Webwartungs-Vertrag & AGB

Die Wartung ist ein Werkvertrag — und der macht dich zum Fachmann.

Wenn du Websites wartest, schuldest du einen Erfolg: eine funktionierende Website. Die Rechtsprechung sieht dich dabei als Fachmann, den Kunden als Laien. Ohne klar geregelte Verantwortungsbereiche bleibt am Ende alles an dir hängen. Der Webwartungs-Vertrag vom Anwalt zieht die Grenzen — inklusive AVV-Anhang für die DSGVO.

Für wen

Der Webwartungs-Vertrag ist für Webdesigner, Webentwickler, Werbeagenturen und Internet-Agenturen, die laufende Website-Wartung anbieten — der Kunde hostet selbst. Direkt buchbar und sofort einsatzbereit.

Warum Webwartung einen eigenen Vertrag braucht

Als Fachmann haftest du für viel — der Kunde bleibt Laie.

Die Rechtsprechung neigt dazu, den Auftragnehmer im Werkvertrag — den Programmierer, den Webdesigner — als Fachmann anzusehen, den Kunden dagegen als Laien. In der Konsequenz musst du sehr viel wissen und Schwierigkeiten vorhersehen. Der Kunde kann sich bis auf äußerst eindeutige Fehler als Laie darstellen, der natürlich ganz anders gehandelt hätte, wenn du ihn rechtzeitig auf Schwierigkeiten oder seine Mitwirkungspflichten hingewiesen hättest.

Deshalb ist es für dich besonders wichtig, mit deinem Auftraggeber Verträge zu vereinbaren, die die Verantwortungsbereiche klar ausformulieren. Sonst drohen erhebliche Rechtsnachteile, viel Ärger, lauter unbezahlter Aufwand — und am Ende gar noch eine Haftung.

Der Kern

Ein klassischer Werkvertrag — voll erfolgsorientiert.

Der Wartungsvertrag für Websites ist ein klassischer Werkvertrag. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 den Schuhmacher und ähnliche Handwerker im Blick — klar ist die vollständige Erfolgsorientierung. Trotz des technischen und gestalterischen Elements muss der Kunde am Ende eine funktionierende Website erhalten.

Merke: Weil du eine kritische Leistung erbringst, hilft eine gute vertragliche Regelung, Verantwortungsbereiche zu definieren und Haftung und Streit zu vermeiden — bevor etwas schiefgeht.

Was der Vertrag leistet

Einvernehmen statt Streit — an den heiklen Stellen.

01

Leistung & Mitwirkung.

Leistungserbringung (§ 2) und Pflichten des Kunden (§ 3): was enthalten ist und was nicht — und wie der Kunde mitwirken muss, damit Verzögerungen auf sein Konto gehen, nicht auf deins.

02

Verantwortung & Haftung.

Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers (§ 5), Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen (§ 4) und Haftung der Agentur (§ 7) sauber abgegrenzt — statt einer Haftung für fremde Fehler.

03

Laufzeit & Kündigung.

Laufzeit und Kündigung (§ 9) klar geregelt, dazu Zahlung (§ 8) sowie Gefährdung der Leistung und Insolvenz (§ 6) — damit die laufende Wartung planbar bleibt.

04

DSGVO & moderne Streitschlichtung.

Passender AVV-Anhang für Webdesign, Hosting und SaaS (§ 11 Datenschutz) — plus Streitschlichtung über (Online-)Mediation statt Gericht (§ 10), international anwendbar.

Worum es geht

Nimm deine Kundenkommunikation in die eigene Hand.

Wie bei allen easyContracts-Verträgen liegt das Augenmerk auf klarer Kundenkommunikation, einer sauberen Definition der Leistungen und einer einvernehmlichen Durchführung. Damit bleibst du nicht länger auf Gedeih und Verderb den Kundenwünschen ausgesetzt: mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit, mehr Vergütung — weniger Haftung, weniger Ärger, weniger Kosten.

Dein Vertrag · B2B

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Webwartungs-Vertrag · B2B

Vertrag & AGB für die Wartung von Websites (Kunde hostet selbst)

Wenn du Websites wartest — und Leistung, Mitwirkung, Haftung, Laufzeit und Datenschutz von Anfang an klar geregelt haben willst.
  • Leistungserbringung & Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 2/§ 3)
  • Verantwortung & Haftung der Agentur abgegrenzt (§ 5/§ 7)
  • Laufzeit/Kündigung (§ 9) + Zahlung (§ 8)
  • AVV-Anhang (Webdesign/Hosting/SaaS) + (Online-)Mediation (§ 10/§ 11)
199 €einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Garantie

14 Tage Geld zurück.

Passt der Vertrag nicht zu deiner Wartung? Eine kurze Mail genügt — du bekommst dein Geld zurück.

Was dahintersteht

Was dahintersteht.

Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht

Fachbücher „Rechtlich richtig gründen“ & „Rechtssichere Website“ · 20+ Jahre Kanzlei

Streitschlichtung per (Online-)Mediation · international anwendbar

Anwaltliche Haftungsübernahme · Sofort-Download · 14 Tage Geld zurück

Verkauf nur an Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Du erwirbst die Vertragsvorlage als Unternehmer/in — sie regelt den Vertrag mit deinen eigenen Kunden, nicht deinen Kauf hier.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Gilt der Vertrag auch, wenn ich das Hosting übernehme?
Diese Vorlage ist für die reine Wartung gedacht — der Kunde hostet seine Website selbst. Wenn du zusätzlich das Hosting stellst, brauchst du die Variante Wartung und Hosting; die Verwendungshinweise erklären den Unterschied.
Warum ist die Webwartung ein Werkvertrag — und was heißt das für mich?
Der Wartungsvertrag ist voll erfolgsorientiert: Der Kunde soll eine funktionierende Website erhalten. Die Rechtsprechung sieht dich dabei als Fachmann, den Kunden als Laien. Genau deshalb regelt der Vertrag Verantwortungsbereiche, Mitwirkung und Haftung so klar — damit du nicht für fremde Fehler einstehst.
Ist ein AVV-Anhang für die DSGVO dabei?
Ja. Zum Webwartungs-Vertrag gehört ein passender Vertragsanhang zur Auftragsverarbeitung für Webdesign, Hosting und SaaS — inklusive Erläuterungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Brauche ich Verträge oder AGB?
Beides — und du bekommst mit unserem Paket beides. AGB sind immer Teil eines Vertrages: Sie enthalten die allgemeinen Bedingungen. Die besonderen ergeben sich aus deiner Leistungsbeschreibung — dem Angebot, das du deinem Kunden machst, unter Verweis auf die AGB. In den Verwendungshinweisen zeigen wir dir, wie daraus mit wenigen Handgriffen ein unterschreibbarer Vertrag wird.
Der Vertrag muss noch an mein Geschäftsmodell angepasst werden — geht das?
Ja. Unsere Verträge sind ausdifferenzierte Muster, die aber nicht jeder Besonderheit gerecht werden können. Als easyContracts-Kunde kannst du jederzeit eine individuelle Anpassung durch Rechtsanwalt Dr. Kandelhard bestellen; sofern keine besonderen Anforderungen bestehen, zu einem Vorzugspreis. Frag einfach über das Kontaktformular an.
Bereit?

Einmal sauber geregelt — dann entspannt warten.

Der Webwartungs-Vertrag vom Anwalt, inkl. AGB und AVV-Anhang, direkt buchbar und sofort einsatzbereit. 14 Tage Geld zurück.