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Affiliate-AGB

Version v2 · Stand 25.05.2026

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Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer Affiliate-Partner (Affiliate-AGB)

Version: v2 (Lex-Entwurf)
Stand: 25.05.2026
Anbieter: Paragraf 7 Internet Content Services UG (haftungsbeschraenkt) & Co KG (UG & Co KG), Riensberger Str. 39, 28213 Bremen, vertreten durch Devin Kandelhard
Kontakt: mail@easyrechtssicher.de · +49 156 78719543

Hinweis: Dieser Vertrag wird zwischen dem Anbieter (nachfolgend „easyRechtssicher") und dem Affiliate-Partner (nachfolgend „Affiliate") geschlossen. Mit der Anmeldung im Affiliate-Programm und/oder der Annahme dieser Bedingungen erklaert der Affiliate die Geltung dieser AGB.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „Affiliate-AGB") regeln die Rechte und Pflichten zwischen easyRechtssicher und dem Affiliate im Rahmen des Affiliate-Programms von easyRechtssicher.

(2) Anbieter und Vertragspartner ist Paragraf 7 Internet Content Services UG (haftungsbeschraenkt) & Co KG (UG & Co KG), Riensberger Str. 39, 28213 Bremen, eingetragen unter HRA 27 607 (Amtsgericht Bremen), USt-IdNr. DE308928245, vertreten durch Devin Kandelhard.

(3) Affiliate ist ein Selbststaendiger oder ein Unternehmen, der/das gegen Provision Endkunden auf die Webseiten und Produkte von easyRechtssicher vermittelt.

(4) Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Affiliate finden keine Anwendung, auch wenn easyRechtssicher ihrer Geltung nicht ausdruecklich widerspricht.

(5) Abweichende, individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien beduerfen der Textform und gehen diesen AGB vor.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser Affiliate-AGB bedeuten:

  • „Affiliate-Link": ein vom Affiliate-System generierter eindeutiger URL-Parameter (z. B. ?ref=AFFILIATE_ID), ueber den eine Conversion einem Affiliate zugeordnet werden kann.
  • „Cookie": das vom Affiliate-System gesetzte Tracking-Cookie mit dem Namen ers_ref, das keine personenbezogenen Daten enthaelt und ausschliesslich der Conversion-Zuordnung dient.
  • „Cookie-TTL": die Lebensdauer des Cookies, derzeit 30 Tage ab Klick auf einen Affiliate-Link (Last-Click-Attribution).
  • „Conversion": der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements eines easyRechtssicher-Produkts durch einen vom Affiliate vermittelten Endkunden innerhalb der Cookie-TTL.
  • „Endkunde": die natuerliche oder juristische Person, die ein easyRechtssicher-Produkt entgeltlich erwirbt.
  • „Provision": die dem Affiliate fuer eine Conversion zustehende Verguetung gemaess § 5.
  • „Subscription": das vom Endkunden gebuchte, wiederkehrend abrechenbare Abonnement eines easyRechtssicher-Produkts.
  • „Komplettschutz-Bundle": ein produktuebergreifendes Abonnement, das mehrere easyRechtssicher-Produkte zu einem festen monatlichen Preis buendelt.
  • „Clawback": die anteilige oder vollstaendige Rueckbuchung einer bereits ausgezahlten Provision bei Refund des zugrundeliegenden Endkunden-Umsatzes.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermittlung von kostenpflichtigen Abonnements fuer easyRechtssicher-Produkte durch den Affiliate gegen Zahlung einer erfolgsabhaengigen Provision.

(2) Vermittelt werden insbesondere die folgenden Produkte:

  • eR-Basic – monatlicher Preis derzeit 9,99 EUR (Stand 25.05.2026, Preisanpassungen vorbehalten)
  • eR-Plus – monatlicher Preis derzeit 12,99 EUR inkl. Cookie-Banner-Modul
  • Komplettschutz-Bundle – Produktuebergreifendes Bundle, siehe § 8

Weitere Produkte koennen durch easyRechtssicher in das Affiliate-Programm aufgenommen werden; eine gesonderte Vereinbarung ist nicht erforderlich, sofern Konditionen ueber das Affiliate-Dashboard kommuniziert werden.

