Freelancer-Dienstvertrag

Freie Mitarbeiter fest einbinden — ohne das Risiko Scheinselbständigkeit.

Freie Mitarbeiter geben deinem Unternehmen Flexibilität — aber die Anforderungen sind dynamisch, und genau da lauern die Sollbruchstellen: Haftung für Scheinselbständigkeit, ungeklärte Schutzrechte, Streit über Leistungen. Der Freelancer-Dienstvertrag vom Anwalt gibt dieser Zusammenarbeit eine klare, verlässliche Struktur.

Für wen

Der Freelancer-Dienstvertrag ist für jedes Unternehmen, das freie Mitarbeiter, Subunternehmer und selbständige Dienstleister in den eigenen Betrieb einbindet — ein Vertrag, direkt buchbar und sofort einsatzbereit.

Warum freie Mitarbeit einen eigenen Vertrag braucht

Dynamische Aufträge brauchen eine feste rechtliche Konstante.

Freie Mitarbeiter setzt du vor allem für die Flexibilisierung deines Unternehmens ein. Entsprechend dynamisch sind die Anforderungen: Aufträge variieren von Dienstleistung zu Dienstleistung stark. Ohne klare rechtliche Struktur, die als Konstante über allen Einsätzen steht, lässt sich kein verlässlicher Prozess aufsetzen — und das Risiko bleibt jedes Mal an dir hängen.

In jedem Business gibt es typische Probleme, die immer wieder auftreten — die Sollbruchstellen. Die größte: Wird ein freier Mitarbeiter tatsächlich in dein Unternehmen eingebunden, droht die Haftung für Scheinselbständigkeit — mit Nachzahlungen, die schnell in die Tausende gehen.

Der Kern

Ein Vertrag, der die Sollbruchstellen kennt — nicht nur die Paragraphen.

Juristisches Klipp-Klapp muss hier und da sein — aber wenigstens ebenso wichtig ist die Lösung der tatsächlichen Probleme. Der Freelancer-Dienstvertrag enthält alle erforderlichen Regelungen, um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Wie immer gilt: Es kommt darauf an, dass der Vertrag auch so durchgeführt wird, wie er formuliert ist.

Merke: An den Schutzrechten scheitern große Projekte oft ganz. Mit einer Generalklausel „alle Rechte“ ist es rechtlich nicht wirksam getan — die Übertragung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten auf dich als Auftraggeber muss sauber geregelt sein.

Was der Vertrag leistet

Klarheit statt Streit — an den vier heiklen Stellen.

01

Schutz vor Scheinselbständigkeit.

Der Vertrag enthält die Regelungen, die den Kriterien der Scheinselbständigkeit entsprechen (§ 1 Grundlagen, § 5 Pflichten des freien Mitarbeiters) — damit die Einbindung freier Mitarbeiter nicht rückwirkend als Anstellung gilt.

02

Klar definierte Schutzrechte.

Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte werden sicher an dich als Auftraggeber übertragen (§ 7 Schutzrechte Dritter, § 8 Rechteeinräumung) — ohne die unwirksame Generalklausel „alle Rechte“.

03

Projektphasen & Kündigung.

Freie Einpassung über verschiedene Projektphasen, mit alternativen Laufzeit- und Kündigungsregelungen (§ 6) — passend zu dynamischen Aufträgen und laufender Tätigkeit.

04

Mediation statt Gericht.

Eine verankerte Mediationsregelung (§ 13) sowie DSGVO-konforme Geheimhaltung und Datensicherheit (§ 11, § 14) — Streit wird ohne langwieriges, teures Gerichtsverfahren beigelegt.

Worum es geht

Nimm deine Auftragnehmer-Kommunikation in die eigene Hand.

Wie bei allen easyContracts-Verträgen liegt das Augenmerk auf klarer Kommunikation, eindeutig definierten Leistungen und einer konsensualen Durchführung. Das Ergebnis: mehr Rechtssicherheit, geregelte Schutzrechte und ein geordneter Haftungsumfang — weniger Scheinselbständigkeits-Risiko, weniger Streit, weniger Kosten.

Dein Vertrag · B2B

Der Freelancer-Dienstvertrag.

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Vertrag für die Einbindung freier Mitarbeiter

Wenn du freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dienstleister in dein Unternehmen einbindest — und Scheinselbständigkeit, Schutzrechte und Kündigung von Anfang an sauber geregelt haben willst.
  • Regelungen gegen Scheinselbständigkeit (§ 1, § 5)
  • Übertragung der Urheber- & Schutzrechte an dich (§ 7, § 8)
  • Projektphasen, Laufzeit & Kündigung (§ 6)
  • Mediation (§ 13) + Geheimhaltung/Datenschutz (§ 11, § 14)
299 €einmalig · zzgl. MwSt., soweit diese anfällt
Garantie

14 Tage Geld zurück.

Passt der Vertrag nicht zu deiner Zusammenarbeit? Eine kurze Mail genügt — du bekommst innerhalb von 14 Tagen dein Geld zurück.

Was dahintersteht

Was dahintersteht.

Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht

Fachbücher „Rechtlich richtig gründen“ & „Rechtssichere Website“ · 20+ Jahre Kanzlei

Streitschlichtung per (Online-)Mediation · international anwendbar

Anwaltliche Haftungsübernahme · Sofort-Download · 14 Tage Geld zurück

Verkauf nur an Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Du erwirbst die Vertragsvorlage als Unternehmer/in — sie regelt den Vertrag mit deinen eigenen Kunden, nicht deinen Kauf hier.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Wann brauche ich einen Freien-Mitarbeiter-Vertrag — und wann nicht?
Diesen Vertrag brauchst du, wenn du den freien Mitarbeiter örtlich, zeitlich oder organisatorisch in dein Unternehmen einbindest — dann muss er die Kriterien der Scheinselbständigkeit sauber abbilden. Kaufst du dagegen nur extern Dienstleistungen in geringem Umfang von einer Agentur oder einem Freelancer ein, der klar viele andere Auftraggeber hat, passen viele dieser Regelungen nicht; dafür eignen sich Dienstleistungs- oder Werkverträge besser.
Was ist, wenn ich selbst Anbieter der Dienstleistung bin?
Dann ist dieser Vertrag nicht der richtige. Er ist aus Sicht des Auftraggebers verfasst, der die Dienstleistungen einkauft und den freien Mitarbeiter einbindet — nicht für die Anbieterseite.
Der Vertrag muss noch an mein Geschäftsmodell angepasst werden — geht das?
Ja. Eine Anpassung an deine individuellen Bedingungen kann Rechtsanwalt Dr. Kandelhard vornehmen; als easyContracts-Kunde erhältst du diese Leistung zu einem Vorzugspreis. Frag einfach über das Kontaktformular an.
Bekomme ich nur das Muster oder auch Erklärungen?
Du bekommst nicht nur das Muster. Wir erläutern die einzelnen Regelungen in den Anmerkungen zum Vertrag, damit du den rechtlichen Hintergrund kennst — so weißt du von der Vertragsverhandlung an, wie du dich rechtlich richtig verhältst.
Ist der Vertrag DSGVO-tauglich?
Ja. Der Vertrag ist für die DSGVO und weitere gesetzliche Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr geeignet und enthält Regelungen zu Geheimhaltung und Datensicherheit (§ 11, § 14). So gibst du auch bei diesem Thema keine Angriffsfläche.
Bereit?

Einmal sauber geregelt — dann flexibel zusammenarbeiten.

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