Webdesign-AgenturvertragB2B · vom Anwalt

Vom Briefing bis zur Abnahme — als klares Verfahren, nicht als Nervenspiel.

Du kennst das Spiel: Das Briefing bleibt vage, Feedback kommt in Tropfen, und kurz vor Schluss will der Kunde nur noch „eine Kleinigkeit". Dieser Vertrag macht daraus einen Ablauf, an den sich beide halten.

Das eigentliche ProblemKlartext

Projekte scheitern selten am Design.

Sie scheitern an den Abläufen zwischen dir und dem Kunden — an den drei Stellen, die niemand vorher festhält.

01

Endlose Korrekturschleifen

Der Kunde hat „noch eine Idee", du arbeitest umsonst — und eine Rechnung dafür schreibst du nicht.

02

Abnahme passiert nie

Die Seite ist live, aber der Kunde sagt: „Wir testen noch." Drei Monate später kommt die Mängel-Rüge.

03

Streit um Nutzungsrechte

Wem gehören die Designs? Wer darf das Logo weiterverwenden? Stockfotos und Fonts — wer zahlt die Lizenz?

Was der Vertrag regeltVerfahren statt Zuruf

Aus Zurufen wird ein belastbares Projekt.

Der Webdesign-Agenturvertrag regelt die zehn Stellen, an denen Projekte sonst kippen — klar genug, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.

§

Leistungsumfang

Was du baust — und was nicht. Pflichtenheft als Anlage.

§

Mitwirkungspflichten

Der Kunde liefert Texte, Bilder, Logos in vereinbarter Form. Verzögert er, verschiebt sich der Liefertermin.

§

Korrekturschleifen

Anzahl pro Phase definiert. Mehr Schleifen = Mehraufwand auf Stundenbasis.

§

Abnahme

Abnahme-Verfahren mit Frist. Schweigen gilt als Abnahme.

§

Nutzungsrechte

Was beim Kunden übergeht (final) und was bei dir bleibt (Quelldateien, Designvarianten, Konzepte).

§

Dritt-Lizenzen

Stockfotos, Fonts, Plugins: Wer zahlt, wer haftet.

§

Vergütung

Pauschale, Stundenbasis oder Festpreis je Phase. Abschlagszahlungen klar geregelt.

§

Haftungsbegrenzung

B2B-Standard, auf den Auftragswert begrenzt.

§

Gewährleistung + Wartung

Was nach der Abnahme noch dazugehört — und was nicht.

§

Geheimhaltung + DSGVO

Zugriffsdaten, Backups, Datenschutz im Projekt.

Im PaketSofort nach Kauf

Was du bekommst.

Webdesigner-Vertrag + AGB

Vertrag und AGB als Word-Dateien, voll editierbar — inkl. Einbeziehungs-PDF.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Kompletter AVV inkl. Hinweisen und TOM-Beispielen — für die DSGVO im Projekt.

Anmerkungen + Update-Garantie

Verwendungshinweise, welche Klausel wann greift — plus Update bei Rechtsänderungen.

Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht
Wer das hier schreibtRonald

Am Ende ist selten das Design strittig, sondern wer was wann zugesagt hat. Ein guter Vertrag hält das fest, bevor es teuer wird — damit du gestalten kannst, statt zu diskutieren.

Sowohl als Anwalt für Vertragsrecht als auch als Online-Unternehmer weiß ich, wo solche Projekte kippen. Genau dagegen ist dieser Vertrag gebaut.

Dr. jur. Ronald Kandelhard Anwalt für Vertragsrecht · Gründer von easyContracts
Einmalig kaufenKein Abo

Einmal kaufen, für jedes Projekt nutzen.

Du zahlst einmal und setzt den Vertrag bei jedem neuen Kunden ein — Pauschale, Festpreis oder Stundenbasis, du passt ihn an. Ein einziger vermiedener Streit zahlt ihn um ein Vielfaches zurück.

349 €
einmalig · zzgl. MwSt
14 Tage Geld zurück · Sofort-Download · vom Anwalt
Häufige FragenEhrliche Antworten

Was Webdesigner oft fragen.

GarantieOhne Drama

14 Tage Geld zurück.

Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, schreib uns kurz. Keine Begründung nötig, kein Formular. Innerhalb von zwei Tagen ist das Geld zurück auf deinem Konto.

Was dahinterstehtNeutral

Was hinter dem Vertrag steht.

Noch unsicher?Frag einfach

Noch unsicher, ob er zu deinem Angebot passt?

Schreib uns kurz. Wir helfen bei der Einordnung — auch wenn du am Ende keinen Vertrag bei uns kaufst.

Webdesign-Agenturvertrag 349 € · einmalig
Sichern