(3) Der Affiliate ist nicht verpflichtet, eine Mindestanzahl an Conversions zu erzielen. easyRechtssicher ist nicht verpflichtet, eine Mindestanzahl an Werbemitteln bereitzustellen.

(4) Es besteht kein Anstellungs-, Arbeits- oder Handelsvertreterverhaeltnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Der Affiliate handelt als selbststaendiger Unternehmer.

§ 4 Anmeldung, Zulassung und Affiliate-Account

(1) Die Teilnahme am Affiliate-Programm setzt eine Anmeldung ueber die von easyRechtssicher bereitgestellte Plattform sowie die ausdrueckliche Annahme dieser Affiliate-AGB voraus.

(2) easyRechtssicher entscheidet nach freiem Ermessen ueber die Annahme oder Ablehnung einer Anmeldung. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Affiliate-Programm besteht nicht.

(3) Der Affiliate ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung wahrheitsgemaesse Angaben zu Name, Anschrift, Steuerstatus und – sofern einschlaegig – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu machen und Aenderungen unverzueglich mitzuteilen.

(4) Die Zugangsdaten zum Affiliate-Account sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulaessig. Der Affiliate haftet fuer Handlungen, die unter Verwendung seines Accounts vorgenommen werden.

§ 5 Provisionsmodell

(1) Die Provision wird ausschliesslich erfolgsabhaengig gezahlt. Verguetungspflichtig ist jede gueltige Conversion gemaess § 2.

(2) Provisionssatz: Die Provision betraegt 30 % des vom Endkunden tatsaechlich gezahlten Netto-Subscription-Betrags pro Abrechnungsperiode. Der Provisionssatz wird im Affiliate-Dashboard ausgewiesen. Abweichende, individuell vereinbarte Saetze gehen vor.

(3) Lifetime product-specific: Der Affiliate erhaelt Provision fuer die gesamte Laufzeit der vermittelten Subscription, d. h. solange der Endkunde das vermittelte Produkt aktiv abonniert hat und die Zahlungen erfolgreich abgewickelt werden. Ein Wechsel des Endkunden auf ein anderes Produkt beendet den Provisionsanspruch fuer das urspruenglich vermittelte Produkt; die Sonderregel des § 8 (Komplettschutz) bleibt unberuehrt.

(4) Voraussetzungen fuer die Entstehung des Provisionsanspruchs: (a) Die Conversion erfolgte ueber einen gueltigen Affiliate-Link innerhalb der Cookie-TTL. (b) Der Endkunde hat den vermittelten Betrag tatsaechlich gezahlt und das gesetzliche Widerrufsrecht ist abgelaufen oder ausgeschlossen. (c) Es liegt kein Refund-Tatbestand gemaess § 9 vor. (d) Es liegt kein Verstoss des Affiliate gegen § 7 vor.

(5) Kein Anspruch besteht insbesondere bei: (a) Conversions, die auf Selbst-Empfehlungen beruhen (Kaeufe des Affiliate selbst oder zugerechneter Personen, vgl. § 7 Abs. 2 lit. e). (b) Conversions, die durch unlautere oder regelwidrige Werbemassnahmen i. S. d. § 7 zustande gekommen sind. (c) Conversions ausserhalb der Cookie-TTL.

(6) Ein Anspruch auf Mindestprovision besteht nicht.

§ 6 Tracking, Cookies und Attribution

(1) Die Zuordnung einer Conversion zu einem Affiliate erfolgt Last-Click-basiert: Massgeblich ist der letzte gueltige Affiliate-Klick innerhalb der Cookie-TTL vor der Conversion.

(2) Cookie-TTL: 30 Tage ab Klick auf einen Affiliate-Link. Ein erneuter Klick verlaengert die TTL nicht; das Cookie wird durch den jeweils juengsten Klick ueberschrieben.

(3) Das Tracking-Cookie traegt den Namen ers_ref und enthaelt ausschliesslich die Affiliate-ID und einen Zeitstempel. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Das Cookie ist nach Massgabe von § 25 TTDSG einwilligungspflichtig, soweit es nicht „unbedingt erforderlich" ist; die Einholung der Einwilligung im Cookie-Banner des Endkunden-Frontends obliegt easyRechtssicher.

