Datenschutzerklärung für Google Maps

Wer Google Maps auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)

  • Ohne2Klick
  • Mit2Klick
  • (link)

Datenblatt

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
Kartendienst

Verwandte Tools

Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 02.09.2026.