Vom Anwalt fuer Vertragsrecht — Dr. Ronald Kandelhard
Einkaufs-AGB für Werke (B2B) — DE + EN
Für Käufer von Programmierungs-, Design- oder Content-Werken. Klare Urheberrechts-Übertragung. Deutsche und englische Fassung im Paket.
14 Tage Geld-zurueck · Sofort-Download
Das Problem
Wer Werke einkauft — Software, Design, Texte, Videos — hat ein zentrales Thema: Urheberrecht.
Standard-Lieferanten-Verträge geben dem Käufer nur ein Nutzungsrecht, oft eingeschränkt auf einen bestimmten Zweck. Wenn du das Werk später anders nutzen willst (anderes Medium, anderer Markt, anderer Zweck), brauchst du eine Zusatzlizenz — kostet extra.
Wer schlau einkauft, holt sich gleich umfassende Nutzungsrechte oder Urheberrechts-Übertragung (so weit nach deutschem Recht möglich — vollständige Übertragung der Urheberrechte ist nicht möglich, aber alle wirtschaftlich relevanten Nutzungsrechte).
Zweites Thema: Werk-Abnahme. Wann gilt das Werk als abgenommen, was bei Mängeln, wer trägt Nachbesserungs-Kosten? Standard-Lieferanten-AGB sind hier auch wieder Lieferanten-freundlich.
Die Loesung
AGB aus Käufer-Sicht für Werk-Einkauf, deutsch und englisch, mit umfassender Rechte-Übertragung.
Was drin steckt:
- § Geltungsbereich — gilt für Werk-Bestellungen, Lieferanten-AGB sind ausgeschlossen.
- § Angebot und Annahme — Schriftform, Bestätigung.
- § Leistungs-Beschreibung — was geschuldet wird (Ergebnis, nicht nur Tätigkeit).
- § Vergütung — Pauschal oder Phasen-Honorar, ohne Mehraufwand ohne schriftliche Bestellung.
- § Urheberrecht und Nutzungsrechte — umfassende Übertragung aller wirtschaftlich relevanten Nutzungsrechte, weltweit, zeitlich unbegrenzt, alle Medien.
- § Mitwirkungspflichten — Briefing, Material, Freigaben.
- § Abnahme — wann gilt das Werk als abgenommen, was bei Mängeln.
- § Mängelhaftung — Nachbesserung, Ersatz, Minderung, Rücktritt.
- § Haftung — Lieferant haftet im B2B-Standard.
- § Geheimhaltung — gilt unbegrenzt.
- § Datenschutz — DSGVO-Verweis, AVV-Pflicht.
- § Schlussbestimmungen
Plus englische Fassung für internationale Lieferanten (offshore Programmierung, internationale Design-Agenturen).
Anwaltliche Haftungsübernahme — wie immer.
Was du bekommst
- Einkaufs-AGB Werke B2B (DE) — Word-Datei.
- Einkaufs-AGB Werke B2B (EN) — Word-Datei.
- Verwendungshinweise — wie du die AGB rechtswirksam in Bestellungen einbringst.
- Update-Garantie
Format: Word (.docx).
Preis
199 € einmalig (zzgl. MwSt.)
Einmal kaufen, dauerhaft nutzen. Kein Abo. Updates inklusive.
14 Tage Geld-zurueck, ohne Diskussion.
FAQ
Haeufige Fragen
- Werk vs. Dienstleistung — wann was? +
-
Werk = das fertige Ergebnis ist geschuldet (Software, Logo, Text). Dienstleistung = die Arbeitszeit ist geschuldet (Beratung, Coaching). Bei Werken haftet der Lieferant für Mangel-Freiheit, bei Dienstleistungen nicht. Deshalb sind die AGB unterschiedlich.
- Kann man Urheberrechte komplett übertragen? +
-
In Deutschland nicht. Das Persönlichkeits-Recht (Urheberbenennung etc.) bleibt beim Urheber. Aber: alle wirtschaftlich relevanten Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe) können umfassend übertragen werden. Genau das macht die Klausel.
- Was, wenn der Lieferant das Werk später anderweitig nutzen will? +
-
Mit der Klausel: nur, soweit explizit erlaubt. Standard ist: Lieferant darf das Werk nicht erneut für andere Kunden verwenden. Portfolio-Nutzung (in seinem Showreel/Website) kann erlaubt werden — Klausel zeigt beide Optionen.
- Abnahme — wie funktioniert das? +
-
Lieferant liefert, du prüfst innerhalb einer Frist (z. B. 14 Tage), bei Mängeln reklamierst du schriftlich. Ohne Reklamation gilt das Werk als abgenommen.
- Englische Fassung — exakt gleicher Inhalt? +
-
Inhaltlich ja, sprachlich in der jeweiligen Rechtskultur formuliert. Bei internationalen Verträgen oft beide Sprachen gegenzeichnen, mit Sprachpriorität-Klausel.
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