(4) Der Affiliate ist fuer die rechtskonforme Ausgestaltung seiner eigenen Werbeflaeche selbst verantwortlich, insbesondere fuer die Cookie-Einwilligung auf Seiten Dritter, die seine Affiliate-Links einbetten. easyRechtssicher stellt ein Standard-Code-Snippet bzw. Standard-Werbemittel bereit; weitergehende Pflichten der Werbeflaeche des Affiliate sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

(5) Browser-seitige Cookie-Blocker, Ad-Blocker oder Datenschutz-Einstellungen des Endkunden koennen dazu fuehren, dass eine Conversion nicht zugerechnet wird. Hieraus entstehen keine Ansprueche des Affiliate gegen easyRechtssicher.

(6) easyRechtssicher ist berechtigt, das Tracking-Verfahren technisch fortzuentwickeln, sofern die wirtschaftliche Position des Affiliate nicht wesentlich verschlechtert wird. Wesentliche Aenderungen werden gemaess § 17 angekuendigt.

§ 7 Werbemittel-Regeln und Verbote

(1) Der Affiliate darf zur Bewerbung der easyRechtssicher-Produkte ausschliesslich die von easyRechtssicher freigegebenen Werbemittel oder selbst erstellte, sachlich richtige Werbemittel verwenden. Die Verwendung von Logo, Marke und Wort-Bildmarken von easyRechtssicher ist nur im Rahmen der bestimmungsgemaessen Affiliate-Werbung gestattet.

(2) Verboten ist insbesondere:

  • (a) Spam im Sinne unangefordert versandter Massenkommunikation (E-Mail, SMS, Messenger, Direktnachrichten in sozialen Netzwerken, automatisierte Postings) ohne nachweisbare Einwilligung des Empfaengers nach § 7 UWG;
  • (b) Brand-Bidding, d. h. das Schalten von bezahlten Suchanzeigen (Google Ads, Bing Ads, aehnliche Netzwerke) auf den Begriff „easyrechtssicher", die Domain easyrechtssicher.de, das Kuerzel „eR" sowie auf Tipp- oder Schreibvarianten dieser Begriffe;
  • (c) der Einsatz auf Couponing-, Voucher- oder Cashback-Plattformen ohne ausdrueckliche, vorherige schriftliche Freigabe durch easyRechtssicher;
  • (d) irrefuehrende, unwahre oder herabsetzende Aussagen ueber Funktionen, Preise, rechtliche Wirkung oder Garantien der easyRechtssicher-Produkte;
  • (e) Selbst-Empfehlung, d. h. die Nutzung des eigenen Affiliate-Links durch den Affiliate selbst, durch Personen seines Haushalts, durch ihm wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder durch Strohmaenner;
  • (f) der Einsatz von Bots, Scriptern, Cookie-Stuffing, Iframe-Stuffing, Auto-Redirects ohne Nutzerinteraktion oder vergleichbaren technischen Manipulationen;
  • (g) die Bewerbung der Produkte auf Plattformen mit illegalen, jugendgefaehrdenden, diskriminierenden oder gegen die guten Sitten verstossenden Inhalten;
  • (h) die unbefugte Verwendung der Marken, Logos und urheberrechtlich geschuetzten Inhalte von easyRechtssicher ausserhalb der freigegebenen Werbemittel.

(3) Bei Verstoss gegen die Werbemittel-Regeln ist easyRechtssicher berechtigt: (a) den betreffenden Provisionsanspruch zurueckzuhalten oder zu streichen; (b) bereits ausgezahlte Provisionen aus den betroffenen Conversions zurueckzufordern; (c) den Account zu sperren; (d) den Vertrag fristlos zu kuendigen (§ 12 Abs. 3); (e) Schadensersatz zu verlangen, soweit ein Schaden entstanden ist.

(4) Eine vom Affiliate beauftragte Zusammenarbeit mit Sub-Affiliates ist nur mit vorheriger Zustimmung von easyRechtssicher zulaessig. Der Affiliate haftet fuer seine Sub-Affiliates wie fuer eigenes Verhalten.

§ 8 Sonderregel Komplettschutz

(1) Vermittelt der Affiliate ein Komplettschutz-Bundle, erhaelt er die Provision auf den gesamten Customer-Lifetime-Value des Endkunden gemaess der zum Zeitpunkt der Conversion gueltigen Komplettschutz-Konditionen.

