Datenschutzerklärung für Teilen-Buttons (Besucher können Inhalte teilen)
Wer Teilen-Buttons (Besucher können Inhalte teilen) auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (6)
- X (Twitter)
Datenblatt
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Kategorie
- Social Media — Links, Teilen-Buttons und Plugins
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