Schließt Du selbst einen Vertrag mit den Kunden, die Du vermittelst, wirst Du zur Vertragspartei. Dann — aber auch nur dann — darfst Du sie in der Folgezeit weiter ansprechen, beraten, neue Vermittlungen tätigen und ihre Daten verarbeiten. So wirst Du nicht länger zum Spielball von Versorgern und Behörden.
Merke: Ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Energiekunden unterliegt eigenen Vorschriften — der DSGVO und, wenn Du Telefon oder Online-Tools nutzt, dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Genau das ist im Muster berücksichtigt.