Datenschutzerklärung für OpenStreetMap
Wer OpenStreetMap auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Datenblatt
- Anbieter
- OpenStreetMap Foundation
- Sitz
- Vereinigtes Königreich
- Drittlandübermittlung
- ja
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- Kategorie
- Kartendienst
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