(2) Die Provision gilt auch fuer nachtraegliche Up-Sells oder zusaetzlich gebuchte Produkte innerhalb derselben Komplettschutz-Subscription des Endkunden, solange der Endkunde durchgehend Komplettschutz-Kunde bleibt.

(3) Die technische Zuordnung erfolgt intern ueber das Flag cross_product=true. Ein Anspruch auf Mehrfach-Provisionierung derselben Conversion durch mehrere Affiliates besteht nicht.

(4) Wechselt der Endkunde vom Komplettschutz auf ein Einzelprodukt, erlischt die Cross-Product-Provision; ab dem Wechsel gilt die Lifetime product-specific Regel des § 5 Abs. 3 fuer das verbleibende Einzelprodukt.

§ 9 Refund, Storno und Clawback

(1) Bei einem Voll-Refund des einer Provision zugrundeliegenden Endkunden-Umsatzes – insbesondere im Falle von Stripe-Events charge.refunded mit amount_refunded == amount – wird die jeweilige Provision vollstaendig zurueckgebucht.

(2) Bei einem Teil-Refund wird die Provision anteilig in Hoehe des Verhaeltnisses amount_refunded / amount zurueckgebucht.

(3) Bei einem Chargeback (Ruecklastschrift, Kreditkarten-Dispute) wird die Provision wie ein Voll-Refund behandelt.

(4) Die Clawback-Pflicht endet nach sechs (6) Monaten ab Conversion. Refunds nach Ablauf dieser Frist fuehren nicht mehr zu einer Rueckbuchung. Bereits gezahlte Provisionen bleiben in diesem Fall beim Affiliate.

(5) Eine Rueckbuchung kann mit kuenftigen Provisionsansprueche verrechnet werden. Reichen offene Provisionen nicht aus, ist easyRechtssicher berechtigt, den Differenzbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung in Textform vom Affiliate zurueckzufordern.

(6) Ein Schadensersatzanspruch des Affiliate gegen easyRechtssicher wegen eines Refunds besteht nicht, soweit easyRechtssicher den Refund nicht treuwidrig veranlasst hat.

§ 10 Rechnungsstellung, Steuern, Reverse Charge

(1) Der Affiliate ist verpflichtet, monatlich oder nach den vereinbarten Auszahlungs-Intervallen eine ordnungsgemaesse Rechnung im Sinne der §§ 14, 14a UStG ueber die faelligen Provisionen an easyRechtssicher zu stellen, sofern dies aufgrund seines Steuerstatus vorgesehen ist. Bei automatisierter Gutschrift-Erstellung durch easyRechtssicher gelten die Gutschriften nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG als Rechnung; der Affiliate wird im Affiliate-Dashboard informiert.

(2) Affiliates mit Sitz in Deutschland: Provisionen werden zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern der Affiliate kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG ist. Kleinunternehmer geben ihren Status bei der Anmeldung an und stellen Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

(3) Affiliates mit Sitz im uebrigen EU-Gebiet: Die Leistung des Affiliate ist eine sonstige Leistung an einen Unternehmer i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG. Die Steuerschuld geht im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens auf easyRechtssicher ueber. Voraussetzung ist die Angabe einer gueltigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Affiliate. Ohne gueltige USt-IdNr. ist easyRechtssicher berechtigt, eine Zusammenarbeit mit dem Affiliate zu verweigern oder Auszahlungen zurueckzuhalten.

(4) Affiliates mit Sitz ausserhalb der EU: Es wird der Bruttobetrag ausgezahlt. Der Affiliate ist verpflichtet, etwaige lokale Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeitraege eigenverantwortlich abzufuehren. easyRechtssicher uebernimmt insoweit keine Haftung.

(5) Der Affiliate stellt easyRechtssicher von saemtlichen Anspruechen Dritter (insbesondere Finanzbehoerden, Sozialversicherungstraeger) frei, die aus einer unzutreffenden Angabe seines Steuerstatus resultieren.

§ 11 Auszahlung

(1) Auszahlungsrhythmus: Provisionen werden grundsaetzlich monatlich abgerechnet und im Folgemonat nach Rechnungseingang bzw. Gutschrift ausgezahlt, fruehestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des zugrundeliegenden Endkunden-Umsatzes.

