Datenschutzerklärung für Jameda Terminbuchung

Wer Jameda Terminbuchung auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)

  • Jameda-Widget auf der Website – mit Einwilligung (Cookie-Banner)
  • Jameda-Widget auf der Website – mit Zwei-Klick-Lösung
  • Nur Link auf das Jameda-Profil (kein Widget)

Datenblatt

Anbieter
Jameda GmbH
Sitz
Deutschland
Drittlandübermittlung
ja
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Einwilligung erforderlich
ja
Im Cookie-Banner-Katalog
ja
Kategorie
Online Terminkalender

Vor dem Start

Wähle genau eine Variante – je nachdem, wie Jameda auf Deiner Website eingebunden ist. Hast Du den Code von Jameda eingefügt (Skript von platform.docplanner.com, Terminfenster direkt auf Deiner Seite), nutzt Du das Widget: Es darf erst nach einer Einwilligung laden, entweder über Deinen Cookie-Banner oder über eine Zwei-Klick-Lösung. Setzt Du nur einen normalen Link oder Button auf Dein Jameda-Profil, wähle „Nur Link". Nutzt Du Widget und Link, wähle die Widget-Variante. Der Baustein passt für Praxen von Heilberufen mit gesetzlicher Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) mit einem Jameda-Premium-Paket, das die Online-Terminvergabe enthält; den Auftragsverarbeitungsvertrag findest Du unter jameda.de/auftragsdatenverarbeitung. Zeigst Du nur Jameda-Bewertungen an, nimm stattdessen den Baustein unter „Bewertungsportale".

Für dieses Tool ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.

Dein Tool fehlt? Frag es an – wir prüfen es und schicken Dir per Mail ein Angebot, wenn wir es aufnehmen können.

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 12.10.2026.