB plus Coaching-Vertrag separat? +
-
Bei Privatkunden ist das doppelt unsauber: zwei Widerrufsfristen, zwei Belehrungen, doppelte DSGVO-Hinweise. Der Klient wird verwirrt — und ein verwirrter Verbraucher kann widerrufen, auch noch nach Wochen. Kombi-Vertrag ist klar.
- Was passiert, wenn der Klient nach drei Wochen widerrufen will? +
-
Genau dafür ist die korrekt eingebundene Widerrufsbelehrung da. Wenn der Klient vorher zugestimmt hat, dass das Coaching sofort startet (Klausel im Vertrag), erlischt der Widerruf für die bereits erbrachten Coaching-Sessions.
- Online-Kurs-Inhalte — kann ich die nach Kauf ändern? +
-
Die Update-Klausel im Vertrag deckt das ab. Wichtig: Inhalts-Updates ja, willkürliche Verschlechterung nein. Der Vertrag definiert das fair.
- Brauche ich einen separaten Online-Kurs-AGB trotzdem? +
-
Nicht für dieses Hybrid-Programm. Wenn du auch reine Kurs-Verkäufe ohne Coaching anbietest, brauchst du den Selbstlernkurs-B2C-Vertrag (variant 10).
- Funktioniert das auch für Gruppen-Coaching? +
-
Ja. „Coaching-Komponente" deckt Gruppen-Sessions ab.
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