(2) Mindestauszahlungsbetrag: 50 EUR. Betraege unterhalb dieser Schwelle werden in den Folgemonat uebertragen.

(3) Auszahlungsweg: Auszahlung erfolgt nach Wahl des Affiliate via PayPal (an die im Affiliate-Account hinterlegte verifizierte Adresse) oder via SEPA-Bankueberweisung (innerhalb des SEPA-Raums). Die SEPA-Variante steht ab Welle 2 zur Verfuegung.

(4) Zahlungsausfaelle / Storno auf Endkunden-Seite: Auszahlungen erfolgen nur, soweit der Endkunden-Umsatz bei easyRechtssicher tatsaechlich eingegangen ist und nicht innerhalb der Frist gemaess § 9 zurueckgebucht wurde.

(5) Bei Verdacht auf Verstoss gegen § 7 ist easyRechtssicher berechtigt, Auszahlungen fuer die Dauer einer angemessenen Pruefung zurueckzuhalten. Die Pruefung soll regelmaessig innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen werden.

(6) Eventuelle Bank- oder Transaktionsgebuehren bei Auszahlungen ins Nicht-SEPA-Ausland traegt der Affiliate.

§ 12 Vertragsdauer und Kuendigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Annahme der Anmeldung durch easyRechtssicher.

(2) Ordentliche Kuendigung: Beide Parteien koennen den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kuendigen. Die Kuendigung bedarf der Textform (E-Mail an mail@easyrechtssicher.de bzw. an die im Affiliate-Account hinterlegte E-Mail-Adresse).

(3) Ausserordentliche Kuendigung: Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Ein wichtiger Grund fuer eine Kuendigung durch easyRechtssicher liegt insbesondere vor bei: (a) Verstoss gegen § 7 (Werbemittel-Regeln und Verbote); (b) wiederholten oder schwerwiegenden Verletzungen anderer Pflichten aus diesem Vertrag; (c) Falschangaben bei der Anmeldung gemaess § 4 Abs. 3; (d) Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens ueber das Vermoegen des Affiliate oder dessen Ablehnung mangels Masse; (e) Markenmissbrauch oder rufschaedigendem Verhalten gegenueber easyRechtssicher.

(4) Nachvertragliche Provisionierung (Trailing Commission): (a) Bei ordentlicher Kuendigung werden Provisionen fuer bis zum Wirksamwerden der Kuendigung wirksam abgeschlossene Conversions weiter ausgezahlt, solange die zugrundeliegende Endkunden-Subscription besteht („Lifetime trailing"); die Sonderregel des § 8 bleibt unberuehrt. (b) Bei ausserordentlicher Kuendigung durch easyRechtssicher aus wichtigem Grund (Abs. 3) erlischt der Anspruch auf nachvertragliche Provisionen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kuendigung. Bereits entstandene, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen fuer regelkonform vermittelte Conversions bleiben unberuehrt, soweit diese nicht von § 7 Abs. 3 lit. b erfasst sind.

(5) Nach Vertragsende werden Affiliate-Links und Werbemittel deaktiviert. Der Affiliate ist verpflichtet, saemtliche Werbemittel binnen 14 Tagen nach Vertragsende von seinen Werbeflaechen zu entfernen.

§ 13 Datenschutz

(1) easyRechtssicher verarbeitet die im Rahmen der Affiliate-Anmeldung und der Vertragsabwicklung erhobenen Daten des Affiliate (Stammdaten, Steuerstatus, Zahlungsverbindung, Provisions-Historie, Tracking-Daten) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchfuehrung dieses Vertrags und zur Erfuellung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Steuerpflichten.

(2) Tracking-Daten von Endkunden werden auf Grundlage der jeweiligen Datenschutzerklaerung von easyRechtssicher verarbeitet. Personenbezogene Daten von Endkunden werden dem Affiliate ausschliesslich in aggregierter und anonymisierter Form im Affiliate-Dashboard zugaenglich gemacht (ab Welle 2). Der Affiliate erhaelt keinen Klartext-Zugriff auf Endkunden-Daten.

(3) Der Affiliate hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Loeschung (Art. 17), Einschraenkung (Art. 18), Datenuebertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Anfragen sind an datenschutz@evolutionki.de zu richten.

(4) Die Daten des Affiliate werden nach Vertragsende geloescht, sobald die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) abgelaufen sind.

