Webwartungs- und Webhosting-Vertrag

Beim Hosting stellst du Infrastruktur — sichere Haftung und Vergütung ab.

Mit Wartung und Hosting stellst du für deinen Kunden wesentliche Infrastruktur bereit. Geht dort etwas schief, können die Folgen erheblich sein. Der Vertrag vom Anwalt regelt klare Verantwortungen — und liefert den passenden Auftragsverarbeitungsvertrag für die DSGVO gleich mit.

Für wen

Der Webwartungs- und Webhosting-Vertrag ist für Webdesigner, Webentwickler, Werbeagenturen, Hoster und Internet-Agenturen — ein Vertrag, direkt buchbar und sofort einsatzbereit.

Warum Hosting einen eigenen Vertrag braucht

Klare Verantwortungsbereiche regelt das Gesetz nicht — du schon.

Der Webhoster muss klar kommunizieren, in welcher Weise der Auftraggeber mitwirken muss, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht. Ohne diese klaren Verantwortungsbereiche drohen dir Rechtsnachteile, viel Ärger, unbezahlter Aufwand — und am Ende sogar eine Haftung für ein Projekt, das aus fremden Gründen gescheitert ist.

Webhosting ist eine komplizierte Leistung. Du brauchst eine klare juristische Basis, die im Streitfall möglichst auch der Richter versteht.

Der Kern

Ein Werkvertrag, den das Gesetz von 1900 nicht kennt.

Juristisch ist der Vertrag über Webhosting vor allem ein Werkvertrag — mit vielen mietrechtlichen Elementen. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 den Schuhmacher und ähnlich klassische Handwerker im Blick, nicht die Bereitstellung digitaler Infrastruktur.

Merke: Deshalb braucht es einen Vertrag, der die Besonderheiten des Webhosting klar regelt — mit klaren Verantwortungsbereichen, damit im Streitfall eindeutig ist, wer was schuldet.

Was der Vertrag leistet

Einvernehmen statt Streit — an den heiklen Stellen.

01

Klare Verantwortungsbereiche.

Wie der Auftraggeber mitwirken muss, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht — sauber definiert, damit Verzögerungen und Lücken nicht auf dein Konto gehen.

02

Haftung und Vergütung abgesichert.

Weil du mit dem Hosting wesentliche Infrastruktur bereitstellst und die Folgen bei Störungen erheblich sein können — der Vertrag begrenzt deine Haftung auf ein tragbares Maß und sichert deine Vergütung.

03

Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive.

Webhosting ist immer auch Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO. Der passende Vertragsanhang „Webhosting Auftragsverarbeitung" ist enthalten — so bist du sofort DSGVO-fit.

04

Kommunikation, die ein Richter versteht.

Eine klare juristische Basis für den Streitfall, plus Erläuterungen in Klartext — damit du die Vorlage tatsächlich benutzt, nicht weglegst.

Worum es geht

Nimm deine Kundenkommunikation in die eigene Hand.

Wie bei allen easyContracts-Verträgen liegt das Augenmerk auf klarer Kundenkommunikation, einer sauberen Definition der Leistungen und einer einvernehmlichen Durchführung. Damit bleibst du nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt: mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit, mehr Vergütung — weniger Haftung, weniger Ärger, weniger Kosten.

Dein Vertrag · B2B

Der Webwartungs- und Webhosting-Vertrag.

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Webwartung + Hosting · B2B

Vertrag für Wartung und Hosting von Websites

Wenn du Websites wartest und hostest — und Verantwortung, Haftung, Vergütung und DSGVO sauber geregelt haben willst.
  • Klare Verantwortungsbereiche + Mitwirkung des Auftraggebers
  • Haftung begrenzt · Vergütung abgesichert
  • Anhang „Webhosting Auftragsverarbeitung" (AVV) inklusive
  • Erläuterungen zum AVV in Klartext
249 €einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Garantie

14 Tage Geld zurück.

Passt der Vertrag nicht zu deinem Angebot? Eine kurze Mail genügt — du bekommst dein Geld zurück.

Was dahintersteht

Was dahintersteht.

Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht

Fachbücher „Rechtlich richtig gründen“ & „Rechtssichere Website“ · 20+ Jahre Kanzlei

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Verkauf nur an Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Du erwirbst die Vertragsvorlage als Unternehmer/in — sie regelt den Vertrag mit deinen eigenen Kunden, nicht deinen Kauf hier.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) enthalten?
Ja. Webhosting ist immer auch Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO — deshalb liefern wir den passenden Vertragsanhang „Webhosting Auftragsverarbeitung" gleich mit, samt Erläuterungen. So bist du schnell DSGVO-fit.
Warum reicht ein allgemeiner Dienstleistungsvertrag nicht?
Weil Webhosting juristisch vor allem ein Werkvertrag mit mietrechtlichen Elementen ist — ein Vertragstyp, den der Gesetzgeber von 1900 für Handwerker geschrieben hat, nicht für digitale Infrastruktur. Der Vertrag regelt genau diese Besonderheiten, damit im Streitfall klar ist, wer was schuldet.
Der Vertrag muss noch an mein Geschäftsmodell angepasst werden — geht das?
Ja. Eine Anpassung an deine individuellen Bedingungen kann Rechtsanwalt Dr. Kandelhard vornehmen; als easyContracts-Kunde erhältst du diese Leistung zu einem Vorzugspreis. Frag einfach über das Kontaktformular an.
Brauche ich Verträge oder AGB?
Beides — und du bekommst mit unseren AGB beides. AGB sind immer Teil eines Vertrages: Sie enthalten die allgemeinen Bedingungen. Die besonderen ergeben sich aus deiner Leistungsbeschreibung — dem Angebot, das du deinem Kunden machst, unter Verweis auf die AGB. In den Erläuterungen zeigen wir dir, wie du daraus mit wenigen Handgriffen einen unterschreibbaren Vertrag machst.
Bereit?

Einmal sauber geregelt — dann entspannt hosten.

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