Datenschutzerklärung für Teilen-Buttons (Besucher können Inhalte teilen)

Wer Teilen-Buttons (Besucher können Inhalte teilen) auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Diese Funktionen deckt der Baustein ab (6)

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Datenblatt

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Kategorie
Social Media — Links, Teilen-Buttons und Plugins

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 31.05.2026.