Datenschutzerklärung für TomTom
Wer TomTom auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Datenblatt
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Kategorie
- Kartendienst
Vor dem Start
Den Auftragsverarbeitungsvertrag mit TomTom musst Du selbst abschließen. Ohne ihn ist der Einsatz des Dienstes nicht zulässig und die Angabe im Text, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, unrichtig. Wenn Du Karten im Browser einbindest, nutze zusätzlich die Zwei-Klick-Lösung.
Für dieses Tool ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.
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