(5) Der Affiliate ist seinerseits datenschutzrechtlich verantwortlich fuer die Ausgestaltung seiner eigenen Werbeflaeche, insbesondere fuer Cookie-Einwilligung, Datenschutzerklaerung und ggf. einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit beauftragten Dienstleistern. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO wird zwischen den Parteien nicht begruendet.

§ 14 Haftung

(1) easyRechtssicher haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit, bei Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von easyRechtssicher uebernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet easyRechtssicher ausschliesslich fuer Schaeden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darueber hinausgehende Haftung von easyRechtssicher – insbesondere fuer entgangenen Gewinn, mittelbare Schaeden oder Folgeschaeden – ist ausgeschlossen.

(4) Der Affiliate haftet easyRechtssicher gegenueber fuer Schaeden, die aus einem Verstoss gegen § 7 oder aus rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit der Werbeaktivitaet entstehen, in vollem Umfang. Er stellt easyRechtssicher von saemtlichen Anspruechen Dritter (einschliesslich Abmahnkosten und Verfahrenskosten) frei, die aus solchen Verstoessen resultieren.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch fuer die persoenliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfuellungsgehilfen der Parteien.

§ 15 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten geschaeftlichen, technischen und persoenlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die nicht offenkundig sind, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchfuehrung zu nutzen.

(2) Insbesondere unterliegen Provisions-Saetze, Conversion-Daten, technische Schnittstellen-Spezifikationen und Endkunden-bezogene Statistiken der Geheimhaltung.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fuer die Dauer von drei (3) Jahren fort, soweit nicht eine laengere Schutzfrist aus dem GeschGehG oder anderen gesetzlichen Vorschriften folgt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen Anwendung.

(2) Ist der Affiliate Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen. easyRechtssicher ist berechtigt, den Affiliate auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfuellungsort fuer saemtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Bremen.

§ 17 Aenderungen der Affiliate-AGB

(1) easyRechtssicher ist berechtigt, diese Affiliate-AGB mit Wirkung fuer die Zukunft anzupassen, wenn dies zur Anpassung an gesetzliche Aenderungen, hoechstrichterliche Rechtsprechung oder zur sachgerechten Fortentwicklung des Affiliate-Programms erforderlich ist und dem Affiliate unter Beruecksichtigung der Interessen von easyRechtssicher zumutbar ist.

(2) Geplante Aenderungen werden dem Affiliate spaetestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die im Affiliate-Account hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt.

(3) Widerspricht der Affiliate den Aenderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Aenderungsmitteilung, gelten die Aenderungen als angenommen. easyRechtssicher weist den Affiliate in der Aenderungsmitteilung ausdruecklich auf die Bedeutung des Schweigens hin.

(4) Bei fristgerechtem Widerspruch ist easyRechtssicher berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kuendigen. Bis zum Wirksamwerden einer solchen Kuendigung gelten die bisherigen AGB fort.

(5) Jede Version dieser AGB traegt eine eigene Versions-ID und ein Datum. Fruehere Versionen werden im Affiliate-Dashboard zum Abruf bereitgehalten.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Textform / Schriftform: Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrags beduerfen der Textform. Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB bleiben unberuehrt.

(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfuehrbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen hierdurch nicht beruehrt.

(3) Abtretung: Forderungen aus diesem Vertrag kann der Affiliate nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von easyRechtssicher an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberuehrt.

(4) Aufrechnung / Zurueckbehaltungsrecht: Eine Aufrechnung durch den Affiliate ist nur mit unbestrittenen oder rechtskraeftig festgestellten Gegenforderungen zulaessig. Ein Zurueckbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf einer Forderung aus diesem Vertrag beruht.

(5) Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Uebersetzungen dieser AGB dienen ausschliesslich der Information; im Konfliktfall ist die deutsche Fassung massgeblich.


Versions-Stand: Version: v2 · Datum: 25.05.2026 · Letzte Aenderung: Erstausgabe · Naechste planmaessige Ueberpruefung: nach Anwalts-Review vor Live-Launch.

Hinweis: Dieser Entwurf wurde von einem KI-Legal-Agent (Lex) auf Basis von Standard-DE-Vertragsformulierungen erstellt. Vor produktivem Einsatz ist eine Pruefung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich.