Der Wartungsvertrag für Websites ist ein klassischer Werkvertrag. Bei diesem Vertragstyp hatte der Gesetzgeber von 1900 den Schuhmacher und ähnliche Handwerker im Blick — klar ist die vollständige Erfolgsorientierung. Trotz des technischen und gestalterischen Elements muss der Kunde am Ende eine funktionierende Website erhalten.
Merke: Weil du eine kritische Leistung erbringst, hilft eine gute vertragliche Regelung, Verantwortungsbereiche zu definieren und Haftung und Streit zu vermeiden — bevor etwas schiefgeht.