Datenschutzerklärung für Dr. Flex

Wer Dr. Flex auf seiner Website oder im Unternehmen einsetzt, muss das in der Datenschutzerklärung angeben. Der easyRechtssicher-Generator enthält dafür einen fertigen Baustein, der sich an Deine Nutzung anpasst: Du wählst aus, welche Funktionen Du einsetzt, und bekommst genau die passenden Absätze.

Datenblatt

Anbieter
Dr. Flex GmbH
Sitz
Deutschland
Drittlandübermittlung
nein
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Einwilligung erforderlich
nein
Im Cookie-Banner-Katalog
ja
Kategorie
Online Terminkalender

Vor dem Start

Der Baustein passt, wenn Du die Online-Terminvergabe von Dr. Flex auf Deiner Website nutzt – über das Skript embed.js von dr-flex.de, das WordPress-Plugin oder einen Link auf Deine Buchungsseite – und Deine Praxis einem Heilberuf mit gesetzlicher Schweigepflicht angehört (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten). Den Auftragsverarbeitungsvertrag schließt Du mit Dr. Flex ab; liegt er Dir nicht vor, fordere ihn beim Support an und lass Dir dabei die Liste der Unterauftragsverarbeiter geben. Nicht abgedeckt sind die KI-Rezeption WebAI und die VoiceAI am Telefon: Öffnet sich bei Dir statt des Terminkalenders ein Chat, passt der Baustein nicht. Bindest Du Dr. Flex per Skript oder WordPress-Plugin ein, übergib bei jedem Öffnen des Buchungsfensters eine eigene analyticsCallback-Funktion, notfalls eine leere (im Plugin über das Feld Callback) – sonst kann das Skript von Dr. Flex Buchungsereignisse wie Terminart, Behandler und Versicherungsart an Google- oder Meta-Tags auf Deiner Seite weiterreichen, etwa an Google Analytics, Google Ads, den Google Tag Manager oder das Meta Pixel. Verwende keine Links mit dem Parameter drFlexInitiallyOpen, denn dann öffnet sich das Buchungsfenster automatisch ohne Deine Callback.

Für dieses Tool ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig.

Dein Tool fehlt? Frag es an – wir prüfen es und schicken Dir per Mail ein Angebot, wenn wir es aufnehmen können.

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Die Textbausteine werden unter der Verantwortung von Rechtsanwalt Dr. Ronald Kandelhard erstellt und gepflegt. Stand: 12.10.2026.