Datenschutzerklärung für Jameda Terminbuchung
Wer Jameda Terminbuchung auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.
Diese Funktionen deckt der Baustein ab (3)
- Jameda-Widget auf der Website – mit Einwilligung (Cookie-Banner)
- Jameda-Widget auf der Website – mit Zwei-Klick-Lösung
- Nur Link auf das Jameda-Profil (kein Widget)
Datenblatt
- Anbieter
- Jameda GmbH
- Sitz
- Deutschland
- Drittlandübermittlung
- ja
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
- Einwilligung erforderlich
- ja
- Im Cookie-Banner-Katalog
- ja
- Kategorie
- Online Terminkalender
Vor dem Start
Wähle genau eine Variante – je nachdem, wie Jameda auf Deiner Website eingebunden ist. Hast Du den Code von Jameda eingefügt (Skript von platform.docplanner.com, Terminfenster direkt auf Deiner Seite), nutzt Du das Widget: Es darf erst nach einer Einwilligung laden, entweder über Deinen Cookie-Banner oder über eine Zwei-Klick-Lösung. Setzt Du nur einen normalen Link oder Button auf Dein Jameda-Profil, wähle „Nur Link". Nutzt Du Widget und Link, wähle die Widget-Variante. Der Baustein passt für Praxen von Heilberufen mit gesetzlicher Schweigepflicht (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) mit einem Jameda-Premium-Paket, das die Online-Terminvergabe enthält; den Auftragsverarbeitungsvertrag findest Du unter jameda.de/auftragsdatenverarbeitung. Zeigst Du nur Jameda-Bewertungen an, nimm stattdessen den Baustein unter „Bewertungsportale".
Für dieses Tool ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.
Komplettschutz: 59,94 € — Jetzt bestellen
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