Juristisches Klipp-Klapp muss hier und da sein — aber wenigstens ebenso wichtig ist die Lösung der tatsächlichen Probleme. Der Freelancer-Dienstvertrag ist darauf angelegt, die gesetzlichen Merkmale einer abhängigen Beschäftigung zu vermeiden — Weisungsbindung und Eingliederung in die Arbeitsorganisation. Wie immer gilt: Es kommt darauf an, dass der Vertrag auch so durchgeführt wird, wie er formuliert ist.
Merke: An den Schutzrechten scheitern große Projekte oft ganz. Mit einer Generalklausel „alle Rechte“ ist es rechtlich nicht wirksam getan — die Übertragung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten auf dich als Auftraggeber muss sauber geregelt sein.