Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen (Link)
Wer Social Media Plattformen (Link) auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (12)
- Allgemein
- Flickr
- Snapchat
- TikTok
- WhatsApp Business
- YouTube
Datenblatt
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Kategorie
- Social Media — Links, Teilen-Buttons und Plugins
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